{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013739,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013739,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3739","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bilaterales Forschungsabkommen mit der EU. Konsequenzen der verz\u00f6gerten Ratifizierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, vor dem Hintergrund der erneuten Verz\u00f6gerung des Inkrafttretens des \"sektoriellen Abkommens \u00fcber die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit vom 21. Juni 1999\" zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Sieht der Bundesrat noch eine M\u00f6glichkeit, dass die Schweiz trotz der verz\u00f6gerten Ratifikation am 5. Forschungsrahmenprogramm (FRP) teilnehmen k\u00f6nnte?</p><p>2. Wenn nein, wie gross sch\u00e4tzt er den Schaden f\u00fcr den Forschungsplatz Schweiz ein, welcher diesem durch die lange Dauer der Verhandlungen und das verz\u00f6gerte Inkrafttreten des Forschungsabkommens entstanden ist? </p><p>3. Sind f\u00fcr die volle Beteiligung der Schweiz am 6. FRP erneut Verhandlungen n\u00f6tig? Wenn ja, auf welcher Stufe und mit welchen Nachteilen k\u00f6nnten erneute Verhandlungen verbunden sein? </p><p>4. Wie gross sch\u00e4tzt der Bundesrat die Gefahr ein, dass der Abschluss der notwendigen Verhandlungen im Bereich der Forschung mit den angegangenen Verhandlungen im Bereich der Betrugsbek\u00e4mpfung in Verbindung gebracht wird?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz am 6. FRP von Beginn weg sicherzustellen? Diese Frage stellt sich insbesondere unter dem Blickwinkel, dass der politische Entscheid der EU, das 6. FRP durchzuf\u00fchren, aller Voraussicht nach erst Mitte 2002 fallen und damit der Zeitraum f\u00fcr Verhandlungen relativ kurz sein wird. </p><p>6. Bestehen aus Sicht des Bundesrates M\u00f6glichkeiten, dass der Schweiz Einsitz in den vorberatenden Gremien des 6. FRP gew\u00e4hrt wird? Wenn nein, welche Nachteile ergeben sich daraus?</p>","ReasonText":"<p>Nach z\u00e4hen Vorverhandlungen erfolgte ziemlich genau zwei Jahre nach der Ablehnung des EWR am 12. Dezember 1994 die formelle Aufnahme der sektoriellen Verhandlungen mit der Europ\u00e4ischen Union. Im Mai 1997 konnten die Verhandlungen im Bereich der Forschung abgeschlossen werden. Da jedoch f\u00fcr das gesamte Verhandlungspaket die so genannte Guillotine-Klausel vereinbart wurde und die Verhandlungen in anderen Bereichen bedeutend l\u00e4nger andauerten, konnten die Verhandlungen erst am 11. November 1998 abgeschlossen werden. </p><p>Weil nun aber die Ratifikation dieser Abkommen durch alle EU-Mitgliedstaaten viel mehr Zeit in Anspruch nimmt, als urspr\u00fcnglich angenommen, verz\u00f6gert sich das Inkrafttreten des \"sektoriellen Abkommens \u00fcber die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit vom 21. Juni 1999\" bis heute. </p><p>Neun Jahre nach Ablehnung des EWR, mehr als sieben Jahre nach Beginn der Verhandlungen, mehr als vier Jahre nach Abschluss der Verhandlungen im Forschungsbereich und knapp dreieinhalb Jahre nach Abschluss des gesamten Verhandlungspaketes, sind die Vertr\u00e4ge immer noch nicht in Kraft.</p><p>Da die Ratifikationsurkunden bis Ende November 2001 noch nicht von allen Staaten hinterlegt wurden, wird das Forschungsabkommen gem\u00e4ss seines Artikels 14 Absatz\u00a01 definitiv nicht mehr auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten k\u00f6nnen. Im Gegensatz zu den anderen sektoriellen Abkommen k\u00f6nnen die Finanzbestimmungen des Forschungsabkommens gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 nur jeweils auf den 1. Januar in Kraft treten. Konkret bedeutet dies, dass das Forschungsabkommen fr\u00fchestens am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird und die Schweiz erst dann von den Vorz\u00fcgen dieses Abkommens profitieren kann. </p><p>Da das Abkommen gem\u00e4ss seinen Erw\u00e4gungen auf das 5. FRP und das Kerntechnik-Rahmenprogramm beschr\u00e4nkt wurde und diese beiden Programme am 31. Dezember 2002 auslaufen, droht also das gesamte Forschungsabkommen zur Makulatur zu werden.</p><p>Der f\u00fcr die Forschung zust\u00e4ndige Kommissar Busquin hat zwar anl\u00e4sslich eines Besuches in Bern im M\u00e4rz dieses Jahres den politischen Willen der EU ausgedr\u00fcckt, der Schweiz als gleichberechtigtes Mitglied Zugang zum 6. FRP zu gew\u00e4hren und damit eine \"Erneuerung oder eine Neu-Aushandlung\" gem\u00e4ss Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 zu erm\u00f6glichen. Dennoch stellen sich gewichtige Fragen - mit Blick auf die neu begonnenen bilateralen Verhandlungen, insbesondere im Bereich Betrugsbek\u00e4mpfung, in welchen die EU zu einem raschen Abschluss dr\u00e4ngt und aufgrund erster Reaktionen aus der Kommission und dem Parlament eine h\u00e4rtere Gangart der EU zu erwarten ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorbemerkung</p><p>Nachdem s\u00e4mtliche Parlamente der EU-Mitgliedstaaten das Abkommen zum freien Personenverkehr ratifiziert haben, ist das Inkrafttreten des ersten Paketes der sektoriellen Abkommen nun f\u00fcr das zweite Quartal 2002 vorgesehen. Die Antworten auf die von der Interpellantin gestellten Fragen ber\u00fccksichtigen diese neueste Entwicklung und gr\u00fcnden auf der Annahme, dass die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die Finanzierung der Beteiligung am 6. Forschungsrahmenprogramm (FRP) gutheissen, die ihnen mit der Botschaft vom 31. Oktober 2001 unterbreitet worden ist.</p><p>1./2. Das Inkrafttreten des Abkommens \u00fcber die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Europ\u00e4ischen Union \u00e4ndert nichts an der gegenw\u00e4rtigen projektweisen Beteiligung, da das 5. FRP Ende 2002 ausl\u00e4uft und die finanziellen Regelungen des Abkommens erst am 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Forschungsabkommens folgenden Jahres, d. h. 2003, wirksam w\u00fcrden. Die Finanzierung der projektweisen Beteiligung am 5. FRP bis zu dessen Abschluss ist durch den Bundesbeschluss vom 23. September 1999 \u00fcber die Finanzierung der projektweisen Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2000-2003 sichergestellt.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des Forschungsabkommens kommen die Schweizer Forschenden in den Genuss von neuen Rechten: So brauchen sie beispielsweise nur noch einen einzigen Projektpartner aus der EU. Hingegen k\u00f6nnen sie noch nicht die administrative Projektkoordination \u00fcbernehmen, und die Pr\u00e4senz von Schweizer Beobachtern in den Aussch\u00fcssen des 5. FRP ist noch nicht gesichert.</p><p>Die Abwesenheit von Schweizer Vertretern hat sich f\u00fcr unser Land vor allem auf der strategischen Ebene der Aussch\u00fcsse und Expertengruppen nachteilig ausgewirkt. Die beiden wichtigsten Nachteile sind zweifellos die fehlende M\u00f6glichkeit, unsere Ideen und Vorstellungen in den Bereichen, in denen wir international mitf\u00fchrend sind, gleichberechtigt mit den europ\u00e4ischen Staaten einzubringen, und die Schwierigkeit, uns fr\u00fchzeitig und tatkr\u00e4ftig an strategisch bedeutsamen europ\u00e4ischen Projekten auf internationaler Ebene zu beteiligen.</p><p>3./5. Das gegenw\u00e4rtige bilaterale Abkommen betrifft das 5. FRP. Es muss im laufenden Jahr (aufgrund von Art. 9 Abs. 2) erneuert werden, um die Beteiligung der Schweiz am 6. FRP zu gew\u00e4hrleisten. Vorgespr\u00e4che fanden bereits statt, insbesondere anl\u00e4sslich des letzten Treffens des gemischten Ausschusses \"Forschung\" vom 30. November 2001. Als Neuerung gegen\u00fcber dem jetzigen Abkommen wird im Abkommen zum 6. FRP wahrscheinlich die Frage der Kontrolle der Gemeinschaftsgelder, die den Koordinatoren in der Schweiz zugeteilt werden, zu regeln sein sowie das gleichzeitige Inkrafttreten des Abkommens und der entsprechenden finanziellen Regelungen.</p><p>Ein neues Abkommen zum 6. FRP kann allerdings erst nach der f\u00fcr Mitte dieses Jahres vorgesehenen Verabschiedung des 6. FRP durch die Europ\u00e4ische Union geschlossen werden. Sobald das 6. FRP definitiv vom Europ\u00e4ischen Parlament und dem Ministerrat verabschiedet ist, kann die Europ\u00e4ische Kommission vom Rat ein Verhandlungsmandat beantragen. Falls das k\u00fcnftige Abkommen \u00fcber das 6. FRP nicht vor dem Abschluss der ersten Ausschreibungsrunde des 6. FRP (vorgesehener Eingabetermin: Anfang 2003) in Kraft treten sollte, w\u00fcrde w\u00e4hrend der erste Phase des 6. FRP die projektweise Beteiligung weitergef\u00fchrt. In diesem Fall w\u00fcrde die Vollbeteiligung im Prinzip beim Inkrafttreten des neuen Abkommens wirksam.</p><p>4. Das Abkommen \u00fcber wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU ist eindeutig Teil des ersten Paketes bilateraler Abkommen. F\u00fcr den Bundesrat kann deshalb das Forschungsabkommen in keiner Weise mit laufenden oder vorgesehenen Verhandlungen in neuen Bereichen, wie etwa der Betrugsbek\u00e4mpfung, in Verbindung gebracht werden.</p><p>6. Bis jetzt war eine Beteiligung von Schweizer Experten in den von der Europ\u00e4ischen Kommission bestellten vorberatenden Gremien und Arbeitsgruppen f\u00fcr das 6. FRP, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht m\u00f6glich. Die Schlussakte des Forschungsabkommens von 1999 sieht die Teilnahme der Schweiz als Beobachterin an den Sitzungen der Aussch\u00fcsse der Forschungsprogramme und des Ausschusses f\u00fcr wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) f\u00fcr die sie betreffenden Fragen explizit vor. Die Kommission ist bis heute davon ausgegangen, dass diese Teilnahme erst nach Inkrafttreten der finanziellen Bestimmungen des Abkommens (also am 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Forschungsabkommens folgenden Jahres) erfolgen w\u00fcrde. Anl\u00e4sslich der letzten Sitzung des Gemischten Ausschusses Forschung vom 30. November 2001 hat sie sich jedoch bereit erkl\u00e4rt, die Frage zu pr\u00fcfen, ob allenfalls die M\u00f6glichkeit der Teilnahme bereits ab Inkrafttreten des Forschungsabkommens gew\u00e4hrt werden sollte.</p><p>Immerhin wurde die Schweiz w\u00e4hrend der ersten von der Europ\u00e4ischen Kommission organisierten Konsultationsphase (Ende 2000) zu einer Stellungnahme zu den Zielsetzungen und Richtlinien des Europ\u00e4ischen Forschungsraumes sowie zum 6. FRP eingeladen. Im Folgenden war unser Land jedoch nicht mehr direkt beteiligt. M\u00f6glich waren nur indirekte Beitr\u00e4ge \u00fcber europ\u00e4ische Institutionen, in denen wir Vollmitgliedschaft besitzen (ESF, COST usw.).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1013558400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller-Hemmi Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1712741463547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1008115200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4611,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}