{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013769,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013769,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3769","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schuldenabbau beim Bund","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schulden des Bundes und deren j\u00e4hrliche Belastung f\u00fcr die Allgemeinheit haben sich in den letzten zehn Jahren fast verdreifacht. Diese Entwicklung wird die k\u00fcnftigen Generationen unweigerlich benachteiligen, zumal mittelfristig eine kr\u00e4ftige Zinserh\u00f6hung infolge der fortschreitenden Ann\u00e4herung der Schweiz an die EU zu bef\u00fcrchten ist.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches ist gegenw\u00e4rtig der mittlere Zinssatz f\u00fcr die Zinsen, die wir f\u00fcr die Gesamtheit der Bundesschulden bezahlen, und welches ist zum Vergleich der \u00fcbliche Zinssatz in den EU-Mitgliedstaaten? Wie hoch w\u00e4re die zus\u00e4tzliche Schuldzinsbelastung unseres Landes, wenn der EU-Zinssatz angewendet w\u00fcrde?</p><p>2. Es ist bekannt, dass der Anstieg der j\u00e4hrlichen Defizite des Bundes von 1991 bis 2001 den gleichzeitigen Schuldenanstieg nur zur H\u00e4lfte erkl\u00e4rt. Daher m\u00f6chte ich sowohl das Bundesrechnungsdefizit als auch den Schuldenanstieg f\u00fcr jedes einzelne Jahr erfahren. L\u00e4sst sich diese unausgewogene Entwicklung gesamthaft erkl\u00e4ren, und gibt es Lehren daraus zu ziehen?</p><p>3. Im Jahr 2000 stiegen die Schulden des Bundes trotz eines Einnahmen\u00fcberschusses von 4,5 Milliarden Franken um weitere 6 Milliarden Franken, w\u00e4hrend der Bilanzfehlbetrag nur gerade um 1,5 Milliarden Franken sank. Offensichtlich hatte die zus\u00e4tzliche Deckung der Fehlbetr\u00e4ge der Pensionskassen des Personals von Bund, Post und SBB einen Einfluss auf diese Zahlen. Wie hoch sind nach heutiger Sch\u00e4tzung die Altlasten, die der Bund noch abzubauen hat, und welches werden die Auswirkungen auf die Verschuldung und den Bilanzfehlbetrag f\u00fcr die kommenden f\u00fcnf Jahre sein?</p><p>4. Der vom Volk am 2. Dezember 2001 angenommene Grundsatz der Schuldenbremse betrifft nur den Bundeshaushalt. Er kann jedoch einen Schuldenanstieg aufgrund bestimmter Mechanismen ausserhalb des Bundeshaushaltes nicht ohne weiteres verhindern. Kann wirklich davon ausgegangen werden, dass sich der Schuldenanstieg in naher Zukunft stoppen l\u00e4sst? In welchem Jahr wird sich der Bundesrat aktiv engagieren und die Einf\u00fchrung der Schuldenbremse in die Tat umsetzen?</p><p>5. Ist es nicht an der Zeit, einen Abbau der Bundesschulden ins Auge zu fassen? Gibt es nicht genug Gr\u00fcnde, ein Programm f\u00fcr den Schuldenabbau auszuarbeiten, damit die Schuldenlast f\u00fcr die kommenden Generationen ertr\u00e4glicher wird?</p><p>6. Warum beschliesst man nicht, w\u00e4hrend der n\u00e4chsten 70 Jahre den Bundeshaushalt j\u00e4hrlich mit einer Milliarde Franken zugunsten des Schuldenabbaus zu belasten, damit die Bundesschulden sukzessive auf den Stand von 1991 gesenkt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Selbstkostensatz f\u00fcr die gesamten Geld- und Kapitalmarktschulden des Bundes betrug im Jahr 2001 3,8 Prozent. Die OECD rechnet in der Schweiz f\u00fcr das laufende Jahr 2002 mit Langfristzinss\u00e4tzen (f\u00fcr 10-Jahres-Staatsanleihen) von durchschnittlich 3,2 Prozent und innerhalb der Euro-Zone von 4,8 Prozent (Economic Outlook, Dezember 2001).</p><p>Eine Studie der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung \u00fcber die \"Zinsinsel Schweiz\" hat in der Tat gezeigt, dass sich seit Beginn der Neunzigerjahre eine ausgepr\u00e4gte Konvergenz zwischen langfristigen Nominal- und Realzinsen in der Schweiz und anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern abzeichnet. Bei den langfristigen Realzinsen kommt die Konvergenz zustande, weil diese Zinsen in der Schweiz eine steigende und in den anderen L\u00e4ndern eine sinkende Tendenz aufweisen.</p><p>Im Sinne einer Faustregel geht man derzeit davon aus, dass ein Anstieg der Nominalzinsen um ein Prozent die Passivzinszahlungen des Bundes um rund 500 Millionen Franken erh\u00f6ht, teilweise mit zeitlicher Verz\u00f6gerung. Bei der pr\u00e4zisen Ermittlung muss die im jeweiligen Zeitpunkt geltende Schuldenstruktur (kurz- und langfristige Verpflichtungen, Zinsen \"alter\" Langfristschulden) ber\u00fccksichtigt werden; ausserdem muss in Rechnung gestellt werden, dass eine Erh\u00f6hung der Zinsen auch den Verm\u00f6gensertrag ansteigen l\u00e4sst.</p><p>2. Eine Tabelle (Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgeb\u00e4ude, 3003 Bern) zeigt die Schuldenentwicklung in den Neunzigerjahren: Neben dem Saldo der Finanzrechnung und diversen kleineren Einfl\u00fcssen (z. B. Ver\u00e4nderung bei den laufenden Guthaben, Abgrenzungen am Jahresende) l\u00e4sst sich die Ver\u00e4nderung der Bundesschuld in zwei weitere Komponenten zerlegen:</p><p>a. Ver\u00e4nderung der Tresoreriemittel: Der Bund h\u00e4lt Tresoreriemittel, um die Zahlungsbereitschaft aufrecht zu erhalten. Mit dem \u00dcbergang zu den Defiziten in der Finanzrechnung Anfang der Neunzigerjahre kam es zu einem unbeabsichtigten Abfluss an Tresoreriemitteln, der in den Jahren 1992 und 1993 wieder kompensiert werden musste. 1998 wurden die Tresoreriemittel angesichts der tiefen Zinsen, des hohen Ausfinanzierungsbedarfes und aus der \u00dcberlegung, den Kapitalmarkt in einem Jahr nicht \u00fcberm\u00e4ssig zu belasten, tempor\u00e4r aufgestockt.</p><p>b. Bilanzoperationen SBB, PTT, Ruag, PKB:</p><p>- Die Gew\u00e4hrung von Tresoreriedarlehen (u. a. ALV f\u00fcr Kantone, Fin\u00f6V) f\u00fchrt zu einem Aktiventausch in der Bilanz. Die Darlehen nehmen zu und die Tresoreriemittel ab. Dieser Abfluss zieht - um einen gew\u00fcnschten Stand an Tresoreriemitteln zu erhalten - in der Regel eine zus\u00e4tzliche Verschuldung nach sich.</p><p>- Die Verselbstst\u00e4ndigung der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes (SBB, Swisscom, Post und Ruag) erforderte eine angemessene Kapitalausstattung und die Ausfinanzierung der Deckungsl\u00fccke bei den Pensionskassen. Um die laufende Finanzrechnung nicht zu belasten, wurden in den gesetzlichen Spezialbestimmungen Sondernormen geschaffen, welche eine Verbuchung der einmaligen Refinanzierungen \u00fcber die Erfolgsrechnung oder sogar nur \u00fcber die Bilanz des Bundes erlaubten: Die \u00dcbernahme der Deckungsl\u00fccken f\u00fchrte zu einer Erh\u00f6hung der Verschuldung, die sich aber erst durch die Abschreibung in den Folgejahren auch auf den Bilanzfehlbetrag auswirkte (bzw. noch auswirken wird, vgl. Ziff. 3).</p><p>3. Aufgrund von bis Ende 2001 beschlossenen Massnahmen wirken sich die Verselbstst\u00e4ndigung von Bundesbetrieben und -anstalten in den kommenden Jahren mit insgesamt 12,7 Milliarden Franken auf den Bilanzfehlbetrag aus. Dieser Betrag entsteht im Wesentlichen durch die \u00dcbernahme der Deckungsl\u00fccken der Pensionskasse der SBB (2,6 Milliarden Franken), der Post (3,5 Milliarden Franken) und des Bundes (5,4 Milliarden Franken). Die Verschuldung wird jedoch aus den genannten Betr\u00e4gen f\u00fcr die Pensionskasse der SBB und die PKB nicht mehr zunehmen, weil sie in der Bilanz des Bundes bereits erfasst wurden und nun sukzessive abgeschrieben werden.</p><p>Hinzu kommen noch zu beschliessende Massnahmen betreffend Post und Skyguide, die zu einer weiteren Verschlechterung des Bilanzfehlbetrages um 3,4 Milliarden Franken f\u00fchren werden und - alles andere gleich bleibend - auch die Verschuldung in diesem Ausmass ansteigen lassen werden.</p><p>4. Mit der Annahme von Volk und St\u00e4nden am 2. Dezember 2001 sind die Verfassungsbestimmungen \u00fcber die Schuldenbremse (Art. 126 und 159 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 BV) formell in Kraft getreten (vgl. Art. 195 BV). Deshalb wird bereits der Voranschlag 2003 unter Ber\u00fccksichtigung der Schuldenbremse erstellt. Noch ausstehend sind allerdings die gesetzlichen Ausf\u00fchrungsvorschriften zur Schuldenbremse. Diese regeln insbesondere den Ausgleich allf\u00e4lliger Defizite in der Staatsrechnung. Die Bundesversammlung hat eine entsprechende \u00c4nderung des Finanzhaushaltgesetzes am 22. Juni 2001 verabschiedet. Dieser Beschluss wird nach Erwahrung der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 amtlich publiziert. Alsdann l\u00e4uft die ordentliche Referendumsfrist. Wird das Referendum nicht ergriffen oder das Gesetz in einer allf\u00e4lligen Referendumsabstimmung angenommen, k\u00f6nnen die \u00c4nderungen des Finanzhaushaltgesetzes in Kraft gesetzt werden.</p><p>5. Angesichts des markanten Anstieges der Bundesschuld in den Neunzigerjahren ist es das priorit\u00e4re Ziel des Bundesrates, diese Dynamik zu brechen und die Schulden nominal zu stabilisieren. Mit anhaltendem Wirtschaftswachstum f\u00fchrt dies zu einer Senkung der Schuldenquote - die Verschuldung der \u00f6ffentlichen Hand verliert an gesamtwirtschaftlicher Relevanz, weil die produktive Kraft des Landes zum Tragen dieser Schuldenlast zunimmt. Der Bundesrat erachtet es deshalb als angemessen, von einem eigentlichen Schuldenabbau abzusehen: Im Lichte der Erfahrungen der letzten Dekade mit grossen Defiziten, die nur mit grosser Anstrengung zu beseitigen waren, und angesichts der noch verbleibenden Altlasten ist die langfristige nominelle Stabilisierung der Verschuldung bereits ein ehrgeiziges Ziel.</p><p>6. Das Instrument der Schuldenbremse leistet einen Beitrag zur nominellen Stabilisierung der Bundesschuld: Die Ausgaben haben sich - mittelfristig, d. h. \u00fcber einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg - nach den Einnahmen zu richten. Damit werden strukturelle Defizite eliminiert, so dass es auf Dauer zu keinem defizitbedingten Anstieg der Verschuldung kommen kann.</p><p>Grunds\u00e4tzlich erlaubt das Regelwerk der Schuldenbremse auch ein ehrgeizigeres Vorgehen: Die Schuldenbremse gibt zul\u00e4ssige H\u00f6chstausgaben vor. Es steht dem Parlament zu, ein Budget mit tieferen Ausgaben zu verabschieden. Dies f\u00fchrte - alles andere gleich bleibend - zu einer Senkung der Schulden.</p><p>Eine Senkung gem\u00e4ss den Vorstellungen des Interpellanten erfordert j\u00e4hrliche strukturelle \u00dcbersch\u00fcsse von einer Milliarde Franken. Angesichts der Tatsache, dass der aktuelle Finanzplan 2003-2005 das Bild eines strukturell \u00fcberlasteten Bundeshaushaltes zeichnet, scheint die Forderung nicht realistisch. Bereits die Einf\u00fchrung der Schuldenbremse wird nur mit namhaften Einsparungen zu realisieren sein; eine weitere Senkung der Ausgaben um eine Milliarde Franken ist in dieser Situation nicht m\u00f6glich, ohne dass der Bund seine T\u00e4tigkeiten in einem politisch nicht mehr tragf\u00e4higen Umfang einschr\u00e4nken m\u00fcsste.</p><p>Indessen sollen ausserordentliche Einnahmen zur Tilgung von Schulden eingesetzt werden. So wird der Erl\u00f6s des Bundes durch seine Beteiligung am R\u00fcckkauf von Swisscom-Aktien gem\u00e4ss dem Beschluss des Bundesrates vom 11. Februar 2002 vollumf\u00e4nglich dem Schuldenabbau dienen. In Zukunft wird dies von der Schuldenbremse indirekt vorgeschrieben, weil ausserordentliche Einnahmen den f\u00fcr die Ausgabenbemessung relevanten Einnahmen nicht zugerechnet werden d\u00fcrfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1014163200000)\/","SubmittedBy":"Schmied Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109245173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1008201600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4611,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}