{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020050,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020050,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.050","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Nationalbankgesetz. Revision","Description":"Botschaft vom 26. Juni 2002 \u00fcber die Revision des Nationalbankgesetzes","InitialSituation":"<p>Das Nationalbankgesetz (NBG) stammt aus dem Jahr 1953 und wurde seither nur partiell revidiert. Viele Bestimmungen sind deshalb nicht mehr zeitgem\u00e4ss.  Zudem dr\u00e4ngen sich im Anschluss an die Nachf\u00fchrung der Bundesverfassung (neuer Art. 99 BV \u00fcber die Geld- und W\u00e4hrungspolitik) Anpassungen auf Gesetzesstufe auf. Aus diesen Gr\u00fcnden ist eine Totalrevision des NBG angebracht.  Die in der BV festgeschriebene Unabh\u00e4ngigkeit der SNB sowie die im Nationalbankgesetz zu verankernde Rechenschaftspflicht m\u00fcssen sich auf die Erf\u00fcllung eines konkreten Auftrags beziehen. Im neuen NBG wird daher der Verfassungsauftrag, die Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes zu f\u00fchren, wie folgt pr\u00e4zisiert: \"Die Nationalbank f\u00fchrt die Geld- und W\u00e4hrungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gew\u00e4hrleistet die Preisstabilit\u00e4t. Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung.\" Mit der Hervorhebung der Preisstabilit\u00e4t wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Inflation und Deflation grunds\u00e4tzlich ein monet\u00e4res Ph\u00e4nomen darstellen.  Preisstabilit\u00e4t ist eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Gleichzeitig hat die Geldpolitik zumindest k\u00fcrzerfristig auch reale Auswirkungen. Mit der Verpflichtung, auf die Konjunktur R\u00fccksicht zu nehmen, wird der Nationalbank im Notenbankauftrag eine Mitverantwortung f\u00fcr die realwirtschaftliche Entwicklung \u00fcbertragen.</p><p>Da im neuen Verfassungsartikel \u00fcber die Geld- und W\u00e4hrungspolitik die Hauptaufgaben der SNB nicht mehr einzeln aufgez\u00e4hlt werden, soll dies im Nationalbankgesetz geschehen: Zu den Kernaufgaben der SNB geh\u00f6ren die Liquidit\u00e4tsversorgung des Schweizerfranken-Geldmarktes, die Gew\u00e4hrleistung der Bargeldversorgung, das Erleichtern und Sichern des Funktionierens bargeldloser Zahlungssysteme, die Verwaltung der W\u00e4hrungsreserven und der Beitrag der SNB zur Stabilit\u00e4t des Finanzsystems.  Als weitere Notenbankaufgabe wird neu auch die Mitwirkung der SNB bei der internationalen W\u00e4hrungskooperation explizit genannt. Wie bisher erbringt die Nationalbank schliesslich - als Nebenaufgabe - dem Bund Bankdienstleistungen; neu erfolgt dies grunds\u00e4tzlich gegen Entgelt.</p><p>Der Grundsatz der Notenbankunabh\u00e4ngigkeit wird im neuen NBG konkretisiert.</p><p>Als Pendant zur Unabh\u00e4ngigkeit wird im NBG die Pflicht der SNB zur Rechenschaftsablage und Information gegen\u00fcber Bundesrat, Parlament und \u00d6ffentlichkeit verankert. Damit erh\u00e4lt die Notenbankunabh\u00e4ngigkeit ihre demokratische Legitimation.</p><p>Das NBG z\u00e4hlt die einzelnen Arten von Gesch\u00e4ften, welche die SNB zur Erf\u00fcllung ihres Auftrags t\u00e4tigen darf, abschliessend und detailliert auf.</p><p>Diese Befugnisse der SNB m\u00fcssen modernisiert und den heutigen Bed\u00fcrfnissen angepasst werden. Vorab werden die seit langem nicht mehr eingesetzten und an den heutigen Finanzm\u00e4rkten wirkungslos gewordenen Emissions- und Kapitalverkehrskontrollen abgeschafft. </p><p>Im Bundesgesetz \u00fcber die Banken und Sparkassen (BankG) enthaltenen Vorschriften \u00fcber die Kassenliquidit\u00e4t der Banken in leicht modifizierter Form ins NBG transferiert. Gleichzeitig werden die Vorschriften \u00fcber die Gesamtliquidit\u00e4t im BankG revidiert</p><p>Auch erh\u00e4lt die SNB unter den geld- und w\u00e4hrungspolitischen Befugnissen eine vereinheitlichte Rechtsgrundlage f\u00fcr die Erstellung von Finanzmarktstatistiken</p><p>Neu erh\u00e4lt die SNB deshalb die Kompetenz, das Funktionieren solcher Zahlungs- und Effektenabwicklungssysteme zu \u00fcberwachen.</p><p>Die SNB erh\u00e4lt im neuen NBG die Kompetenz, Mindestanforderungen an den Betrieb von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen zu stellen, von denen Risiken f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Finanzsystems ausgehen.  Sofern solche Systeme die Anforderungen des Bank- oder B\u00f6rsengesetzes sowie die Mindestanforderungen der SNB erf\u00fcllen, kann die EBK den Systembetreibern eine Bewilligung als Bank bzw. als Effektenh\u00e4ndler ausstellen. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, werden SNB und EBK ausdr\u00fccklich zur Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Abstimmung ihrer \u00dcberwachungs- bzw. Aufsichtst\u00e4tigkeit verpflichtet.</p><p>Die Rechtsform der SNB als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, deren Aktien an der B\u00f6rse kotiert sind, wird beibehalten.</p><p>Zu den aktienrechtlichen Bestimmungen geh\u00f6ren auch die Vorschriften zur Gewinnermittlung und -verteilung. Im neuen NBG wird der verfassungsm\u00e4ssige Auftrag der SNB, aus ihren Ertr\u00e4gen ausreichende W\u00e4hrungsreserven zu bilden, wie folgt umgesetzt: Die SNB bestimmt als unabh\u00e4ngige Zentralbank die H\u00f6he der f\u00fcr die Geldpolitik notwendigen W\u00e4hrungsreserven. Dabei muss sie sich an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft orientieren. Der von Bundesrat und Aktion\u00e4ren gew\u00e4hlte Bankrat der SNB genehmigt auf Antrag des Direktoriums die H\u00f6he der R\u00fcckstellungen. An der bisherigen Gewinnverteilung wird im Wesentlichen festgehalten. Die Gewinnaussch\u00fcttungen an Bund (1/3) und Kantone (2/3) werden mittels Vereinbarung zwischen EFD und SNB (unter vorg\u00e4ngiger Information der Kantone) verstetigt.</p><p>Schliesslich wird die Totalrevision des NBG auch f\u00fcr eine Straffung der Organisationsstruktur</p><p>der SNB genutzt.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Bei der Eintretensdebatte im <b>St\u00e4nderat</b> wies der Berichterstatter der Kommission, Anton Cottier (C, FR) darauf hin, dass die \u00c4nderungen des Verfassungsauftrags an die SNB, die Entwicklung der Geld- und W\u00e4hrungspolitik und der Einfluss der internationalen Institutionen eine Gesetzesrevision erforderlich machten. Die Kommission hatte lange \u00fcber die Aufgaben der SNB, \u00fcber ihren Status und \u00fcber die Goldreserven verhandelt. Im Rat wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Der Rat folgte mit 30 gegen 7 Stimmen der Kommissionsmehrheit, welche die Postguthaben, entgegen der Meinung des Bundesrates, an die Mindestreserven der SNB anrechnen wollte. Mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten wurde ein Antrag von Carlo Schmid (C, AI) angenommen, der verlangte, dass nur Schweizer Staatsangeh\u00f6rige Aktien der SNB erwerben d\u00fcrfen. Der Rat stimmte weiter dem Antrag seiner Kommission zu, wonach die Mitglieder des Direktoriums vom Bundesrat und nicht vom Bankrat gew\u00e4hlt und abberufen werden sollen. Die Goldreserven haben zu keinen Diskussionen gef\u00fchrt, da der Bundesrat vor der Kommission versprochen hatte, noch im Jahr 2003 einen entsprechenden Entwurf zu unterbreiten. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzes\u00e4nderung mit 32 Stimmen einstimmig angenommen.</p><p>Auch der <b>Nationalrat</b> stimmte dem total revidierten Nationalbankengesetz mit 90 zu 41 stimmen zu. Anlass zu Diskussionen gab insbesondere die Zielsetzung der Geldpolitik. Verschiedene Minderheitsantr\u00e4ge der Linken verlangten dabei erfolglos, gleichrangig mit der Vorgabe der Preisstabilit\u00e4t auch das Ziel einer niedrigen Teuerung, einer ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung oder der Vollbesch\u00e4ftigung im Gesetz festzuschreiben. In Bezug auf die W\u00e4hrungsreserven und die Gewinne der SNB kam es sowohl von der Ratslinken als auch von der Ratsrechten zu Vorst\u00f6ssen. Die von Rudolf Strahm (S, BE) namens einer Kommissionsminderheit vorgetragenen Anliegen, einen Fonds f\u00fcr eine bessere Verwaltung der SNB-Gewinne zu bilden und die Nationalbank zu verpflichten, den Bundesrat periodisch bez\u00fcglich der W\u00e4hrungsreserven zu konsultieren, wurden allerdings ebenso abgelehnt, wie der Antrag von Ulrich Sch\u00fcler (V, ZH), wonach die Ertr\u00e4ge aus nicht mehr ben\u00f6tigten W\u00e4hrungsreserven nicht in die Gewinnverteilung fliessen, sondern einer referendumsf\u00e4higen Beschlussfassung unterliegen. Weiter schuf der Nationalrat eine Differenz zur kleinen Kammer, indem er mit 91 zu 59 Stimmen dem Antrag des Bundesrates folgte, die Postkontoguthaben nicht mehr den von der SNB fixierten Mindestreserven der Banken zuzurechnen.</p><p>Bei der anschliessenden Differenzbereinigung widersetzte sich der <b>St\u00e4nderat</b> diesem Entscheid. Mit Blick auf die Service-Public-Leistungen der Post hielt er mit 24 zu 6 Stimmen daran fest, die Postkontoguthaben auch k\u00fcnftig den Mindestreserven zuzuordnen.</p><p>Da der <b>Nationalrat</b> in der Folge dank Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten wiederum an der bundesr\u00e4tlichen Version festhielt und die beiden Kammern auch weiterhin auf ihren Entschl\u00fcssen beharrten, musste die <b>Einigungskonferenz</b> zusammentreten. Diese entschied sich \u00e4usserst knapp mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten, der Grossen Kammer zu folgen und die Postkontoguthaben nicht zu den Mindestreserven zu z\u00e4hlen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1065139200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755537413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1025049600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}