{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.027","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Flugverkehrskontrolle \u00fcber deutschem Hoheitsgebiet. Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland","Description":"Botschaft vom 8. M\u00e4rz 2002 zum Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft \u00fcber deutschem Hoheitsgebiet und \u00fcber Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Z\u00fcrich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland","InitialSituation":"<p>Die schweizerische Flugsicherung \u00fcbt die Flugverkehrskontrolle f\u00fcr den An- und Abflugverkehr zum und vom Flughafen Z\u00fcrich auch in einem Teil des s\u00fcddeutschen Luftraums aus, denn dies erlaubt es der Flugsicherung, den Verkehr effizient zu koordinieren und zu leiten. Ohne diese M\u00f6glichkeit w\u00e4re die Kapazit\u00e4t des Flughafens Z\u00fcrich stark eingeschr\u00e4nkt. Dies betr\u00e4fe nicht nur den Anflugverkehr, welcher heute f\u00fcr ankommende Fl\u00fcge aus allen Richtungen fast ausschliesslich durch deutschen Luftraum zum Flughafen gef\u00fchrt wird, sondern den gesamten Flugbetrieb zum und vom Flughafen Z\u00fcrich.</p><p>Seit Ende der Siebzigerjahre bestanden Differenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz wegen diesen An- und Abfl\u00fcgen durch deutschen Luftraum, die trotz verschiedener Bem\u00fchungen nie beigelegt werden konnten. Ende 1998 haben auf Wunsch der Bundesrepublik Deutschland Gespr\u00e4che \u00fcber den Abschluss eines Staatsvertrages begonnen. Er sollte einerseits eine gen\u00fcgende rechtliche Grundlage f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Flugsicherung im deutschen Hoheitsgebiet schaffen und andererseits die durch den An- und Abflugverkehr verursachten L\u00e4rmbelastungen auf deutschem Gebiet regeln. Am 18. Oktober 2001 wurde ein entsprechender Vertrag unterzeichnet.</p><p>Der Vertrag r\u00e4umt der Schweiz die Befugnis zur Durchf\u00fchrung der Flugsicherung in einem grossen Gebiet S\u00fcddeutschlands ein. Er beschr\u00e4nkt zudem die Anzahl Anfl\u00fcge nach Z\u00fcrich durch deutschen Luftraum auf unter 100 000 pro Jahr und verbietet im Regelfall Anfl\u00fcge zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. An Wochenenden gilt eine auf 20.00 Uhr bis 09.00 Uhr ausgedehnte Nachtflugbeschr\u00e4nkung. Die Schweiz erhielt die erforderlichen langen \u00dcbergangsfristen f\u00fcr Anpassungen der Infrastruktur, welche bei einer Neuverteilung des An- und Abflugverkehrs notwendig werden.</p><p>Der Vertrag schafft eine v\u00f6lkerrechtliche Grundlage f\u00fcr die wichtige Befugnis zur Durchf\u00fchrung der Flugverkehrskontrolle in deutschem Luftraum. Darauf kann die weitere Entwicklung des Flughafens nach Jahrzehnten der Unsicherheit nun abstellen. Sodann setzt der Staatsvertrag mit den Bestimmungen \u00fcber die Benutzbarkeit des s\u00fcddeutschen Raums f\u00fcr An- und Abfl\u00fcge eine wichtige Rahmenbedingung f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung des Betriebskonzepts des Flughafens, die als Folge der Erneuerung der Betriebskonzession des Flughafens Z\u00fcrich vom Mai 2001 noch vorzunehmen ist. Der Staatsvertrag hat in diesem Verfahren Einfluss auf die k\u00fcnftige Verteilung der An- und Abfl\u00fcge und damit auf die L\u00e4rmverteilung sowie indirekt auf die Bodennutzung. Zwar ist eher von einer Abnahme als einer Zunahme der relevanten L\u00e4rmbelastung auszugehen, jedoch werden voraussichtlich teilweise auch bisher von Flugl\u00e4rm weitgehend unber\u00fchrte Gegenden betroffen.</p><p>Ohne Vertrag w\u00fcrde Deutschland einseitige Massnahmen ergreifen. In einem Rechtsverfahren gibt es keinerlei Garantie, die wesentlichen Interessen der Schweiz durchzusetzen, insbesondere nicht in Bezug auf den Anspruch auf Durchf\u00fchrung der Flugsicherung im s\u00fcddeutschen Luftraum. Zahlreiche Rechtsexperten haben sich mit den einschl\u00e4gigen Fragen befasst und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt. Die Erfolgsaussichten in jeglichem Rechtsverfahren sind daher mit Vorsicht zu bewerten.</p><p>Vor dem Hintergrund des gutnachbarlichen Verh\u00e4ltnisses wurde deshalb auf dem Verhandlungsweg nach einer Kompromissl\u00f6sung gesucht, welche die Interessen beider Staaten in Anbetracht der Sachlage m\u00f6glichst optimal ber\u00fccksichtigt. Gleichzeitig wurde die \u00dcberpr\u00fcfung der Bestimmungen des Staatsvertrages bei der Europ\u00e4ischen Kommission veranlasst. Diese \u00dcberpr\u00fcfung wird nach Inkrafttreten der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft erfolgen. Sollte sich dabei erweisen, dass bestimmte Regelungen gegen EG-Recht verstossen, so werden die entsprechenden Bestimmungen nicht anwendbar sein.</p><p>Falls der Vertrag nicht zu Stande kommt, wird es schwierig sein, f\u00fcr die Schweiz insgesamt gleich vorteilhafte Bedingungen zu erzielen, wie sie die vorliegende Vereinbarung gew\u00e4hrt.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Verkehrskommission des <b>Nationalrats</b> empfahl dem Plenum mit 13 zu 12 Stimmen, auf das Gesch\u00e4ft nicht einzutreten. Namens der Mehrheit der Kommission sprach Duri Bezzola (R, GR) von einem schlechten Vertrag, dies insbesondere auch, weil ihm das Kriterium Flugbewegungen statt effektive L\u00e4rmbelastung zugrunde liege. Der Staatsvertrag diskriminiere den Flughafen Z\u00fcrich, weil von ihm im Vergleich zu den deutschen Flugh\u00e4fen ein strengerer L\u00e4rmschutz verlangt werde. Die Kommissionsmehrheit sei zudem der Auffassung, es k\u00f6nne eine Regelung der Flugsicherung ohne betriebliche Einschr\u00e4nkung gefunden werden. Eine starke Minderheit der Kommission war andererseits der Meinung, der Vertrag sei immer noch besser als ein deutsches Diktat, welches der Flughafen Z\u00fcrich vor deutschen Gerichten mit ungewissem Erfolg anfechten m\u00fcsste. Sie bef\u00fcrchtete, dass die Flugsicherung an Deutschland zur\u00fcckfallen k\u00f6nnte. Die Schweiz habe nach einer von Deutschland einseitig erlassenen Verordnung mit noch strengeren Restriktionen zu rechnen. </p><p>Mit 105 zu 79 Stimmen lehnte es eine b\u00fcrgerliche Mehrheit ab, auf den Staatsvertrag einzutreten. F\u00fcr Eintreten votierten geschlossen die Sozialdemokraten und die Gr\u00fcnen sowie die Evangelische und Unabh\u00e4ngige Fraktion. Ihnen schlossen sich einige B\u00fcrgerliche - vor allem Christlichdemokraten - an. Zwei R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge von Claude Frey (R, NE) und von Peter F\u00f6hn (V, SZ) wurden abgelehnt. Claude Frey wollte von der Kommission bessere Entscheidgrundlagen und Peter F\u00f6hn verlangte vom Bundesrat Nachverhandlungen.</p><p>Die Debatte verlief entlang parteipolitischen Linien. Die Fraktionen von FDP, SVP und CVP lehnten den  Vertrag ab, weil die Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich dessen Entwicklung hemmen und die Schweiz diskriminieren w\u00fcrden. Als besonders einschneidend wurde die verl\u00e4ngerte Nachtruhe an Wochenenden und Feiertagen \u00fcber s\u00fcddeutschem Gebiet beurteilt. Verschiedene b\u00fcrgerliche Sprecher votierten gegen den Staatsvertrag unter anderem mit folgenden Argumenten: er  ber\u00fccksichtige Flugbewegungen und nicht den L\u00e4rmpegel, er schaffe f\u00fcr die s\u00fcddeutsche Bev\u00f6lkerung Sonderrechte und er k\u00f6nnte Pr\u00e4zedenzcharakter f\u00fcr andere Schweizer Flugh\u00e4fen in Grenzn\u00e4he haben. Und schliesslich sei die mit Milliarden staatlich refinanzierte Airline Swiss auf gute Rahmenbedingungen angewiesen.</p><p>Von links-gr\u00fcner Seite wurde vor einem Scherbenhaufen gewarnt. Es handle sich beim Vertrag um den bestm\u00f6glichen Kompromiss. Es sei v\u00f6llig spekulativ, damit zu rechnen, dass eine Klage gegen die von Deutschland angek\u00fcndigte einseitige Verordnung vor deutschen Gerichten oder vor einer europ\u00e4ischen Institution erfolgreich sein werde. </p><p>Auch Bundesrat Leuenberger wies auf die Unsicherheit bez\u00fcglich Rechtslage und bez\u00fcglich Betrieb des Flughafens Z\u00fcrich hin. Die Prozesschancen vor einem deutschen Gericht gegen die von Deutschland angek\u00fcndigten einseitigen Massnahmen seien ungewiss. Der Bundesrat erachte den Staatsvertrag als angemessene L\u00f6sung zwischen befreundeten Nachbarn. Es handle sich um eine politische L\u00f6sung, die einer  Auseinandersetzung vor Gerichten vorzuziehen sei. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>trat in der Wintersession 2002 mit 29 zu 10 Stimmen zwar auf das Gesch\u00e4ft ein, wies es aber gleichzeitig an seine Verkehrskommission zur\u00fcck. Der Bundesrat sollte so die Gelegenheit haben, in weiteren Gespr\u00e4chen mit Deutschland die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Nachverhandlungen auszuloten. Und die Verkehrskommission des St\u00e4nderats wurde verpflichtet, weitere Abkl\u00e4rungen vorzunehmen und in der M\u00e4rzsession 2003 Bericht zu erstatten.</p><p>Im M\u00e4rz 2003 lehnte schliesslich auch der St\u00e4nderat die Ratifikation des Vertrags mit 30 zu 13 Stimmen ab. Mehrmals wurde als entscheidendes Argument f\u00fcr ein Nein die klare Ablehnung des Vertrags durch Swiss, Unique und den Kanton Z\u00fcrich angef\u00fchrt. Man d\u00fcrfe den Hauptbetroffenen diesen Vertrag nicht aufzwingen. Ratifizierungsbef\u00fcrworter argumentierten andererseits, man k\u00f6nne das Schicksal des Flughafens Z\u00fcrich nicht der Leitung von Unique und Swiss \u00fcberlassen. Die Abstimmung im St\u00e4nderat fand unter Namensaufruf statt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1047945600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757808420)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015545600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}