{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013636,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013636,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3636","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zukunft der Swissair-Gruppe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine dringliche Vorlage zu unterbreiten, mit welcher eine umfassende spezialgesetzliche Grundlage (Lex Swissair) geschaffen wird f\u00fcr:</p><p>1. die mittel- und langfristige Sicherstellung und Regelung des schweizerischen Flugbetriebes sowie dessen Finanzierung, wobei insbesondere die Beteiligung und Mitbestimmung des Bundes an einer schweizerischen Luftfahrtgesellschaft zu definieren ist;</p><p>2. die Abwicklung des Nachlassverfahrens \u00fcber s\u00e4mtliche Unternehmensteile der Swissair-Gruppe, wobei insbesondere zu regeln ist, dass:</p><p>2.1 die Aufl\u00f6sung der Swissair-Gruppe in einem geordneten Rahmen unter weitgehender Schonung von Arbeitspl\u00e4tzen erfolgt;</p><p>2.2 die Vorlage eines ausreichenden Sozialplans als Voraussetzung f\u00fcr die Genehmigung eines Nachlassvertrages gilt;</p><p>2.3 die \u00dcbernahme der Crossair-Aktien durch die UBS und CS nicht realisiert bzw. r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht wird;</p><p>2.4 die Anspr\u00fcche gegen\u00fcber den Verantwortlichen des Swissair-Debakels in einem einfachen und raschen Verfahren durch den Bund durchgesetzt werden.</p>","ReasonText":"<p>Der Niedergang der Swissair und namentlich die Entwicklung in den letzten Tagen und Wochen haben gezeigt, dass die Verantwortlichen der Swissair und die neu mehrheitlich an der Crossair beteiligten Grossbanken UBS und CS nicht in der Lage oder nicht willens sind, ihre volkswirtschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.</p><p>Die SP-Fraktion fordert den Bundesrat deshalb auf, die gesetzlichen und finanzrechtlichen Grundlagen zu schaffen, welche es dem Bund erlauben, bei der Bew\u00e4ltigung der in diesem Ausmass f\u00fcr unser Land verheerenden Krise die Federf\u00fchrung zu \u00fcbernehmen und zu handeln.</p><p>Der Bundesrat hat durch seinen Entscheid, die Wiederaufnahme des Flugbetriebes und dessen Weiterf\u00fchrung bis zum 28. Oktober 2001 mit staatlichen Mitteln in der H\u00f6he von 450 Millionen Franken zu garantieren, gezeigt, dass er gewillt ist, in diesem f\u00fcr die Wirtschaft unseres Landes wichtigen Sektor Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Es ist jedoch undenkbar, dass der Bund als reiner Geldgeber auftritt, die strategischen Entscheide \u00fcber die Zukunft der Luftfahrt in der Schweiz jedoch denjenigen Kreisen \u00fcberl\u00e4sst, welche in diesen Tagen den Tatbeweis erbracht haben, dass es ihnen an der erforderlichen volkswirtschaftlichen Verantwortung mangelt. Es braucht einen gesetzlichen Rahmen, um zu verhindern, dass die Schweiz auf Dauer in eine schwere wirtschaftliche Krise abrutscht; dies mit f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand unabsehbaren finanziellen Belastungen:</p><p>- durch massive Arbeitsplatzverluste und die entsprechenden Folgen bei der Arbeitslosenversicherung;</p><p>- durch Anspr\u00fcche ausl\u00e4ndischer Fluggesellschaften und der hinter ihnen stehenden Staaten;</p><p>- durch ausstehende Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge;</p><p>- durch nicht bezahlte Landegeb\u00fchren;</p><p>- durch Konkurse zahlreicher Zulieferfirmen.</p><p>Mit der von der SP-Fraktion verlangten spezialgesetzlichen Regelung (Lex Swissair) ist der schweizerische Flugverkehr sowie dessen Finanzierung mittel- und langfristig sicherzustellen und zu regeln. Dazu geh\u00f6rt die tempor\u00e4re Kontrolle des Bundes \u00fcber eine neue Fluggesellschaft, basierend auf den \u00fcberlebensf\u00e4higen Teilen der Swissair-Gruppe inklusive Crossair. Dies kann durch die \u00dcbernahme einer Aktienmehrheit an der neuen Gesellschaft oder durch die Erteilung eines Leistungsauftrages verbunden mit gesetzlich umschriebenen Mitbestimmungsrechten realisiert werden. Sodann ist die geordnete Abwicklung des Nachlassverfahrens der Swissair-Gruppe sicherzustellen; dies mit dem Ziel, m\u00f6glichst grosse Teile der bisherigen Swissair-Gruppe in der neuen Unternehmung zu erhalten, die Rechte des Personals zu sch\u00fctzen und die am Debakel Verantwortlichen ins Recht zu fassen.</p><p>Im Weiteren ist dabei sicherzustellen, dass:</p><p>- die Flugrechte, die bisher bei der Swissair waren, neu mit Auflagen und Leistungsauftr\u00e4gen verbunden werden;</p><p>- die dem Bund durch die Misswirtschaft der Swissair entstandenen und noch entstehenden Kosten ganz oder teilweise durch flugspezifische Abgaben gedeckt werden (z. B. Zuschlag pro Flug und Passagier);</p><p>- der Bundesrat als Vertreter des Aktion\u00e4rs Bund umgehend mit den f\u00fcr das Debakel verantwortlichen Verwaltungsr\u00e4ten, wie Thomas Schmidheiny, B\u00e9n\u00e9dict Hentsch, Lukas M\u00fchlemann, Vreni Spoerry, Andres Leuenberger, Eric Honegger usw., Verhandlungen \u00fcber einen substanziellen finanziellen Beitrag an die verursachten Sch\u00e4den im Rahmen ihrer aktienrechtlichen Verantwortlichkeit aufnimmt. Parallel dazu ist die gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass diese Anspr\u00fcche durch den Bund in einem einfachen und raschen Verfahren durchgesetzt werden k\u00f6nnen, falls keine Einigung erzielt wird;</p><p>- die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Swissair und der neuen Fluggesellschaft gesetzlich geregelt werden;</p><p>- die politisch sensiblen Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Ausland erf\u00fcllt werden. Der Bundesrat hat die F\u00fchrungsverantwortung f\u00fcr eine einvernehmliche Regelung zu \u00fcbernehmen.</p><p>Durch das Swissair-Debakel ist die Grossregion Z\u00fcrich besonders betroffen. Der Bundesrat hat deshalb darauf hinzuwirken, dass sich der Kanton und die Stadt Z\u00fcrich, im gleichen Ausmass wie der Bund, an den erforderlichen Massnahmen beteiligen. Der Bundesrat hat in diesem Sinne mit der Z\u00fcrcher Kantonsregierung und dem Stadtrat von Z\u00fcrich Verhandlungen aufzunehmen.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat den Druck auf die Grossbanken zu erh\u00f6hen, damit sich diese an einer volkswirtschaftlich vertr\u00e4glichen Gesamtl\u00f6sung f\u00fcr die Swissair beteiligen.</p><p>In Anbetracht der Dringlichkeit der Sache erwartet die SP-Fraktion, dass der Bundesrat im Hinblick auf die ausserordentliche Session der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te im Sinne dieser Motion die erforderlichen dringlichen Vorlagen unterbreitet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Anschluss an das so genannte Grounding der Swissair-Flotte von Anfang Oktober hat sich der Bundesrat intensiv mit den Problemen der Swissair und der Zukunft der schweizerischen Luftfahrtindustrie besch\u00e4ftigt. Er setzte daf\u00fcr eine Task Force ein, die aus Vertretern der beteiligten Departemente, Fluggesellschaften, Flugh\u00e4fen, Sozialpartner sowie weiterer interessierter Kreise zusammengesetzt ist.</p><p>Der Bundesrat informiert \u00fcber die Ergebnisse seiner Abkl\u00e4rungen und den Stand der Arbeiten wie folgt:</p><p>1. Sicherstellung und Regelung des schweizerischen Flugbetriebes und dessen Finanzierung</p><p>Nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b der Organisationsverordnung vom 6. Dezember 1999 f\u00fcr das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, in Kraft seit dem 1. Januar 2000 (SR 172.217.1), hat das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt insbesondere nachfolgende Ziele zu verfolgen:</p><p>a. Gew\u00e4hrleistung eines hohen Sicherheitsstandards in der schweizerischen Zivilluftfahrt;</p><p>b. Sicherstellung eines attraktiven, bedarfsgerechten Angebotes der schweizerischen Luftfahrt durch die St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der schweizerischen Luftfahrtunternehmen im schweizerischen und internationalen Umfeld;</p><p>c. Sicherstellung einer langfristigen, aktiven Rolle der Schweiz im internationalen Luftverkehr.</p><p>Der Bund sorgt mit der Schaffung g\u00fcnstiger Rahmenbedingungen f\u00fcr s\u00e4mtliche schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften (Luftverkehrsrechte, bilaterales Luftverkehrsabkommen mit der EG, Ausbau der Flugh\u00e4fen usw.) daf\u00fcr, dass diese m\u00f6glichst optimale Voraussetzungen f\u00fcr einen erfolgreichen Betrieb vorfinden. Mit diesen Vorgaben wird die von der Motion\u00e4rin verlangte mittel- und langfristige Sicherstellung und Regelung der schweizerischen Zivilluftfahrt bezweckt. Die Schaffung einer spezialgesetzlichen Norm er\u00fcbrigt sich.</p><p>Was die Finanzierung des Flugbetriebes namentlich mittels Beteiligung und Mitbestimmung des Bundes an schweizerischen Luftverkehrsunternehmen anbetrifft, so sieht das Luftfahrtgesetz (LFG; SR 748.0) unter dem Titel \"F\u00f6rderung der Luftfahrt\" zwei m\u00f6gliche Beteiligungsformen des Bundes vor. Es handelt sich einerseits um Leistungen des Bundes an Linienbetriebe und Flugpl\u00e4tze (Art. 101 und 101a LFG), andererseits um Beteiligungen des Bundes an Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmungen (Art. 102 LFG).</p><p>Im Zusammenhang mit der Swissair-Krise wurde bereits Artikel\u00a0101 LFG als Gesetzesgrundlage sowohl f\u00fcr die Sicherstellung von Haftpflichtanspr\u00fcchen Dritter auf der Erde gegen\u00fcber schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften bis zu zwei Milliarden Franken als auch f\u00fcr die Gew\u00e4hrung zweier  \u00dcberbr\u00fcckungsdarlehen in H\u00f6he von 450 Millionen und maximal einer Milliarde Franken (Bundesratsbeschl\u00fcsse vom 3., 5. und 22. Oktober 2001) herangezogen. Artikel\u00a0102 LFG diente als Rechtsgrundlage f\u00fcr die Beteiligung des Bundes von maximal 20 Prozent (etwa 600 Millionen Franken) am Eigenkapital an der neuen schweizerischen Luftverkehrsgesellschaft (Bundesratsbeschluss vom 22. Oktober 2001). Damit ist sichergestellt, dass der Bund sich aufgrund der im LFG vorgesehenen Rechtsgrundlagen bereits heute massgeblich an schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften beteiligen kann. Eine zus\u00e4tzliche Gesetzesnorm ist \u00fcberfl\u00fcssig.</p><p>Abzulehnen sind flugspezifische Abgaben zur Deckung der vom Bund \u00fcbernommenen Kosten. Eine Abgabe auf Swissair- bzw. Crossair-Fl\u00fcgen w\u00fcrde die Auslastung dieser Fl\u00fcge verschlechtern, was wiederum h\u00f6here Kosten zur Folge h\u00e4tte. Eine allgemeine flugspezifische Abgabe l\u00e4sst sich mit den Sanierungskosten nicht begr\u00fcnden und w\u00fcrde die  bereits h\u00f6chst angespannte Marktsituation in der Zivillluftfahrt noch zus\u00e4tzlich versch\u00e4rfen.</p><p>Was die Erf\u00fcllung von Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Ausland anbetrifft, so fallen diese wie alle Verbindlichkeiten in die Nachlassmasse der SAir Group bzw. der Swissair. Eine Privilegierung einzelner ausl\u00e4ndischer Gl\u00e4ubiger, z. B. durch Sicherstellung ihrer Forderungen durch den Bund, w\u00e4re angesichts der f\u00fcr alle Gl\u00e4ubigerkategorien zu erwartenden Verluste h\u00f6chst problematisch und kaum zu rechtfertigen.</p><p>Es ist nicht Sache des Bundes, sich auf der operativen Ebene an der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eines Luftverkehrsunternehmens zu beteiligen. Da der Bund sich mit 600 Millionen Franken als Aktion\u00e4r an der neuen Gesellschaft beteiligt, wird er aber selbstverst\u00e4ndlich darauf hinwirken, dass das Ziel seiner Beteiligung (Erhaltung einer interkontinental t\u00e4tigen nationalen Fluggesellschaft) erreicht wird.</p><p>Nachdem sich neben dem Bund insbesondere auch der Kanton Z\u00fcrich im Umfang von 300 Millionen Franken sowie die Stadt Z\u00fcrich mit weiteren 50 Millionen Franken und die Grossbanken mit insgesamt 350 Millionen Franken bei der Kapitalerh\u00f6hung der neuen Fluggesellschaft beteiligen, ist die Forderung der Motion\u00e4rin nach einem weiteren Einbezug des Kantons und der Stadt Z\u00fcrich sowie der Grossbanken erf\u00fcllt.</p><p>Die von der Motion\u00e4rin verlangte Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage (Lex Swissair) zur mittel- und langfristigen Sicherstellung und Regelung des schweizerischen Flugbetriebes ist somit nicht erforderlich.</p><p>2. Abwicklung des Nachlassverfahrens \u00fcber die Unternehmensteile der Swissair-Gruppe</p><p>2.1 Der \u00dcberbr\u00fcckungskredit des Bundes in der H\u00f6he von einer Milliarde Franken soll die Weiterf\u00fchrung des redimensionierten Swissair-Flugbetriebes bis Ende des Winterflugplans, d. h. bis Ende M\u00e4rz 2002, erm\u00f6glichen. Ziel der neuen, um die Crossair aufgebauten schweizerischen Fluggesellschaft ist es, ab diesem Zeitpunkt mit zus\u00e4tzlichen 26 Lang- und 26 Kurzstreckenflugzeugen den Betrieb aufzunehmen. Damit sollen diejenigen Arbeitspl\u00e4tze erhalten werden, die aufgrund von Wirtschaftlichkeitsberechnungen l\u00e4ngerfristig als gesichert erscheinen.</p><p>2.1 Der Bundesrat ist sich der wirtschafts- und sozialpolitischen Bedeutung der aktuellen Situation bewusst. Aus diesem Grund hat der Chef EVD eine Task Force Swissair Personal eingesetzt, die sich in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden und den Sozialpartnern mit Fragen der Vermeidung von Arbeitslosigkeit als Folge der Swissair-Entlassungen und der Unterst\u00fctzung von arbeitslos gewordenen Personen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt befasst.</p><p>2.2 Mit Ausnahme des Kabinenpersonals sind in den Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen, welche f\u00fcr die Gesch\u00e4ftseinheiten der Swissair-Gruppe bestehen, Sozialpl\u00e4ne vorhanden. F\u00fcr das Kabinenpersonal ist ein Sozialplan in Vorbereitung. F\u00fcr die Ausgestaltung von Sozialpl\u00e4nen sind jedoch die Sozialpartner zust\u00e4ndig. Offen ist insbesondere noch die Frage der Finanzierung. Zum heutigen Zeitpunkt kann allerdings noch nicht gesagt werden, wie viele Mittel f\u00fcr die Realisierung zur Verf\u00fcgung stehen m\u00fcssen, da die Erhebung der Zahl der Betroffenen im In- und Ausland pro Gesch\u00e4ftseinheit der Swissair-Gruppe noch im Gange ist. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen auch die Aktiven der verschiedenen Gesch\u00e4ftseinheiten eruiert werden. Falls Aktiven vorhanden sind, so sollte einer \u00dcberbr\u00fcckungsfinanzierung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Sozialplanleistungen nichts im Wege stehen. Wo keine Aktiven vorhanden sind, wird sich weder der Bund noch die Arbeitslosenversicherung an der Finanzierung der Sozialpl\u00e4ne beteiligen.</p><p>2.3 R\u00fcckg\u00e4ngigmachung der \u00dcbernahme der Crossair-Aktien durch die UBS und CS</p><p>Gem\u00e4ss der auch von den Grossbanken unterzeichneten Grundsatzvereinbarung verpflichten sich die UBS und die CS Group, keinerlei unternehmerische Kontrolle \u00fcber die Crossair auszu\u00fcben und ihre Stimmrechte an der Generalversammlung nur zum Zwecke auszu\u00fcben, die Kapitalerh\u00f6hung zu beschliessen. Nach der Durchf\u00fchrung der Kapitalerh\u00f6hung wird keine der Parteien unternehmerische Kontrolle \u00fcber die Crossair aus\u00fcben, und keine der beteiligten Parteien wird mit irgendeiner anderen Partei einen Aktion\u00e4rsbindungsvertrag, Poolvertrag oder \u00e4hnliche Absprachen eingehen.</p><p>Damit ist sichergestellt, dass die Einflussnahme der beiden Banken beschr\u00e4nkt wird. Zudem ist festzuhalten, dass sich die beiden Grossbanken an der notwendigen Kapitalerh\u00f6hung von 2,74 Milliarden Franken lediglich mit 350 Millionen Franken beteiligen werden. Damit ist auch faktisch die Einflussnahme der Grossbanken beschr\u00e4nkt. Ohne diese Beteiligung der Banken w\u00e4re es nicht m\u00f6glich gewesen, eine L\u00f6sung zur Finanzierung der neuen Fluggesellschaft zu finden.</p><p>2.4 Verfahren zur Durchsetzung der Anspr\u00fcche gegen\u00fcber den Verantwortlichen des Swissair-Debakels</p><p>Am 19. Juni 2001 hat das Bezirksgericht Z\u00fcrich auf Begehren von Bund und Kanton Z\u00fcrich f\u00fcr die SAir Group die Firma Ernst &amp; Young AG als Sonderpr\u00fcferin eingesetzt. Heute sind die Arbeiten, die Anfang August 2001 aufgenommen wurden, zu etwa 50 Prozent abgeschlossen. An sich sind die Kosten der Sonderpr\u00fcfung nach Artikel\u00a0697g Absatz\u00a02 OR von der gepr\u00fcften Gesellschaft zu tragen. Wegen ihrer Liquidit\u00e4tsprobleme hat aber SAir Group einzig den vom Richter verlangten Vorschuss von 250 000 Franken bezahlt. Sofern die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann, ist die Fortsetzung der Sonderpr\u00fcfung gef\u00e4hrdet. Es besteht dann die Gefahr, dass bereits gewonnene Erkenntnisse brachliegen. Die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsanspr\u00fcchen gegen Gesellschaftsorgane nach Artikel\u00a0754 OR w\u00fcrde dadurch erschwert. Andererseits befindet sich SAir Group seit dem 5. Oktober 2001 in Nachlassstundung. Damit ist f\u00fcr die Sonderpr\u00fcfung eine neue Lage entstanden. Im Falle des Liquidationsvergleichs (Nachlass mit Verm\u00f6gensabtretung) oder des Konkurses ist es zun\u00e4chst Sache des Liquidators bzw. der Konkursverwaltung, Verantwortlichkeitsanspr\u00fcche geltend zu machen (Art. 757 Abs. 1 OR). Verzichten Liquidator oder Konkursverwaltung auf die Geltendmachung, sind in erster Linie die Gl\u00e4ubiger dazu befugt. Das Ergebnis wird vorab zur Deckung der Forderungen der klagenden Gl\u00e4ubiger verwendet. Die Aktion\u00e4re nehmen nur an einem allf\u00e4lligen \u00dcberschuss teil (Art. 757 Abs. 2 OR). Der Bund ist daher unter dem Gesichtspunkt seiner Aktion\u00e4rsrechte kaum mehr an der Sonderpr\u00fcfung interessiert. Bund und Kanton Z\u00fcrich haben sich aber im Fr\u00fchjahr 2001 nicht nur f\u00fcr die Wahrung ihrer Aktion\u00e4rsrechte eingesetzt; sie haben sich dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die Kl\u00e4rung der Verantwortlichkeiten engagiert. An diesem politischen Engagement ist festzuhalten. Der Bundesrat ist deshalb bereit, sich zusammen mit anderen Interessierten finanziell an der Weiterf\u00fchrung der Sonderpr\u00fcfung zu beteiligen. Er wird den R\u00e4ten anl\u00e4sslich der Sondersession entsprechend Antrag stellen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1005091200000)\/","SubmittedBy":"Brunner Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1005955200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712751031270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1002240000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}