{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.023","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"BG \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (BFW)","Description":"Botschaft vom 27. Februar 2002 \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum","InitialSituation":"<p>Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund zu F\u00f6rderungsmassnahmen in der Wohnungsversorgung. Dieser Auftrag ist mit der Einf\u00fchrung der Sozialziele in die Bundesverfassung sowie in den Diskussionen \u00fcber die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen bekr\u00e4ftigt worden. </p><p>Gegenw\u00e4rtig dient der Erf\u00fcllung des Verfassungsauftrags haupts\u00e4chlich das Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Auf dieser Basis hat das Parlament sieben Rahmenkredite gesprochen, letztmals 1997 f\u00fcr eine Laufzeit von 1998 bis mindestens zum Jahre 2000. In den vergangenen 26 Jahren erlaubten diese Mittel den Erwerb, den Neubau oder die Erneuerung von rund 130 000 Wohnungen. Evaluationen haben belegt, dass das WEG die sozialpolitischen Ziele weitgehend erreicht hat. Die Immobilienkrise und die wirtschaftliche Rezession der Neunzigerjahre haben die WEG-F\u00f6rderung jedoch mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. </p><p>Die Verh\u00e4ltnisse auf dem Wohnungsmarkt haben sich inzwischen markant ver\u00e4ndert. Regional angespannte M\u00e4rkte f\u00fchren zu Preis- und Mietzinssteigerungen, von denen wirtschaftlich schw\u00e4chere Bev\u00f6lkerungsgruppen wegen hohen Wohnkostenbelastungen oder eines eingeschr\u00e4nkten Marktzugangs besonders betroffen sind. Zu den weiteren Unzul\u00e4nglichkeiten im Wohnungswesen geh\u00f6ren unter anderem die geringe Eigentumsquote, der hohe Erneuerungsbedarf oder die Finanzierungsschwierigkeiten der gemeinn\u00fctzigen Bautr\u00e4ger, die traditionellerweise preisg\u00fcnstige Wohnungen f\u00fcr die wirtschaftlich und sozial schw\u00e4cheren Nachfrager und Nachfragerinnen anbieten.</p><p>Das neue Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz, WFG) setzt an den genannten Problempunkten an. Als Erg\u00e4nzung zur marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung bezweckt es die F\u00f6rderung eines Angebots von preisg\u00fcnstigen Mietwohnungen f\u00fcr wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte, die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohneigentum, die St\u00e4rkung der Tr\u00e4ger und Organisationen des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus sowie die Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen. Gegen\u00fcber der aktuellen Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderung werden damit die Ziele der staatlichen Einflussnahme im Wohnungswesen reduziert und die Hilfen auf spezifische Kernbereiche ausgerichtet. Von besonderer Tragweite ist der vorgesehene Systemwechsel beim haupts\u00e4chlichen F\u00f6rderungsinstrument: An Stelle des umstrittenen Grundverbilligungsmodells soll eine Darlehensl\u00f6sung zum Einsatz kommen.</p><p>Der Botschaft beigef\u00fcgt ist ein Bundesbeschluss f\u00fcr einen vierj\u00e4hrigen Rahmenkredit. Beantragt werden f\u00fcr die Jahre 2003-2006</p><table><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-          </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>496,4 Millionen Franken f\u00fcr Darlehen und Beteiligungen</p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-          </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>1 775 Millionen Franken f\u00fcr Eventualverpflichtungen</p></td></tr></table><p>Diese Mittel sollen es erlauben, in den kommenden vier Jahren die Erstellung, die Erneuerung oder den Erwerb von rund 6000 Miet- und Eigentumswohnungen zu verg\u00fcnstigen. Bei den Garantieverpflichtungen entfallen 1400 Millionen Franken auf die Verb\u00fcrgung von Anleihen der Emissionszentrale der gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4ger (EGW). Diesen stehen infolge f\u00e4llig werdender Anleihen im gleichen Zeitraum Abnahmen von rund 740 Millionen Franken gegen\u00fcber, so dass per Saldo bei der EGW zus\u00e4tzliche Garantien von rund 660 Millionen Franken resultieren.  </p>","Proceedings":"<p></p><p>Vorlage 1</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wurde der Entwurf des Bundesrates mit 26 zu 3 Stimmen angenommen, wobei einige kleinere \u00c4nderungen angebracht wurden. Mehrere St\u00e4nder\u00e4te \u00e4usserten Vorbehalte. F\u00fcr Toni Dettling (R, SZ), Christoffel Br\u00e4ndli (V, GR) und Hans Hoffmann (V, ZH) w\u00fcrde eine Wohnbauf\u00f6rderung eher durch die Annahme eines liberaleren Mietrechts als durch Staatsbeitr\u00e4ge verwirklicht. Gem\u00e4ss This Jenny (V, GL) sollte es die Eidgenossenschaft den Kantonen \u00fcberlassen, die Beihilfe f\u00fcr den sozialen Wohnungsbau zu verwalten, weil diese \u00fcber gr\u00f6ssere B\u00fcrgern\u00e4he verf\u00fcgten. Andererseits h\u00e4tte Ernst Leuenberger (S, SO) eigentlich eine grossz\u00fcgigere Finanzierung der Wohnbauf\u00f6rderung gew\u00fcnscht.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte nur die Fraktion der SVP Nichteintreten; sie bezweifelte die Wirksamkeit des Gesetzes und sorgte sich um den Zustand der Bundesfinanzen. Die freisinnige und die liberale Fraktion hegten ebenfalls Zweifel, unterst\u00fctzten den Entwurf aber, weil er dem Verfassungsauftrag entspreche. Mit 115 zu 43 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Der Nationalrat folgte den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit und nahm einige kleine \u00c4nderungen vor, die auch vom <b>St\u00e4nderat</b> gutgeheissen wurden. </p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>Zum Rahmenkredit f\u00fcr die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum fand eine sehr kontroverse Diskussion statt und vor allem im <b>Nationalrat</b> machte sich der Druck der Ausgabenbremse bemerkbar. </p><p>Zuerst verabschiedete der St\u00e4nderat mit 30 zu 3 Stimmen einen Rahmenkredit von insgesamt 2,27 Milliarden Franken f\u00fcr die Jahre 2003 bis 2006.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> forderte die Linke, vertreten durch Jean-Claude Rennwald (S, JU), eine Erh\u00f6hung der Kredite f\u00fcr Darlehen und Kapitalbeteiligungen auf 650 Millionen Franken, w\u00e4hrend Fulvio Pelli (R, TI) eine K\u00fcrzung auf 300 Millionen Franken beantragte. Der Antrag der Kommission f\u00fcr einen Kredit von 500 Millionen Franken, der auch dem Vorschlag des Bundesrates entsprach, setzte sich schliesslich dank der Unterst\u00fctzung der CVP-Fraktion mit 94 zu 81 Stimmen durch. Dieser Kredit fand aber keine qualifizierte Mehrheit in der Abstimmung \u00fcber die Ausgabenbremse (100 Ja- zu 73 Neinstimmen) </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm die Beratung des Rahmenkredits wieder auf. Trotz des Widerstands des Bundesrates genehmigte er ganz knapp mit 22 gegen 21 Stimmen einen Antrag der Kommissionsminderheit, der dem Betrag (300 Millionen Franken) und der Argumentation von Nationalrat Fulvio Pelli (R, TI) entsprach. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte diesen Betrag erneut ab. Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt an seinem Beschluss fest und, um einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu finden, genehmigte der <b>Nationalrat</b> schliesslich die 300 Millionen Franken f\u00fcr die Kredite.</p><p></p><p>Vorlage 3</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte den \u00c4nderungen des Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetzes zu, das f\u00fcr Verg\u00fcnstigungen, welche nach diesem Gesetz gew\u00e4hrt wurden, noch mindestens 25 Jahre in Kraft bleiben soll. Er pr\u00e4zisierte die Bedingungen, unter welchen der Bund Vorsch\u00fcsse und Zinsbetreffnisse erlassen kann. Diese \u00c4nderung wurde vom <b>Nationalrat</b> diskussionslos angenommen. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":"III","Modified":"\/Date(1779236242087)\/","SubmissionDate":"\/Date(1014768000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}