{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013770,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013770,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3770","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Flexibilit\u00e4t des Staates bei sich ver\u00e4ndernden G\u00e4stestrukturen im Tourismus","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In vielen Tourismusorten hat sich die G\u00e4stestruktur bez\u00fcglich der Herkunftsl\u00e4nder in den letzten Jahren sehr stark ver\u00e4ndert. Insbesondere aus dem ostasiatischen Raum (vor allem Japan) reisen immer mehr G\u00e4ste bzw. Touristen in unser Land. In laufend mehr Betrieben sind diese Touristen zu einem immer wichtigeren G\u00e4stesegment von teilweise existenzieller Bedeutung geworden. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen und verst\u00e4rken, wobei neben dem Gruppentourismus immer h\u00e4ufiger Individualtouristen anreisen.</p><p>Der Gast aus dem ostasiatischen Raum pflegt bekanntlich eine ganz besondere Kulinar-Kultur und hat ein spezifisches G\u00e4steverhalten. Der Hotelbetrieb muss diesen neuen Gegebenheiten mit entsprechenden Massnahmen z. B. personeller Art nicht nur entgegenkommen wollen sondern entgegenkommen k\u00f6nnen. Wenn der Staat dies durch Unflexibilit\u00e4t verhindert, w\u00fcrde er zum Tourismusverhinderer und touristischen Entwicklungsbremser.</p><p>Die Hotelbetriebe, die immer mehr G\u00e4ste aus diesen L\u00e4ndern beherbergen, m\u00fcssen sich den gegebenen neuen Bed\u00fcrfnissen dieser G\u00e4stekategorien vor allem im Gastronomie- und im allgemeinen Empfangs- und Auskunftsbereich anpassen k\u00f6nnen. Dies ist nur m\u00f6glich, wenn die K\u00fcchenbrigaden und der Receptions- und eventuell Servicebereich mit entsprechenden Fachkr\u00e4ften aus diesen L\u00e4ndern erg\u00e4nzt werden kann.</p><p>Bei der Bewilligung solcher Fachkr\u00e4fte sind nicht ausschliesslich das Fachdiplom oder der berufliche Fachausweis zu ber\u00fccksichtigen, sondern aus pragmatischer Sicht auch andere Kriterien wie beispielsweise Sprachkenntnisse, spezifische Kenntnisse der Region, nachgewiesene berufliche Erfahrung und die besondere Eignung f\u00fcr gastspezifische Aufgaben.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er in der Annahme, dass ihm diese Entwicklung bestens bekannt ist,  bereit zu pr\u00fcfen, wie der ver\u00e4nderten G\u00e4stestruktur bez\u00fcglich Herkunftsl\u00e4nder bei der Bewilligung von speziellem Fachpersonal aus Nicht-EU-L\u00e4ndern (vor allem Japan, S\u00fcdkorea, China, Indien) f\u00fcr die Hotelbetriebe Rechnung getragen werden kann?</p><p>2. Sieht er die M\u00f6glichkeit, die rechtlichen Grundlagen kurzfristig mit bedarfsgerechter Flexibilit\u00e4t zu handhaben, um der Hotellerie/Gastronomie die Anstellung der entsprechend notwendigen Fachpersonen w\u00e4hrend einer noch zu bestimmenden Zeitspanne zu erm\u00f6glichen?</p><p>3. Ist er im Falle einer sich verst\u00e4rkenden Ver\u00e4nderung des G\u00e4stesegmentes bereit, die Anpassungen der rechtlichen Grundlagen an die neuen Bed\u00fcrfnisse in die Wege zu leiten und damit diesen volkswirtschaftlich bedeutsamen Wandel in der Tourismuswirtschaft zu unterst\u00fctzen und zu f\u00f6rdern?</p><p>4. Ist er bereit, in Ber\u00fccksichtigung spezifischer Situationen bei der Erteilung von Bewilligungen neben dem so genannten Fachdiplom oder Fachausweis auch andere fallbezogene Kriterien einzubeziehen und damit der Idee der Liberalisierung zugunsten der Neuausrichtung vieler Hotel- und Gastronomiebetriebe Rechnung zu tragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Interpellation zielt auf eine flexiblere Ausl\u00e4nderzulassung zugunsten des Tourismus, der immer mehr G\u00e4ste aus anderen Kontinenten empf\u00e4ngt. Die G\u00e4stestruktur ist st\u00e4ndigen Wechseln unterworfen, womit sich auch die Anforderungen an das Personal ver\u00e4ndern. Aus diesen Gr\u00fcnden w\u00fcnscht der Interpellant, dass f\u00fcr g\u00e4stespezifische Bed\u00fcrfnisse bei der Zulassung von Drittausl\u00e4ndern von den \u00fcblichen Ausbildungsanforderungen abgewichen werden kann. Es sollten nicht ausschliesslich das Fachdiplom oder der berufliche Fachausweis, sondern auch andere Kriterien wie Sprachkenntnisse, spezifische Kenntnisse der Region, berufliche Erfahrung oder die besondere Eignung f\u00fcr g\u00e4stespezifische Aufgaben ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Damit die Hotelbetriebe der wechselnden Herkunft der Touristen besser Rechnung tragen k\u00f6nnen, sollte beispielsweise auch die Rekrutierung des Personals f\u00fcr die K\u00fcchenbrigaden, den Receptions- oder den Servicebereich aus den Herkunftsl\u00e4ndern der Touristen erleichtert werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. in der Hotellerie, teilweise schwieriger ist als in anderen Wirtschaftszweigen mit attraktiveren Arbeitsbedingungen. Die touristische Entwicklung bzw. eine Ver\u00e4nderung der touristischen Herkunftsl\u00e4nder ist ihm ebenfalls bekannt. Er teilt daher die Ansicht des Interpellanten, dass sich Hotelbetriebe den neuen Bed\u00fcrfnissen dieser G\u00e4stekategorien anpassen m\u00fcssen. Es ist aber auch so, dass Arbeitgeber u. a. aus der Hotelbranche das geeignete Personal nicht finden, weil sie keine konkurrenzf\u00e4higen Lohn- und Arbeitsbedingungen oder nicht befriedigende Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Anforderungen besonderer G\u00e4stekategorien anbieten. Dies k\u00f6nnte l\u00e4ngerfristig aber der erfolgreichere Weg sein, als Arbeitskr\u00e4fte aus den Herkunftsl\u00e4ndern der Touristen anzustellen. Die touristischen Str\u00f6me und Bed\u00fcrfnisse k\u00f6nnen sich schnell ver\u00e4ndern.</p><p>Die Ausl\u00e4nderregelung gestattet es bereits heute, wesentlichen Anliegen der Interpellation entgegen zu kommen. F\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte aus Drittstaaten geschieht dies - nebst Ber\u00fccksichtigung der beruflichen Erfahrung - in der Regel unter Vorbehalt nachpr\u00fcfbarer Berufsdiplome, die \u00fcber die Eignung der Fachkr\u00e4fte Auskunft geben. Ausserdem erfolgen die Bewilligungen im Rahmen der Kontingente. Vom Konzept der Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften aus Drittstaaten will der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt grunds\u00e4tzlich nicht abweichen.</p><p>Zu den grunds\u00e4tzlichen Aspekten einer erleichterten Zulassung von Arbeitskr\u00e4ften aus touristischen Herkunftsl\u00e4ndern verweist der Bundesrat auf seine ablehnende Stellungnahme vom 5. Juni 2001 zur Motion Suter 01.3200 mit \u00e4hnlicher Zielrichtung. </p><p>1. Soweit am Grundsatz der Zulassung von gut qualifiziertem Personal festgehalten wird, ist es - mit Ausnahme des beruflichen F\u00e4higkeitszeugnisses - prim\u00e4r Angelegenheit des Arbeitgebers, die Eignung zuk\u00fcnftiger Mitarbeiter f\u00fcr seinen Betrieb nachzuweisen. Es liegt in seinem Interesse, wenn f\u00fcr alle Unternehmen transparente Qualifikationsvoraussetzungen gelten. Ein Berufsdiplom sowie einschl\u00e4gige Branchenerfahrung lassen sich vom Gesuchsteller ohne gr\u00f6sseren Zeitaufwand nach objektivierbaren Kriterien nachweisen. Dies hat auch den Vorteil, dass die Beh\u00f6rden eine m\u00f6glichst rechtsgleiche Zulassungspraxis f\u00fcr alle Branchen und Kantone gew\u00e4hren k\u00f6nnen, womit sich das Gesuchsverfahren beschleunigt.</p><p>Aufwendiger und problematischer ist es, schwer nachweisbare Kriterien, wie etwa die besondere Eignung von Arbeitskr\u00e4ften f\u00fcr g\u00e4stespezifische Aufgaben oder die kundenorientierte Flexibilit\u00e4t, objektiv nachzuweisen. Im Interesse einer ausgeglichenen Volkswirtschaft sind nebst dem Touristikbereich auch die anderen Branchen auf qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte angewiesen. Sollten sich branchenrelevante F\u00e4higkeiten qualifizierter Fachkr\u00e4fte nicht durch Diplome nachweisen lassen, so k\u00f6nnten aber auch zus\u00e4tzliche Kriterien beigezogen werden, etwa wenn sie von Berufsorganisationen anerkannt werden oder international \u00fcblich sind. Auch die Lohnh\u00f6he, die Spezialisierung oder der Grad der Selbstst\u00e4ndigkeit der Arbeitskr\u00e4fte sind Elemente, die entsprechend ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden werden begr\u00fcndeten Bed\u00fcrfnissen entsprechende Beachtung schenken. In diesem Sinne unterst\u00fctzt der Bundesrat einen beh\u00f6rdlichen Pragmatismus, um den wachsenden Anforderungen einer g\u00e4steorientierten Kundschaft Rechnung zu tragen.</p><p>2. Die Beh\u00f6rden haben sich im Rahmen des geltenden Rechtes in gesamtwirtschaftlich gut begr\u00fcndeten F\u00e4llen insbesondere bei der Bewilligung von Spezialit\u00e4tenk\u00f6chen, von Verkaufspersonal f\u00fcr Spezialit\u00e4tengesch\u00e4fte und weiteren Bereichen in Tourismusgebieten mit einseitiger Kundenstruktur recht flexibel gezeigt. Aus wirtschafts- und integrationspolitischen Gr\u00fcnden soll dabei eine anerkannte berufliche Qualifikation bei Arbeitskr\u00e4ften aus Drittstaaten nach wie vor eine zentrale Rolle spielen; dies gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr Kurzaufenthalte. Sind die Erwerbst\u00e4tigen f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Aufenthalt vorgesehen, so muss auch den gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Aspekten in Zukunft noch vermehrt Rechnung getragen werden. Es soll ein solides Ausbildungsprofil mit gen\u00fcgenden Sprachkenntnissen - auch die Kenntnis von Landessprachen z\u00e4hlt zu einer wichtigen Qualifikation - vorliegen. Dadurch kann auch einem unerwarteten Stellenverlust sp\u00e4ter besser begegnet werden. </p><p>3. Der Entwurf zum neuen Ausl\u00e4ndergesetz wurde auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse im obigen Sinne vorangetrieben und das Parlament d\u00fcrfte bald Gelegenheit haben, sich auch zur Grundsatzfrage des Ausbildungsniveaus von zuzulassenden Arbeitskr\u00e4ften aus Nicht-EU/Efta-Staaten zu \u00e4ussern. Man sollte sich aufgrund der Erfahrungen dabei allerdings bewusst sein, dass eine Aufweichung der Zulassungsvoraussetzungen konsequenterweise zu einem erh\u00f6hten Angebot von bzw. zu einer steigenden Nachfrage nach Arbeitskr\u00e4ften aus Drittstaaten f\u00fchren w\u00fcrde. Um die entsprechenden Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft in den verschiedenen Branchen rechtsgleich zu behandeln, w\u00fcrde dies wiederum eine st\u00e4rkere Erh\u00f6hung der Nicht-EU/Efta-Kontingente bringen. Es gilt somit, branchenspezifische Interessen gegen gesamtwirtschaftliche und staatspolitische \u00dcberlegungen abzuw\u00e4gen.</p><p>4. Die Betriebe sollten ein besonderes Interesse am Ausbildungsstandard ihres Personals haben. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr kurzfristig t\u00e4tige Arbeitskr\u00e4fte. Oftmals entsteht f\u00fcr solche, die mehrmals in der Schweiz t\u00e4tig gewesen sind, der Bedarf nach dauerndem Verbleib, da diese Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr den Betrieb inzwischen unentbehrlich geworden sind. Diplome und Ausbildungsnachweise sind transparent und belegen einzelne Ausbildungsschritte sowie fundierte Kenntnisse, die letztlich auch den nachfragenden Branchen und der Kundschaft zugute kommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1017187200000)\/","SubmittedBy":"Seiler Hanspeter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1024617600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1712752653630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1008201600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4611,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}