{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013719,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013719,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3719","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Alpenprotokoll versus Finanzierung der Alpenstrassen. Wahrung der Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber Berggebieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kostenwahrheit im Verkehr ist ein Grundsatz, der bereits im Lauf der letzten Jahre vom National- und vom St\u00e4nderat verworfen worden ist. Man denke beispielsweise an die Parlamentarische Initiative Bundi, die der Nationalrat am 12. Juni 2001 abgeschrieben hat. Mit diesem Vorstoss h\u00e4tte das Prinzip der Kostenwahrheit eingef\u00fchrt werden sollen, was den Strassenverkehr in den Bergregionen deutlich benachteiligt h\u00e4tte.</p><p>Das Hauptproblem dieses parlamentarischen Vorstosses war, dass das Verursacherprinzip mit sehr grossen Schwierigkeiten verbunden ist, die Kosten f\u00fcr den Strassenbau in den Bergregionen h\u00f6her sind und der Verkehr dort generell geringer ist als in den Talgebieten. Deshalb w\u00e4re es \u00e4usserst ungerecht, von den Benutzerinnen und Benutzern der Alpenstrassen zu verlangen, dass sie die Strassenverkehrskosten allein \u00fcbernehmen. Ausserdem w\u00fcrde ein solcher Vorstoss die Bergregionen zus\u00e4tzlich finanziell belasten und den lokalen Tourismus sp\u00fcrbar beeintr\u00e4chtigen.</p><p>Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention und ganz besonders Artikel\u00a014 mit dem Titel \"Kostenwahrheit\" scheinen die Idee der Initiative Bundi erneut aufzugreifen: Es ist namentlich die Rede vom Ziel, \"schrittweise verkehrsspezifische Abgabesysteme einzuf\u00fchren\". In Anbetracht der Verkehrsdichte in bestimmten St\u00e4dten ist es nichts Ausserordentliches, wenn solche Abgabesysteme (\"Road pricing\") in Agglomerationen positiv aufgenommen werden. F\u00fcr die Bergregionen w\u00e4re jedoch ein derartiges Verkehrsmanagement-Instrument sehr gef\u00e4hrlich.</p><p>Auf Initiative von Bundespr\u00e4sident Moritz Leuenberger wurde am 30. November 2001 eine Resolution der Verkehrsminister der Alpenl\u00e4nder verabschiedet. Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage im Landesrecht (weder der Bundesrat noch die Bundesversammlung haben sich zu diesem Dokument ge\u00e4ussert!) erw\u00e4hnt der Resolutionstext an zwei Stellen das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention. Von den betreffenden L\u00e4ndern wird verlangt, dass sie die Bestimmungen des Textes durchf\u00fchren.</p><p>Aufgrund dieser unklaren Situation lade ich den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die Vor- und Nachteile f\u00fcr die Alpenl\u00e4nder, den Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr zu verwirklichen?</p><p>2. Welche Argumente st\u00fctzen die Feststellung, dass im Verkehrsprotokoll Artikel\u00a014 (\"Kostenwahrheit\") nicht in Richtung der vom National- und St\u00e4nderat abgeschriebenen Parlamentarischen Initiative Bundi geht?</p><p>3. W\u00fcrde sich der Bundesrat daf\u00fcr einsetzen, diese Argumente in die Botschaft \u00fcber die Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention aufzunehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Allgemeines</p><p>Die schweizerische Verkehrspolitik orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit, welches in Artikel\u00a073 der Bundesverfassung verankert ist. Das bedeutet, dass die erforderliche Mobilit\u00e4t m\u00f6glichst umweltgerecht bew\u00e4ltigt wird (\u00f6kologische Nachhaltigkeit), die Mobilit\u00e4tsbed\u00fcrfnisse volkswirtschaftlich m\u00f6glichst effizient befriedigt werden (wirtschaftliche Nachhaltigkeit) und alle Bev\u00f6lkerungsgruppen und Landesteile Zugang zur Mobilit\u00e4t haben (soziale Nachhaltigkeit). Zentrales Element der schweizerischen Verkehrspolitik bildet die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene, was mit dem Einsatz marktkonformer Instrumente erreicht werden soll.</p><p>Damit wird folgenden Beschl\u00fcssen von Volk und Parlament der letzten Jahre Rechnung getragen: Alpenschutz-Initiative; bilaterales Land- und Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU; leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA); Fin\u00f6V-Vorlage mit den vier Elementen der Neat, \"Bahn 2000\", L\u00e4rmschutz und Anbindung an das europ\u00e4ische Hochleistungs-Bahnnetz; flankierende Massnahmen (Verlagerungsgesetz); Bahnreform. Die \"gemeinsame Erkl\u00e4rung \u00fcber die Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit, insbesondere in Tunnels im Alpengebiet\" der Verkehrsministerkonferenz vom 30. November 2001 in Z\u00fcrich sieht u. a. die Koordination der Verkehrsstr\u00f6me durch die Alpen sowie die Beschleunigung der Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene vor, was ebenfalls der Stossrichtung der schweizerischen Verkehrspolitik entspricht und durch die obgenannten Beschl\u00fcsse durch Volk und Parlament auch rechtlich mehrfach abgest\u00fctzt ist.</p><p>Anders sieht es bei der Initiative Bundi aus. Mit dieser Initiative sollte das Prinzip der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung verankert werden. Der Vorschlag ging zwar auch in Richtung einer nachhaltigeren Verkehrspolitik, scheiterte aber an der konkreten Ausgestaltung. So unterst\u00fctzte eine deutliche Mehrheit der Vernehmlasser im Grundsatz das Prinzip der Kostenwahrheit. Daneben wurde aber auf verschiedene M\u00e4ngel der Vorlage hingewiesen. Vor allem die vorgeschlagene Ausnahmeregelung (Abweichung vom Verursacherprinzip in bestimmten F\u00e4llen) bereitete Probleme. Weitere, zum Teil auch widerspr\u00fcchliche Einw\u00e4nde bestanden darin, dass ein solcher Artikel das eben erst erreichte verkehrspolitische Gleichgewicht gef\u00e4hrden w\u00fcrde, dass die internationale Koordination ungen\u00fcgend sei, dass der Vorschlag den Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs zu wenig umfassend Rechnung trage und dass der Artikel dem Anspruch einer Verkehrspolitik nach marktwirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen nicht gerecht werde. Ebenso wurde aber auch eine weitere Benachteiligung des Strassenverkehrs bef\u00fcrchtet und das Datenmaterial zu den externen Kosten und Nutzen als unzureichend beurteilt.</p><p>Gest\u00fctzt auf diese Vernehmlassungsergebnisse und auf Antrag der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat der Nationalrat am 12. Juni 2001 beschlossen, die Parlamentarische Initiative abzuschreiben.</p><p>Zu den einzelnen Fragen</p><p>1. Zur Bew\u00e4ltigung der Verkehrsprobleme im Alpenraum ist eine auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgerichtete Verkehrspolitik erforderlich. Daher setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene seit langem f\u00fcr die Realisierung des Verursacherprinzips ein. Die Anwendung des Grundsatzes der Kostenwahrheit bildet eines der Ziele des Landverkehrsabkommens zwischen der EU und der Schweiz (Art. 37). Zudem hat die Schweiz mit der Einf\u00fchrung der LSVA am 1. Januar 2001 einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Verkehrspolitik gemacht und damit auch bereits Erfolge erzielt: Erste Abkl\u00e4rungen des Bundesamtes f\u00fcr Raumentwicklung haben ergeben, dass der Wachstumstrend im Strasseng\u00fcterverkehr zumindest vorl\u00e4ufig gestoppt wurde. </p><p>M\u00f6glichen Nachteilen, wie z. B. besonderen finanziellen Belastungen in den Alpenregionen, kann im Einzelfall gezielt entgegen gewirkt werden. So wurde z. B. bei der LSVA den besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und Randgebieten bei der Ausgestaltung des Verteilungsschl\u00fcssels f\u00fcr die Verwendung der Einnahmen Rechnung getragen. Auch die Anliegen der Tourismusbranche wurden mit einer vom Parlament f\u00fcr den Personentransport beschlossenen Sonderregelung ber\u00fccksichtigt.</p><p>2. Artikel\u00a014 des Protokolls \"Verkehr\" ist im Gegensatz zum Vorschlag des Verfassungsartikels \"Initiative Bundi\" in das gesamtheitliche System einer nachhaltigen Verkehrspolitik eingebunden und weist die unter Ziffer I (Allgemeines) aufgezeigten M\u00e4ngel nicht auf.</p><p>3. Die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle zum \u00dcbereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) wurde vom Bundesrat am 19. Dezember 2001 verabschiedet. In einem n\u00e4chsten Schritt wird sie dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Erg\u00e4nzung des Botschaftstextes ist nicht notwendig, da die gew\u00fcnschten Argumente bereits unter Ziffer 2.2.9.2 (zu Art. 14) und unter Ziffer 2.2.9.3 (Beurteilung) der Botschaft weitgehend ber\u00fccksichtigt wurden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1014768000000)\/","SubmittedBy":"Vaudroz Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1071792000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712753372323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1007942400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4611,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}