{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.060","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Asylgesetz. Teilrevision","Description":"Botschaft vom 4. September 2002 zur \u00c4nderung des Asylgesetzes, zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung sowie zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenversicherung","InitialSituation":"<p>Anlass f\u00fcr die Revisionsvorschl\u00e4ge sind erste Erfahrungen mit dem am 1. Oktober 1999 in Kraft getretenen total revidierten Asylgesetz, die j\u00fcngste internationale Rechtsprechung sowie die gesetzgeberische Umsetzung verschiedener von der parit\u00e4tisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe \"Finanzierung Asylwesen\" im M\u00e4rz 2000 vorgeschlagener Massnahmen zur Einf\u00fchrung finanzieller Anreize im Asylbereich. Die Hauptpfeiler der Vorlage der Teilrevision des Asylgesetzes bilden die Bestimmungen \u00fcber die Drittstaatenregelung, das Asylverfahren und die Beschwerdem\u00f6glichkeit an den Empfangsstellen und Flugh\u00e4fen, die Rechtsstellung der heute vorl\u00e4ufig Aufgenommenen, die neuen Finanzierungsmodelle im Asylbereich sowie \u00c4nderungen im Gesundheits- und AHV/IV-Bereich.</p><p></p><p>Drittstaatenregelung (Vorlage 1)</p><p>Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung sieht vor, dass Asylsuchende, die sich vor der Einreichung ihres Asylgesuches in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben und effektiv dorthin zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, in diesen Staat weggewiesen werden, ohne dass auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Der Bundesrat soll neu die Kompetenz erhalten, sichere Drittstaaten zu bezeichnen. Als solche kommen insbesondere unsere Nachbarstaaten in Frage. Es soll aber auch Ausnahmen von der Anwendung der Drittstaatenregelung geben.</p><p></p><p>Asylverfahren und Beschwerdem\u00f6glichkeit an den Empfangsstellen und Flugh\u00e4fen (Vorlage 1)</p><p>Die Beschwerdem\u00f6glichkeit im beschleunigten Asylverfahren und an den Flugh\u00e4fen soll vollzugsorientiert ausgestaltet und gleichzeitig der Entwicklung der internationalen Rechtsprechung im V\u00f6lkerrecht angepasst werden. Neu werden einer asylsuchenden Person f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde f\u00fcnf Arbeitstage zustehen. \u00dcber Beschwerden soll die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) grunds\u00e4tzlich innerhalb von f\u00fcnf Arbeitstagen entscheiden.</p><p>Das Flughafenverfahren wird zu einem vollst\u00e4ndigen und beschleunigten Asylverfahren ausgebaut und dem Verfahren im Inland angeglichen. Der asylsuchenden Person kann der Flughafen als Aufenthaltsort zugewiesen werden. Gegen diese Zuweisung kann jederzeit bei der ARK Beschwerde erhoben werden. Ist der Vollzug einer Wegweisung ab Empfangsstelle absehbar, so kann das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) eine Ausschaffungshaft von maximal 20 Tagen verf\u00fcgen und damit den Vollzug sicherstellen. Die ARK \u00fcbernimmt die haftrichterliche \u00dcberpr\u00fcfung.</p><p></p><p>Rechtsstellung der heute vorl\u00e4ufig Aufgenommenen (Vorlage 1)</p><p>An Stelle der heute vorl\u00e4ufigen Aufnahme sollen zwei neue Status geschaffen werden.  Asylsuchende, welche die Fl\u00fcchtlingseigenschaft nicht erf\u00fcllen, deren Wegweisung von den schweizerischen Beh\u00f6rden jedoch als unzul\u00e4ssig oder unzumutbar erkl\u00e4rt wurde, erhalten neu eine humanit\u00e4re Aufnahme. Diese beinhaltet insbesondere einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt. Straff\u00e4llige Personen sollen von der humanit\u00e4ren Aufnahme ausgeschlossen werden. Personen, bei denen der Vollzug der Wegweisung unm\u00f6glich ist, werden lediglich provisorisch aufgenommen und erhalten die gleiche Rechtsstellung wie die heute vorl\u00e4ufig Aufgenommenen.</p><p></p><p>Neue Finanzierungsmodelle (Vorlage 1)</p><p>Die Sozialhilfe im Asylbereich soll durch Transferzahlungen finanziert werden. Dies bedingt den \u00dcbergang von einem Finanzierungssystem mit Einzelpauschalen aufgrund kantonaler Abrechnungen zu einer Direktzahlung des Bundes auf der Basis elektronischer Daten. Das neue Finanzierungsmodell sieht die Einf\u00fchrung von drei Globalpauschalen vor: eine erste zur Deckung der Kosten f\u00fcr Personen im Asylverfahren, f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie f\u00fcr humanit\u00e4r und provisorisch Aufgenommene, eine zweite zur Deckung der Ausgaben f\u00fcr Personen im Vollzug und eine dritte zur Finanzierung der Sozialhilfe f\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge w\u00e4hrend der ersten Jahre ihres Aufenthaltes in der Schweiz sowie f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige mit Aufenthaltsbewilligung. Zusammen sichern die Pauschalen den Kantonen insgesamt ein Finanzvolumen, welches demjenigen entspricht, das sie heute f\u00fcr diese Personengruppen erhalten.</p><p>Die neu ausgerichtete Finanzaufsicht des Bundes soll die Analyse unterschiedlicher Arbeits- und Organisationsmethoden der Kantone und den Vergleich der Wirksamkeit untereinander m\u00f6glich machen. Die Analyse tr\u00e4gt dazu bei, die Auswirkungen der Globalpauschalen zu beurteilen und, falls n\u00f6tig, Anpassungen ihrer Strukturen und Betr\u00e4ge vorzuschlagen.</p><p></p><p>\u00c4nderungen im Gesundheitsbereich (KVG) (Vorlage 2)</p><p>Die \u00c4nderungen im KVG sehen insbesondere vor, dass Asylsuchende vom massgebenden Versichertenbestand f\u00fcr den Risikoausgleich ausgenommen sind. Die \u00c4nderungen im Asylgesetz zum Gesundheitsbereich sehen vor, dass die Wahl der Versicherer und der Leistungserbringer bei Asylsuchenden, welche Sozialhilfe erhalten, eingeschr\u00e4nkt werden kann.</p><p></p><p>\u00c4nderungen des AHVG (Vorlage 3)</p><p>Nichterwerbst\u00e4tige Asylsuchende sind sechs Monate nach Einreichung ihres Asylgesuches obligatorisch bei der AHV/IV/EO versichert. Da sich die meisten Asylsuchenden nur vor\u00fcbergehend in der Schweiz aufhalten, hat dies bei den Kantonen zu einem hohen administrativen Aufwand gef\u00fchrt. Die neue Regelung sieht eine Sistierung des Beitragsbezuges vor. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls oder bei Regelung der Anwesenheit der betreffenden Person in der Schweiz wird diese Sistierung aufgehoben und die Beitr\u00e4ge werden innerhalb der Grenzen der Verj\u00e4hrung r\u00fcckwirkend erhoben.</p><p></p><p>Am 25. August 2004 hat der Bundesrat beschlossen, der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates die folgenden Erg\u00e4nzungs- und \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu unterbreiten:</p><p>Im Bereich der Zwangsmassnahmen</p><p>-         Die Verl\u00e4ngerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft </p><p>-         Die Ausdehnung des Anwendungsbreichs der Ein- und Ausgrenzung </p><p>-         Die Einf\u00fchrung der kurzfristigen Festhaltung </p><p>Im Bereich der Beschleunigung von Asylverfahren</p><p>-         Die \u00c4nderung des Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen </p><p>-         Die Einf\u00fchrung von Geb\u00fchren im Wiedererw\u00e4gungsverfahren vor dem Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge </p><p>-         Die Erweiterung der Datenbekanntgabe im Rahmen des Weg- und Ausweisungsvollzugs </p><p>-         Massnahmen zur Beschleunigung von Beschwerdeverfahren </p><p>Im Bereich sozialpolitischer und finanzrelevanter Massnahmen</p><p>-         Die Gew\u00e4hrung von Nothilfe statt Sozialhilfe f\u00fcr alle Personen mit einem negativen Asylentscheid </p>","Proceedings":"<p></p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der <b>Nationalrat</b> der Revision des Asylgesetzes mit 98 zu 49 Stimmen bei 30 Enthaltungen zu. Dieses Resultat sowie die 60 Minderheits- und 80 Einzelantr\u00e4ge widerspiegeln die Spaltung des Rates w\u00e4hrend der ganzen Debatte.</p><p>Jene Ratsmitglieder, die eine weitergehende Versch\u00e4rfung des Asylrechts bef\u00fcrworten, sahen sich den Verfechterinnen und Verfechtern der humanit\u00e4ren Tradition der Schweiz gegen\u00fcber. W\u00e4hrend die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei und die Sozialdemokratische Fraktion hinsichtlich des Entwurfs des Bundesrates geteilter Meinung waren, sprachen sich die FDP und die CVP f\u00fcr ihn aus.</p><p>Die Mehrheit der Sozialdemokratischen Fraktion unterst\u00fctzte das Eintreten auf die Vorlage, da die g\u00e4ngige Praxis der humanit\u00e4ren Aufnahme durch dieses Gesetz legalisiert w\u00fcrde. Bundesrat Christoph Blocher verteidigte den Entwurf, obwohl er seiner Meinung nach keine effiziente Bek\u00e4mpfung des Missbrauchs erm\u00f6glicht. Deshalb k\u00fcndigte er bereits eine Revision dieses Gesetzes an. Mit 147 zu 28 Stimmen wurde schliesslich beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.</p><p>In der Detailberatung hat sich der Nationalrat mit 103 zu 66 Stimmen f\u00fcr die Drittstaatenregelung ausgesprochen, welche vorsieht, dass die Schweiz nicht mehr auf Asylgesuche von Personen eintritt, die sich vor der Einreichung ihres Gesuchs in einem als sicher geltenden Drittstaat aufgehalten haben. Voraussetzung f\u00fcr die Anwendung dieser Regelung ist die Bereitschaft des Drittstaates, die asylsuchende Person zur\u00fcckzunehmen. Das Gesuch wird jedoch auch weiterhin in der Schweiz behandelt, wenn die asylsuchende Person \u00fcber nahe Angeh\u00f6rige in der Schweiz verf\u00fcgt oder ihre Fl\u00fcchtlingseigenschaft offensichtlich ist.</p><p>Gegen den Willen der Ratslinken wurde mit 118 zu 58 Stimmen beschlossen, die im Rahmen des Entlastungsprogramms des Bundes eingef\u00fchrten Neuerungen im Gesetz beizubehalten. Die Schweiz wird demzufolge nicht mehr auf Asylgesuche eintreten, wenn Asylsuchende in einem Land der EU oder des EWR einen ablehnenden Asylentscheid erhalten haben. Des Weiteren sprach sich der Nationalrat f\u00fcr die Erfassung der biometrischen Daten der Asylsuchenden aus.</p><p>Mit 114 zu 67 Stimmen lehnte es der Nationalrat ab, dem Bund die Befugnis zu erteilen, Kollektivunterk\u00fcnfte f\u00fcr renitente Asylsuchende zu schaffen und die Bewegungsfreiheit der betreffenden Personen einzuschr\u00e4nken. Der Rat stimmte hingegen dem neuen Konzept der humanit\u00e4ren Aufnahme zu und folgte somit weder der SVP-Fraktion, die eine Versch\u00e4rfung der Aufnahmebedingungen wollte, noch der Linken, die eine weitergehende Lockerung anstrebte. Gem\u00e4ss dem von der Grossen Kammer verabschiedeten Text soll die humanit\u00e4re Aufnahme nur dann gew\u00e4hrt werden, wenn die Wegweisung nicht zul\u00e4ssig oder unzumutbar ist oder sich die betreffende Person in einer schwerwiegenden pers\u00f6nlichen Notlage befindet. Mit der humanit\u00e4ren Aufnahme w\u00fcrde das Recht auf Familiennachzug gew\u00e4hrt und der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Ferner beschloss der Nationalrat mit 80 zu 74 Stimmen, dass der Bundesrat die Entwicklungshilfe an Staaten, die bei der R\u00fcckf\u00fchrung ihrer abgewiesenen Staatsangeh\u00f6rigen nicht kooperieren, k\u00fcrzen oder streichen kann. Ausserdem sollen Asylsuchende auch k\u00fcnftig w\u00e4hrend der ersten drei bis sechs Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuchs keine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben d\u00fcrfen. Als Erwerbst\u00e4tige m\u00fcssen sie dann bis zu zehn Prozent ihres Erwerbseinkommens f\u00fcr die R\u00fcckerstattung der verursachten Kosten zahlen. Diese Sonderabgabe wurde mit 91 zu 56 Stimmen beschlossen. Um die kantonalen Beh\u00f6rden zu einer Beschleunigung der Asylverfahren anzuhalten, stimmte der Rat einem System der Pauschalabgeltung der Kantone durch den Bund zu, dies gegen den Willen des rot-gr\u00fcnen Lagers, welches die effektiven und nicht die voraussichtlichen Kosten h\u00e4tte ber\u00fccksichtigen wollen.</p><p>Ebenfalls in der Absicht der Verfahrensbeschleunigung folgte der Nationalrat dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission und beschr\u00e4nkte die Zahl der \u00fcber eine Beschwerde entscheidenden Richter der Asylrekurskommission (ARK) auf eins statt bisher drei. Mit 110 zu 69 Stimmen erm\u00e4chtigte die grosse Kammer die Schweizer Beh\u00f6rden, bereits nach einem erstinstanzlich negativen Entscheid mit dem Heimatstaat der asylsuchenden Person Kontakt aufzunehmen.</p><p>Schliesslich legte die Ratsmehrheit strenge Voraussetzungen fest, unter denen die Familie von humanit\u00e4r aufgenommenen Personen nachgezogen werden kann. So muss z. B. eine angemessene Wohnung vorhanden sein und die Familie darf keine Sozialhilfe beziehen.</p><p>Wie Bundesrat Christoph Blocher in der Eintretensdebatte angek\u00fcndigt hatte, beschloss der Bundesrat im August Erg\u00e4nzungs- und \u00c4nderungsantr\u00e4ge an die Kommission des St\u00e4nderates.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Der Antrag von Simonetta Sommaruga (S, BE), die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckzuweisen wurde mit 30 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die angek\u00fcndigte Versch\u00e4rfung des Gesetzes rief bei der Linken und bei vereinzelten B\u00fcrgerlichen Unwillen und Besorgnis hervor. Angeprangert wurde dabei vor allem die Art und Weise des Bundesrates, neue politische Vorschl\u00e4ge einzubringen und deren Widerspruch zu Verfassung und V\u00f6lkerrecht.</p><p>Die Hauptdifferenzen betrafen die Nothilfe, die Zwangsmassnahmen, die humanit\u00e4re Aufnahme und die Krankenversicherungsleistungen.</p><p>Die St\u00e4ndekammer f\u00fchrte eine Einschr\u00e4nkung oder Verweigerung der Nothilfe f\u00fcr Personen mit vollziehbarem Wegweisungsentscheid ein. Zudem beschloss sie, alle Personen mit negativem Asylentscheid und nicht nur jene mit Nichteintretensentscheid von der Sozialhilfe auszuschliessen.</p><p>Bei den Zwangsmassnahmen wurde die maximale Haftdauer auf Antrag der Kommissionsmehrheit verdoppelt und somit auf insgesamt zwei Jahre verl\u00e4ngert. Die Antr\u00e4ge von Dick Marty (RL, TI), am geltenden Recht festzuhalten, wurden mit 23 zu 15 Stimmen abgelehnt. Die Vorbereitungshaft wurde auf sechs, die Ausschaffungshaft auf 18 Monate verl\u00e4ngert. Personen, die sich weigern, mit den Beh\u00f6rden zusammenzuarbeiten, k\u00f6nnen bis zu drei Tage in Haft genommen werden. Dazu wurde neu eine Durchsetzungshaft eingef\u00fchrt.</p><p>Die Kleine Kammer folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und strich das Prinzip der humanit\u00e4ren Aufnahme. Der Familiennachzug wurde eingeschr\u00e4nkt, d. h. er ist erst nach drei Jahren m\u00f6glich.</p><p>Ebenfalls eingef\u00fchrt wurde das Prinzip, wonach auf ein Gesuch von Asylsuchenden nicht eingetreten wird, die den Beh\u00f6rden keine g\u00fcltigen Identit\u00e4tspapiere vorweisen. Der Antrag von Alain Berset (S, FR), hier am geltenden Recht festzuhalten, wurde mit 28 zu 11 Stimmen abgelehnt.</p><p>Ebenfalls versch\u00e4rft hat der St\u00e4nderat die vom Bundesrat und der Kommission angebrachten \u00c4nderungen im Bereich der Krankenversicherung. Die Vorlage des Bundesrates, welche insbesondere vorsah, dass die Wahl der Leistungserbringer bei Asylsuchenden eingeschr\u00e4nkt werden kann, wurde von der Kommission insofern versch\u00e4rft, als sie die von der Krankenkasse \u00fcbernommenen Grundversicherungsleistungen bei Asylsuchenden und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung einschr\u00e4nkte. Die Notfallversorgung soll allerdings weiterhin gew\u00e4hrleistet sein. Die linke Minderheit wurde auch hier ein weiteres Mal \u00fcberstimmt und ihr Minderheitsantrag, an der urspr\u00fcnglichen Vorlage festzuhalten und dem Nationalrat zu folgen, wurde mit 21 zu 12 Stimmen abgelehnt.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurden das Asylgesetz mit 27 zu 11, das Krankenversicherungsgesetz mit 26 zu 5 und das Bundesgesetz \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung diskussionslos mit 29 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen.</p><p>Die Mehrheit des <b>Nationalrates</b> schloss sich weitgehend der von Bundesrat und St\u00e4nderat vorgeschlagenen Versch\u00e4rfung des Asylrechts an. Die Antr\u00e4ge der Ratslinken und der Liberalen, welche verlangten, dass die weitere Behandlung dieses Gesetzes ausgesetzt und eine Zusatzbotschaft zu den im Laufe des parlamentarischen Verfahrens vom Bundesrat eingebrachten \u00c4nderungen vorgelegt wird, wurden abgelehnt.</p><p>Entgegen seinem Beschluss vom Mai 2004 sprach sich der Nationalrat mit 107 zu 76 Stimmen gegen das Konzept der humanit\u00e4ren Aufnahme aus.</p><p>Zugestimmt hat der Rat hingegen dem Konzept der vorl\u00e4ufigen Aufnahme, falls die Wegweisung in den Herkunftsstaat eine konkrete Gef\u00e4hrdung darstellt. Die Kantone werden auch in Zukunft f\u00fcr die Beurteilung der H\u00e4rtef\u00e4lle zust\u00e4ndig sein. Der Familiennachzug soll in diesen F\u00e4llen erst nach drei Jahren m\u00f6glich sein.</p><p>Mit 109 zu 77 Stimmen sprach sich der Nationalrat f\u00fcr den Ausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Sozialhilfesystem aus. Die Kantone erhalten f\u00fcr jede Person, die die Schweiz noch nicht verlassen hat, eine einmalige Pauschale von 15 000 Franken (gegen\u00fcber 5 000 Franken in der Version des St\u00e4nderates), damit sie f\u00fcr die Nothilfe der abgewiesenen Asylbewerber aufkommen k\u00f6nnen. Mit 105 zu 77 Stimmen lehnte es der Rat jedoch ab, rechtskr\u00e4ftig abgewiesenen Asylsuchenden, die die Schweiz nicht verlassen wollen, die Nothilfe zu entziehen. Dieses vom St\u00e4nderat angenommene Prinzip war vom Bundesgericht im Fall des Kantons Solothurn als verfassungswidrig beurteilt worden.</p><p>Alle von der kleinen Kammer beschlossenen Zwangsmassnahmen fanden im Nationalrat eine Mehrheit.</p><p>Die Grosse Kammer schloss sich auch bei den Asylsuchenden ohne Ausweispapiere dem Beschluss des St\u00e4nderates an. Auf Asylgesuche von Personen ohne g\u00fcltige Identit\u00e4tspapiere wird k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich nicht mehr eingetreten.</p><p>Gegen den Willen von Bundesrat Christoph Blocher und der SVP-Fraktion hat sich die Mehrheit des Rates f\u00fcr eine Bestimmung ausgesprochen, welche die Kantone verpflichtet, Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorl\u00e4ufig aufgenommen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die sich seit mehr als f\u00fcnf Jahren in der Schweiz aufhalten, vertieft zu pr\u00fcfen. Die Kantone sollen dabei die Integration, die famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse und die Zumutbarkeit einer R\u00fcckkehr in das Herkunftsland ber\u00fccksichtigen.</p><p>Beim Krankenversicherungsgesetz hat der Nationalrat den Beschluss der kleinen Kammer abgelehnt, die Pflichtleistungen der Krankenversicherung f\u00fcr Asylsuchende und Schutzbed\u00fcrftige ohne Aufenthaltsbewilligung einzuschr\u00e4nken. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt an zwei Differenzen fest. Eine Differenz betrifft Artikel\u00a083a, der die Ausrichtung von Nothilfe regelt. Die Kleine Kammer stimmte letztlich einem Kompromiss zu, der einem Bundesgerichtsurteil vom M\u00e4rz 2005 Rechnung tr\u00e4gt. Die zweite Differenz betrifft die Voraussetzungen, unter denen ein Wegweisungsentscheid nicht vollzogen wird. Der Rat zog hier mit 25 zu 13 Stimmen einen Kommissionsantrag einem Antrag von Madeleine Amgwerd (C, JU) vor. Stein des Anstosses war die Formulierung \"in seiner Existenz konkret gef\u00e4hrdet\". Eine Minderheit war der Meinung, der Begriff \"Existenz\" sei zu eng gefasst, weil er zum Beispiel die Folteropfer ausschliessen k\u00f6nnte.</p><p>Der Nationalrat folgte in Artikel\u00a083a mit 116 zu 60 Stimmen der Mehrheit seiner Kommission. Auch bei der zweiten Differenz folgte er mit 97 zu 72 Stimmen der Kommissionsmehrheit.</p><p>Die zwei Differenzen wurden schliesslich vom St\u00e4nderat bereinigt, indem er sich ohne weitere Diskussion der Version der Grossen Kammer anschloss.</p><p>Die Ratslinke, sowie Fl\u00fcchtlings- und Menschenrechtsorganisationen k\u00fcndigten das Referendum gegen diese Revision an.</p><p></p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 mit 67,8\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134716262637)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"III/IV","Modified":"\/Date(1770757361783)\/","SubmissionDate":"\/Date(1031097600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}