{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.024","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG)","Description":"Botschaft vom 8. M\u00e4rz 2002 zum Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder","InitialSituation":"<p>Hauptinhalt des vorliegenden Gesetzese= ntwurfs ist die Regelung der Zulassung und des Aufenthalts von erwerbst\u00e4tigen = und nicht erwerbst\u00e4tigen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen (Drittstaatsangeh\u00f6rige) und die nicht zum Asylbereich geh\u00f6ren. Ebenfalls geregelt wird ihr Familiennachzug u= nd die Integrationsf\u00f6rderung.</p><p>Die vorgeschlagene verbesserte Rechtss= tellung und die administrativen Vereinfachungen sollen insbesondere die Integration=  der anwesenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erleichtern, die Verfahren f\u00fcr Arbeitgeber und Beh\u00f6rden verk\u00fcrzen sowie eine einheitlic= he Anwendung des Gesetzes sicherstellen.</p><p>Der Gesetzesentwurf ist hinsichtlich d= er Rechte und Pflichten der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sowie der notwendigen zus\u00e4tzlichen Massnahmen zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung und=  zum Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewogen.  </p><p>Die Neuerungen sind zeitgem\u00e4ss, s= achlich begr\u00fcndet und nehmen zu einem grossen Teil die bereits bestehende Prax= is auf.</p><p></p><p>A. Zulassung von erwerbst\u00e4tigen Drittstaatsangeh\u00f6rigen (duales Zulassungssystem)</p><p>Das wichtigste Element des Gesetzesent= wurfs bilden die Bestimmungen \u00fcber die Zulassung von erwerbst\u00e4tigen Drittstaatsangeh\u00f6rigen. Die Zulassung und die Anwesenheitsregelung von Angeh\u00f6rigen der Mitgliedstaaten der EU richtet sich fast ausschliessli= ch nach dem bilateralen Abkommen mit der EG und ihren Mitgliedstaaten \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (Freiz\u00fcgigkeitsabkommen). Dieses Abkommen wird auf = die EFTA-Staaten ausgedehnt. Nach einer \u00dcbergangsfrist sind im Rahmen dies= es Abkommens keine Beschr\u00e4nkungen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt mehr m\u00f6glich.</p><p>Die Zulassung von Drittstaatsangeh\"oum= l;rigen wird demgegen\u00fcber im Gesetzesentwurf eingeschr\u00e4nkt auf dringend ben\u00f6tigte und gut qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte (duales Zulassungssystem). Diese vom Bundesrat im Grundsatz bereits seit 1991 verfo= lgte Politik wird nun auf Gesetzesstufe geregelt und insbesondere durch die Umschreibung der notwendigen pers\u00f6nlichen Zulassungsvoraussetzungen pr\u00e4zisiert.  </p><p>Aufgrund der Erfahrungen der letzten J= ahre ist es angezeigt, die Zulassung auf erwerbst\u00e4tige Drittstaatsangeh\u00f6ri= ge zu beschr\u00e4nken, deren langfristige berufliche und soziale Integration gesichert erscheint. Ausnahmen von den strengen Zulassungsvorschriften sind insbesondere beim Familiennachzug, aus wichtigen humanit\u00e4ren Gr\u00fcn= den sowie f\u00fcr Ausbildungsaufenthalte m\u00f6glich.</p><p>Eine Lockerung der Zulassungsvorschrif= ten f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Drittstaatsangeh\u00f6rige kann erst gepr\u00fc= ft werden, wenn die Auswirkungen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens bekannt sind=  und die M\u00f6glichkeiten der Rekrutierung von beruflich weniger qualifizierten Personen innerhalb der EU- und der EFTA-Staaten zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen tats\u00e4chlich ausgesch\u00f6pft sind.</p><p></p><p>B. Verbesserung der Rechtsstellung und der Integration</p><p>Die Situation der rechtm\u00e4ssig und dauerhaft anwesenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder soll verbessert werden. Daraus ergibt sich eine wesentliche Straffung der heute teilweise e= twas schwerf\u00e4lligen Bewilligungsverfahren, was auch einem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entspricht.</p><p>Nach der \u00dcberwindung einer hohen \"laquo;Einstiegsh\u00fcrde\"raquo; beim Zulassungsverfahren ist \"#8211; auch=  in Anlehnung an das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen \"#8211; unter bestimmten Voraussetzungen eine erh\u00f6hte Mobilit\u00e4t vorgesehen (insbesondere Erleichterungen beim Kantons-, Berufs- und Stellenwechsel und die M\u00f6glichkeit des Familiennachzugs bei Kurzaufenthaltern und Studierende= n).</p><p>Die Integration rechtm\u00e4ssig und l\u00e4ngerfristig anwesender Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder soll gef\u00f6rdert werden. Neben den nun im Gesetzesentwurf enthaltenen Grunds\u00e4tzen der Integrationspolitik sollen die F\u00f6rderungsmassnahm= en auf Bundesebene weitergef\u00fchrt werden. Zu diesen geh\u00f6ren eine verbesserte Koordination der Integrationsmassnahmen und die Zusammenarbeit = mit den Kantonen. Die Bedeutung der Integrationsbereitschaft, die bei den Ausl\"= auml;nderinnen und Ausl\u00e4ndern vorhanden sein muss, wird betont.</p><p></p><p>C. Missbrauchsbek\u00e4mpfung, Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ord= nung</p><p>Die auch in anderen L\u00e4ndern festgestellten Umgehungen und Missbr\u00e4uche des Ausl\u00e4nderrechts dur= ch eine Minderheit der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erfordern neue Massnahmen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen des Schlepperwesens und=  der Schwarzarbeit sowie beim Familiennachzug. Gegen Personen, welche die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder gef\u00e4hrden = oder die innere und \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrden, sollen a= uch weiterhin griffige Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen m\u00f6glich sein.      </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> versch\u00e4rfte das Gesetz, f\u00fcr das Bundesrat Christoph Blocher zu Handen des St\u00e4nder= ates eine restriktivere Version ank\u00fcndigte, bereits in verschiedenen Punkte= n.</p><p>So sprach sich=  die grosse Kammer mit 92 zu 82 Stimmen f\u00fcr einen Artikel aus, der die Vorbereitungshaft, w\u00e4hrend der die Beh\u00f6rden \u00fcber das weitere Vorgehen entscheiden, auf h\u00f6chstens sechs statt drei Monate festsetzt.=  Des Weiteren nahm der Rat mit 92 zu 91 Stimmen einen Antrag von Philipp M\u00fc= ller (RL, AG) an, der die Ausschaffungshaft nach Vorliegen eines vollstreckbaren Entscheides um 40 Tage verl\u00e4ngert.</p><p>Im Kapitel \"uu= ml;ber die vorl\u00e4ufige Aufnahme beschloss der Nationalrat, dem Antrag seiner Kommission zu folgen und die neuen Vorschl\u00e4ge des Bundesrates abzuwart= en. Der Antrag der Ratslinken, welcher verlangte, dass vorl\u00e4ufig aufgenomm= ene Personen nach vier Jahren Aufenthalt Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligu= ng haben, wurde abgelehnt.</p><p>Dar\u00fcber h= inaus nahm die grosse Kammer gegen den Willen der Ratslinken, die diese Massnahme f\u00fcr fragw\u00fcrdig hielt, eine Bestimmung an, die von den Zivilstandsbeamtinnen und -beamten verlangt, keine Trauung vorzunehmen, wenn der Verdacht auf eine Scheinehe besteht. Solche Ehen sollen f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden.</p><p>\u00dcberdies = sollen an den Flugh\u00e4fen sch\u00e4rfere Kontrollen durchgef\u00fchrt werden. Fluggesellschaften, die Passagiere ohne Identit\u00e4tspapiere transportier= en, werden mit einer Busse von bis zu 5'000 Franken f\u00fcr jede bef\u00f6rder= te Person bestraft. Auch Schlepper sollen h\u00e4rter angefasst werden. Auf An= trag der Mehrheit seiner Kommission und entgegen jenem von Bundesrat Christoph Blocher nahm der Nationalrat in die Vorlage auf, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche ihre Sorgfaltspflicht gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Mitarbeitenden mindestens zweimal verletzen, f\u00fcr ein bis f\u00fcnf Jah= re von der Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen ausgeschlossen werden k\u00f6nnen.</p><p>Auf Antrag sei= ner Kommission beschloss der Nationalrat, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an den Besuch eines Integrationskurses gekn\u00fcpft werden kann. Dabei werden die Integrationsprojekte gegen den Willen der Rechtskonservativen weiterhin durch den Bund finanziert.  </p><p>Eine starke Mi= nderheit sprach sich gegen die Einf\u00fchrung des in ihren Augen diskriminierenden dualen Zulassungssystems aus. Dieser Minderheit entgegnete der Kommissionssprecher Serge Beck (RL, VD), dass ein solches System angesichts=  der exponentiellen Zunahme der Migrantinnen und Migranten aus armen L\u00e4ndern unabdingbar sei. Die grosse Kammer stimmte dem dualen System schliesslich m= it 108 zu 65 Stimmen zu, erweiterte aber mit der Annahme des Antrags vom Martin B\u00e4umle (G, ZH) den Kreis der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, d= ie rechtlich besser gestellt sind, um die Personen, die in der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag=  von Ernst Schibli (V, ZH), der verlangt, dass dem Bedarf an unqualifizierten Arbeitskr\u00e4ften in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Baubranc= he Rechnung getragen wird.</p><p>Nach 30-st\"uum= l;ndigen Beratungen passierte das Gesetz mit 64 zu 48 Stimmen bei 55 Enthaltungen. D= ieses Abstimmungsresultat wie auch die mehr als 200 \u00c4nderungsantr\u00e4ge reflektieren die Unzufriedenheit des rot-gr\u00fcnen Lagers, das keine Lockerung der Bestimmungen erreichen konnte, und der Rechtskonservativen, d= ie ein restriktiveres Gesetz gew\u00fcnscht h\u00e4tten. Die mit dem Ergebnis unzufriedene FDP enthielt sich der Stimme, so dass einzig die CVP- und die = EVP-EDU-Fraktion sowie einige Sozialdemokraten f\u00fcr die Vorlage stimmten.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat, der Kommissionsmehrheit folgend, ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein= . </p><p>Die Linke wehrte sich vergeblich gegen=  die von Bundesrat, Nationalrat und Kommissionsmehrheit eingef\u00fchrten Versch\"aum= l;rfungen.</p><p>Die kleine Kammer bekr\u00e4ftigte das=  Prinzip des dualen Zulassungssystems f\u00fcr ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte. Vorrang soll Angeh\u00f6rigen der EU- und der EFTA-Staaten gegeben werden. Drittstaatsangeh\u00f6rige sollen nur zugelassen werden, wenn es sich um qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte handelt, insbesondere Hochschulabsolventen, die ihr Studium in der Schweiz abgeschlossen haben.</p><p>Der Rat lehnte die automatische Erteil= ung einer langfristigen Niederlassungsbewilligung f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen = und Ausl\u00e4nder, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, mit 1= 8 zu 14 Stimmen ab, weil er hier, im Gegensatz zur Ratslinken, keine festen Rege= ln schaffen wollte. Das b\u00fcrgerliche Lager wollte sicherstellen, dass keine Bewilligung ohne gr\u00fcndliche Pr\u00fcfung durch die kantonalen Beh\u00f6rden ausgestellt wird. </p><p>Eingeschr\u00e4nkt wurden auch die Bed= ingungen des Familiennachzugs. Die Mehrheit der Kommission wollte keine Automatismen f\u00fcr den Nachzug von Ehegatten und Kindern. Aus Integrationsgr\u00fcnden senkte der Rat die Altersgrenze, ab der eine langfristige Niederlassungsbew= illigung im Rahmen des Familiennachzugs m\u00f6glich ist, von 14 auf 12 Jahre.</p><p>Wie von der Kommissionsmehrheit beantr= agt, sprach der St\u00e4nderat sich dagegen aus, der Regelung des Status' = von Papierlosen, die seit \u00fcber vier Jahren in der Schweiz leben,  entgegenzukommen und lehnte einen entsprechenden Minderheitsantrag mit 26 zu 9 Stimmen ab.</p><p>Anders als der Nationalrat wollte der St\u00e4nderat kein neues Saisonnierstatut (Art. 23 Abs. 1) einf\u00fchren, indem nicht qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften aus Nicht-EU-L\u00e4ndern Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr sechs Monate erteilt werden. Er folgte mi= t 18 zu 9 Stimmen der Vorlage des Bundesrates.</p><p>Wie der Nationalrat legte auch der St\u00e4nderat bei der Niederlassungsbewilligung mehr Gewicht auf das Integ= rationskriterium. So k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern verlangen, an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen.</p><p>Aus Integrationsgr\u00fcnden stimmte d= er Rat dem Antrag von Erika Forster (RL, SG) zu, wonach Zwangsheiraten mit Gef\u00e4ngnis zwischen = sechs Monaten und f\u00fcnf Jahren bestraft werden. </p><p>In Bezug auf Scheinheiraten, auf die E= rhebung biometrischer Daten zur Identifizierung von Ausl\u00e4ndern sowie auf den Austausch von Personendaten zwischen schweizerischen und ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden folgte der St\u00e4nderat der grossen Kammer und stimmte den versch\u00e4rften Bestimmungen zu. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz=  mit 31 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung: Mai 2005</p><p>\"n= bsp;</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134716180593)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"III/IV","Modified":"\/Date(1770755111267)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015545600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}