{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20013779,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20013779,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.3779","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t. Rolle des Dienstes f\u00fcr Besondere Aufgaben des UVEK","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich nehme Bezug auf die vom Bundesrat im Bericht \u00fcber die Legislaturplanung 1999-2003 vorgesehenen Massnahmen gegen die Cyberkriminalit\u00e4t und bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welche Rolle nimmt der Dienst f\u00fcr Besondere Aufgaben des UVEK bei der Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t ein?</p><p>2. Wie wird seine Arbeit ausgewertet und kontrolliert, insbesondere was die Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse der kantonalen Untersuchungsrichterinnen und -richter betrifft?</p><p>3. Wie gestalten sich die Verbindungen und Beziehungen zwischen dem Dienst f\u00fcr Besondere Aufgaben des UVEK und den kantonalen Gerichts- und Polizeibeh\u00f6rden?</p><p>4. Welche Verbindungen gibt es bei der Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t zwischen dem Dienst f\u00fcr Besondere Aufgaben des UVEK und dem EJPD?</p>","ReasonText":"<p>Die Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t ist einer der erkl\u00e4rten Schwerpunkte des Bundesrates in der Legislaturplanung 1999-2003. Dieses Ziel des Bundesrates ist heute aus verschiedenen Gr\u00fcnden besonders wichtig. Die Kommunikationsnetze und Informatiksysteme funktionieren staaten\u00fcbergreifend. Das f\u00fchrt dazu, dass die Schwierigkeiten betr\u00e4chtlich verst\u00e4rkt werden, denen die Gerichts- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden schon jetzt innerhalb der Schweiz bei der Verfolgung von Personen, die im Bereich der Informatik Delikte begehen, begegnen.</p><p>Zur Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t im virtuellen Raum bedarf es st\u00e4ndig neuer Ermittlungsinstrumente. So haben alle G-8-Staaten Strukturen zur Bek\u00e4mpfung der Hightech-Kriminalit\u00e4t geschaffen. In diesen L\u00e4ndern arbeiten die nationalen Polizeibeh\u00f6rden und die verschiedenen gerichtlichen Instanzen bei der Bek\u00e4mpfung der Informatikkriminalit\u00e4t besonders intensiv und effizient zusammen. Eine solche Zusammenarbeit ist sicher grundlegend, und die Transparenz bei den T\u00e4tigkeiten der verschiedenen Instanzen ist unerl\u00e4sslich f\u00fcr eine wirksame Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t. Um diese Herausforderung anzugehen, braucht es in unserem f\u00f6deralistisch organisierten Land besondere Koordinationsmassnahmen. Die Verteilung der Kompetenzen auf verschiedene Departemente erscheint in diesem Zusammenhang problematisch, vor allem weil \u00fcber die Gr\u00fcnde und die Zielsetzungen einer solchen Verteilung sowie \u00fcber ihre Wirksamkeit heute ungen\u00fcgend informiert wird.</p><p>Offiziell wurde der Dienst f\u00fcr Besondere Aufgaben des UVEK geschaffen, um die Ermittlungst\u00e4tigkeiten der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu vereinfachen. In der Praxis ist es aber f\u00fcr die Untersuchungsrichterinnen und -richter zuweilen schwierig, innert n\u00fctzlicher Frist, d. h. sehr rasch, bestimmte Informationen zu erhalten. So ist es z. B. nicht einfach, eine Liste aller Verbindungen, die \u00fcber eine bestimmte Fernmeldeantenne gelaufen sind, zur Verf\u00fcgung gestellt zu bekommen oder ausgehend von bekannten IP-Adressen die entsprechenden Log-Dateien von den Internetanbietern zu erhalten. Mit meiner Interpellation m\u00f6chte ich detailliert Aufschluss erhalten \u00fcber die genaue Funktion und Arbeitsweise des Dienstes f\u00fcr Besondere Aufgaben des UVEK, seine Wirksamkeit und Transparenz sowie seine Zusammenarbeit mit dem EJPD, den Gerichten und den kantonalen Polizeibeh\u00f6rden bei der Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Koordinationsbed\u00fcrfnisse zur effizienten Bek\u00e4mpfung der Internetkriminalit\u00e4t bewusst. Er will deshalb auf den 1. Januar 2003 gemeinsam mit den Kantonen eine nationale Koordinationsstelle schaffen. Mit dieser Stelle wird im Bundesamt f\u00fcr Polizei das Internet-Monitoring wieder aufgenommen und neu eine Clearing-Stelle eingef\u00fchrt. Damit wird ein einheitlicher Ansprechpartner f\u00fcr das Ausland geschaffen. Die Realisierung der Koordinationsstelle ist ausserdem Voraussetzung f\u00fcr die Anwendung der Cybercrime-Konvention des Europarates in der Schweiz und erm\u00f6glicht es, dem von der EU gef\u00f6rderten G-8-Netzwerk beitreten zu k\u00f6nnen.</p><p>Der Dienst f\u00fcr Besondere Aufgaben des UVEK (DBA) ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und in dieser Funktion die administrative und technische Verbindungs- und Koordinationsstelle zwischen den kantonalen bzw. eidgen\u00f6ssischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden einerseits und den Anbieterinnen von Fernmeldediensten andererseits.</p><p>Der DBA ist dem UVEK administrativ zugeordnet und erf\u00fcllt seine Aufgabe weisungsungebunden. Bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung hat er insofern keine eigenst\u00e4ndige Rolle, als er ausschliesslich auf Begehren der kantonalen oder eidgen\u00f6ssischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden aktiv wird. Seine T\u00e4tigkeit st\u00fctzt sich auf das Bundesgesetz \u00fcber die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 6. Oktober 2000 (B\u00dcPF; SR 780.1) und die dazugeh\u00f6rende Verordnung vom 31. Oktober 2001 (V\u00dcPF; SR 780.11), beide in Kraft seit dem 1. Januar 2002.</p><p>1. F\u00fcr den Bereich der Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t hat der DBA die gleichen Aufgaben und Kompetenzen wie bei der \u00fcbrigen Verbrechensbek\u00e4mpfung. Er nimmt die Gesuche f\u00fcr die \u00dcberwachung des Fernmeldeverkehrs entgegen, pr\u00fcft ob die formellen Voraussetzungen gegeben sind, ermittelt die Anbieterin, die die \u00dcberwachungsmassnahme umsetzen muss und gibt der Anbieterin den entsprechenden Auftrag. Die von der Anbieterin erhobenen Daten leitet er an die Beh\u00f6rde weiter, die die \u00dcberwachungsmassnahme beantragt hat.</p><p>2. Der DBA f\u00fchrt f\u00fcr jede \u00dcberwachungsmassnahme ein Dossier, in dem die wesentlichen Daten des \u00dcberwachungsgesuches enthalten sind. Insbesondere ist daraus auch die antragstellende Beh\u00f6rde, die Genehmigungsbeh\u00f6rde, der Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Auftragserledigung enthalten. In dieser Hinsicht obliegt dem DBA die Aufsicht \u00fcber die korrekte und zeitgerechte Erledigung des Auftrages.</p><p>Die Auswertung der Arbeit, d. h. die Auswertung der Ergebnisse einer bestimmten \u00dcberwachungsmassnahme, erfolgt nicht durch den DBA, sondern durch diejenigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, die den Auftrag erteilt haben.</p><p>3. Der DBA ist ein Dienstleistungsunternehmen, das die Auftr\u00e4ge der kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden erf\u00fcllt. In diesem Rahmen steht er den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden f\u00fcr s\u00e4mtliche Fragen im Zusammenhang mit den \u00dcberwachungsmassnahmen beratend zur Verf\u00fcgung (Ausk\u00fcnfte \u00fcber technische M\u00f6glichkeiten, zu erwartende Kosten, usw.). Ferner engagiert sich der DBA auf Einladung hin in den verschiedenen Gremien und an den Tagungen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, es besteht eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, des DBA und des GS UVEK, das regelm\u00e4ssig Fragen im Zusammenhang mit der \u00dcberwachung des Fernmeldeverkehrs diskutiert.</p><p>4. Es besteht eine Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und den Kantonen, unter Federf\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Polizei, in dem Fragen der Cyberkriminalit\u00e4t diskutiert werden (AG Bemik, Arbeitsgruppe zur Bek\u00e4mpfung des Missbrauchs der Informations- und Kommunikationstechnik). Der DBA wurde eingeladen, an den Arbeitsgruppensitzungen teilzunehmen und benutzt sie als Informationsplattform f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit. Dar\u00fcber hinaus gehende Verbindungen zwischen EJPD und DBA im Hinblick auf die Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t existieren nicht und sind im Hinblick auf die vorstehend geschilderte Funktion des DBA auch nicht erforderlich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1021420800000)\/","SubmittedBy":"Polla Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1070928000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1712759139750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1008288000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4611,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}