{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20015186,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20015186,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"01.5186","BusinessType":14,"BusinessTypeName":"Fragestunde. Frage","BusinessTypeAbbreviation":"Fra.","Title":"Ein \"runder Tisch\" f\u00fcr \"sans-papiers\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Politikgestaltung im Bereich der illegalen Aufenthalterinnen und Aufenthalter ist komplex, weil sie eine ganze Palette von Fragen aufwirft.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er bereit ist, \u00e4hnlich wie bei der Swissair, einen \"runden Tisch\" einzuberufen, an dem die Sozialpartner, die Hilfswerke, die Kantone, die Ausl\u00e4nderorganisationen und die Politik vertreten sind, damit die anstehenden Probleme einer pragmatischen L\u00f6sung zugef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Keine kollektive Regelung</p><p>In den Antworten zur Motion Fankhauser vom 9. Dezember 1997 (Amnestie f\u00fcr Papierlose), zur Interpellation Hubmann vom 23. Juni 2000 (Regularisierung der \"sans-papiers\") und zur Motion Zisyadis vom 22. M\u00e4rz 2001 (Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr Papierlose in der Schweiz) legte der Bundesrat ausf\u00fchrlich dar, warum er eine generelle Amnestie f\u00fcr rechtswidrig anwesende Personen in der Schweiz ablehnt. In begr\u00fcndeten H\u00e4rtef\u00e4llen k\u00f6nnen im Rahmen des geltenden Rechtes bereits heute L\u00f6sungen gefunden werden, die den Umst\u00e4nden des Einzelfalles Rechnung tragen. Die in einzelnen Kantonen erfolgten Geb\u00e4udebesetzungen durch einige Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sowie Unterst\u00fctzungsgruppen \u00e4ndern an dieser grunds\u00e4tzlichen Haltung nichts.</p><p>Amnestien f\u00fcr illegal anwesende Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder wurden bisher nur von wenigen europ\u00e4ischen Staaten durchgef\u00fchrt und haben jeweils wieder neue hervorgerufen. In jeder Volkswirtschaft besteht offenbar eine gewisse Nachfrage nach Arbeitskr\u00e4ften, die bereit sind, auf die \u00fcblichen und vorgeschriebenen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verzichten. Wie die Erfahrungen in anderen L\u00e4ndern zeigen, kann jedoch mit einer einmaligen Aktion zur Regelung des Aufenthaltes die Zahl der illegal anwesenden und arbeitenden Ausl\u00e4nder l\u00e4ngerfristig nicht wirksam einged\u00e4mmt werden. Es besteht die Tendenz, dass Personen mit geregeltem Aufenthalt zunehmend durch neue Schwarzarbeiter ersetzt werden, die weiterhin bereit sind, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.</p><p>Die Situation der Personen, deren Anwesenheit letztes Jahr aufgrund der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 geregelt wurde, l\u00e4sst sich nicht mit derjenigen der \"sans-papiers\" vergleichen. Bei der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 ging es darum, die Anwesenheit von Personen, deren Asyl- oder Wegweisungsverfahren seit Jahren pendent war, zu regeln. Im Gegensatz zum grossen Teil der \"sans-papiers\" hielten sich die Personen, die von der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 profitierten, legal in unserem Land auf. Von der Humanit\u00e4ren Aktion 2000 haben \u00fcber 15 000 Menschen profitieren k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat hat aus all diesen Gr\u00fcnden nicht die Absicht, f\u00fcr die \"sans-papiers\" eine willk\u00fcrliche kollektive Regelung zu treffen.</p><p>Pr\u00fcfung im Einzelfall</p><p>Die schweizerische Asyl- und Ausl\u00e4nderpolitik tr\u00e4gt humanit\u00e4ren Anliegen auch im Vergleich mit anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern in einem sehr hohen Mass Rechnung. Allein im Zeitraum von 1996 bis Juni 2001 wurden beispielsweise an 13 472 Personen aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erf\u00fcllten.</p><p>Die heutige gesetzliche Regelung erm\u00f6glicht es, in H\u00e4rtef\u00e4llen angemessene L\u00f6sungen zu finden. Die kantonalen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen diese F\u00e4lle jederzeit den Bundesbeh\u00f6rden unterbreiten, wenn sie mit der Erteilung einer Anwesenheitsbewilligung grunds\u00e4tzlich einverstanden sind. Mit dieser Vorpr\u00fcfung durch die Kantone wird auch gew\u00e4hrleistet, dass die Pr\u00fcfung der Gesuche durch die zust\u00e4ndigen Bundesbeh\u00f6rden speditiv durchgef\u00fchrt werden kann. Eine \u00dcberlastung der Bundesbeh\u00f6rden ist deshalb unwahrscheinlich. F\u00fcr einen Verzicht auf die Durchsetzung des geltenden Rechtes besteht somit kein Anlass.</p><p>Bei der Bewilligungserteilung aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden besteht eine umfangreiche Praxis des Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen. Massgeblich sind insbesondere die Dauer des Aufenthaltes, die Integration sowie die famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse. Liegen erhebliche strafrechtliche Verurteilungen vor, wird die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bereits durch die kantonalen Beh\u00f6rden abgelehnt.</p><p>Das Bundesgericht hat festgehalten, dass eine schematische Behandlung der Gesuche nicht m\u00f6glich ist; jeder Fall ist individuell zu pr\u00fcfen. Dies gilt beispielsweise auch f\u00fcr die besondere Situation von Frauen, die illegal als Haushaltshilfen oder im Sexgewerbe t\u00e4tig sind.</p><p>Bei Kindern, die in der Schweiz ohne Aufenthaltsregelung die Schule besucht haben, kann ebenfalls gepr\u00fcft werden, ob ein pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall vorliegt. Erhalten sie eine Anwesenheitsbewilligung, ist auch die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit erlaubt, und Stipendien werden nach den gleichen Kriterien wie bei anderen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern gew\u00e4hrt.</p><p>Damit ist eine rechtsgleiche Behandlung aller Gesuche sichergestellt, auch wenn ihre Zahl vor\u00fcbergehend zunehmen sollte. Vor dem Vollzug einer Wegweisung kann gepr\u00fcft werden, ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Bewilligungserteilung aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden erf\u00fcllt sind. F\u00fcr den teilweise geforderten vor\u00fcbergehenden Verzicht auf die Durchsetzung des geltenden Rechtes besteht kein Anlass.</p><p>Unter dem heutigen Recht besteht gen\u00fcgend Spielraum, um im Einzelfall humanit\u00e4ren \u00dcberlegungen Rechnung zu tragen. Die gehandhabte Praxis ist zwar weniger spektakul\u00e4r als die geforderte Globall\u00f6sung f\u00fcr rechtswidrig anwesende Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder. Aus gesamtheitlicher Sicht ist sie jedoch insbesondere wegen ihrer Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit vorzuziehen.</p><p>Eine unabh\u00e4ngige Beratungsstelle kann den betroffenen Personen helfen, ihre weitere Zukunft - auch im Herkunftsland - gut zu planen und vorzubereiten. In ihren Empfehlungen an die Kantone sieht die EKA vor, Ombudsstellen zu bezeichnen, wenn die Kantone dies f\u00fcr notwendig erachten und wenn das Angebot der bereits bestehenden R\u00fcckkehrberatungsstellen allenfalls erg\u00e4nzt werden kann. Angesichts des breit ausgebauten Verwaltungsverfahrens mit Rekursm\u00f6glichkeiten w\u00e4re es indessen nicht sinnvoll, wenn solche Stellen laufende Verfahren beeinflussen k\u00f6nnten.</p><p>Die Sch\u00e4tzungen \u00fcber die Zahl der tats\u00e4chlich in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ohne die notwendige Bewilligung gehen sehr weit auseinander. Es liegt in der Natur der Sache, dass genaue Aussagen, insbesondere auch \u00fcber einen Vergleich zwischen der West- und Deutschschweiz, nicht m\u00f6glich sind.</p><p>Kantonale Aufgaben</p><p>Die Kantone sind grunds\u00e4tzlich gehalten, die Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der illegalen Besch\u00e4ftigung von Ausl\u00e4ndern und die im Asyl- und Ausl\u00e4nderrecht vorgesehenen Entfernungsmassnahmen bei illegalem Aufenthalt zu vollziehen. Der Bundesrat unterscheidet dabei nicht zwischen \"guten und schlechten\" Kantonen. Jedoch d\u00fcrfte sich das Problem der \"sans-papiers\" vor allem in den Kantonen stellen, wo die Kantone ihren gesetzlichen Vollzugsaufgaben nicht in gen\u00fcgendem Umfang nachgekommen sind.</p><p>Verhinderung von Schwarzarbeit</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit Massnahmen gegen die Schwarzarbeit die Anzahl der \"sans-papiers\" erheblich gesenkt werden kann. Das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement ist zurzeit daran, eine Botschaft zum Gesetz \u00fcber unerlaubte Arbeit auszuarbeiten, das im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich begr\u00fcsst wurde. Zudem wurden die Kantone immer wieder aufgefordert, die Einhaltung der geltenden Vorschriften vermehrt zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Demgegen\u00fcber glaubt der Bundesrat nicht, dass die Einf\u00fchrung eines Mindestlohnes die Schwarzarbeit verhindern w\u00fcrde. Dies zeigt die Situation in denjenigen L\u00e4ndern, die ein solches Instrument kennen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Schwarzarbeitern tendenziell gr\u00f6sser wird, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnkosten steigen.</p><p>Wenn die schweizerischen Arbeitgeber aber bereit sind, korrekte, orts- und berufs\u00fcbliche L\u00f6hne zu bezahlen, so finden sie auf dem schweizerischen oder gegebenenfalls auf dem europ\u00e4ischen Arbeitsmarkt entsprechende Arbeitskr\u00e4fte. Es m\u00fcssen auch alle zumutbaren Bem\u00fchungen unternommen werden, um die Arbeitslosen und die zur Erwerbst\u00e4tigkeit berechtigten Personen aus dem Asylbereich zu besch\u00e4ftigen. F\u00fcr Spezialisten sind Rekrutierungen in Drittstaaten m\u00f6glich.</p><p>Eine Studie \u00fcber die Schwarzarbeit wurde bisher nicht in Auftrag gegeben. Das Schweizerische Forum f\u00fcr Migrationsstudien hat im Januar 1998 eine Studie zur Erwerbsintegration von Asylsuchenden und Fl\u00fcchtlingen in der Schweiz erstellt. N\u00e4chstens wird deren Aufdatierung erscheinen. Das Thema \"Schwarzarbeit und 'sans-papiers'\" wird jedoch darin nicht explizit behandelt.</p><p>Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechtes gilt f\u00fcr alle in der Schweiz lebenden Personen, unabh\u00e4ngig von der Tatsache, ob sie eine Anwesenheitsbewilligung besitzen oder nicht. Die Geltendmachung von Rechtsanspr\u00fcchen aus einem Arbeitsvertrag setzt allerdings voraus, dass die eigene rechtswidrige Situation angezeigt und die Anonymit\u00e4t aufgegeben wird. \u00dcber die weitere Anwesenheit kann im Rahmen einer Einzelfallpr\u00fcfung entschieden werden.</p><p>Keine neuen migrationspolitischen Instrumente</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage dr\u00e4ngt sich die Einsetzung von neuen Arbeitsgruppen oder die Gr\u00fcndung eines \"runden Tisches\", die sich mit der Problematik der illegal anwesenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder besch\u00e4ftigen, nicht auf. Im Migrationsbereich bestehen schon mehrere Instrumente, die der Erarbeitung von L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten und dem Informationsaustausch dienen. Eine besondere Rolle nimmt dabei die EKA wahr.</p><p>Kein gr\u00f6sserer Spielraum der Kantone bei der Zulassung</p><p>Die Gestaltung der schweizerischen Migrationspolitik ist eine verfassungsm\u00e4ssige Aufgabe des Bundes. Der Handlungsspielraum wird allerdings durch die v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, zuk\u00fcnftig insbesondere durch das bilaterale Abkommen \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit mit der EG, deutlich eingeschr\u00e4nkt.</p><p>F\u00fcr den Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich sind die Bundesbeh\u00f6rden abschliessend zust\u00e4ndig; sie entscheiden \u00fcber Gew\u00e4hrung oder Verweigerung des Asyls. Die Kantone vollziehen lediglich diese Entscheide und besitzen hier daher keinen Handlungsspielraum.</p><p>Eine wesentliche Gestaltungsm\u00f6glichkeit wird nur noch bei der Zulassung der Angeh\u00f6rigen von Staaten ausserhalb der EU und Efta bestehen. Im Hinblick auf die grosse Mobilit\u00e4t innerhalb der Schweiz, die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Grundsatz der Gleichbehandlung w\u00e4re es verfehlt, wenn die Kantone hier in wesentlichen Grundsatzfragen eine unterschiedliche Migrationspolitik verfolgen k\u00f6nnten. Dies gilt auch beim Entscheid \u00fcber die Bewilligungserteilung in H\u00e4rtef\u00e4llen, etwa nach einem illegalen Aufenthalt. Der Erlass von bundesrechtlichen Regelungen ist daher weiterhin angezeigt.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Aeppli Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1001894400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1712758128160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1001894400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4609,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":null,"FirstCouncil1Name":null,"FirstCouncil1Abbreviation":null,"FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}