{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020092,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020092,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.092","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Tierschutzgesetz","Description":"Botschaft vom 9. Dezember 2002 zur Revision des Tierschutzgesetzes","InitialSituation":"<p>Das Tierschutzgesetz hat zusammen mit der Tierschutzverordnung in den rund 20 Jahren seit dem Inkrafttreten das Los der Tiere in der Schweiz nachhaltig verbessert. Ein Inspektionsbericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des St\u00e4nderates (GPK-S) bem\u00e4ngelt aber, dass das Gesetz nicht mit dem n\u00f6tigen Druck umgesetzt werde und fordert eine Verbesserung des Vollzugs. In einem ersten Schritt hat der Bundesrat 1997 die Tierschutzverordnung revidiert und einen Teil der Empfehlungen der Kommission umgesetzt. Mit der vorliegenden Gesetzes\u00e4nderung sollen nun die grundlegenden Empfehlungen in das Gesetz \u00fcberf\u00fchrt werden. Das Schutzniveau der Tiere in der Schweiz soll weder gesenkt noch erh\u00f6ht werden. Es ist im internationalen Vergleich hoch.</p><p>Das Gesetz soll stufengerechter gestaltet werden. Das bedeutet, dass direkte Handlungsanweisungen an die Vollzugsorgane und an die Personen, die mit Tieren umgehen, nicht auf der Stufe des Gesetzes geregelt, sondern in die Verordnung verwiesen werden sollen. Allerdings hat sich gezeigt, dass sowohl Tierschutzkreise wie Vollzugsorgane ein m\u00f6glichst detailliertes Gesetz vorziehen.</p><p>Im Bestreben, den Vollzug zu verbessern, wird auf Empfehlung der GPK-S das Schwergewicht auf neue Vollzugsinstrumente gelegt:</p><p>- Ausbildung und Information;</p><p>- Zielvereinbarung und Leistungsauftrag.</p><p>Der Bundesrat soll erm\u00e4chtigt werden, f\u00fcr Personen, die mit Tieren umgehen, Ausbildungsvorschriften zu erlassen. Mit solchen kann der tiergerechte Umgang des Menschen mit dem ihm anvertrauten Tier besser sichergestellt werden als allein mit baulichen Massnahmen. Der Bund soll im Weiteren beauftragt werden, f\u00fcr die Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Tierschutzfragen zu sorgen. Zielvereinbarung und Leistungsauftrag (Mitwirkung Dritter) sind neue Instrumente. Mit der Zielvereinbarung wird der Bundesrat erm\u00e4chtigt, zusammen mit den Kantonen Schwergewichte in Teilfragen des Vollzugs zu setzen. Die Zielvereinbarung ist ein politisches Instrument im Dienste der Oberaufsicht und der Steuerung. Der Leistungsauftrag ist als Mitwirkung Dritter am Vollzug oder als \"Outsourcing\" bekannt. Damit kann das Know-how von Organisationen und Firmen in den Vollzug eingebunden werden.</p><p>Einem Begehren der Kantone entsprechend wird vorgeschlagen, dass die Kantone f\u00fcr bestimmte Teile des Vollzugs Geb\u00fchren erheben d\u00fcrfen. Die neuen Instrumente sollen das bew\u00e4hrte bisherige Instrumentarium des Gesetzes nicht ersetzen, sondern erg\u00e4nzen. Es ist deshalb mit einem vermehrten Vollzugsaufwand zu rechnen. Der Bundesrat sieht vor, f\u00fcr den Vollzug auf Bundesebene unter Einhaltung des Ausgabenplafonds gem\u00e4ss Schuldenbremse nach M\u00f6glichkeit schrittweise sechs neue Stellen zu bewilligen und die j\u00e4hrlichen Sachausgaben um 1,2 Millionen Franken zu erh\u00f6hen.       </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hatte in der Herbstsession 2003 die Beratung der Vorlage sistiert, um die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative \"F\u00fcr einen zeitgem\u00e4ssen Tierschutz (Tierschutz - Ja)\" (04.039) abzuwarten, die im Juni 2004 vorlag.</p><p>In der Herbstsession 2004 nahm die Kleine Kammer gleichzeitig die Beratung der Revision des Tierschutzgesetzes und der Volksinitiative \"Tierschutz - Ja!\" auf. Die Revision des Tierschutzgesetzes sollte als indirekter Gegenvorschlag zur Tierschutz-Initiative dienen.</p><p>Der St\u00e4nderat versch\u00e4rfte die Revisionsvorlage des Bundesrates in einigen sensiblen Bereichen und versuchte so, den Initianten von \"Tierschutz - Ja!\" entgegenzukommen. Zu Diskussionen f\u00fchrten vor allem die Themen Ferkelkastration, Tierversuche, Tiertransporte sowie Mindestanforderungen f\u00fcr die Nutztierhaltung und ihre wirtschaftliche Tragbarkeit f\u00fcr die Landwirtschaft.</p><p>Eintreten auf die Revision des Tierschutzgesetzes war unbestritten. Bei den Mindestanforderungen f\u00fcr die Nutztierhaltung (Art. 6, Abs. 2) folgte der St\u00e4nderat dem Vorschlag der Mehrheit der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK): Der Bundesrat wollte Mindestanforderungen f\u00fcr die Nutztierhaltung im Rahmen der wissenschaftlichen Erkenntnisse und nach dem Stand der technischen Entwicklung festlegen. Die Kommissionsmehrheit f\u00fcgte dem hinzu, dass auch die \"wirtschaftliche Tragbarkeit\" zu ber\u00fccksichtigen sei. Simonetta Sommaruga (S, BE) wehrte sich mit einem Einzelantrag dagegen, die wissenschaftlich ermittelten Mindestanforderungen f\u00fcr die Nutzierhaltung mit der wirtschaftlichen Tragbarkeit zu relativieren. Das Plenum folgte jedoch der Kommissionsmehrheit und lehnte den Antrag Sommaruga mit 22 zu 15 Stimmen ab.</p><p>Bei den Tiertransporten (Art. 13) begab sich der St\u00e4nderat auf einen Mittelweg: Die Kommissionsmehrheit wollte im Gesetz - pr\u00e4ziser als der Bundesrat - festschreiben, dass \"Tiertransporte   schonend und ohne unn\u00f6tige Verz\u00f6gerung durchzuf\u00fchren\" sind. Eine Kommissionsminderheit (Eugen David (C, SG), Anita Fetz (S, BS), Gis\u00e8le Ory (S, NE)) verlangte die Formulierung, Tiertransporte \"auf das N\u00f6tigste zu beschr\u00e4nken\". Der Antrag der Mehrheit wurde mit 23 zu 10 Stimmen angenommen.</p><p>Diskutiert wurde auch die \u00dcbergangsfrist bis zum Verbot der Ferkelkastration (Art. 42a, \u00dcbergangsbestimmung zu Art. 14). Laut Artikel\u00a014 d\u00fcrfen Schmerz verursachende Eingriffe nur unter allgemeiner oder \u00f6rtlicher Schmerzausschaltung von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Der St\u00e4nderat beschloss zus\u00e4tzlich - der Kommissionsmehrheit folgend - die chirurgische Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung ab 1. Januar 2009 zu verbieten (Art. 42a). Falls es 2009 immer noch keine praxistaugliche Methode gibt, kann der Bundesrat das Verbot bis 2011 hinausschieben. Dagegen wehrte sich Simonetta Sommaruga (S, BE) mit ihrem Antrag, die chirurgische Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung ab 1. Januar 2009 definitiv zu verbieten. Sie verlangte klare Zielvorgaben, damit das Gesetz bei der Bev\u00f6lkerung Unterst\u00fctzung finde. Nur so sei der R\u00fcckzug der Initiative \"Tierschutz - Ja!\", bei der Verbesserungen bei der Ferkelkastration ein wichtiges Anliegen sind, allenfalls m\u00f6glich. Der Antrag der Kommissionsmehrheit wurde vom Plenum gegen\u00fcber dem Antrag Sommaruga mit 24 zu 12 Stimmen vorgezogen.</p><p>Beim Thema Tierversuche (Art. 15 bis 18) f\u00fcgte der St\u00e4nderat dem Vorschlag des Bundesrates die Bestimmung hinzu, dass ein Tierversuch insbesondere dann nicht zul\u00e4ssig sein soll, wenn er \"gemessen am erwarteten Kenntnisgewinn dem Tier unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuf\u00fcgt\" (Art. 17) oder wenn geeignete Alternativmethoden vorhanden sind. </p><p>Eine Kommissionsminderheit unter Anita Fetz (S, BS) wollte mit dem Tierschutzanwalt eine Instanz einf\u00fchren, die dem Gesetz Nachachtung verschafft und f\u00fcr die Rechte der Tiere sorgt. Die Kantone sollten verpflichtet werden, die Institution des Tieranwaltes zu schaffen. Hansruedi Stadler (C, UR) opponierte mit dem Argument, mit einem solchen Sonderstaatsanwalt w\u00fcrde in die heutige Kompetenzordnung eingegriffen, wonach die Kantone f\u00fcr die Organisation der Gerichte und die Rechtsprechung in Strafsachen zust\u00e4ndig sind. Der Tieranwalt wurde mit 27 zu 10 Stimmen abgelehnt.</p><p>Mit Annahme des revidierten Tierschutzgesetzes wurde gleichzeitig die Initiative \"f\u00fcr einen zeitgem\u00e4ssen Tierschutz (Tierschutz - ja)\" Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung empfohlen. </p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>war Eintreten auf die Revision unbestritten. Das Tierschutzgesetz sollte im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags zur Initiative \"Tierschutz - Ja!\" behandelt werden.</p><p>Auf Vorschlag einer Mehrheit der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) wurde neu eine pr\u00e4zisere Regelung der Deklaration f\u00fcr Nahrungsmittel aus tierischer Produktion eingef\u00fchrt (Art. 5 Abs. 3). Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung sollten klar ersichtlich sein. Daf\u00fcr engagierten sich gemeinsam Maya Graf (G, BL) und Josef Kunz (V, LU). Mit s\u00e4mtlichen Stimmen der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokraten sowie mit knapp der H\u00e4lfte der SVP-Fraktion gelang es, die Deklarationspflicht ins Gesetz zu schreiben (87 zu 71 Stimmen). Die christlichdemokratische und die freisinnig-demokratische Fraktion waren gemeinsam mit dem Bundesrat dagegen, diese Bestimmung in das Tierschutzgesetz aufzunehmen. Sie begr\u00fcndeten ihre Ablehnung unter anderem damit, dass die Nahrungsmitteldeklaration im Lebensmittel- und im Landwirtschaftsgesetz bereits umfassend geregelt sei. Zudem verlange nicht einmal die Tierschutzinitiative eine solche Deklarationspflicht.</p><p>Der Nationalrat f\u00fchrte mit 96 zu 61 Stimmen neu auch ein Importverbot f\u00fcr Hunde- und Katzenfelle sowie f\u00fcr daraus hergestellte Produkte ein (Art. 12, Abs. 2). Dem Vorschlag ihrer Kommissionsmehrheit folgend stimmten Linke, Gr\u00fcne und Christlichdemokraten dem Importverbot zu.</p><p>Bei den Tiertransporten folgte das Plenum ebenfalls der Kommissionsmehrheit und brachte gegen\u00fcber dem St\u00e4nderat eine Pr\u00e4zisierung an. Der st\u00e4nder\u00e4tlichen Version, wonach Tiertransporte schonend und ohne unn\u00f6tige Verz\u00f6gerungen durchzuf\u00fchren sind, f\u00fcgte die Grosse Kammer die konkrete Beschr\u00e4nkung der Fahrzeit ab Verladeplatz auf h\u00f6chstens sechs Stunden hinzu (Art. 13 Abs. 1).</p><p>Diverse Minderheitsantr\u00e4ge, die bei den Tierversuchen eine weitere Verbesserung des Schutzniveaus anstrebten, hatten keinen Erfolg. So lehnte es der Rat ab, einer links-gr\u00fcnen Kommissionsminderheit zu folgen und Tierversuche zu verbieten, wenn Alternativmethoden existieren. Auch Tierversuche f\u00fcr die Erforschung und Entwicklung von Luxusg\u00fctern sollen entgegen dem Antrag dieser Kommissionsminderheit weiter zugelassen werden. Geschlossen f\u00fcr die Minderheitsantr\u00e4ge stimmten die Sozialdemokraten und die Gr\u00fcnen.</p><p>Wie im St\u00e4nderat wurde auch im Nationalrat die Einf\u00fchrung des Tieranwalts diskutiert und schliesslich mit 81 zu 57 Stimmen verworfen. Namens der Kommissionsminderheit beantragte Doris Stump (S, AG), das Institut des Tierschutzanwaltes in das Tierschutzgesetz aufzunehmen. Dies entspricht auch einer Forderung der Initiative \"Tierschutz - Ja!\". Aufgabe des Tierschutzanwaltes w\u00e4re gewesen, in Strafverfahren wegen Verst\u00f6ssen gegen das Tierschutzgesetz die Interessen der gesch\u00e4digten Tiere wahrzunehmen. Wie im St\u00e4nderat argumentierten die Gegner und auch Bundesrat Joseph Deiss, man d\u00fcrfe sich in dieser Frage nicht in die Hoheit der Kantone einmischen. Links-Gr\u00fcn bef\u00fcrwortete den Tieranwalt, die b\u00fcrgerlichen Ratsmitglieder lehnten ihn mit wenigen Ausnahmen ab.</p><p>Die Ferkelkastration ohne Bet\u00e4ubung soll entgegen dem Beschluss des St\u00e4nderats ab 2009 \"grunds\u00e4tzlich\" verboten werden (Art. 42a / \u00dcbergangsbestimmung zu Art. 14). Der Nationalrat folgte damit der Mehrheit seiner Kommission. Die Minderheit beantragte, sich dem St\u00e4nderat anzuschliessen, der das Verbot der Ferkelkastration um maximal zwei Jahre hinausschieben wollte, falls bis anfangs 2009 keine praxistaugliche Alternativmethode zur Verf\u00fcgung stehen sollte. Das definitive Verbot per 2009 wurde mit 107 zu 51 Stimmen angenommen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das so revidierte Gesetz mit 148 zu 8 Stimmen aus der SVP-Fraktion angenommen. Die Initiative \"Tierschutz-Ja!\" wurde Volk und St\u00e4nden einstimmig zur Ablehnung empfohlen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung strich der <b>St\u00e4nderat</b> die vom Nationalrat neu ins Gesetz aufgenommene pr\u00e4zisere Deklaration f\u00fcr Nahrungsmittel aus tierischer Produktion nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung (Art. 5 Abs. 3). Christiane Langenberger (RL, VD) argumentierte namens der Kommissionsmehrheit unter anderem, es sei nicht praktikabel, f\u00fcr Nahrungsmittel, die aus verschiedenen Tieren hergestellt werden die Art der Tierhaltung zu deklarieren. Die bisherigen Deklarationsbestimmungen im Lebensmittel- und im Landwirtschaftsgesetz reichten aus. Anita Fetz (S, BS) und Simonetta Sommaruga (S, BE) verwiesen vergeblich darauf, dass die Transparenz f\u00fcr die Konsumenten gerade bei tierischen Produkten sehr wichtig sei und der notwendige Spielraum f\u00fcr vern\u00fcnftige Regelungen durchaus bestehe. Auch Hannes Germann (V, SH) verlangte mehr Transparenz bei den Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion. Die Inlandproduktion werde mit strengen Auflagen konfrontiert und so brauche es auch bei Importprodukten mehr Transparenz. Der Bundesrat habe sehr wohl die M\u00f6glichkeit die Deklarationspflicht dort zu verankern, wo es Sinn mache, n\u00e4mlich bei den homogenen Fleischsorten. Die Deklarationspflicht wurde jedoch mit 27 zu 10 Stimmen wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.</p><p>Beim Importverbot f\u00fcr Katzen- und Hundefelle folgte der St\u00e4nderat dem Nationalrat, der diese Bestimmung neu ins Gesetz aufgenommen hatte (Art. 12 Abs. 2). Er folgte dem Nationalrat ebenso bei den strengeren Bestimmungen betreffend Transportzeiten f\u00fcr Tiere (Art. 13).</p><p>Beim Verbot der Ferkelkastration ohne Narkose ab 2009 hielt der St\u00e4nderat an seiner Version mit einer m\u00f6glichen zweij\u00e4hrigen Erstreckungsfrist bis 2011 fest. Der Nationalrat wollte die Kastration ohne Bet\u00e4ubung ab 2009 grunds\u00e4tzlich und ohne Aufschub verbieten. (Art. 42a / \u00dcbergangsbestimmung zu Art. 14).</p><p>Bei den meisten Differenzen schwenkte der <b>Nationalrat</b> auf die Linie des St\u00e4nderates ein. So akzeptierte er beim Verbot der Ferkelkastration ohne Narkose ab 2009 die Version des St\u00e4nderates mit einer m\u00f6glichen zweij\u00e4hrigen Erstreckungsfrist bis 2011. Auch beim Zutrittsrecht (Art. 38) f\u00fcr Tierkontrollen folgte er der Kleinen Kammer und verzichtete auf die fr\u00fcher von ihm selbst neu eingebrachte Bestimmung, wonach die ordentlichen Kontrollen in der Regel anzumelden seien. Der Nationalrat hielt jedoch daran fest, die Missachtung der W\u00fcrde des Tieres (Art. 25 Abs. 1 Bst. a) ausdr\u00fccklich unter Strafe zu stellen. Dem schloss sich schliesslich auch der <b>St\u00e4nderat</b> an, nachdem er bei der ersten Beratung den Passus der Tierw\u00fcrde aus dem Gesetzesentwurf gestrichen hatte. Bis in die letzte Runde der Differenzbereinigung blieb die Deklarationspflicht f\u00fcr Nahrungsmittel aus tierischer Produktion umstritten. Die <b>Grosse Kammer</b> folgte schliesslich dem St\u00e4nderat und verzichtete auf die von ihr selbst in den Gesetzesentwurf eingebrachte Deklarationspflicht. Damit war die letzte Differenz zum St\u00e4nderat bereinigt.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 166 zu 22 Stimmen aus der SVP-Fraktion angenommen. Der St\u00e4nderat nahm die Vorlage einstimmig an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134716389593)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":"III","Modified":"\/Date(1779236724397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039392000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}