{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020079,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020079,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.079","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber den Umweltschutz. \u00c4nderung. Globale Umweltprobleme. Rahmenkredit","Description":"Botschaft vom 6. November 2002 \u00fcber einen Rahmenkredit f\u00fcr die globale Umwelt und \u00fcber eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Umweltschutz","InitialSituation":"<p>Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten einen Rahmenkredit von 125 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren f\u00fcr die Finanzierung von Aktivit\u00e4ten im Bereich der internationalen Umweltpolitik, sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der internationalen Umweltpolitik durch eine \u00c4nderung des Umweltschutzgesetzes (Art. 52a USG). Dieser Rahmenkredit gew\u00e4hrleistet die kontinuierliche Weiterf\u00fchrung des Engagements der Schweiz, wie sie es 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubil\u00e4umskredit f\u00fcr das 700-j\u00e4hrige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Mio. Fr.) begonnen und mit einem Rahmenkredit von 88,5 Millionen Franken 1998 weitergef\u00fchrt hat (BBl 1998 3606). Die Botschaft begr\u00fcndet, weshalb und wie dieses Engagement in den n\u00e4chsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die beantragten Mittel erg\u00e4nzen die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz erm\u00f6glichen, sich an den Wiederauff\u00fcllungen des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Die neuerliche Kapitalisierung dieser Umweltfonds findet vor dem Hintergrund einer sich st\u00e4ndig verschlechternden globalen Umweltsituation statt.  Angesichts des weit verzweigten globalen Umweltsystems mit seinen vielen Konventionen und Protokollen, mit teils v\u00f6llig unterschiedlichen F\u00fchrungsstrukturen und Zust\u00e4ndigkeiten ist es bedeutsam, die Glaubw\u00fcrdigkeit der Politik und der angestrebten L\u00f6sungen zu gew\u00e4hrleisten. Dabei spielen auch die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und Protokolle eine zentrale Rolle. Ihre koh\u00e4rente und effiziente Ausgestaltung ist von gr\u00f6sster Wichtigkeit. Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente f\u00f6rdert die Koh\u00e4renz und Effizienz. Der GEF stellt heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument f\u00fcr die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Seit 1991 hat der GEF mit Eigenmitteln von 4 Milliarden US-Dollar \u00fcber 1000 Projekte in vier Schwerpunktbereichen finanziert: Klima, Biodiversit\u00e4t, internationale Gew\u00e4sser und - beschr\u00e4nkt auf Transitionsl\u00e4nder - Schutz der Ozonschicht. Mit diesen Investitionen wurden zus\u00e4tzlich rund 11 Milliarden US-Dollar an Kofinanzierungen aus verschiedenen Quellen mobilisiert. Das Ziel des GEF ist es, \u00fcber die Finanzierung von innovativen und effizienten Projekten eine katalytische Wirkung zur Mobilisierung von Investitionen und zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen zu Gunsten der globalen Umwelt zu erzeugen. Das Montrealer Protokoll \u00fcber Ozonschicht abbauende Substanzen vom September 1987 legt den Fahrplan f\u00fcr den Verzicht auf Substanzen fest, welche die lebenswichtige stratosph\u00e4rische Ozonschicht zerst\u00f6ren. Dieses Protokoll verpflichtet sowohl Industrie- als auch Entwicklungsl\u00e4nder. Um den vollst\u00e4ndigen Verzicht der Entwicklungsl\u00e4nder auf Ozonschicht abbauende Substanzen zu gew\u00e4hrleisten, muss der Ozonfonds weiterhin mit den n\u00f6tigen Mitteln versehen werden.</p><p>Der Bundesrat ist auf Grund der in der Botschaft im Detail besprochenen Wirkung des GEF und des Ozonfonds der \u00dcberzeugung, dass diese Finanzierungsmechanismen neu kapitalisiert werden m\u00fcssen. Sie unterst\u00fctzen Ziele, wie sie der Bundesrat in den folgenden Berichten dargelegt hat: im Bericht vom 1. Oktober 1990 \u00fcber die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 1990 III 847), im Bericht vom 29. November 1993 \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren (BBl 1994 I 153), im Aussenpolitischen Bericht 2000 vom 15. November 2000 (BBl 2001 261) und mit Blick auf die Beziehungen zu den Entwicklungsl\u00e4ndern im Bericht vom 7. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Nord-S\u00fcd-Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren (Leitbild Nord-S\u00fcd; BB1 1994 II 1214).      </p>","Proceedings":"<p></p><p>Vorlage 1</p><p>Mit dem Bundesrat beantragte die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) dem <b>Nationalrat</b>,  den Rahmenkredit von 125 Millionen Franken anzunehmen. Eine  starke b\u00fcrgerliche Kommissionsminderheit bestritt nicht grunds\u00e4tzlich den Rahmenkredit. Kritisiert wurde jedoch seine H\u00f6he und insbesondere die Krediterh\u00f6hung an den Globalen Umweltfonds (GEF). Sie beantragte, den Kredit auf 70 Millionen zu k\u00fcrzen. Unterst\u00fctzung fand die Minderheit im Plenum bei fast allen Mitgliedern der SVP-Fraktion, bei den meisten Freisinnigen, den Liberalen und einem Viertel der CVP-Fraktion. Mit 78 zu 58 Stimmen akzeptierte die Mehrheit des Nationalrats jedoch die 125 Millionen. Bei der Abstimmung \u00fcber die Ausgabenbremse votierten aber nur 83 Ratsmitglieder f\u00fcr diese Ausgabe und das qualifizierte Mehr von 101 Stimmen war somit nicht erreicht. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>f\u00fcgte der Vorlage pr\u00e4zisierend hinzu, die Beitr\u00e4ge an den Globalen Umweltfonds (GEF) in der H\u00f6he von maximal 99,07 Millionen Franken sollten in j\u00e4hrlichen Tranchen \u00fcber eine Laufzeit von zehn Jahren (2003 bis 2012) ausbezahlt werden. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen. Das qualifizierte Mehr bei der Ausgabenbremse wurde ohne Gegenstimme erreicht.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> \u00fcbernahm die Pr\u00e4zisierung des St\u00e4nderates und l\u00f6ste schliesslich gegen den Willen der fast geschlossenen SVP-Fraktion und von einigen Freisinnigen auch die Ausgabenbremse. </p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>Mit einem neuen Artikel\u00a052a soll im Umweltschutzgesetz die gesetzliche Grundlage f\u00fcr Beitr\u00e4ge zur F\u00f6rderung der internationalen Zusammenarbeit beim Umweltschutz geschaffen werden. Diese Gesetzes\u00e4nderung war in der nationalr\u00e4tlichen Kommission unbestritten. Der <b>Nationalrat </b>nahm sie ohne Diskussion an. Mit 83 zu 55 Stimmen wurde jedoch bei der Ausgabenbremse das qualifizierte Mehr nicht erreicht. Der <b>St\u00e4nderat </b>nahm die Gesetzes\u00e4nderung diskussionslos und einstimmig an. Das qualifizierte Mehr bei der Ausgabenbremse wurde erreicht. Der <b>Nationalrat</b> l\u00f6ste schliesslich die Ausgabenbremse im zweiten Durchgang gegen den Willen der SVP-Fraktion sowie einiger Freisinniger.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1056067200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|52","Category":"III","Modified":"\/Date(1771607779883)\/","SubmissionDate":"\/Date(1036540800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Umwelt"}}