{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.093","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG). Totalrevision","Description":"Botschaft vom 18. Dezember 2002 zur Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG)","InitialSituation":"<p>Das neue Gesetz sieht einen eigentlichen Paradigmenwechsel vor: An die Stelle einer auf Abschottung gerichteten, s\u00e4mtliche Programmveranstalter zu Leistungsauftr\u00e4gen verpflichtenden Regulierung mit protektionistischen Elementen und interventionistischen Schutzmassnahmen tritt eine Medienpolitik, welche die verfassungsm\u00e4ssigen Ziele prim\u00e4r durch gezielte Auftr\u00e4ge mit entsprechender finanzieller Abgeltung verwirklicht. Eine Konzession ben\u00f6tigen k\u00fcnftig lediglich jene Veranstalter, die einen Anteil aus den Empfangsgeb\u00fchren oder einen gesicherten Zugang zu Verbreitungsinfrastrukturen erhalten.</p><p>Im Zentrum des Gesetzesentwurfs steht die Erf\u00fcllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages (Service public). Durch eine vorrangige Konzentration der Geb\u00fchrengelder auf die SRG soll auf der nationalen/sprachregionalen Ebene f\u00fcr alle Sprachregionen ein Service public gew\u00e4hrleistet werden, der sich gegen die finanzkr\u00e4ftige, hochkommerzielle Konkurrenz aus dem Ausland behaupten kann. Damit die SRG in der Lage ist, ihren Programmauftrag zu erf\u00fcllen, werden ihr auch k\u00fcnftig kommerzielle M\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnet (Werbung und Sponsoring), die aber weniger weit gehen als bei privaten Veranstaltern. Die Entfaltungsm\u00f6glichkeiten der SRG werden gewahrt, ihre Entwicklung soll jedoch nicht quasi naturw\u00fcchsig erfolgen. Das Gesetz setzt dort Grenzen, wo eine unn\u00f6tige Beeintr\u00e4chtigung der T\u00e4tigkeitsfelder des privaten Mediensektors droht.</p><p>Ob die SRG ihren Programmauftrag auch tats\u00e4chlich erf\u00fcllt, kann nicht in f\u00f6rmlichen juristischen Verfahren \u00fcberpr\u00fcft werden. Vorgesehen ist ein unabh\u00e4ngiger Beirat, der \u00fcber eine professionelle Infrastruktur verf\u00fcgt. Der Beirat hat das Programmschaffen der SRG zu beobachten und dar\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit Bericht zu erstatten. Auf diese Weise soll eine gesellschaftliche Diskussion \u00fcber den Service public angeregt werden.</p><p>Dem Bed\u00fcrfnis der Bev\u00f6lkerung nach einer Versorgung mit Programmen aus dem Nahraum tr\u00e4gt das Gesetz Rechnung, indem es die Ausrichtung eines Anteils aus den Empfangsgeb\u00fchren an lokal-regionale Veranstalter erlaubt und im Vergleich zur heutigen Ordnung ausbaut. Die Ausrichtung der Gelder erfolgt zielgerichteter als bisher und soll ein qualitativ hoch stehendes, professionelles Programmangebot erm\u00f6glichen.</p><p>Programmveranstalter, welche weder Geb\u00fchrenanteile noch einen erleichterten Zugang zu Verbreitungsinfrastrukturen beanspruchen, haben keinen Beitrag zur Erf\u00fcllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages mehr zu leisten und werden von aufw\u00e4ndigen Konzessionierungsverfahren befreit. F\u00fcr private Programmveranstalter wird die Werbeordnung weitgehend auf europ\u00e4isches Niveau gelockert. Von einer noch liberaleren Regelung profitieren Veranstalter ohne finanzielle Unterst\u00fctzung, deren Programme nicht im Ausland zu empfangen sind.</p><p>Um eine vielf\u00e4ltige Rundfunklandschaft zu gew\u00e4hrleisten, sieht der Gesetzesentwurf Instrumente zur Bek\u00e4mpfung der Medienkonzentration vor. Er soll ferner verhindern, dass durch den Abschluss von Exklusivvertr\u00e4gen die Allgemeinheit von der Berichterstattung \u00fcber wichtige Ereignisse ausgeschlossen wird. Das Gesetz sichert dem Rundfunk im Wettbewerb mit hochkommerziellen und grossr\u00e4umig t\u00e4tigen Telekommunikationsanbietern um Verbreitungsmittel gen\u00fcgende M\u00f6glichkeiten. Die SRG und andere Veranstalter, welche durch eine Konzession zu besonderen inhaltlichen Leistungen verpflichtet sind, erhalten zu besonders g\u00fcnstigen Bedingungen Zugang zur Verbreitung, damit sie das Publikum erreichen und ihren Leistungsauftrag auch wirklich erf\u00fcllen k\u00f6nnen.</p><p>F\u00fcr den Umgang mit neuen technischen Errungenschaften stellt das Gesetz ein flexibles Instrumentarium zur Verf\u00fcgung, welches dem Publikum ein vielf\u00e4ltiges Programmangebot sichern soll. Das neue Gesetz erfasst ausschliesslich herk\u00f6mmliche Radio- und Fernsehprogramme und verhindert dadurch eine \u00dcberregulierung von neuen Kommunikationsformen wie etwa die Online-Dienste.            </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei und von der freisinnig-demokratischen Fraktion beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen. Die Vorlage sei \u00fcberreguliert, zu wenig liberal und marktorientiert ausgestaltet. Eine \u00fcberrissene Regulierungsdichte vertrage sich mit einem funktionierenden Infrastrukturwettbewerb schlecht. Den Privatsendern seien gr\u00f6ssere Werbefreiheiten zu gew\u00e4hren und der Leistungsauftrag an die SRG sei enger zu fassen. Sozialdemokraten, Christlichdemokraten, Gr\u00fcne und EVP-EDU-Fraktion beantragten Eintreten. Das Gesetz st\u00e4rke den Service public, die kulturelle Vielfalt und den Ausgleich sowie den Austausch zwischen den Sprachregionen in der Schweiz, die mittels RTVG gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnten. Die Vorlage sei ein ausgewogener Kompromiss, der die SRG-Medien vor der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz sch\u00fctze und den Privaten genug Freiheiten gebe. </p><p>Die Sprecher der Kommission meinten, dass auch die Werbewirtschaft an einer starken SRG interessiert sei. Sie k\u00f6nne es sich nicht leisten, ihr Werbevolumen aufzuteilen. Zudem k\u00f6nne die im Vergleich zu ausl\u00e4ndischen Sendern kleine SRG nicht auf Werbeeinnahmen verzichten und allein mit den Geb\u00fchrengeldern leben. Bundesrat Moritz Leuenberger bekr\u00e4ftigte, die Schweiz k\u00f6nne es sich angesichts ihrer Kleinheit nicht leisten, die Kr\u00e4fte der SRG zu zersplittern. Mit einer schlankeren Ausgestaltung des Gesetzes w\u00fcrden die Regelungen bloss auf Verordnungsstufe verschoben. Der Rat lehnte den R\u00fcckweisungsantrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei mit 110 zu 75 und denjenigen der freisinnig-demokratischen Fraktion mit 101 zu 89 Stimmen ab. </p><p>In der Detailberatung hatte der Nationalrat \u00fcber zahlreiche Einzel- und Minderheitsantr\u00e4ge zu entscheiden. So lehnte der Rat mit 92 zu 56 Stimmen einen Minderheitsantrag Jean-Nils de Dardel (S, GE) ab, wonach f\u00fcr die elektronischen Medien nebst der Vermittlung von sachgerechter Information auch das Kulturschaffen in den <b>Leistungsauftrag</b> integriert und alle Landesteile ausreichend mit Radio- und Fernsehprogrammen versorgt werden m\u00fcssen. Mit 107 zu 67 Stimmen stimmte der Nationalrat der Mehrheit der Kommission zu, welche es entgegen dem Bundesrat und einer Kommissionsminderheit Peter Weigelt (RL, SG) ablehnte, alle <b>Aufsichts- und Beschwerdefunktionen</b> in der Kommunikationskommission (ComCom) zu konzentrieren. Die Mehrheit begr\u00fcndete dies damit, dass der Vorschlag des Bundesrates der ComCom eine grosse Machtkonzentration bringen w\u00fcrde. Entgegen dem Antrag des Bundesrates hielt der Nationalrat an der F\u00f6rderung des einheimischen Filmschaffens fest. </p><p>Beim Abschnitt <b>Werbung und Sponsoring</b> hatte der Rat \u00fcber zahlreiche Antr\u00e4ge zu diskutieren. So folgte er mit 104 zu 74 Stimmen der Mehrheit der Kommission und beschloss Werbung mit TV- und Radioprominenz f\u00fcr lokale und regionale Stationen mit beschr\u00e4nkten finanziellen Mitteln zuzulassen. Bei der Alkoholwerbung wollte die Mehrheit der Kommission entgegen dem Antrag des Bundesrates die Werbung f\u00fcr Bier und Wein nicht zulassen. Der Rat folgte jedoch mit 120 zu 64 Stimmen der Kommissionsminderheit und dem Bundesrat, womit das Werbeverbot f\u00fcr Wein und Bier f\u00fcr die privaten Sender aufgehoben wurde. Bei der politischen und religi\u00f6sen Werbung folgte der Rat mit 97 zu 90 Stimmen einer Kommissionsminderheit Peter Weigelt (RL, SG). Damit soll den privaten Sendern erlaubt werden, politische und religi\u00f6se Werbung auszustrahlen. Gem\u00e4ss einem angenommenen Antrag von Christian Levrat (S, FR) gilt f\u00fcr die SRG weiterhin das Verbot f\u00fcr Wein-, Bier- und f\u00fcr die politische und religi\u00f6se Werbung. Bei den Medikamenten folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit mit 103 zu 67 Stimmen, womit das Werbeverbot nur f\u00fcr rezeptpflichtige Medikamente gelten soll. Der Nationalrat beschloss auch, dass in Sendungen der SRG von \u00fcber 90 Minuten eine <b>Werbeunterbrechung</b> erlaubt bleibt, nicht aber bei Spiel- und Fernsehfilmen. Der Rat folgte bei der Werbung in den Radioprogrammen der SRG dem Antrag der Kommissionsmehrheit, womit das Verbot weiterhin gilt. Er folgte aber mit 112 zu 72 Stimmen einem Antrag der Kommissionsminderheit Chiara Simoneschi-Cortesi (C, TI), womit f\u00fcr <b>Sponsoring</b> ohne Werbebotschaften in den Radios der SRG die Kompetenz dem Bundesrat \u00fcbertragen werden soll. Bei der Bestimmung zum Schutz der Minderj\u00e4hrigen folgte der Nationalrat mit 97 zu 84 Stimmen einem Minderheitsantrag Jacques Neirynck (C, VD), welcher jegliche Werbung, Verkaufsangebote und Sponsoring, die sich an Minderj\u00e4hrige richten, verbietet.</p><p>F\u00fcr Werbefenster ausl\u00e4ndischer TV-Anstalten gilt, anders als f\u00fcr Schweizer Private, die restriktive Regelung der SRG, welche politische und religi\u00f6se Werbung sowie Alkoholwerbung untersagt. Mit 109 zu 44 Stimmen folgte der Rat trotz Bedenken, dass damit das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber das grenz\u00fcberschreitende Fernsehen verletzt werden k\u00f6nnte, einem entsprechenden Antrag von Norbert Hochreutener (C, BE).  </p><p>Beim Abschnitt zum <b>Programmauftrag </b>und zur<b> Konzession</b> der SRG folgte der Rat mit 112 zu 66 Stimmen einem Antrag von Pascale Bruderer (S, AG), womit k\u00fcnftig die SRG ihren Programmauftrag zugunsten H\u00f6rbehinderter erweitern muss. Der Rat lehnte einen Minderheitsantrag Peter Weigelt (RL, SG) ab, welcher die Anzahl der SRG-Programme im Gesetz begrenzen wollte. Mit 119 zu 53 Stimmen folgte der Rat einem Antrag der Kommissionsmehrheit, der es der SRG erlaubt in ihren Programmen auch regionale Programmfenster zu veranstalten. </p><p>Bei der <b>Verbreitung der Programme </b>beschloss der Rat, dass mindestens ein Radio- und ein Fernsehprogramm der SRG in der ganzen Schweiz in deutscher, franz\u00f6sischer und italienischer Sprache verbreitet werden. Dabei sollen die Bed\u00fcrfnisse der R\u00e4toromanen explizit ber\u00fccksichtigt werden. Diskussionslos folgte der Rat der Kommission und lehnte einen <b>Beirat</b> f\u00fcr die SRG ab. Mit 135 zu 41 folgte der Rat aber auch einem Antrag von Jean-Claude Rennwald (S, JU) und Filippo Leutenegger (RL, ZH) und sagte nein zu den von der Kommission vorgeschlagenen Publikumsr\u00e4ten, welche die Erbringung der Leistungsauftr\u00e4ge der SRG und der Privaten \u00fcberwachen sollten.</p><p>Beim <b>Geb\u00fchrensplitting</b> folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. Lokale und regionale Radio- und TV-Stationen sollen k\u00fcnftig einen Anteil an den SRG-Empfangsgeb\u00fchren von h\u00f6chstens 4 Prozent erhalten. Private Veranstalter k\u00f6nnen dann Geb\u00fchren erhalten, wenn sie einen Leistungsauftrag erf\u00fcllen. </p><p>Bei der <b>Konzessionserteilung</b> wollte eine Minderheit Hans-J\u00fcrg Fehr (S, SH) regionale Medienh\u00e4user, die im Versorgungsgebiet \u00fcber andere Medien mit marktbeherrschender Stellung verf\u00fcgen, von der Konzessionierung f\u00fcr private Radio- und Fernsehstationen ausschliessen lassen. Der Bundesrat und eine Minderheit Peter F\u00f6hn (V, SZ) wollten keinerlei Einschr\u00e4nkungen. Die Kommissionsmehrheit wollte nur die Einschr\u00e4nkung, derzufolge eine Konzession erteilt werden kann, wenn der Bewerber die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gef\u00e4hrdet. Mit 119 zu 58 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. </p><p>Die Frage betreffend <b>Massnahmen gegen die Medienkonzentration</b> wurde vom Nationalrat ausf\u00fchrlich diskutiert. Der Mehrheit der Kommission war die Kann-Formulierung des Bundesrates zu zur\u00fcckhaltend. Ihres Erachtens liegt im Fall, \"wenn ein Programmveranstalter im relevanten Markt eine beherrschende Stellung innehat\", eine Gef\u00e4hrdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt bereits vor. Eine Kommissionsminderheit Peter Weigelt (RL, SG) beantragte, dass eine Gef\u00e4hrdung nur dann vorliege, wenn ein Veranstalter seine beherrschende Stellung missbraucht. Mit 90 zu 79 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit. Da der Bundesrat an seinem urspr\u00fcnglichen Antrag festhielt, wurde die Minderheit nochmals mit 91 zu 82 Stimmen best\u00e4tigt.</p><p>Bei der \u00c4nderung bisherigen Rechts, beschloss der Rat mit 85 zu 80 Stimmen der Kommissionsmehrheit zu folgen, womit der Ausfall durch den Geb\u00fchrenerlass f\u00fcr Bez\u00fcger von AHV- und IV-Erg\u00e4nzungsleistungen auf das AHV- und IV-Erg\u00e4nzungsleistungsgesetz \u00fcberw\u00e4lzt werden soll.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 137 zu 26 Stimmen und 19 Enthaltungen angenommen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war Eintreten unbestritten. Der Sprecher der Kommission Rolf Escher (C, VS) wies bei der Eintretensdebatte darauf hin, dass im Zentrum dieses Gesetzes der Ausgleich zwischen der SRG und den privaten Veranstaltern stehe. Vertreter von allen Fraktionen betonten, dass ihnen an einer starken SRG gelegen sei, sagten aber gleichzeitig, diese d\u00fcrfe private Radio- und Fernsehstationen nicht erdr\u00fccken. Bei den Bestimmungen f\u00fcr die <b>Werbung</b> folgte der St\u00e4nderat dem Vorschlag des Bundesrates und best\u00e4tigte das Verbot f\u00fcr Werbung mit politischen und religi\u00f6sen Inhalten. Ein Antrag von Maximilian Reimann (V, AG), den Privatradios und -fernsehen das Ausstrahlen von Politwerbung zu erlauben, wurde mit 31 zu 6 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls verboten bleibt die Werbung f\u00fcr Tabak, hochprozentige Spirituosen sowie Medikamente. Eine Ausnahme bilden Wein und Bier. F\u00fcr leichte Alkoholika d\u00fcrfen jedoch nur private Veranstalter werben, nicht aber die Sender der SRG. Mit 18 zu 17 Stimmen lehnte der St\u00e4nderat einen Antrag von Hans Hess (RL, OW) ab, der die Alkoholwerbung nicht nur der SRG, sondern auch den ausl\u00e4ndischen TV-Fenstern verbieten wollte.</p><p>Die Form der Werbung war ein wichtiges Thema der Debatte im St\u00e4nderat. Auch in dieser Frage gab es eine Differenz zum Nationalrat. W\u00e4hrend der Nationalrat nur die maximal zul\u00e4ssige Werbezeit festsetzen und f\u00fcr das \u00fcbrige die Kompetenz dem Bundesrat \u00fcbertragen wollte, ging der St\u00e4nderat einen Schritt weiter und setzte der <b>Unterbrecherwerbung</b> klare Grenzen. Demnach muss Fernsehwerbung grunds\u00e4tzlich zwischen einzelnen Sendungen eingef\u00fcgt und in Bl\u00f6cken gesendet werden. Rolf Schweiger (RL, ZG) beantragte eine v\u00f6llige Freigabe der Unterbrecherwerbung mit der Begr\u00fcndung, dass Struktur und Platzierung der Werbebl\u00f6cke nicht ein zentrales Element dessen sind, was ein Staat zu regeln hat. Bundesrat Moritz Leuenberger verteidigte die restriktive Regelung bez\u00fcglich Werbeunterbrechungen. Es gehe um den Schutz von Kunstwerken, die Filme sollen nicht bis zur Verunstaltung unterbrochen werden d\u00fcrfen. Mit 20 zu 9 Stimmen lehnte der Rat den Antrag Schweiger ab.</p><p>Bei der Frage des <b>Sponsorings</b> delegierte der St\u00e4nderat zentrale Kompetenzen an den Bundesrat. Der Bundesrat soll entscheiden, in welchem Masse das generell erlaubte Sponsoring auf den Kan\u00e4len der SRG eingeschr\u00e4nkt werden kann. Das vom Nationalrat beschlossene Sponsoringverbot f\u00fcr die Radioprogramme der SRG hat der St\u00e4nderat aufgehoben. </p><p>Mit 18 zu 16 Stimmen folgte der Rat einem Antrag von Rolf B\u00fcttiker (RL, SO), wonach die <b>SRG </b>und ihre T\u00f6chter Aktivit\u00e4ten ausserhalb ihrer Konzession vorg\u00e4ngig melden m\u00fcssen, welche die Aufgabe anderer Medienunternehmen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten. So k\u00f6nne verhindert werden, dass die SRG ihr Know-how in Film, Werbung oder Internet gegen die Konkurrenz ausspiele. Bei den Bestimmungen zur Finanzaufsicht beschloss der St\u00e4nderat, dass die SRG ihre finanziellen Mittel ausschliesslich f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihres Leistungsauftrages verwenden darf. Damit statuierte er ein Verbot von Quersubventionen. Die SRG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen m\u00fcssen dementsprechend auch getrennt Rechnung vorlegen. Mit 24 zur 16 Stimmen lehnte der Rat einen Antrag der Kommissionsminderheit Peter Bieri (C, ZG) ab, welche die Aufsicht der Tochterunternehmen dem Verwaltungsrat der SRG \u00fcbertragen wollte. Die Finanzaufsicht \u00fcber die SRG und deren ausgelagerten Betriebe m\u00fcsse beim Bund bleiben, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger. </p><p>Beim <b>Geb\u00fchrensplitting</b> standen im St\u00e4nderat f\u00fcnf Varianten zu Diskussion: Bundesrat und Nationalrat wollten sowohl den privaten Radio- wie den TV-Sendern h\u00f6chstens 4 Prozent der Radio- und Fernsehgeb\u00fchren von total 1,1 Milliarden Franken weitergeben. Alain Berset (S, FR) war mit dieser Obergrenze zwar einverstanden, wollte jedoch f\u00fcr die Lokalradios mindestens 3 Prozent. Die Mehrheit der Kommission pl\u00e4dierte f\u00fcr einen Maximalbetrag von 5 Prozent. Ebenfalls auf maximal 5 Prozent erh\u00f6hen wollte eine Kommissionsminderheit Thomas Pfisterer (RL, AG), wobei sie die Untergrenze f\u00fcr Fernsehsender bei 2, f\u00fcr Lokalradios aber bei 3 Prozent ansetzte. Alex Kuprecht (V, SZ) wollte einen fixen Satz von 5 Prozent f\u00fcr die privaten Radio und Fernsehen. Bundesrat Moritz Leuenberger warnte vor einem fixen Satz von 5 Prozent. Es seien aber auch keine Untergrenzen festzusetzen, denn auch damit werde ein unn\u00f6tiger Ausgabezwang geschaffen. In einer ersten Abstimmung (Antrag Bundesrat gegen Antrag Berset) folgte der Rat mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten dem Antrag des Bundesrates, in der zweiten Abstimmung (Minderheit Pfisterer gegen Antrag Bundesrat) folgte er mit 26 zu 16 Stimmen der Kommissionsminderheit Pfisterer, in einer dritten Abstimmung (Minderheit Pfisterer gegen Mehrheit) unterlag die Kommissionsmehrheit mit 24 zu 15 Stimmen und in der letzten Abstimmung (Minderheit Pfisterer gegen Antrag Kuprecht) stimmte der Rat der Kommissionsminderheit Pfisterer mit 38 zu 4 Stimmen zu, wonach die Lokalradios k\u00fcnftig 3 bis 5 Prozent der Radioempfangsgeb\u00fchren und die Lokalfernsehen 2 bis 5 Prozent der Fernsehempfangsgeb\u00fchren erhalten sollten. </p><p>Bei den <b>Konzessionsvoraussetzungen</b> folgte der Rat mit 19 zu 13 Stimmen der Kommissionsmehrheit und strich die vom Nationalrat beschlossene Bestimmung, wonach ein Unternehmen maximal zwei Fernsehkonzessionen und zwei Radiokonzessionen erwerben kann. Es brauche f\u00fcr die Voraussetzungen keine quantitativen, sondern nur qualitative Kriterien, begr\u00fcndete die Mehrheit ihren Antrag. Die Minderheit wollte wie der Nationalrat Verh\u00e4ltnisse, wie sie in Italien herrschen, verhindern. Der St\u00e4nderat beschloss zudem kleinen Privatsendern mit einer Konzession Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Kosten auszurichten, die bei der Einf\u00fchrung neuer Technologien entstehen. Daf\u00fcr soll n\u00f6tigenfalls 1 Prozent der SRG-Empfangsgeb\u00fchren eingesetzt werden. </p><p>Bei der Frage der <b>Medienkonzentration </b>folgte der Rat mit 20 zu 12 Stimmen der Kommissionsminderheit Rolf B\u00fcttiker (RL, SO) und damit dem Nationalrat, womit Massnahmen erst zugelassen werden, wenn Programmveranstalter ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Die Mehrheit wollte Massnahmen bereits bei einer Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens.</p><p>Bei der <b>Nutzungsforschung</b> beschloss der St\u00e4nderat, dass die Radio- und Fernsehbranche eine gemeinsame Forschungsinstitution schaffe, die Daten \u00fcber die Nutzung von Programmen wissenschaftlich erhebt und verkauft. Die Institution soll j\u00e4hrlich einen Beitrag aus den Empfangsgeb\u00fchren erhalten. Der Nationalrat hatte daf\u00fcr eine unabh\u00e4ngige Stiftung vorgesehen.</p><p>Bei der <b>Unabh\u00e4ngigen Beschwerdeinstanz (UBI) </b>beschloss der St\u00e4nderat bei der geltenden Organisationsform zu bleiben. Die UBI soll weiterhin Beschwerden gegen den Inhalt redaktioneller Sendungen und neu gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm behandeln. Der Nationalrat wollte eine unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde schaffen. Mit 26 zu 10 Stimmen folgte der Rat einem Antrag von Fritz Schiesser (RL, GL), womit die UBI auch die Einhaltung der Vorschriften \u00fcber Werbung und Sponsoring \u00fcberwacht.</p><p>Mit 14 zu 13 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag von Carlo Schmid (C, AI), der verlangte, dass Journalisten von Radio und Fernsehen ihre Interessenbindungen und jene ihrer Partner offenlegen m\u00fcssen. Aus Transparenzgr\u00fcnden m\u00fcsse man wissen, ob die Medienleute \u00fcber die Politik berichten oder Politik machen. </p><p>Im Unterschied zum Nationalrat beschloss der St\u00e4nderat, dass die SRG eigene <b>Ombudsstellen</b> einsetzt und f\u00fcr die Privaten pro Sprachregion eine gemeinsame Ombudsstelle geschaffen wird. Der Nationalrat wollte keine SRG-Ombudsstellen, sondern gemeinsame Ombudsstellen pro Sprachregion.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 23 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> mit 87 zu 68 Stimmen daran fest, dass regelm\u00e4ssige Programmmitarbeiter nicht auch noch in <b>Werbesendungen</b> auftreten d\u00fcrfen Der St\u00e4nderat will dieses Verbot nur f\u00fcr die st\u00e4ndigen Programmmitarbeiter. Des Weiteren beschloss der Nationalrat den ausl\u00e4ndischen Programmfenstern die <b>Alkoholwerbung</b> g\u00e4nzlich zu verbieten In dieses Verbot eingeschlossen sind schweizerische Privatsender mit nationaler Ausstrahlung. Beide R\u00e4te waren sich einig, dass Werbung f\u00fcr Wein und Bier f\u00fcr Privatsender erlaubt werden soll. Bei der <b>politischen</b><b>Werbung</b> folgte der Rat mit 92 zu 82 Stimmen der Kommissionsminderheit Christian Levrat (S, FR) und damit dem St\u00e4nderat, womit dieses Verbot auch f\u00fcr Privatradios gilt. Beim Verbot der <b>religi\u00f6sen Werbung</b> folgte der Rat dem St\u00e4nderat und damit der Fassung des Bundesrates. Mit Stichentscheid der Pr\u00e4sidentin folgte der Rat der Kommissionsminderheit Werner Marti (S, GL) und hielt an seinem Beschluss fest, dass der Bundesrat zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Werbesendungen als unzul\u00e4ssig erkl\u00e4ren kann. Mit 105 zu 54 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und erlaubte damit wie der St\u00e4nderat das <b>Sponsoring</b> f\u00fcr SRG-Radioprogramme, der Bundesrat kann aber das Sponsoring einschr\u00e4nken. Mit 97 zu 63 Stimmen beschloss der Rat, der SRG k\u00fcnftig die H\u00e4lfte der Kosten f\u00fcr ihr Auslandsangebot zu verg\u00fcten, was der bedrohten Internetplattform <b>Swissinfo</b> zur Hilfe kommt. Beim <b>Geb\u00fchrensplitting</b> folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und beschloss, den Privaten einen fixen Anteil von 4 Prozent zu \u00fcberlassen. Bundesrat Moritz Leuenberger bedauerte die starre L\u00f6sung, weil so zwingend gezahlt werden m\u00fcsse, auch wenn kein Bed\u00fcrfnis bestehe. Der Nationalrat hielt auch an seinem Beschluss fest, dass ein Unternehmen maximal zwei <b>Fernseh-Konzessionen</b> und zwei <b>Radiokonzessionen</b> erwerben kann. Wie der St\u00e4nderat beschloss der Nationalrat mit 103 zu 68 Stimmen den Privatsendern mit maximal 1 Prozent der Geb\u00fchrengelder <b>Investitionen in neue Technologien</b> zu erm\u00f6glichen. Gelten soll die Bestimmung aber nur f\u00fcr Versorgungsgebiete, in denen keine ausreichende Finanzierungsgrundlage vorhanden ist. Bei der <b>Nutzungsforschung</b> hielt der Nationalrat an seinem Beschluss fest und \u00fcbertrug es einer unabh\u00e4ngigen Stiftung, die wissenschaftlichen Daten \u00fcber die Nutzung von Radio und Fernsehen zu erforschen. Der Nationalrat hielt auch an seinem Beschluss einer <b>Beschwerdeinstanz</b> als unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde fest. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>hielt an seinem Beschluss fest, dass nur f\u00fcr st\u00e4ndige Programmmitarbeiter ein Verbot f\u00fcr die Teilnahme an <b>Werbesendungen</b> gilt. Der Nationalrat hatte eine so genannte \"Lex Russi\" beschlossen, die jenen Personen einen Werbeauftritt verboten h\u00e4tte, die im gleichen Schweizer Programm auch regelm\u00e4ssig im redaktionellen Teil auftreten. Bei der <b>Alkoholwerbung</b> folgte der Rat dem Nationalrat, welcher beschlossen hatte, auch den ausl\u00e4ndischen Programmfenstern und schweizerischen Privatsendern mit nationaler Ausstrahlung die Alkoholwerbung zu verbieten. Auch bei der Bestimmung, dass der Bundesrat zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Werbesendungen als unzul\u00e4ssig erkl\u00e4ren kann, folgte der St\u00e4nderat dem Nationalrat. Die kleine Kammer hielt an ihrem Beschluss fest, dass der Bundesrat beim Verbot der <b>Werbung in den Radioprogrammen</b> der SRG Ausnahmen f\u00fcr die ausschliesslich f\u00fcr das Ausland bestimmten Programme vorsehen kann. Beim Auslandangebot der SRG wollte der St\u00e4nderat etwas weiter gehen als der Nationalrat. Er will den Bund in Zukunft verpflichten, das Budget der Internetplattform <b>Swissinfo</b> nicht fix zur H\u00e4lfte, sondern mindestens h\u00e4lftig zu decken. Bei der Verteilung des <b>Geb\u00fchrenanteils</b> f\u00fcr Radio und Fernsehen beantragte die Kommissionsmehrheit je drei bis f\u00fcnf Prozent des Gesamtertrages f\u00fcr die privaten Radio- und Fernsehveranstalter bereitzustellen. Die Kommissionsminderheit Pierre-Alain Gentil (S, JU) beantragte dem Nationalrat zu folgen und einen fixen Anteil von je 4 Prozent vorzusehen. Maximilian Reimann (V, AG) beantragte f\u00fcr die privaten Radioveranstalter den fixen Satz von 4 Prozent und f\u00fcr die privaten Fernsehveranstalter den flexiblen Satz von 3 bis 5 Prozent. Mit 21 zu 20 Stimmen folgte der Rat sowohl bei den privaten Radioveranstaltern und mit 32 zu 9 Stimmen bei den privaten Fernsehveranstaltern der Kommissionsmehrheit. Mit 22 zu 15 Stimmen beschloss der St\u00e4nderat erneut die Streichung, der vom Nationalrat eingef\u00fcgten Einschr\u00e4nkung der Erwerbung von maximal zwei <b>Konzessionen</b> f\u00fcr ein Unternehmen. Diskussionslos schloss sich der St\u00e4nderat bei der <b>Nutzungsforschung</b> dem Nationalrat an und \u00fcbertrug die Forschung einer Stiftung, wobei er noch einige weitere Pr\u00e4zisierungen vornahm. Weiterhin eine Differenz zwischen den beiden R\u00e4ten bestand bei der <b>Beschwerdeinstanz</b>. Der St\u00e4nderat beschloss an seinem Konzept festzuhalten, wonach die Unabh\u00e4ngige Beschwerdeinstanz (UBI) f\u00fcr die Aufsicht der redaktionellen Sendungen zust\u00e4ndig ist. Der urspr\u00fcngliche Entscheid, dass die UBI auch f\u00fcr die Aufsicht von Werbung und Sponsoring zust\u00e4ndig ist, wurde auf Antrag der Kommission wieder gestrichen. Der Nationalrat hatte eine unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde beschlossen.</p><p></p><p>Bei der letzten Runde der Differenzbereinigung beschloss der <b>Nationalrat</b> beim <b>Geb\u00fchrensplitting </b>an seinem Beschluss festzuhalten und sowohl den privaten Radio- wie den privaten Fernsehveranstaltern 4  Prozent zu \u00fcberlassen. Bei der <b>Beschwerdeinstanz</b> folgte der Rat dem Konzept des St\u00e4nderates, wonach die Unabh\u00e4ngige Beschwerdeinstanz weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen beurteilt. Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (BAKOM) beaufsichtigt die Einhaltung der Vorschriften \u00fcber Werbung, Sponsoring und neu auch des Verbots politischer und religi\u00f6ser Werbung. Bei den Massnahmen gegen die <b>Medienkonzentration</b> beschloss der Nationalrat, an seinem Beschluss festzuhalten. Er will die Zahl der m\u00f6glichen Konzessionen pro Unternehmen auf maximal je zwei Radio- und Fernsehsender beschr\u00e4nken.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich bei den verbleibenden Differenzen dem Nationalrat an.</p><p><b>Die wichtigsten Beschl\u00fcsse der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) sind folgende:</b></p><p><b>Werbeverbote</b>: Generell untersagt ist Werbung f\u00fcr Tabak, Politik, Religion, Medikamente, und medizinische Behandlungen. F\u00fcr die SRG-Radios bleibt die Werbung untersagt.</p><p><b>Alkoholwerbung</b>: Das Alkohol-Werbeverbot f\u00fcr die SRG gilt auch f\u00fcr alle sprachregionalen und nationalen Fernsehsender und die ausl\u00e4ndischen Programm- und Werbefenster. Private Lokalradios und Regional-TV-Stationen d\u00fcrfen f\u00fcr Wein, Bier und Most werben.</p><p><b>Sponsoring</b>: Der Bundesrat kann die Werbung und das Sponsoring in den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG ganz oder teilweise einschr\u00e4nken.</p><p><b>Unterbrecherwerbung</b>: Werbung muss grunds\u00e4tzlich zwischen einzelne Sendungen eingef\u00fcgt und in Bl\u00f6cken gesendet werden. Der Bundesrat bestimmt die m\u00f6glichen Abweichungen.</p><p><b>Geb\u00fchrensplitting</b>: Die privaten Radio- und Fernsehstationen erhalten 4 Prozent der Einnahmen aus den Radio- und Fernsehgeb\u00fchren.</p><p><b>Swissinfo</b>: Der Bund bezahlt mindestens die H\u00e4lfte der Kosten.</p><p><b>Beschwerdeinstanz</b>: Die unabh\u00e4ngige Beschwerdeinstanz (UBI) beurteilt weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen. Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) beaufsichtigt die Einhaltung der Vorschriften \u00fcber Werbung und Sponsoring.</p><p><b>Massnahmen gegen die Medienkonzentration:</b> Ein Medienveranstalter kann maximal zwei Fernsehkonzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben.</p><p><b>Nutzungsforschung</b>: Eine von der SRG, Privaten und Werbewirtschaft unabh\u00e4ngige Stiftung f\u00fcr Nutzungsforschung sorgt f\u00fcr die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz. </p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143191400333)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755386577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1040169600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4617,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}