{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020090,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020090,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.090","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 29. November 2002 zum Bundesgesetz \u00fcber die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare","InitialSituation":"<p>Der Entwurf sieht die Einf\u00fchrung einer eingetragenen Partnerschaft vor. Mit diesem neuen Rechtsinstitut soll es zwei Personen gleichen Geschlechts, die nicht miteinander verwandt sind, erm\u00f6glicht werden, ihre Beziehung rechtlich abzusichern.</p><p>Die eingetragene Partnerschaft wird beim Zivilstandsamt beurkundet und begr\u00fcndet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Die Partnerinnen oder Partner leisten einander Beistand und nehmen aufeinander R\u00fccksicht. F\u00fcr den geb\u00fchrenden Unterhalt der Gemeinschaft sorgen sie gemeinsam nach ihren Kr\u00e4ften. \u00dcber die gemeinsame Wohnung soll nur noch zusammen verf\u00fcgt werden. Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Regelung f\u00fcr die Vertretung der Gemeinschaft und die solidarische Haftung f\u00fcr Schulden, die in Vertretung der Gemeinschaft begr\u00fcndet worden sind, vor. Die beiden Partnerinnen oder Partner sollen sich gegenseitig Auskunft \u00fcber Einkommen, Verm\u00f6gen und Schulden geben und bei Konflikten in der Beziehung f\u00fcr bestimmte in der Gemeinschaft wichtige Fragen ein Gericht anrufen k\u00f6nnen.</p><p>Im Sinne einer modernen Namensregelung hat die Eintragung der Partnerschaft keine Auswirkungen auf den gesetzlichen Namen. Den beiden Partnerinnen oder Partnern steht es aber frei, im Alltag den Namen des andern oder einen Doppelnamen zu verwenden. Das Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht bleibt unber\u00fchrt. Besitzt eine der Partnerinnen oder einer der Partner eine ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit, so kann nach dem Bundesrecht die Einb\u00fcrgerung nach f\u00fcnf Wohnsitzjahren erfolgen, sofern die eingetragene Partnerschaft seit mindestens drei Jahren besteht.</p><p>Verm\u00f6gensrechtlich soll das Paar einer Regelung unterstehen, die materiell der G\u00fctertrennung des Eherechts entspricht. In einem \u00f6ffentlich beurkundeten Vertrag kann im Hinblick auf die Aufl\u00f6sung der eingetragenen Partnerschaft eine spezielle verm\u00f6gensrechtliche Regelung vereinbart werden. Namentlich k\u00f6nnen die beiden Partnerinnen oder Partner vereinbaren, dass nach den Bestimmungen des Eherechts \u00fcber die Errungenschaftsbeteiligung abgerechnet wird. </p><p>Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge sowie im Steuerrecht werden gleichgeschlechtliche Paare Ehepaaren gleichgestellt. Anspruch auf eine Hinterlassenenrente besteht unter den Voraussetzungen eines Witwers. Die Anwesenheitsregelung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Partnerinnen und Partner entspricht derjenigen von ausl\u00e4ndischen Ehegatten.</p><p>Hat eine Person aus einer fr\u00fcheren Beziehung Kinder, so ist die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner verpflichtet, ihr in der Erf\u00fcllung der Unterhaltspflicht beizustehen und darf sie in der Aus\u00fcbung der elterlichen Sorge n\u00f6tigenfalls vertreten. Die Adoption eines Kindes und die Anwendung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren werden ausgeschlossen.</p><p>Aufgel\u00f6st wird die eingetragene Partnerschaft durch Tod oder Urteil. Die beiden Partnerinnen oder Partner k\u00f6nnen beim Gericht gemeinsam den Antrag auf Aufl\u00f6sung stellen. Zudem kann jede Partnerin oder jeder Partner die Aufl\u00f6sung verlangen, wenn das Paar seit mindestens einem Jahr getrennt lebt. Wie bei der Ehescheidung sollen die </p><p>Anwartschaften in der beruflichen Vorsorge geteilt werden, die w\u00e4hrend der Dauer der Gemeinschaft erworben worden sind. Unter engeren Voraussetzungen als im Scheidungsrecht besteht auch ein Anspruch auf Unterhaltsbeitr\u00e4ge. Zudem soll das Gericht die gemeinsame Wohnung einer Partnerin oder einem Partner zuteilen k\u00f6nnen.</p><p>Im Anhang zum Bundesgesetz \u00fcber die eingetragene Partnerschaft werden verschiedene bestehende Erlasse ge\u00e4ndert. Insbesondere soll im Bundesgesetz \u00fcber das internationale Privatrecht ein neues Kapitel \u00fcber die eingetragene Partnerschaft eingef\u00fcgt werden. Unvereinbarkeiten und Ausstandsgr\u00fcnde von Beh\u00f6rdenmitgliedern sowie das Zeugnisverweigerungsrecht werden gleich wie bei Ehegatten umschrieben; in die neue Regelung werden aber auch faktische Lebensgemeinschaften einbezogen. Eine Mehrfachpartnerschaft soll wie eine Mehrfachehe unter Strafe gestellt werden.          </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> stiess die Vorlage, die in der Kommission klar gutgeheissen worden war, auf Widerstand aus konservativen Kreisen. Die Fraktion der SVP und Christian Waber (E, BE) beantragten Nichteintreten, Maurice Ch\u00e9vrier (C, VS) beantragte R\u00fcckweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages in der Form einer \u00f6ffentlichen Urkunde erm\u00f6glicht. Der Rat lehnte die Nichteintretensantr\u00e4ge mit 126 zu 55 Stimmen ab, und sprach sich anschliessend mit 117 zu 62 Stimmen gegen den R\u00fcckweisungsantrag aus.</p><p>Wie schon in der Kommission standen im Rat zwei Fragen im Vordergrund: der Status der ausl\u00e4ndischen Partnerinnen oder Partner sowie die Adoption und die fortpflanzungsmedizinischen Verfahren f\u00fcr Paare in einer eingetragenen Partnerschaft.</p><p>Die Kommission bef\u00fcrwortete insgesamt die Idee, gleichgeschlechtliche Paare im Ausl\u00e4nderrecht wie verheiratete Paare zu stellen. Problematisch f\u00fcr sie ist die gleichzeitige Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder: Der Bundesrat hat in seiner Vorlage zu der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft dieser Revision vorgegriffen, insbesondere in Artikel\u00a06, der vorsieht, dass das Zivilstandsamt abzukl\u00e4ren hat, ob die Eintragung nicht auf eine Umgehung der Bestimmungen \u00fcber Zulassung und Aufenthalt von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern hinausl\u00e4uft.</p><p>Um sicherzugehen, dass hier keine Ungleichheiten zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren geschaffen werden, war es in den Augen der Kommission besser, die Abs\u00e4tze 2 und 3 von Artikel\u00a06 des Entwurfs, welche die Einwanderungsfrage zum Inhalt haben, zu streichen. Christian Waber (E, BE) beantragte, dem Entwurf des Bundesrats zuzustimmen. Der Rat sprach sich jedoch mit 114 zu 63 Stimmen f\u00fcr den Kommissionsantrag aus.</p><p>Auch bei Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c setzte sich der Streichungsantrag der Kommission mit 97 zu 80 Stimmen gegen\u00fcber einem Antrag Christian Waber (E, BE) auf Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates durch. Erfolg hatte Christian Waber lediglich mit einem Antrag zu Artikel\u00a027, Absatz\u00a01 wurde durch den Zusatz erg\u00e4nzt: \"Elternrechte bleiben jedoch in allen F\u00e4llen gew\u00e4hrt.\"</p><p>Bei der Frage um das Verbot der Adoption und fortpflanzungsmedizinischer Verfahren (Art. 28) sprach die Kommission sich nach eingehender Diskussion f\u00fcr die Vorlage des Bundesrats aus. Zwei Minderheiten setzten sich f\u00fcr eine offenere L\u00f6sung in diesem Bereich ein. Die Minderheit I Verni Hubmann (S, ZH) wollte den Artikel gestrichen und diese Frage in den allgemeinen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches geregelt haben. Die Minderheit II Anne-Catherine M\u00e9netrey-Savary (G, VD) wollte unter bestimmten Bedingungen eine Adoption von Kindern des Partners bzw. der Partnerin erm\u00f6glichen. Diese beiden Antr\u00e4ge wurden abgelehnt und der Nationalrat stimmte der Vorlage des Bundesrats zu.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 118 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Christian Waber (E, BE) k\u00fcndigte an, dass die EDU das Referendum ergreifen werde.</p><p>Die Kommission des <b>St\u00e4nderats</b> sprach sich f\u00fcr die Vorlage des Bundesrats aus, w\u00fcnschte allerdings einige \u00c4nderungen technischer Natur. Simon Epiney (C, VS) beantragte eine R\u00fcckweisung an die Kommission mit dem Auftrag eine Vorlage zu unterbreiten, welche die minimalen Erwartungen gleichgeschlechtlicher Paare erf\u00fcllt. Um zu vermeiden, dass ein Referendum zustande kommt, strebte er eine weniger ambiti\u00f6se, nicht so sehr der Ehe nachempfundene Variante der eingetragenen Partnerschaft an. Er pl\u00e4dierte deshalb f\u00fcr eine schrittweise Anerkennung. Dieser Antrag wurde mit 25 zu 11 Stimmen abgelehnt.</p><p>Die Kommission beantragte, im Zivilgesetzbuch die Artikel\u00a095 und 105 in dem Sinne zu \u00e4ndern, dass das Verbot der Eheschliessung zwischen Verwandten aufgehoben wird. Diese vom St\u00e4nderat angestrebte \u00c4nderung wurde von Helen Leumann-W\u00fcrsch (RL, LU), die bef\u00fcrchtete, dass dadurch die Gefahr eines Volksneins erh\u00f6ht w\u00fcrde, vergeblich angefochten. Der Antrag der Kommission wurde mit 16 zu 11 Stimmen angenommen.</p><p>Die vom St\u00e4nderat angenommene Fassung wich somit von jener des Nationalrats nur geringf\u00fcgig ab. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Rat einhellig mit 25 Stimmen f\u00fcr die Vorlage aus. </p><p>Die Kommission des <b>Nationalrats</b> schliesslich beantragte, die verbliebenen Differenzen auszur\u00e4umen und s\u00e4mtlichen Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats zuzustimmen. Die einzige eigentliche Neuerung des St\u00e4nderats war somit nur die \u00c4nderung von Artikel\u00a095 ZGB, wonach das Eheverbot und die eingetragene Partnerschaft bei Stiefverh\u00e4ltnissen aufzuheben sei. Die Motion Claude Janiak (S, BL) (02.3479), welche dieser \u00c4nderung zugrunde liegt, wurde in beiden R\u00e4ten angenommen. S\u00e4mtlichen \u00c4nderungen wurde beigepflichtet.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> k\u00fcndigte Ruedi Aeschbacher (E, ZH) im Namen der EVP-EDU-Fraktion (Evangelische Volkspartei und eidgen\u00f6ssisch-demokratische Union) ein Referendum an. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 112 zu 51 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wurde das neue Gesetz mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 mit 58,0\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087542362157)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757180597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1038528000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}