{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013608,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013608,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3608","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Strafvollzug im Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ausl\u00e4ndische Gewaltt\u00e4ter und Kriminelle ihre Strafe in ihrem Heimatland zu verb\u00fcssen haben.</p>","ReasonText":"<p>Der Strafvollzug in der Schweiz entspricht einem Standard, der \u00fcber die Normen in den meisten L\u00e4ndern hinausgeht, namentlich \u00fcber die Normen in nichteurop\u00e4ischen Staaten. Diese Tatsache ist nicht nur den internationalen Organisationen, sondern ebenso den potenziellen oder bereits straff\u00e4lligen Kriminellen bekannt. In der Folge wirkt die Strafe nicht erziehend und schon gar nicht abschreckend, was sich in der Kriminalstatistik deutlich zeigt: Mehr als die H\u00e4lfte der Straft\u00e4ter sind ausl\u00e4ndischer Herkunft. Dabei handelt es sich vor allem um Kriminaltouristen, illegale Aufenthalter und straff\u00e4llige Asylsuchende. Besonders verheerend und stossend ist dies bei der wachsenden Zahl der Delikte, bei denen die T\u00e4ter eine r\u00fccksichtlose Brutalit\u00e4t an den Tag legen.</p><p>Der Strafvollzug stellt in der Folge f\u00fcr ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter - auch wegen den Verdienstm\u00f6glichkeiten w\u00e4hrend der Haft - geradezu einen Anreiz dar und steht somit im Gegensatz zum eigentlichen Ziel der Sicherheitspolitik, T\u00e4ter davon abzuhalten, in unserem Land zuzuschlagen. Angesichts der Zunahme der Mobilit\u00e4t ist es dringend notwendig, die Rechtsgrundlagen den neuen Herausforderungen anzupassen und insbesondere mit den L\u00e4ndern, aus denen die meisten Straft\u00e4ter stammen, unverz\u00fcglich Abkommen anzustreben, damit Kriminelle ihre Strafe in ihrer Heimat zu verb\u00fcssen haben. </p><p>Nebst einer Anpassung an die Erwartungshaltung ausl\u00e4ndischer T\u00e4ter h\u00e4tte der Strafvollzug im Ausland m\u00f6glicherweise auch eine wesentliche Kostenersparnis zufolge. Ausserdem k\u00f6nnte im Gegenzug im Rahmen von entsprechenden Abkommen auch ausgehandelt werden, dass Schweizer Straff\u00e4llige ihre Strafe in der Schweiz verb\u00fcssen k\u00f6nnten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die \u00dcberlegung, dass ausl\u00e4ndische Strafgefangene die M\u00f6glichkeit haben sollen, ihre Strafe in ihrem Heimatland zu verb\u00fcssen, ist nicht neu. Die Schweiz verf\u00fcgt im schweizerischen Rechtshilfegesetz (IRSG) bereits \u00fcber eine spezifische gesetzliche Grundlage. Diese erm\u00f6glicht einerseits, einen anderen Staat um die \u00dcbernahme der Vollstreckung einer schweizerischen Sanktion zu ersuchen und einen Verurteilten, der in der Schweiz in Haft ist, zu diesem Zweck ins Ausland zu \u00fcberf\u00fchren und andererseits, ein ausl\u00e4ndisches Strafurteil in der Schweiz zu vollstrecken. Auch das \u00dcbereinkommen des Europarates von 1983 \u00fcber die \u00dcberstellung verurteilter Personen (\"\u00dcberstellungs\u00fcbereinkommen\"), welches die Schweiz 1988 ratifiziert hatte, erm\u00f6glicht es ausl\u00e4ndischen Strafgefangenen, bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Strafverb\u00fcssung in ihren Heimatstaat zur\u00fcckzukehren.</p><p>Gem\u00e4ss der heutigen schweizerischen Strafrechtspolitik, welche derjenigen des Europarates entspricht, soll eine \u00dcberstellung in den Heimatstaat zur Strafverb\u00fcssung prim\u00e4r der sozialen Wiedereingliederung von Straft\u00e4tern in die Gesellschaft dienen; auch humanit\u00e4re \u00dcberlegungen spielen eine Rolle. Aus diesem Grunde ist sowohl nach dem Rechtshilfegesetz als auch nach dem \u00dcberstellungs\u00fcbereinkommen des Europarates die Zustimmung der verurteilten Person Bedingung f\u00fcr ihre \u00dcberstellung in ihren Heimatstaat. </p><p>Diese Sichtweise wird zurzeit auf internationaler Ebene immer mehr hinterfragt, denn in der Praxis k\u00f6nnen leider oft wegen fehlender Zustimmung der verurteilten Personen an sich w\u00fcnschbare \u00dcberstellungen nicht vorgenommen werden. Unter anderem um diese L\u00fccke zu beheben, wurde im Europarat ein Zusatzprotokoll zum \u00dcberstellungs\u00fcbereinkommen (\"Zusatzprotokoll\") ausgearbeitet. Dieses erm\u00f6glicht es, namentlich verurteilte Personen, gegen die eine Aus- oder Wegweisung verf\u00fcgt wurde, ohne ihr Einverst\u00e4ndnis unter gewissen Bedingungen zur Strafvollstreckung in ihren Heimatstaat zu \u00fcberf\u00fchren.</p><p>Diese Weiterentwicklung der internationalen \u00dcberstellungspolitik wird auch von der Schweiz getragen. Die Schweiz war an der Ausarbeitung des Zusatzprotokolls denn auch massgeblich mitbeteiligt. Am 9. Juli 2001 unterzeichnete die Schweiz das Zusatzprotokoll. Die Arbeiten, um die parlamentarische Genehmigung einzuholen, sind momentan im Gange. Mit der baldigen Ratifizierung des Zusatzprotokolls wird ein Schritt in die verlangte Richtung getan. Die Motion Hess Bernhard (00.3694) geht in die gleiche Stossrichtung wie die vorliegende Motion. Sie fordert den Bundesrat auf, Schritte in die Wege zu leiten, dass bei ausl\u00e4ndischen Straft\u00e4tern die Strafe vermehrt und auch ohne Zustimmung der verurteilten Person im Heimatland vollzogen werden kann.</p><p>Im \u00dcbrigen ist der Bundesrat bereit, nach der Ratifizierung des Zusatzprotokolls aktiv f\u00fcr den Beitritt anderer Staaten zum Zusatzprotokoll zu werben und dieses Thema bei zuk\u00fcnftigen Justizministertreffen sowie Arbeits- und Staatsbesuchen jeweils auf die Traktandenliste zu nehmen.</p><p>Insbesondere bei Staaten, die eine grosse Anzahl von Staatsangeh\u00f6rigen im schweizerischen Strafvollzug vorweisen, wird die Schweiz vorstellig werden und diese f\u00fcr einen Beitritt zum Zusatzprotokoll zu gewinnen suchen. Sollten solche Staaten nicht die M\u00f6glichkeit eines Beitrittes haben, ist die Schweiz bereit, abzukl\u00e4ren, ob nicht der Abschluss eines entsprechenden bilateralen Vertrages, welcher die \u00dcberstellung in den Heimatstaat auch gegen den Willen von Verurteilten zum Gegenstand hat, gepr\u00fcft werden soll.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1006300800000)\/","SubmittedBy":"Brunner Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1102982400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750816517453)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}