{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.065","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Genetische Untersuchungen beim Menschen. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 11. September 2002 zum Bundesgesetz \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen","InitialSituation":"<p>Die Kenntnisse \u00fcber das Erbgut des Menschen haben in den letzten Jahrzehnten explosionsartig zugenommen und zu neuen Analysemethoden gef\u00fchrt. Dabei geht es haupts\u00e4chlich darum, die f\u00fcr Krankheiten und Behinderungen (mit)verantwortlichen Gene zu finden. Genetische Untersuchungen tragen zur Diagnostik, zur Pr\u00e4vention und zur Therapie bisher unheilbarer Krankheiten bei. Sie erm\u00f6glichen aber auch - und dies ist revolution\u00e4r - die Entdeckung von Krankheitsveranlagungen vor dem Auftreten klinischer Symptome. Daneben kann mittels der Erstellung eines DNA-Profils auch die Abstammung einer Person festgestellt oder eine Person identifiziert werden. Genetische Untersuchungen werfen deshalb heikle ethische, psychische und soziale Fragen auf.</p><p>Der vorliegende Gesetzesentwurf bestimmt, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen beim Menschen durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, und zwar insbesondere im Medizinal-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich. Zudem regelt er die Erstellung von DNA-Profilen zur Kl\u00e4rung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen in Zivil- und Verwaltungsverfahren und ausserhalb eines Verfahrens, soweit nicht das DNA-Profil-Gesetz zur Anwendung kommt, das sich bereits in der parlamentarischen Beratung befindet. Die Verwendung von genetischen Untersuchungen in der Forschung soll im geplanten Bundesgesetz \u00fcber die Forschung am Menschen den notwendigen rechtlichen Rahmen erhalten. Genetische Untersuchungen sind ein Anwendungsbereich der Biologie, die einem raschen Wandel unterworfen ist. Das Gesetz soll deshalb m\u00f6glichst offen formuliert werden, damit auch zuk\u00fcnftige Entwicklungen miteinbezogen werden k\u00f6nnen. Deshalb werden unter genetischen Untersuchungen nicht nur zytogenetische und molekulargenetische Untersuchungen verstanden, sondern auch weitere Laboruntersuchungen, die unmittelbar darauf abzielen, Informationen \u00fcber das Erbgut zu sammeln. Entscheidend ist somit nicht die Methode als solche, sondern das Ziel, n\u00e4mlich durch eine Laboruntersuchung unmittelbar Aufschluss \u00fcber die ererbten oder w\u00e4hrend der Embryonalphase erworbenen Eigenschaften des Erbgutes zu erhalten. Ferner soll eine Fachkommission f\u00fcr genetische Untersuchungen beim Menschen eingesetzt werden, die u. a. Empfehlungen f\u00fcr die Praxis abgeben und L\u00fccken in der Gesetzgebung aufzeigen kann.</p><p>Angesichts der Komplexit\u00e4t genetischer Untersuchungen und der Schwierigkeiten bei der Interpretation ihrer Ergebnisse wird im Entwurf auf die Qualit\u00e4tssicherung grosses Gewicht gelegt. Genetische Untersuchungen sollen grunds\u00e4tzlich nur von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten veranlasst werden k\u00f6nnen. Genetische In-vitro-Diagnostika d\u00fcrfen nicht auf dem freien Markt vertrieben werden. Laboratorien, die zytogenetische oder molekulargenetische Untersuchungen durchf\u00fchren, sollen die Bewilligung einer Bundesstelle ben\u00f6tigen. Dasselbe gilt f\u00fcr genetische Reihenuntersuchungen. Pr\u00e4symptomatische und pr\u00e4natale genetische Untersuchungen sowie Untersuchungen zur Familienplanung verlangen nach besonderen Schutzvorkehren. Insbesondere m\u00fcssen sie von einer ganzheitlichen genetischen Beratung begleitet sein und d\u00fcrfen nur von \u00c4rztinnen oder \u00c4rzten angeordnet werden, die \u00fcber eine entsprechende Weiterbildung verf\u00fcgen. Pr\u00e4natale Untersuchungen d\u00fcrfen zudem nicht darauf abzielen, Eigenschaften des Embryos oder des F\u00f6tus festzustellen, welche die Gesundheit nicht direkt beeintr\u00e4chtigen. Als flankierende Massnahme werden unabh\u00e4ngige Informationsstellen f\u00fcr pr\u00e4natale Untersuchungen vorgesehen, die auf Wunsch auch Kontakte zu Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder vermitteln. Diskriminierungen von Menschen auf Grund ihres Erbgutes sind unstatthaft. Die Durchf\u00fchrung von pr\u00e4symptomatischen genetischen Untersuchungen und die Mitteilung von Ergebnissen aus solchen Untersuchungen im Interesse von Arbeitgebern und Haftpflichtigen werden deshalb ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Arbeitsmedizin. Dort werden unter strengen Auflagen und kontrolliert Ausnahmen zugelassen.</p><p>Im Privatversicherungsbereich - anders als im Sozialversicherungsbereich - spielen gesundheitliche Risikoabkl\u00e4rungen bei den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern eine wichtige Rolle. Der Entwurf verbietet den Versicherungseinrichtungen, von der antragstellenden Person eine pr\u00e4symptomatische oder pr\u00e4natale genetische Untersuchung zu verlangen, und sch\u00fctzt damit deren Recht auf Nichtwissen. Untersagt ist es auch, Ergebnisse aus fr\u00fcheren pr\u00e4symptomatischen oder pr\u00e4natalen genetischen Untersuchungen oder Untersuchungen zur Familienplanung zu erheben oder zu verwerten, soweit es um den Sozialversicherungsbereich, die berufliche Vorsorge, Versicherungen \u00fcber die Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall oder bei Mutterschaft, Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von h\u00f6chstens 400 000 Franken oder freiwillige Invalidit\u00e4tsversicherungen mit einer Jahresrente von 40 000 Franken geht.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf das Gesetz nicht bestritten. Alle Fraktionen sprachen sich f\u00fcr eine gesetzliche Regelung von Gentests beim Menschen aus. Einig war man sich, dass niemand aufgrund seines Erbgutes diskriminiert werden darf und dass, wer sich einem solchen Test unterzieht, dies freiwillig und gut informiert tun soll. Unbestritten war ebenfalls, dass das Selbstbestimmungsrecht mit Einschluss des Rechts auf Nichtwissen jederzeit gewahrt bleiben muss. Der Nationalrat folgte bei der Beratung des Gesetzes weitgehend dem Konzept des Bundesrates. Bei den pr\u00e4natalen genetischen Untersuchungen stellte der Rat zudem sicher, dass den werdenden Eltern nicht nur Informationen, sondern auch eine unabh\u00e4ngige Beratung angeboten wird. Ein Antrag von Markus W\u00e4fler (E, ZH), pr\u00e4natale genetische Tests ganz zu verbieten, wurde mit 134 zu 12 Stimmen abgelehnt. Das Gesetz sieht jedoch vor, alle Untersuchungen zu verbieten, die darauf abzielen, Eigenschaften des Embryos festzustellen, welche die Gesundheit nicht direkt beeintr\u00e4chtigen. </p><p>Eine Kontroverse ergab sich im Bereich der genetischen Untersuchungen im Versicherungsbereich. Einig war man sich, dass Versicherungen keinen Gentest verlangen d\u00fcrfen. Umstritten war aber der Geltungsbereich des Nachforschungsverbots. Der Rat lehnte den Antrag seiner Kommission ab, neben den obligatorischen Sozialversicherungen, der beruflichen Vorsorge und den Krankentaggeldversicherungen auch alle Lebensversicherungen und freiwilligen Invalidit\u00e4tsversicherungen einem strikten Nachforschungsverbot zu unterwerfen. Mit 97 zu 79 Stimmen folgte der Nationalrat in diesem Punkt dem Bundesrat und einer Kommissionsminderheit. Demnach sollen die Versicherer Einsicht in fr\u00fchere Gentests verlangen d\u00fcrfen, wenn die Versicherungssumme 400 000 Franken oder die j\u00e4hrliche Invalidenrente von 40 000 Franken \u00fcbersteigt. Ein Vorschlag f\u00fcr eine tiefere Grenze von 250 000 Franken, bzw. 25 000 Franken wurde zuvor mit 94 zu 82 Stimmen abgelehnt. Die vor allem von der Linken unterst\u00fctzte Kommissionsmehrheit warnte vergeblich vor einer diskriminierenden Risikoselektion. Jost Gross (S, TG) argumentierte, dass mit einem \"genetisch gl\u00e4sernen Menschen\" und seiner ganzen Risikostruktur bestimmte Gruppen tendenziell unversicherbar werden. Bundesrat Christoph Blocher hielt dem entgegen, dass die Einteilung in die richtige Risikogruppe keine Diskriminierung bedeute.</p><p>Auch im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf das Gesetz von keiner Seite bestritten. Der Rat folgte inhaltlich weitgehend der Fassung des Nationalrates mit Ausnahme der unabh\u00e4ngigen Beratungsstellen f\u00fcr pr\u00e4natale Untersuchungen. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Peter Bieri (C, ZG) wollte es in Artikel\u00a017 wie der Bundesrat dabei bewenden lassen, dass Informationsstellen in allgemeiner Weise \u00fcber pr\u00e4natale Untersuchungen informieren, nicht aber zus\u00e4tzlich beraten, wie es der Nationalrat verlangte. Peter Bieri warnte vor den zus\u00e4tzlichen Kosten, die dadurch den von den Kantonen getragenen Stellen entst\u00fcnden. Zudem k\u00f6nne diese Beratungsaufgabe besser auf der privaten Ebene erledigt werden. Anita Fetz (S, BS) wies darauf hin, dass die Kantone ja bereits Schwangerschaftsberatungsstellen besitzen, welche diese Beratungen \u00fcbernehmen k\u00f6nnen, ohne dass unabsehbare Kosten zu bef\u00fcrchten seien. Die Beratung sei wichtig, um den Frauen bei einem allf\u00e4lligen Dilemma zu helfen. Der Rat folgte mit 26 zu 11 Stimmen der Kommissionsminderheit und strich den Beratungsauftrag der entsprechenden Stellen in Bezug auf die pr\u00e4natalen Untersuchungen.</p><p>Wie zuvor der Nationalrat lehnte es auch der St\u00e4nderat ab, im Versicherungsbereich ein generelles Nachforschungsverbot zu statuieren. Ein entsprechender Minderheitsantrag der Kommission wurde mit 32 zu 9 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt in der Differenzbereinigung mit 83 zu 76 Stimmen daran fest, dass pr\u00e4natale genetische Untersuchungen an ein Beratungsangebot zu kn\u00fcpfen sind. Mit der expliziten Verankerung eines unabh\u00e4ngigen Beratungsangebots bei einer pr\u00e4natalen Risikoabkl\u00e4rung solle sich der \"humanistisch gepr\u00e4gte Grundgeist des Gesetzes ganz konkret bew\u00e4hren\", meinte Hans Widmer (S, LU). Es gehe darum, schwangeren Frauen und werdenden Eltern jene psychosoziale Unterst\u00fctzung und Begleitung zu bieten, die es im Rahmen von pr\u00e4natalen genetischen Untersuchungen auch tats\u00e4chlich brauche. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Otto Ineichen (RL, LU), hatte beantragt, dem St\u00e4nderat zu folgen und in dieser Frage lediglich die Einrichtung von Informationsstellen vorzuschreiben. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> suchte in der Folge bei dieser Differenz nach einer konsensf\u00e4higen Formulierung. Auf Antrag seiner Kommission f\u00fcgte er in Absatz\u00a03 von Artikel\u00a017 hinzu, dass die Informations- und Beratungsstellen \"in allgemeiner Weise\" \u00fcber pr\u00e4natale Untersuchungen informieren und beraten.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich oppositionslos diesem Kompromiss an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097225788117)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756496030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1031702400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}