{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020415,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020415,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.415","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"\u00c4nderung von Artikel 186 des Bundesgesetzes \u00fcber das Internationale Privatrecht","Description":null,"InitialSituation":"<p>Ein Urteil des Bundesgerichts vom Mai 2001 (Urteil in der Rechtssache Fomento, BGE 127 III 279) hat im schweizerischen Recht der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Unsicherheit hervorgerufen. Gem\u00e4ss der darin enthaltenen Auslegung k\u00f6nnte eine Partei, die einer schiedsgerichtlichen Streitbeilegung in der Schweiz wirksam zugestimmt hat, diese Streitbeilegung l\u00e4hmen, indem sie ihrem Widersacher mit der Einreichung einer gerichtlichen Klage im Ausland vor dem Schiedsverfahren zuvorkommt.</p><p>Diese Situation f\u00fcgt der Effizienz der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz Schaden zu und k\u00f6nnte die Akteure des grenz\u00fcberschreitenden Handels davor abschrecken, auf die Schiedsgerichtsbarkeit in unserem Land zur\u00fcckzugreifen. Da eine vom Nationalrat angenommene parlamentarische Initiative von Nationalrat Claude Frey (R, NE) eine Revision des Bundesgesetzes \u00fcber das Internationale Privatrecht (IPRG) verlangt, um diese Unsicherheit zu beseitigen, beantragt die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates, das IPRG so zu erg\u00e4nzen, dass das Schiedsgericht unabh\u00e4ngig von einer zum gleichen Streitgegenstand zwischen den gleichen Parteien vor einem anderen Gericht h\u00e4ngigen Klage \u00fcber seine Zust\u00e4ndigkeit entscheidet. Mit dem vorliegenden Entwurf wird den Schiedsgerichten eine positive und klare Verhaltensregel zur Verf\u00fcgung gestellt.</p><p>Der Bundesrat stimmte in seiner Stellungnahme dem Gesetzentwurf zu.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Beide Kammern stimmten der Vorlage diskussionslos zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a0186 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 \u00fcber das Internationale Privatrecht wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Abs. 4</p><p>Das Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz entscheidet \u00fcber seine Zust\u00e4ndigkeit unabh\u00e4ngig von Artikel\u00a09 dieses Gesetzes.</p>","ReasonText":"<p>Das internationale Schiedsgerichtswesen hat in den vergangenen drei Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Immer mehr internationale Handelsstreitigkeiten werden auf diesem Weg geregelt. Die Zunahme der Handelst\u00e4tigkeit hat auch zu mehr und h\u00e4ufig komplexen Streitf\u00e4llen gef\u00fchrt. Die betroffenen Parteien wollen nicht der Gerichtsbarkeit des jeweils anderen Staates unterworfen sein. Dagegen hat die Schiedsgerichtsbarkeit den Vorteil, dass sie den in den Streitfall verwickelten Parteien das Gef\u00fchl gibt, sie k\u00f6nnten ihre Argumente einer unparteilichen und unvoreingenommenen Beh\u00f6rde unterbreiten. Im Bereich des Handels gibt es zwei Arten internationaler Schiedsgerichte: die Ad-hoc-Schiedsgerichte, bei denen sich die Parteien auf die Bezeichnung eines oder mehrerer Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einigen, und die institutionalisierten Schiedsgerichte, die von spezialisierten Institutionen organisiert werden. Zu den bekanntesten geh\u00f6ren das der Weltbank angegliederte Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) und das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris (IHK); aber auch die Schweiz hat verschiedene bedeutende Schiedsgerichte, so in Z\u00fcrich, Basel und Genf; sie sind allesamt den Handelskammern angegliedert.</p><p>Die Schweiz spielt im internationalen Schiedsgerichtswesen eine wichtige Rolle; dies einerseits aufgrund ihrer langen Tradition, andererseits aber auch wegen ihrer Neutralit\u00e4t, derentwegen die Wahl h\u00e4ufig auf ein Schweizer Schiedsgericht f\u00e4llt. So finden mehr Schiedsgerichtsf\u00e4lle der Internationalen Handelskammer in der Schweiz als in Frankreich statt, obwohl deren Sitz in Paris ist. Die Mehrsprachigkeit des schweizerischen Rechtes und kompetente und mehrsprachige Juristinnen und Juristen eignen sich besonders gut f\u00fcr internationale Rechtsf\u00e4lle.</p><p>Die Entwicklung des internationalen Schiedsgerichtswesens ist also zweifellos im Interesse der Schweiz. Sie tr\u00e4gt zu deren internationaler Ausstrahlung bei. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te sind sich dessen bewusst. Sie haben n\u00e4mlich das 12. Kapitel des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 \u00fcber das Internationale Privatrecht (IPRG), das der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gewidmet ist, angenommen. Diese Vorschriften gelten f\u00fcr alle Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz, wenn beim Entstehen des Schiedsgerichtsfalls mindestens eine Partei nicht Wohnsitz bzw. f\u00fcr juristische Personen nicht Sitz in der Schweiz hat. </p><p>Dieses Gesetz war sehr erfolgreich. Es hat zur Entwicklung des Schiedsgerichtswesens in der Schweiz beigetragen und wurde von mehreren L\u00e4ndern nachgeahmt. Alle Fachleute aus diesem Bereich, ob in- oder ausl\u00e4ndisch, anerkennen seine Qualit\u00e4t und seine N\u00fctzlichkeit.</p><p>Im System des IPRG ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Gegen Urteile des Schiedsgerichtes kann nach Artikel\u00a0190 IPRG beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. Unser oberstes Gericht hat eine weise und wirksame Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt: Ohne in die Schiedsgerichtsbarkeit einzugreifen, hat es die Fehler, die es manchmal zu korrigieren gilt, behoben. Erst k\u00fcrzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass Artikel\u00a09 IPRG auch f\u00fcr Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gilt. Dies bedeutet Folgendes: Wenn die gleichen Parteien f\u00fcr den gleichen Streitfall, bevor sie das Schiedsgericht anrufen, an ein staatliches Gericht gelangen, muss das Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz das Verfahren einstellen, bis der ausl\u00e4ndische Richter entschieden hat, ob er zust\u00e4ndig ist oder nicht. Dabei k\u00f6nnen leider Jahre vergehen. Grunds\u00e4tzlich haben die meisten L\u00e4nder das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen von 1958 \u00fcber die Anerkennung und die Vollstreckung internationaler Schiedsspr\u00fcche (\u00dcbereinkommen von New York) ratifiziert. Dieses verpflichtet den staatlichen Richter die Schiedsspr\u00fcche anzuerkennen und sich als nicht zust\u00e4ndig zu bezeichnen. In der Praxis kann es aber ernsthafte Schwierigkeiten geben.</p><p>Das Bundesgericht hat entschieden, dass aufgrund des geltenden Rechtes nicht den Schiedsrichtern der Vorzug gegeben werden kann, obwohl verschiedene Kommentatoren dieser Ansicht sind. Deshalb muss das IPRG entsprechend angepasst werden. Damit w\u00fcrde unsere Gesetzgebung dazu beitragen, dass die Schweiz als Land f\u00fcr internationale Schiedsgerichtsf\u00e4lle weiter an Attraktivit\u00e4t gewinnt. Man darf nicht vergessen, dass wir im Wettbewerb stehen mit so wichtigen internationalen Zentren wie London oder Paris, aber auch mit New York, Stockholm, Den Haag und vielen mehr. Die Tatsache, dass es reicht, irgendeine Klage bei einem ausl\u00e4ndischen Gericht einzureichen, bevor das Schiedsverfahren formell er\u00f6ffnet ist, um ein Schiedsverfahren in der Schweiz manchmal f\u00fcr Jahre lahm zu legen, h\u00e4lt die Akteure des internationalen Handels sicher davon ab, ihre Streitf\u00e4lle vor Schweizer Schiedsgerichten zu l\u00f6sen. Deshalb muss das Gesetz ge\u00e4ndert werden, und zwar so, dass es klar ist, dass der Schiedsrichter auch dann \u00fcber seine Zust\u00e4ndigkeit entscheiden kann, wenn eine Klage bei einem ausl\u00e4ndischen Gericht h\u00e4ngig ist. Damit ist keinerlei Missbrauchsrisiko verbunden, denn sollten die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sich f\u00e4lschlicherweise als zust\u00e4ndig erkl\u00e4ren oder dazu falsche rechtliche \u00dcberlegungen anstellen, bleibt nach Artikel\u00a0190 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b IPRG immer die Beschwerde ans Bundesgericht offen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Frey Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160125941597)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1770758069437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016668800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}