{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020413,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020413,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.413","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Berufsunfallverh\u00fctungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes  reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 2. September 1999 \u00fcber die Mehrwertsteuer wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 18 Liste der Steuerausnahmen</p><p>Von der Steuer sind ausgenommen:</p><p>Ziffer 26: Der aus dem Pr\u00e4mienzuschlag nach Artikel\u00a087 des Bundesgesetzes vom 20. M\u00e4rz 1981 \u00fcber die Unfallversicherung finanzierte Vollzug der Bestimmungen \u00fcber die Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten, soweit er direkt von den Durchf\u00fchrungsorganen des Arbeitsgesetzes vom 13. M\u00e4rz 1964 und von der Suva wahrgenommen wird.</p>","ReasonText":"<p>Nach dem Bundesgesetz vom 20. M\u00e4rz 1981 \u00fcber die Unfallversicherung (UVG) vollziehen die Durchf\u00fchrungsorgane des Arbeitsgesetzes vom 13. M\u00e4rz 1964, d. h. die eidgen\u00f6ssischen und die kantonalen Arbeitsinspektorate (EAI und KAI), und die Suva die Bestimmungen \u00fcber die Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten (Art. 85 Abs. 1 UVG). F\u00fcr diese Vollzugst\u00e4tigkeiten schrieb der Gesetzgeber eine Sonderfinanzierung in der Form eines zweckgebundenen Pr\u00e4mienzuschlages auf den Nettopr\u00e4mien der Berufsunfallversicherung (BUV) vor, wobei dieser Zuschlag durch den Bundesrat festzusetzen ist (Art. 87 UVG).</p><p>Nach der von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV), zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Mehrwertsteuer vertretenen Rechtsauffassung galt die Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und die Berufskrankheitenprophylaxe unabh\u00e4ngig davon, ob sie durch ein Durchf\u00fchrungsorgan des Arbeitsgesetzes oder durch die Suva betrieben wurde, als hoheitliche Aufgabe. Die aus den Pr\u00e4mienzuschl\u00e4gen stammenden Ums\u00e4tze dieser Vollzugsorgane waren deshalb von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Ende 1998 \u00e4nderte die ESTV ihre Praxis; sie stellte sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass im Bereich der Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten zwischen der vom Bundesrat nach Artikel\u00a085 Absatz\u00a02 UVG bestellten Koordinationskommission (Eidgen\u00f6ssische Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit, EKAS) und der Suva, nicht aber der Durchf\u00fchrungsorgane des Arbeitsgesetzes ein der Mehrwertsteuerpflicht unterliegender Leistungsaustausch stattfinde. Diese \u00c4nderung der Steuererhebungspraxis (die durch das UVG bestimmte Rechtsordnung hat inhaltlich nicht ge\u00e4ndert) ist nicht akzeptabel, f\u00fchrt sie doch zu Folgen, die vom Gesetzgeber nicht erw\u00fcnscht sind:</p><p>- Der Pr\u00e4mienzuschlag der BUV als eine zweckgebundene \u00f6ffentlich-rechtliche Abgabe wird zus\u00e4tzlich mit einer Umsatzsteuer belastet. Da die Mehrwertsteuer von der Suva nicht weiter \u00fcberw\u00e4lzt werden kann, stehen ihr weniger Mittel zur Erf\u00fcllung des gesetzlichen Pr\u00e4ventionsauftrages zur Verf\u00fcgung.</p><p>- Das UVG hat die Durchf\u00fchrungsorgane des Arbeitsgesetzes vom 13. M\u00e4rz 1964 und die Suva mit den gleichen rechtlichen Befugnissen f\u00fcr den Vollzug der Vorschriften \u00fcber die Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten ausgestattet. Die Suva nimmt deshalb ihren Pr\u00e4ventionsauftrag direkt aufgrund des UVG und nicht als Auftragnehmerin der EKAS wahr. Im Wesentlichen soll die EKAS die Vollzugst\u00e4tigkeiten der EAI, KAI und der Suva miteinander koordinieren. Die EKAS besitzt ausserdem keine Rechtspers\u00f6nlichkeit und kommt somit als Verm\u00f6genstr\u00e4gerin nicht infrage. Der Gesetzgeber hat deshalb der Suva die Verwaltung der aus dem Pr\u00e4mienzuschlag stammenden Mittel \u00fcbertragen (Art. 87 Abs. 2 UVG). Der von der ESTV zur Begr\u00fcndung der Steuerpflicht angenommene Leistungsaustausch zwischen der EKAS und der Suva widerspricht somit den Rechtstatsachen.</p><p>- Die ESTV betrachtet offenbar nur die Anteile, die den Durchf\u00fchrungsorganen des Arbeitsgesetzes (EAI und KAI) aus dem Pr\u00e4mienzuschlag verg\u00fctet werden, als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen zwischen Gemeinwesen und trifft damit eine rechtliche Unterscheidung, die aus der Sicht der mit dem Pr\u00e4mienzuschlag belasteten Arbeitgebenden vollkommen unverst\u00e4ndlich ist. Durch die beantragte Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a018 MWST soll die Gleichbehandlung der Vollzugsorgane gew\u00e4hrleistet und Rechtssicherheit f\u00fcr die Zukunft geschaffen werden.</p><p>- Mit der Einf\u00fchrung eines zweckgebundenen Pr\u00e4mienzuschlages auf den nach dem Risiko abgestuften Nettopr\u00e4mien der obligatorischen BUV durch das UVG wollte der Gesetzgeber eine f\u00fcr die Betriebe transparente Finanzierung der Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten verwirklichen. In den Zeiten vor dem UVG wurden diese dem Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden, also den wichtigsten Polizeig\u00fctern dienenden Massnahmen direkt aus den Pr\u00e4mieneinnahmen der Suva sowie bez\u00fcglich der EAI und KAI aus den allgemeinen Steuermitteln des Bundes und der Kantone finanziert. Durch den als festen Prozentsatz an die Nettopr\u00e4mien gebundenen Pr\u00e4mienzuschlag, er betr\u00e4gt zurzeit 6,5 Prozent, wollte der Gesetzgeber erreichen, dass Betriebe mit tendenziell h\u00f6heren Risiken, die im Allgemeinen auch einen h\u00f6heren Pr\u00e4ventionsaufwand verursachen, einen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig gr\u00f6sseren Beitrag an die Unfallverh\u00fctung bzw. Berufskrankheitenprophylaxe leisten.</p><p>Die Praxis der ESTV belastet und entfremdet Mittel, die als zweckgebundene Abgaben ausschliesslich zur Finanzierung der dem Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz dienenden Durchf\u00fchrungsaufgaben zu verwenden sind. Damit die Suva diese Aufgaben auch in Zukunft im gleichen Ausmass erf\u00fcllen kann, m\u00fcsste entweder der Bundesrat zur Kompensation der Mehrwertsteuer den Pr\u00e4mienzuschlag erh\u00f6hen oder die Suva m\u00fcsste ihre Leistungen entsprechend reduzieren, was weder im Interesse der Arbeitgebenden noch im Interesse der Arbeitnehmenden l\u00e4ge. Mit der Erg\u00e4nzung des MWSTG in Artikel\u00a018 durch eine neue Ziffer 26 wird bezweckt, den bisher selbstverst\u00e4ndlichen und unbestrittenen Rechtszustand einer m\u00f6glichst transparenten Finanzierung der Aufwendungen f\u00fcr die Verh\u00fctung von Unf\u00e4llen und Berufskrankheiten wieder herzustellen. Der \u00fcber die UVG-Versicherer erhobene Pr\u00e4mienzuschlag, der als \u00f6ffentlich-rechtliche Abgabe gegen\u00fcber den Pr\u00e4mienschuldnern zwangsweise durchgesetzt werden kann, ist weiterhin ungeschm\u00e4lert f\u00fcr den vom Gesetzgeber vorgesehenen Zweck zu verwenden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Triponez Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443052800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":"V","Modified":"\/Date(1770757993197)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016409600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}