{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013585,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013585,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3585","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Emissionsgrenzwerte f\u00fcr Dieselruss","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Revision von Anhang 1 der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. M\u00e4rz 1998 (LRV; SR 814.318.141.2) wurde neu ein Emissionsgrenzwert f\u00fcr Dieselruss festgelegt. In der Mitteilung zur LRV Nr. 12 (2001) stellt das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) fest, dass dieser Emissionsgrenzwert f\u00fcr Dieselruss als eingehalten gilt, wenn Maschinen mit einer Gesamtleistung von mehr als 30 Kilowatt mit geeigneten Partikelfiltersystemen gem\u00e4ss Suva- und Buwal-Filterliste oder gleichwertig ausger\u00fcstet und betrieben werden.</p><p>Der Emissionsgrenzwert f\u00fcr Dieselruss gem\u00e4ss Anhang 1 der LRV bzw. das daraus resultierende Erfordernis des Einbaus von Partikelfiltersystemen stellt den betroffenen Sektor vor einige Probleme. Der Einbau von solchen Filtersystemen ist f\u00fcr sie mit einem grossen Kostenaufwand verbunden, f\u00fcr den sie ganz alleine aufkommen m\u00fcssen. Zudem ist es heute noch unklar, ob es sich bei den Partikelfiltersystemen wirklich um eine ausgereifte Technik handelt. Zum Beispiel kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Filter nachteilige Auswirkungen auf die Langlebigkeit der Motoren haben.</p><p>Hinzu kommt vor allem, dass im europ\u00e4ischen Ausland zurzeit kein Emissionsgrenzwert f\u00fcr Dieselruss verankert ist. Der Einbau von Partikelfiltern in Maschinen mit Dieselmotoren wird im EU-Raum vielmehr erst bei Einf\u00fchrung der Euro-IV-Abgasnormen im Jahr 2005 notwendig werden und vorderhand ausschliesslich bei Bussen und Lastwagen, nicht aber f\u00fcr Baumaschinen wie in der Schweiz. Der Emissionsgrenzwert wirkt deshalb faktisch als technisches Handelshemmnis im Vergleich zum europ\u00e4ischen Ausland. Dieses Faktum stellt f\u00fcr die Schweizer Baufirmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar.</p><p>Das Ziel der durch das Umweltschutzgesetz vorgesehenen Emissionsreduktionen steht im Grundsatz nicht zur Diskussion. Aus dem durch den Bundesrat auf Verordnungsstufe eingeschlagenen Weg ergeben sich aber aus der Sicht der Praxis einige Fragen.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verst\u00f6sst der Emissionsgrenzwert f\u00fcr Dieselruss gem\u00e4ss Anhang 1 der LRV gegen das Bundesgesetz \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51) und den darin festgehaltenen Grundsatz, dass technische Handelshemmnisse vermieden, beseitigt oder abgebaut werden sollen?</p><p>2. Die Branche w\u00fcrde eine koordinierte, europ\u00e4ische L\u00f6sung bevorzugen. Der Einbau von Partikelfiltern sollte serienm\u00e4ssig durch den Baumaschinenhersteller erfolgen: Wie stellt sich der Bundesrat zu einer solchen L\u00f6sung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den St\u00e4dten und Agglomerationen sowie in zahlreichen l\u00e4ndlichen Gebieten der Schweiz werden gegenw\u00e4rtig Feinstaubimmissionen gemessen, die \u00fcber den Immissionsgrenzwerten f\u00fcr PM10 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) liegen. Als eindr\u00fcckliches Beispiel ist die alarmierende Situation Anfang dieses Jahres im Kanton Tessin zu erw\u00e4hnen. Von der \u00fcberm\u00e4ssigen Feinstaubbelastung, zu der auch die Baumaschinen mit ihrem Dieselrussausstoss beitragen, sind gesamtschweizerisch mehr als 60 Prozent der Bev\u00f6lkerung betroffen.</p><p>Dieselruss hat ein grosses krebserzeugendes Potenzial und wird deshalb in der MAK-Liste (maximale Arbeitsplatzkonzentrationswerte) der Suva und in den MAK-Listen anderer L\u00e4nder als krebserzeugender Stoff aufgef\u00fchrt. Mit der LRV-Revision vom 15. Dezember 1997 wurde f\u00fcr Dieselruss ein Emissionsgrenzwert festgelegt, welcher der Kanzerogenit\u00e4t Rechnung tr\u00e4gt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Emissionsgrenzwert f\u00fcr Dieselruss gem\u00e4ss LRV stellt eine technische Vorschrift im Sinne des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (THG) dar. Das THG l\u00e4sst aber die M\u00f6glichkeit zu, dass Massnahmen zu technischen Handelshemmnissen f\u00fchren k\u00f6nnen, wenn ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse dies erfordert und sie weder ein Mittel zur willk\u00fcrlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschr\u00e4nkung des Handels darstellen. Soweit der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie der nat\u00fcrlichen Umwelt solche Massnahmen erforderlich macht, sind sie mit dem THG vereinbar. Diese Ansicht wird auch in einem Memorandum vom 17. August 2001 des Schweizerischen Fachverbandes f\u00fcr Sand und Kies best\u00e4tigt, wobei festgehalten wird, dass die Vereinbarkeit mit dem THG bei der seinerzeitigen Einf\u00fchrung des Grenzwertes f\u00fcr Dieselruss zu wenig deutlich aufgezeigt worden ist.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die Vereinbarkeit zum Zeitpunkt der LRV-Revision nicht optimal dargestellt worden ist. Die materielle Pr\u00fcfung der Sachlage hat aber bereits damals gezeigt, dass mit dem Erlass des Emissionsgrenzwertes f\u00fcr Dieselruss die Grunds\u00e4tze des THG nicht verletzt werden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates liegt der Einsatz von Partikelfiltern auf Baumaschinen im \u00fcberwiegenden Interesse des Gesundheitsschutzes der Bev\u00f6lkerung und der Arbeitnehmer auf Baustellen. Laut neuesten Untersuchungen steht den Gesamtkosten f\u00fcr den Einsatz von Partikelfiltern auf Baumaschinen von rund 1,4 Milliarden Franken bis zum Jahr 2020 ein monetarisierter Nutzen durch vermiedene Gesundheitskosten von rund 4 Milliarden Franken gegen\u00fcber. Daraus resultiert ein klarer volkswirtschaftlicher Nutzen, ohne dass deswegen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Auswirkungen auf die schweizerische Baubranche oder auf den Handel mit Baumaschinen zu erwarten sind.</p><p>2. Heute besteht in Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz f\u00fcr den Untertagebau ein Obligatorium zur Ausr\u00fcstung von neuen und bestehenden Baumaschinen mit Partikelfiltersystemen. Bund und Kantone haben als Bauherren bereits in der Vergangenheit auch bei anderen Bauvorhaben entsprechende Auflagen gemacht. In \u00dcbereinstimmung mit dieser Praxis hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Keller 01.3583 festgehalten, dass der Einsatz der Partikelfiltertechnik auf Baustellen heute technisch und betrieblich m\u00f6glich und wirtschaftlich tragbar ist.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als notwendig, das Problem der Dieselrussbelastung durch Baumaschinen m\u00f6glichst rasch anzugehen. Eine Versch\u00e4rfung der EU-Abgasvorschriften f\u00fcr Baumaschinen ist derzeit nicht absehbar. Ein Warten darauf und eine Beschr\u00e4nkung auf neu in Betrieb gesetzte Maschinen mit ihrer langen Nutzungsdauer h\u00e4tte den Nachteil, dass eine Verminderung der Dieselrussbelastung auf den Baustellen wohl erst in zehn bis zwanzig Jahren sp\u00fcrbar w\u00fcrde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1024012800000)\/","SubmittedBy":"Estermann Heinrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1065139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712736487040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}