{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013630,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013630,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3630","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zweite S\u00e4ule. Verwaltungskosten und Anlegerverhalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verwaltungskosten aller BVG-Einrichtungen (zweite S\u00e4ule) betrugen im Jahre 1998 gem\u00e4ss einer Erhebung des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung stolze 2306 Millionen Franken. (Die Zinsmargen und B\u00f6rsencourtagen der Finanzinstitute usw. sind dabei nicht mitgez\u00e4hlt.) Von den einbezahlten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpr\u00e4mien wurden also jeder elfte Franken und von den ausbezahlten Pensionskassenleistungen jeder siebente Franken in den Pensionskassen- und Verm\u00f6gensverwaltungen usw. verbraucht (Soziale Sicherheit, Nr. 1/2000).</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat dieses ineffiziente System der Pensionskassenverwaltung?</p><p>2. Welche Massnahmen des Gesetzgebers w\u00e4ren m\u00f6glich, um die Pensionskassenverwaltung effizienter zu machen?</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Reduktion der Verwaltungskosten zu f\u00f6rdern und die Zusammenlegung der Klein- und Kleinstkassen voranzutreiben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Pensionskassenverwaltungen auf dem Verordnungsweg vorzuschreiben, dass sie ihr Abstimmungsverhalten an Aktion\u00e4rsversammlungen und ihre Grunds\u00e4tze und Anforderungen bez\u00fcglich der \"corporate governance\" offen legen und bekannt geben?</p><p>5. Wie gross sch\u00e4tzt der Bundesrat die Buchverluste aller BVG-Einrichtungen aufgrund der Aktienkursentwicklungen seit Anfang 2001?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen basiert die berufliche Vorsorge sowohl im obligatorischen als auch im \u00fcberobligatorischen Teil auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen muss so aufgebaut werden, dass den Anspr\u00fcchen und Anwartschaften der Versicherten ein gen\u00fcgendes Deckungskapital gegen\u00fcber steht. Auf diesem Kapital werden einerseits Ertr\u00e4ge erwirtschaftet, andererseits verursacht es auch Verwaltungskosten. Bei einer Analyse der Effizienz des Systems der beruflichen Vorsorge d\u00fcrfen daher die Verwaltungskosten nicht nur mit den Beitr\u00e4gen und Renten verglichen werden. Der Teil der Verwaltungskosten, der aus der Verm\u00f6gensverwaltung entsteht, m\u00fcsste in Relation zum verwalteten Verm\u00f6gen betrachtet werden. Nach dem zitierten Artikel (CHSS 1/2001, S. 6ff.) ist der Einbezug der Kosten f\u00fcr die Verm\u00f6gensverwaltung ab 1988 der Grund f\u00fcr die massive Steigerung der in der Statistik dargestellten Verwaltungskosten, da diese in der Regel sogar h\u00f6her als die \u00fcbrigen Verwaltungskosten sind.</p><p>Gem\u00e4ss der Pensionskassenstatistik 1998, die vom Bundesamt f\u00fcr Statistik im Jahre 2000 herausgegeben worden ist, erreichten die Aktiven der Vorsorgeeinrichtungen im Jahre 1998 insgesamt 428 251 Millionen Franken. Die auf die Verm\u00f6gensverwaltung entfallenden Kosten von gesch\u00e4tzten 1335 Millionen Franken f\u00fcr das Jahr 1998 (Sozialversicherungsstatistik 2001, S. 121) entsprechen im Vergleich zu dieser Summe 0,31 Prozent. L\u00e4sst man die Aufwendungen f\u00fcr die Verm\u00f6gensverwaltung beiseite, so verbleiben rund 1 Milliarde Franken an statistisch erfassten Verwaltungskosten, oder rund 3,7 Prozent der Beitragseinnahmen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aufgrund dieser Zahlen nicht auf ein generell ineffizientes System der Pensionskassenverwaltung geschlossen werden kann.</p><p>Von diesen Zahlen nicht erfasst werden die Verwaltungskosten von Sammelstiftungen, die von Versicherungen errichtet sind. Diese delegieren in der Regel die Verwaltung der von ihnen gef\u00fchrten Vorsorgeeinrichtung an die hinter der Stiftung stehende Lebensversicherungsgesellschaft und weisen in ihrer Jahresrechnung konsequenterweise oft keine Verwaltungskosten aus oder nur jene, die direkt bei der Stiftung anfallen. Bei Sammelstiftungen, welche eine Vielzahl von Klein- und Kleinstanschl\u00fcssen erfassen (der durchschnittliche Bestand der bei Sammelstiftungen angeschlossenen Vorsorgewerke liegt bei 6,5 Versicherten), d\u00fcrfte der Verwaltungsaufwand systembedingt um einiges h\u00f6her als bei einer autonomen Vorsorgeeinrichtung liegen.</p><p>2. Die Rechtsprechung \u00fcbt gegenw\u00e4rtig bereits eine stabilisierende Wirkung auf die geltende Regelung aus, wonach die Aufsichtsbeh\u00f6rde das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung verpflichten kann, \u00fcberm\u00e4ssig hoch erscheinende Kosten zu belegen und allenfalls zu reduzieren. Diese Angaben sind erforderlich, damit das betreffende Organ seine Aufgabe wahrnehmen kann.</p><p>Der Bundesrat ist davon \u00fcberzeugt, dass die Verbesserung der Transparenz bei den Verwaltungskosten eine regulierende Wirkung hat und somit auch eine erh\u00f6hte Effizienz der Verwaltung mit sich bringt. Die Subkommission BVG der SGK-N hat im Rahmen der 1. BVG-Revision diese Frage gepr\u00fcft und auch Vorschl\u00e4ge dazu unterbreitet. Sie empfiehlt insbesondere, den Begriff der Verwaltungskosten zu definieren. Zudem schl\u00e4gt sie vor, die effektiven, tats\u00e4chlichen Kosten detailliert auszuweisen und den Zugang zu den Informationen \u00fcber diese Kosten zu erleichtern. Der Bundesrat kann sich diesen Vorschl\u00e4gen anschliessen.</p><p>3. Wie die zur Verf\u00fcgung stehenden Angaben zeigen, ging die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen in den letzten Jahren tendenziell zur\u00fcck, und die kleineren Einrichtungen verschwinden. 1994 beteiligten sich 3323 Vorsorgeeinrichtungen an der Durchf\u00fchrung der obligatorischen beruflichen Vorsorge, 1996 waren es noch 3075, und 1998 ist diese Zahl bereits auf 2823 gesunken (Pensionskassenstatistik 1998, S. 23). Zwischen 1994 und 1998 sank damit die Zahl der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen um fast einen Sechstel. Auch wenn f\u00fcr die Zeit nach 1998 noch keine neuere Pensionskassenstatistik vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass diese Tendenz anh\u00e4lt. Die bessere Offenlegung der Verwaltungskosten kann allenfalls zu zus\u00e4tzlichen Zusammenschl\u00fcssen f\u00fchren. Der Bundesrat h\u00e4lt es f\u00fcr angezeigt, die Ergebnisse der 1. BVG-Revision abzuwarten, insbesondere hinsichtlich der Vorschl\u00e4ge der Subkommission, bevor er sich zu weiteren Massnahmen \u00e4ussert. </p><p>4. Die von St\u00e4nderat Maximilian Reimann in der Interpellation 00.3314 vom 21. Juni 2000 aufgeworfene Problematik der \"corporate governance\" war im Mai 2001 Gegenstand eines vertieften Berichtes des Ausschusses Anlagefragen der Eidgen\u00f6ssischen BVG-Kommission mit dem Titel \"Aktienrechtliche Machtballung der Vorsorgeeinrichtungen\". Auf der Grundlage dieses Berichtes hat der Bundesrat am 14. November - mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 - die Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) durch einen neuen Absatz\u00a02 in Artikel\u00a049a erg\u00e4nzt. Damit werden die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, in ihren Statuten oder Reglementen Regeln aufzustellen, die bei der Aus\u00fcbung ihrer Aktion\u00e4rsrechte zur Anwendung gelangen sollen.</p><p>5. Diese Frage l\u00e4sst sich gegenw\u00e4rtig nicht abschliessend beantworten. Einige Vorsorgeeinrichtungen werden grosse Verluste erleiden, w\u00e4hrend andere auf Schwankungsreserven zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen. In jedem Fall ist es angezeigt, die Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen abzuwarten, die nach Abschluss der Jahresrechnung erstellt werden. </p><p>Da das Anlageverhalten der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen sehr unterschiedlich ist und sich auch seit der letzten Erhebung f\u00fcr die Pensionskassenstatistik ver\u00e4ndert hat, ist die Aussagekraft von Sch\u00e4tzungen von Buchverlusten der Pensionskassen, die auf fr\u00fcheren Statistiken \u00fcber den Anteil von Anlagen in Aktien am Pensionskassenverm\u00f6gen und der durchschnittlichen B\u00f6rsenentwicklung beruhen, begrenzt. Der Bundesrat verfolgt aber mit grosser Aufmerksamkeit die Entwicklung auf diesem Gebiet. Auch die Aufsichtsbeh\u00f6rden werden die Entwicklung des Verm\u00f6gens und insbesondere des Deckungsgrades der ihnen unterstellten Vorsorgeeinrichtungen mit grosser Aufmerksamkeit pr\u00fcfen. An einer gemeinsamen Sitzung haben das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung, die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rden und der Sicherheitsfonds beschlossen, von den Vorsorgeeinrichtungen eine detaillierte Bilanz zum Gesch\u00e4ftsjahr 2001 zu verlangen. Auf dieser Grundlage und gest\u00fctzt auf die Kontrollstellenberichte werden die Aufsichtsbeh\u00f6rden in der Lage sein, ab Juni 2002 die finanzielle Situation jeder Vorsorgeeinrichtung zu beurteilen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1008720000000)\/","SubmittedBy":"Strahm Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1712735976837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}