{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020010,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020010,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.010","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit (BGSA)","Description":"Botschaft vom 16. Januar 2002 zum Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit","InitialSituation":"<p>Die Schwarzarbeit ist eine strafbare Handlung, deren Bedeutung nicht zu untersch\u00e4tzen ist. Sie hat schwer wiegende Folgen (insbesondere Einkommensverluste f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Sektor, Gef\u00e4hrdung des Arbeitnehmerschutzes, Verzerrungen des Wettbewerbs und des Finanzausgleichs). Im \u00dcbrigen beeintr\u00e4chtigt das Nichteinhalten der Gesetze die Glaubw\u00fcrdigkeit des Staates. Damit ist klar, dass die Schwarzarbeit aus wirtschaftlichen, sozialen, juristischen und ethischen Gr\u00fcnden bek\u00e4mpft werden muss. Die zurzeit verf\u00fcgbaren Daten zum Ausmass der Schwarzarbeit in der Schweiz gehen von rund 37 Milliarden Franken f\u00fcr das Jahr 2001 aus (9,3 Prozent des BSP). Sogar unter Ber\u00fccksichtigung der M\u00e4ngel dieser Sch\u00e4tzungen scheint klar, dass die durch Schwarzarbeit hinterzogenen Betr\u00e4ge betr\u00e4chtlich sind. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass etwas unternommen werden muss. Das vorliegende Projekt ist eine effiziente und pragmatische L\u00f6sung, die dazu beitr\u00e4gt, die Schwarzarbeit einzud\u00e4mmen. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit sind sicher Anreize gefragt, aber aus praktischen Gr\u00fcnden ist vor allem eine Repressionspolitik angezeigt. Dies ist eine komplexe und langwierige Angelegenheit. Sie erfordert eine Koordination der Aktivit\u00e4ten sowie die Zusammenarbeit zahlreicher Organe und Beh\u00f6rden. Sie kann ohne den politischen Willen auf allen Regierungsebenen nicht durchgef\u00fchrt werden. Der Bund ist bereit, sich daf\u00fcr zu engagieren. Auf Bundesebene gibt es schon zahlreiche gesetzliche Instrumente, welche im Kampf gegen die Schwarzarbeit eingesetzt werden k\u00f6nnen. Es geht nun darum, diese Mittel in den Bereichen zu erg\u00e4nzen, welche in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes fallen und damit die vor allem auf kantonaler Ebene erforderlichen Massnahmen zu unterst\u00fctzen. Das Projekt des Bundes zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit und sein wichtigstes Teilst\u00fcck, das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, sehen die folgenden Massnahmen vor.</p><p>Was die Anreize angeht, so setzt der Bundesrat auf die Einf\u00fchrung administrativer Erleichterungen bei den Sozialversicherungen. Die vorgeschlagenen Modelle f\u00fcr geringf\u00fcgige Erwerbst\u00e4tigkeiten zielen darauf ab, die Abrechnung mit den Sozialversicherungen einfacher und schneller und vor allem zukunftsgerichtet zu gestalten (eine Anmeldung \u00fcber das Internet w\u00e4re ebenfalls m\u00f6glich). Der Gesetzesentwurf sieht ausserdem vor, dass diese Modelle, die sich urspr\u00fcnglich auf Reinigungs-, \u00dcberwachungs- und Unterhaltsarbeiten in Privathaushalten beschr\u00e4nkten, auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Ferner sind eine Reihe von Massnahmen zur vermehrten Ahndung der Schwarzarbeit geplant. Solche Massnahmen werden heute nur beschr\u00e4nkt getroffen. Die bestehenden Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit weisen den grossen Nachteil auf, dass sie allzu disparat sind und dass sie unter den Geltungsbereich verschiedener Gesetzgebungen fallen. Die Sozialpartner, die f\u00fcr die Anwendung der einschl\u00e4gigen Gesetze zust\u00e4ndigen Verwaltungsbeh\u00f6rden und die Gerichtsbeh\u00f6rden arbeiten unabh\u00e4ngig voneinander. Diese Zersplitterung der Kr\u00e4fte und die fehlende Gesamt\u00fcbersicht unterst\u00fctzen indirekt jene Personen, die in irgendeiner Form Schwarzarbeit betreiben. Der Bundesrat korrigiert diese Schw\u00e4che durch das Schaffen kantonaler Kontrollstellen, die wirklich eine Gesamt\u00fcbersicht \u00fcber die Schwarzarbeit haben werden. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr eine echte Zusammenarbeit unter den verschiedenen Beh\u00f6rden und Organisationen geschaffen.</p><p>Hierzu sind folgende Massnahmen vorgesehen:</p><p>-  Erweiterung der Kontrollkompetenzen der kantonalen Dienststellen und Kontrollkommissionen;</p><p>-  Vernetzung gewisser Administrativdaten (der AHV und der Arbeitslosenversicherung) und Mitteilungspflicht f\u00fcr die Ergebnisse von Arbeitgeberkontrollen;</p><p>-  Versch\u00e4rfung der Sanktionen.</p><p>Die beiden ersten Massnahmen sollen systematischere und effizientere Kontrollen bewirken, und zwar durch ein koordinierteres Vorgehen. In Sachen Kontrollstelle ist eine flexible L\u00f6sung vorgesehen. Die Kantone schaffen oder bezeichnen eine einzige Kontrollstelle, die mit Koordinationsaufgaben betraut ist, wobei sie eine L\u00f6sung w\u00e4hlen k\u00f6nnen, die ihren spezifischen Bed\u00fcrfnissen oder den gemachten Erfahrungen am ehesten entspricht: Es kann sich um eine tripartite oder quadripartite Kommission handeln oder auch um eine staatliche Stelle. In Branchen, in denen Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge bestehen, k\u00f6nnen Kontrollkompetenzen im \u00dcbrigen an parit\u00e4tische Kommissionen \u00fcbertragen werden. Grundlage bilden in diesem Fall Leistungsvertr\u00e4ge, in denen auch die finanziellen Fragen geregelt werden. Der Gesetzesentwurf weist den Sozialpartnern eine besondere Rolle zu. Er anerkennt damit ihre besonderen Kompetenzen und ihre grossen Kenntnisse bez\u00fcglich der Schwarzarbeit, ohne ihnen jedoch ein Einmischungsrecht in den Betrieben einzur\u00e4umen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr diejenigen Betriebe, die nicht einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen.</p><p>Die dritte Massnahme - die Versch\u00e4rfung der Sanktionen - soll eine wirksame Abschreckung vor Schwarzarbeit erreichen. Heute stehen die verh\u00e4ngten Strafen oft in keinem Verh\u00e4ltnis zur wirklichen Schwere der festgestellten Verst\u00f6sse und erreichen das angestrebte Ziel nicht. Die vorgesehenen Sanktionen gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Allgemeinen bereits streng genug. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Versch\u00e4rfung der Sanktionen vor allem zu einer systematischeren Bestrafung der Arbeitgeber f\u00fchren soll. Es muss sichergestellt werden, dass die Schwarzarbeit nicht als rentabel angesehen wird: Zum Beispiel soll die Busse f\u00fcr den T\u00e4ter einen finanziellen Verlust bedeuten, der in angemessenem Verh\u00e4ltnis zur begangenen Tat steht. Zu erw\u00e4hnen ist, dass der Gesetzesentwurf angesichts der vielen verschiedenen Arten von Schwarzarbeit aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit darauf verzichtet, Bussen und Mindeststrafen vorzuschlagen. Folglich werden vermehrt die Richter in die Verantwortung miteinbezogen. Konkret bedeutet die Versch\u00e4rfung der Sanktionen die Schaffung einer neuen horizontalen Sanktion, n\u00e4mlich den vor\u00fcbergehenden Ausschluss vom \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen, sowie erh\u00f6hte Straf- und Administrativmassnahmen, was die ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte und die Sozialversicherungen anbelangt. Nach Ansicht des Bundesrates dr\u00e4ngt sich eine Versch\u00e4rfung der Sanktionen im Steuerrecht nicht auf, da der diesbez\u00fcgliche Handlungsspielraum gross genug ist.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Bei der Eintretensdebatte im <b>Nationalrat</b> waren sich alle Fraktionen einig, dass Schwarzarbeit zu verurteilen und als veritable wirtschaftliche und soziale Plage zu betrachten sei. Doch auch wenn man sich in der Sache einig war, so gab es doch Differenzen hinsichtlich der Form. Auf der einen Seite waren die Sozialdemokraten und die Gr\u00fcnen, denen das Schicksal der Schwarzarbeiter besonders am Herzen lag, auf der anderen Seite die Ratsrechte, die eher f\u00fcr die Probleme fehlbarer Arbeitgeber Verst\u00e4ndnis zeigte. Der Antrag Zisyadis (-, VD) auf R\u00fcckweisung an den Bundesrat, um in die Vorlage eine gesamthafte Regelung f\u00fcr alle irregul\u00e4ren Arbeitskr\u00e4fte aufzunehmen, wurde mit 124 zu 4 Stimmen verworfen.</p><p>Bei Artikel\u00a02b folgte der Nationalrat ohne Diskussion dem Antrag seiner Kommission und sprach sich f\u00fcr administrative Vereinfachungen bei Arbeitsverh\u00e4ltnissen kleineren Umfangs aus. Da die Kommission davon ausging, dass ein Teil der Schwarzarbeit auf administrative \u00dcberlastungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, hatte sie einstimmig beantragt, administrative Vereinfachungen einzuf\u00fchren, die weiter gehen als die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Die Grosse Kammer beschloss denn auch, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Jahreslohn von weniger als 9'445 Franken (H\u00e4lfte der BVG-Schwelle) alle administrativen Schritte (Anmeldung bei den Sozialversicherungen und Erhebung von Beitr\u00e4gen) \u00fcber die AHV-Ausgleichskasse erfolgen. Diese Ausgleichskassen sollen zudem - anstelle der normalen Steuererhebung auf dem Einkommen - eine Pauschalsteuer von 0,5 Prozent (f\u00fcr die direkte Bundesteuer) erheben. In den Genuss dieses Systems sollen allerdings nur relativ kleine Unternehmen kommen, da diese administrative Erleichterung nur f\u00fcr h\u00f6chstens f\u00fcnf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt.</p><p>Eine starke Minderheit der Kommission beantragte, den Kantonen nicht mehr die M\u00f6glichkeit zu bieten, Kommissionen, in denen auch die Sozialpartner Einsitz haben, schaffen zu k\u00f6nnen; damit sollen allzu schwerf\u00e4llige Strukturen vermieden werden. Der Nationalrat bevorzugte jedoch den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, die, wie der Bundesrat, der Meinung war, dass die Vorlage es den Kantonen \u00fcberlassen m\u00fcsse, die ihnen angemessenen Stellen zu schaffen (Art. 3).</p><p>Eine von Jean-Claude Rennwald vertretene Kommissionsminderheit (S, JU) wollte des Weiteren erreichen, dass allen ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die seit mindestens einem Jahr illegal in der Schweiz arbeiten, eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden kann f\u00fcr eine Frist, innerhalb der sie ihre Anspr\u00fcche aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesamtarbeitsvertrag geltend machen k\u00f6nnen (Art. 15a). Dieser Antrag wurde mit 100 zu 55 Stimmen abgelehnt.</p><p>Nach einer intensiven Diskussion \u00fcber die Frage der Weitergabe von Daten der Sozialversicherungen und der Steuerbeh\u00f6rden an die zust\u00e4ndigen Asyl- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden (Art. 17) folgte der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission. Diese Daten sollen bekannt gegeben werden, wenn die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden feststellen, dass in ihrem Bereich die Beitr\u00e4ge bzw. Steuern nicht entrichtet worden sind. Der Nationalrat lehnte hingegen einen Minderheitsantrag ab, der verlangte, dass die Beh\u00f6rden diese Informationen auch dann weitergeben k\u00f6nnen, wenn auf Grund der durchgef\u00fchrten Kontrollen konkrete Hinweise vorliegen, dass sich die betreffenden Personen illegal in der Schweiz aufhalten. In der Frage der Sanktionen (Art.18) beantragte der Bundesrat, dass Unternehmen, denen die Besch\u00e4ftigung von Schwarzarbeitern nachgewiesen werden kann, w\u00e4hrend h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahren von der Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen ausgeschlossen werden. Obwohl die Kommissionsmehrheit eine Erg\u00e4nzung dieser Bestimmung f\u00fcr notwendig erachtete, sodass bei schwerwiegenden Verst\u00f6ssen auch eine K\u00fcrzung oder ein Ausschluss von staatlichen Hilfen angeordnet werden kann, lehnte es der Nationalrat mit 98 zu 65 Stimmen ab, diese zus\u00e4tzliche Sanktion aufzunehmen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der von Remo Gysin (S, BS) vertretenen Kommissionsminderheit, welcher verlangte, dass die Liste der fehlbaren Arbeitgeber \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht wird.</p><p>Die Kommissionsmehrheit hatte dar\u00fcber hinaus einen neuen Artikel vorgesehen (Art. 19a), der den Gewerkschaften ein Klagerecht auf Feststellung \u00fcber Anspr\u00fcche einr\u00e4umt, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, insbesondere jene, die ohne Aufenthaltsbewilligung aufgegriffen worden sind, gegen ihren Arbeitgeber geltend machen k\u00f6nnten. Obwohl sich sowohl die sozialdemokratische und die gr\u00fcne Fraktion als auch der Bundesrat f\u00fcr diese Bestimmung aussprachen, folgte die b\u00fcrgerliche Ratsmehrheit einem Minderheitsantrag der Kommission und lehnte diese Regelung ab. Die Streichung dieser Bestimmung hatte zur Folge, dass sich die Mehrheit der Gr\u00fcnen in der Gesamtabstimmung gegen diese Vorlage aussprach. Auch eine Minderheit der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei stimmte gegen das Gesetz, das schliesslich mit 128 zu 24 Stimmen bei 15 Enthaltungen passierte.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm an der Vorlage des Nationalrates umfassende \u00c4nderungen und Vereinfachungen vor und schuf gewisse Differenzen zum Erstrat.</p><p>So folgte die Kleine Kammer der Mehrheit ihrer Kommission und nahm jegliche Definition von Schwarzarbeit aus dem Gesetz, was der Streichung von Artikel\u00a02 einspricht. Einem Mehrheitsantrag seiner Kommission entsprechend \u00fcbertrug der St\u00e4nderat den Kantonen die Aufsicht; sie haben die f\u00fcr ihr Gebiet zust\u00e4ndigen Kontrollorgane zu bezeichnen (Art.3). Des Weiteren \u00e4nderte die Kleine Kammer die administrativen Vereinfachungen zu Gunsten der Arbeitgeber (Art.2a). Kleinarbeitgeber k\u00f6nnen bei den AHV-Ausgleichskassen alle administrativen Schritte vornehmen, sofern der einzelne Jahreslohn den Grenzbetrag nach Artikel\u00a07 BVG (das sind heute 19 350 Franken) und die gesamte j\u00e4hrliche Lohnsumme des Betriebes das Anderthalbfache der maximalen j\u00e4hrlichen Altersrente der AHV (38 700 Franken) nicht \u00fcbersteigt. In der Frage der Sanktionen (Art.18) folgte der Zweitrat einem Antrag der von Fritz Schiesser (RL, GL) vertretenen Kommissionsminderheit. W\u00e4hrend die Kommissionsmehrheit die fehlbaren Arbeitgeber w\u00e4hrend h\u00f6chstens drei Jahren von Auftr\u00e4gen des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens ausschliessen wollte, sprach sich der St\u00e4nderat wie die Grosse Kammer und der Bundesrat f\u00fcr einen h\u00f6chstens f\u00fcnfj\u00e4hrigen Ausschluss aus. \u00dcberdies beschloss der St\u00e4nderat im Gegensatz zum Nationalrat, dass den fehlbaren Arbeitgebern die staatlichen Subventionen gek\u00fcrzt werden k\u00f6nnen und die Liste dieser Arbeitgeber \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich ist. Damit folgte der St\u00e4nderat der Mehrheit seiner Kommission.</p><p>Schliesslich sprach sich der St\u00e4nderat f\u00fcr einen Artikel\u00a019a aus, der den Gewerkschaften bei der Ausweisung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers in illegaler Situation ein Beschwerderecht einr\u00e4umt. Auf diese Weise sollen die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden einen Arbeitgeber, der keinen Lohn oder keine Versicherungsbeitr\u00e4ge bezahlt hat, gerichtlich verfolgen k\u00f6nnen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 31 zu 1 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich der Version des St\u00e4nderates weitgehend an. In einigen Punkten nahm er jedoch eine zur Kleinen Kammer unterschiedliche Position ein. So sprach sich der Nationalrat im Unterschied zum St\u00e4nderat mit 89 zu 73 Stimmen dagegen aus, fehlbaren Arbeitgebern die Subventionen der \u00f6ffentlichen Hand zu k\u00fcrzen, und folgte damit der Mehrheit seiner Kommission. Mit 94 zu 66 Stimmen beschloss er, die Liste der von Auftr\u00e4gen des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens ausgeschlossenen Arbeitgeber nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Ausserdem hielt die Grosse Kammer die vom St\u00e4nderat festgelegten Bedingungen, um administrative Vereinfachungen bei der Anmeldung der Arbeitnehmenden geltend machen zu k\u00f6nnen, f\u00fcr zu restriktiv und lockerte die Voraussetzungen f\u00fcr vereinfachte Abrechnungsverfahren.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm zwar nicht die Version des Nationalrates an, n\u00e4herte sich ihr aber in der Frage der vereinfachten Abrechnung an (Art. 2a). So hob er die f\u00fcr die vereinfachte Abrechnung zul\u00e4ssige Gesamtlohnsumme des Betriebs auf den zweifachen Betrag der maximalen j\u00e4hrlichen AHV-Rente, d.h. auf rund 50'000 Franken an. Hingegen hielt die Kleine Kammer in Bezug auf die Sanktionen an ihrer Fassung, die Zuwiderhandlungen besser entgegenwirkt, fest.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. </p><p>Da der Schweizerische Arbeitgeberverband die b\u00fcrgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgerufen hatte, dieses in seinen Augen unn\u00f6tige Gesetz abzulehnen, ergriffen im Nationalrat verschiedene Ratsmitglieder vor den Schlussabstimmungen das Wort. Einige Votanten bekr\u00e4ftigten die Bedeutung des Gesetzes vor dem Hintergrund der Personenfreiz\u00fcgigkeit, andere bezeichneten es als \u00fcberfl\u00fcssig und inkoh\u00e4rent. Die SVP-Fraktion und \"A gauche toute\" lehnten die Vorlage letztlich als einzige grossmehrheitlich ab. Sie blieben jedoch in der Minderheit, als das Gesetz schlussendlich mit 121 gegen 48 Stimmen angenommen wurde.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1118994815133)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"III","Modified":"\/Date(1779236023523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1011139200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}