{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020052,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020052,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.052","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Uno-\u00dcbereinkommen gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus. Ratifikation","Description":"Botschaft vom 26. Juni 2002 betreffend die Internationalen \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung der Finanzierung des Terrorismus und zur Bek\u00e4mpfung terroristischer Bombenanschl\u00e4ge sowie die \u00c4nderung des Strafgesetzbuches und die Anpassung weiterer Bundesgesetze","InitialSituation":"<p>Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Terrorismus durch internationale Zusammenarbeit haben nach den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 in den USA markant an Bedeutung gewonnen. Den v\u00f6lkerrechtlichen Rahmen f\u00fcr diese Aufgaben bilden insbesondere zw\u00f6lf UNO-\u00dcbereinkommen und Zusatzprotokolle im Bereich der Terrorismusbek\u00e4mpfung, von denen die Schweiz bereits deren zehn ratifiziert und umgesetzt hat. Durch den Beitritt zu den beiden noch verbleibenden \u00dcbereinkommen gegen die Finanzierung des Terrorismus und gegen terroristische Bombenanschl\u00e4ge sowie die damit verbundene Verst\u00e4rkung des strafrechtlichen Instrumentariums soll sichergestellt werden, dass die Schweiz auch in Zukunft kein attraktiver Ort f\u00fcr den Terrorismus und dessen Unterst\u00fctzung ist. Namentlich mit der Ratifikation des \u00dcbereinkommens zur Bek\u00e4mpfung der Terrorismusfinanzierung bekundet die Schweiz zudem ihre Entschlossenheit, weiterhin daf\u00fcr zu sorgen, dass der Finanzplatz nicht zur Finanzierung von terroristischen Aktivit\u00e4ten missbraucht wird.  Das \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung terroristischer Bombenanschl\u00e4ge verpflichtet die Vertragsstaaten in erster Linie zur Bestrafung von Attentaten mit Sprengs\u00e4tzen oder anderen t\u00f6dlichen Vorrichtungen und stellt die diesbez\u00fcgliche internationale Zusammenarbeit sicher. Es ist mit dem geltenden schweizerischen Recht kompatibel und schafft keine neuen Verpflichtungen. Gleiches gilt \u00fcber weite Strecken auch f\u00fcr das \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung der Finanzierung des Terrorismus, welches die \u00fcbrigen elf UNO-\u00dcbereinkommen erg\u00e4nzt, indem es darauf abzielt, dem Terrorismus die finanzielle Grundlage zu entziehen. Zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung dieses \u00dcbereinkommens bedarf es der Schaffung eines eigenst\u00e4ndigen Auffangtatbestandes der Terrorismusfinanzierung im schweizerischen Recht. Weiter verlangt das \u00dcbereinkommen, die Verantwortlichkeit juristischer Personen f\u00fcr Terrorismusfinanzierung vorzusehen.</p><p>Im Zentrum der vorgeschlagenen Strafrechtsrevision steht eine neue, allgemeine Terrorismusstrafnorm sowie eine eigenst\u00e4ndige Strafnorm der Terrorismusfinanzierung. Mit dem allgemeinen Terrorismustatbestand wird erm\u00f6glicht, das spezifische Unrecht von Terroranschl\u00e4gen mit strengerer Strafe zu vergelten. Die Strafnorm kommt dann zum Zug, wenn der T\u00e4ter ein Gewaltverbrechen begeht, um eine Bev\u00f6lkerungsgruppe einzusch\u00fcchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu n\u00f6tigen. Der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung kn\u00fcpft an diese Definition an und bestraft diejenigen Personen, die in der Absicht, ein solcherart qualifiziertes Verbrechen zu finanzieren, Verm\u00f6genswerte sammeln oder zur Verf\u00fcgung stellen. Weiter soll die Bestimmung \u00fcber die Verantwortlichkeit des Unternehmens, die von den R\u00e4ten im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches materiell bereits bereinigt worden ist, von jener Vorlage in die vorliegende Revision \u00fcbergef\u00fchrt werden. Schliesslich sollen Verfolgung und Beurteilung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung k\u00fcnftig der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden.          </p>","Proceedings":"<p></p><p>Mit 27 zu 15 Stimmen folgte der <b>St\u00e4nderat</b> einem Antrag von Fritz Schiesser (R, GL) die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Schiesser opponierte nicht gegen die Konventionen, sondern verlangte eine fundierte Abkl\u00e4rung f\u00fcr die notwendigen Rechtsanpassungen. Im Namen der Mehrheit der Kommission beantragte Dick Marty (R, TI) der Ratifikation der Konventionen zuzustimmen und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt die \u00c4nderungen des Strafgesetzbuches und die Anpassung weiterer Bundesgesetze vorzunehmen. F\u00fcr Bundesr\u00e4tin Ruth Metzler ist die Konvention gegen die Terrorismusfinanzierung zum eigentlichen Kristallisationspunkt der internationalen Zusammenarbeit geworden. Der Bundesrat habe das Gesch\u00e4ft mit hoher Priorit\u00e4t behandelt und aus Sicht des Bundesrates muss zur Ratifizierung der Konventionen eine neue Terrorismusfinanzierungs-Strafnorm eingef\u00fchrt werden, sagte Metzler weiter. Nicht zwingend notwendig sei die Einf\u00fchrung einer allgemeinen Terrorismusstrafnorm.</p><p>In der folgenden Detailberatung beantragte die Rechtskommission des <b>St\u00e4nderates </b>auf eine allgemeine Terrorismus-Strafnorm zu verzichten, da mit den existierenden Straftatbest\u00e4nden wie etwa Mord, Freiheitsberaubung und Entf\u00fchrung, Geiselnahme oder V\u00f6lkermord Terrorismusanschl\u00e4ge gen\u00fcgend bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnten. Der Rat folgte seiner Kommission und strich die entsprechenden Artikel diskussionslos. Bei der Terrorismusfinanzierung beantragte die Kommission eine Bestimmung ins Strafgesetz aufzunehmen, um jene belangen zu k\u00f6nnen, die f\u00fcr terroristische Zwecke Geld sammeln oder spenden. Ihnen droht Gef\u00e4ngnis bis zu f\u00fcnf Jahren. Die Kommission beantragte dazu noch folgende Pr\u00e4zisierungen: Es soll nicht bestraft werden, wer nicht wusste, dass die \u00fcberwiesenen Geldmittel der Finanzierung eines terroristischen Anschlags diente oder wer mit seiner Spende darauf abzielt, die demokratischen Werte eines totalit\u00e4ren Staates wieder herzustellen. Dick Marty (R, TI) beantragte die Streichung dieser Pr\u00e4zisierungen. Es d\u00fcrfe nicht sein, dass jemand davon k\u00e4me, der sage, selbst wenn mein Geld dazu dient, ein Flugzeug zu entf\u00fchren, so spende ich. Mit 30 zu 7 Stimmen folgte der Rat jedoch dem Antrag der Kommission. Mit 18 zu 16 Stimmen angenommen wurde ein Antrag von Dick Marty, der Mobilfunkbetreiber dazu verpflichtet, die Identit\u00e4t ihrer Kunden zu registrieren. Dies, weil Kriminelle vermehrt \u00fcber die anonymen Prepaid-Karten miteinander kommunizieren. Mit 29 zu 1 Stimme wurde das Bundesgesetz und mit 34 zu 1 Stimme wurde der Bundesbeschluss zur Ratifizierung angenommen.</p><p>Eintreten auf das Bundesgesetz und auf den Bundesbeschluss zur Ratifikation der \u00dcbereinkommen war auch im <b>Nationalrat</b> unbestritten. Auch die Grosse Kammer verzichtete auf eine allgemeine Terrorismus-Strafnorm. Kernpunkt der Beratung war die vom St\u00e4nderat beschlossene Registrierungspflicht f\u00fcr Prepaid-Handys. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte die Bestimmung streichen. Die Kommissionssprecher begr\u00fcndeten dies damit, dass man sich fragen k\u00f6nne, ob Geldw\u00e4scher, Drogenh\u00e4ndler oder Terroristen sich mit einem echten Ausweis registrieren liessen, ganz abgesehen davon, dass sie auch die M\u00f6glichkeit haben, einen Strohmann vorzuschicken. Zudem sei der Aufwand f\u00fcr die Registrierung verh\u00e4ltnism\u00e4ssig hoch, Kriminelle k\u00f6nnten auch auf ausl\u00e4ndische Prepaid-Karten ausweichen. Eine Minderheit Doris Leuthard (C, AG) wollte sich dem St\u00e4nderat anschliessen. Drogenh\u00e4ndler w\u00fcrden zu beinahe 100 Prozent solche Karten beim Telefonieren benutzen, argumentierte Leuthard dagegen. Umgekehrt treffe die Registrierung nur einen kleinen Teil der Bev\u00f6lkerung. Der Aufwand sei verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und im Vergleich zum Nutzen insbesondere was die Sicherheit angeht, auch angemessen. Mit 124 zu 7 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit und damit dem Beschluss des St\u00e4nderates. Auch bei den \u00fcbrigen Bestimmungen schloss sich der Rat dem St\u00e4nderat an. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Bundesgesetz mit 142 zu 0 Stimmen und dem Bundesbeschluss zur Ratifizierung mit 127 zu 1 Stimmen zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1048204800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|12","Category":"III","Modified":"\/Date(1771607631243)\/","SubmissionDate":"\/Date(1025049600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Recht Allgemein"}}