{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.077","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Massnahmen zur zivilen Friedensf\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Menschenrechte. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 23. Oktober 2002 zum Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur zivilen Friedensf\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Menschenrechte","InitialSituation":"<p>Der Bund engagiert sich seit Jahrzehnten im Rahmen von friedensf\u00f6rdernden und menschenrechtsst\u00e4rkenden Massnahmen. Beide Bereiche sind in der Bundesverfassung verankert, welche den Bund in Artikel\u00a054 Absatz\u00a02 ausdr\u00fccklich zum Einsatz f\u00fcr die Achtung der Menschenrechte und zur F\u00f6rderung von Demokratie sowie friedlichem Zusammenleben der V\u00f6lker verpflichtet. So bezeichnet denn auch der Bundesrat in seinem Bericht \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren wie auch im Aussenpolitischen Bericht 2000 die Wahrung und F\u00f6rderung von Sicherheit und Frieden sowie die F\u00f6rderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat als zwei seiner f\u00fcnf aussenpolitischen Ziele.  Mit der  Botschaft unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf, der die formelle gesetzliche Basis bilden soll, auf welche der Bund sein Engagement in diesen Bereichen st\u00fctzen kann. Dem Bund wird damit kein neues aussenpolitisches T\u00e4tigkeitsfeld er\u00f6ffnet. Hingegen wird der seit Mitte der 90er Jahre wiederholt ge\u00e4usserten Aufforderung Rechnung getragen, die Praxis namentlich hinsichtlich der Ausrichtung von Finanzhilfen im Bereich der Aussenpolitik zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Rechtsgrundlagen, auf die solche Finanzhilfen in der Vergangenheit abgest\u00fctzt wurden, waren uneinheitlich: Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die wesentlichen finanzrelevanten aussenpolitischen T\u00e4tigkeitsfelder k\u00fcnftig im Grundsatz auf formelle gesetzliche Grundlagen abzust\u00fctzen.  Im Gesetzesentwurf werden Massnahmen des Bundes zur zivilen Friedensf\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Menschenrechte geregelt. Diese sind Teil der schweizerischen Aussenpolitik. Nicht betroffen sind einerseits Massnahmen der Kantone oder Gemeinden. Andererseits bleiben Massnahmen in den Bereichen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4ren Hilfe, der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas sowie der milit\u00e4rischen Friedensf\u00f6rderung vorbehalten. Die zivile Friedensf\u00f6rderung gem\u00e4ss dem Gesetzesentwurf ist zu unterscheiden vom weit umfassenderen Begriff der \"Friedenspolitik\", der alle Massnahmen einschliesst, die direkt oder indirekt auf die F\u00f6rderung des Friedens abzielen. Vorliegend soll angesichts der zahlreichen damit befassten Stellen sowie des Zusammenhanges mit anderen Politikbereichen nicht die gesamte Friedenspolitik der Schweiz ersch\u00f6pfend geregelt werden, sondern f\u00fcr einen spezifischen Aspekt davon, die zivile Friedensf\u00f6rderung, eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.</p><p>Jeweils im Rahmen der Antr\u00e4ge auf Rahmenkredite, gest\u00fctzt auf den Gesetzesentwurf, wird der Bundesrat der Bundesversammlung \u00fcber die Evaluation der getroffenen Massnahmen berichten und die Zielsetzungen in den Bereichen der zivilen Friedensf\u00f6rderung und der St\u00e4rkung der Menschenrechte im Detail definieren und erl\u00e4utern.            </p>","Proceedings":"<p></p><p>Eintretensdebatte des <b>Nationalrates</b>: siehe Gesch\u00e4ft 02.076. Auch f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ft beantragte eine Minderheit Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH) Nichteintreten. Mit 116 zu 20 Stimmen beschloss der Rat Eintreten. In der Detailberatung stellte die Minderheit Schl\u00fcer drei Antr\u00e4ge, die darauf abzielten, dass Aktivit\u00e4ten im Bereich der Friedensf\u00f6rderung nicht \u00fcber NGO's abgewickelt werden k\u00f6nnen, zudem wollte die Minderheit das geplante Expertengremium streichen. Christian Grobet (S, GE) beantragte die Schaffung eines universit\u00e4ren Instituts in Genf im Bereich des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts. Von den anderen Fraktionen wurden jedoch sowohl die Antr\u00e4ge der Minderheit sowie der Antrag Grobet abgelehnt. Die Kommissionssprecher wiesen darauf hin, dass der Bund weiterhin die M\u00f6glichkeit haben muss, Finanzhilfen an privatrechtliche Vereine und Stiftungen zu leisten. Es gibt Situationen in denen nur NGO's Zugang zu bestimmten Bev\u00f6lkerungskreisen haben. Die Antr\u00e4ge der Minderheit und der Antrag Grobet wurden mit offensichtlichem Mehr abgewiesen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 107 zu 24 Stimmen angenommen.</p><p>Das Gesch\u00e4ft wurde im <b>St\u00e4nderat </b>zusammen mit dem Gesch\u00e4ft 02.076 behandelt. In der Detailberatung beschloss der Rat dem Bund die Kompetenz nicht zu erteilen, Vereine und Stiftungen im Zusammenhang mit der Friedensf\u00f6rderung gr\u00fcnden zu d\u00fcrfen. Er folgte jedoch mit 16 zu 15 Stimmen einer Kommissionsminderheit Christiane Brunner (S, GE), welche  zus\u00e4tzlich verlangte, dass der Bund auch die Partnerschaft mit wissenschaftlichen Institutionen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts f\u00f6rdern kann. Auch verzichtete der St\u00e4nderat darauf im Gesetz festzuschreiben, dass friedenspolitische Ausf\u00fchrungsaufgaben delegiert werden k\u00f6nnen. Entgegen dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates strich der St\u00e4nderat die Bestimmung, wonach der Bundesrat eine beratende Kommission f\u00fcr zivile Friedensf\u00f6rderung einsetzt. Stattdessen beschloss der St\u00e4nderat den Bundesrat zu verpflichten, den zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen j\u00e4hrlich Bericht \u00fcber die getroffenen und geplanten Massnahmen nach diesem Gesetz zu erstatten. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 32 zu 0 Stimmen angenommen. </p><p>In der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> mit 96 zu 73 daran fest, dem Bund die Kompetenz zu erteilen, Vereine und Stiftungen im Zusammenhang mit der Friedensf\u00f6rderung gr\u00fcnden zu d\u00fcrfen. Bei der F\u00f6rderung der Partnerschaft des Bundes mit wissenschaftlichen Institutionen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts folgte der Rat der kleinen Kammer. Mit 114 zu 60 Stimmen hielt der Nationalrat am Beschluss fest, dass friedenspolitische Ausf\u00fchrungsaufgaben delegiert werden k\u00f6nnen. Mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten folgte der Rat der Minderheit Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH) und damit dem St\u00e4nderat bei der Frage der beratenden Kommission und der Berichterstattung an die Kommissionen.</p><p>Bei den verbleibenden Differenzen stimmte der <b>St\u00e4nderat </b>dem Nationalrat zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1071792000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755638967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1035331200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}