{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020419,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020419,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.419","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Volksabstimmungen. Beh\u00f6rdliche Information statt Propaganda","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) sei durch die folgende Bestimmung zu erg\u00e4nzen:</p><p>Art. 11a Beh\u00f6rdliche Information im Abstimmungskampf</p><p>Beh\u00f6rdliche Information im Abstimmungskampf hat sich auf die sachlichen Aspekte zu beschr\u00e4nken. Dem Bundesrat und der Bundesverwaltung ist es insbesondere verwehrt, eine eigentliche Abstimmungskampagne zu f\u00fchren oder eine solche zu unterst\u00fctzen.</p>","ReasonText":"<p>Der Anspruch auf unverf\u00e4lschte Willenskundgabe ist ein Eckpfeiler einer jeden demokratischen Grundordnung. Er stellt sicher, dass kein Abstimmungs- und Wahlergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen der Stimmb\u00fcrger zuverl\u00e4ssig und unverf\u00e4lscht zum Ausdruck bringt. Der Anspruch wird in Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung verb\u00fcrgt und ist ein wesentlicher Bestandteil der verfassungsrechtlich gew\u00e4hrleisteten politischen Rechte.</p><p>F\u00fcr kantonale und kommunale Abstimmungen stellt das Rechtsmittel der Stimmrechtsbeschwerde notfalls sicher, dass dem Anspruch auf unverf\u00e4lschte Willenskundgabe Nachachtung verschafft wird. Entsprechend hat das Bundesgericht die Anforderungen an beh\u00f6rdliche Aufkl\u00e4rung und Information im Vorfeld von kantonalen und kommunalen Abstimmungen in einer reichhaltigen Rechtsprechung konkretisiert. Das Bundesgericht verbietet es den Beh\u00f6rden etwa, mit staatlichen Mitteln eine Abstimmungspropaganda f\u00fcr eigene Abstimmungsvorlagen zu finanzieren. Die Beh\u00f6rde muss darauf verzichten, die Stimmb\u00fcrger in einer \u00fcber sachliche Information hinausgehenden Weise zu beeinflussen.</p><p>Auf Bundesebene fehlt eine Bestimmung, welche die Bundesbeh\u00f6rden im Sinne der vom Bundesgericht entwickelten Grunds\u00e4tze zur Zur\u00fcckhaltung im Abstimmungskampf anhalten w\u00fcrde. Es erstaunt daher nicht, dass sich Eingriffe der Bundesbeh\u00f6rde in laufende Abstimmungsk\u00e4mpfe in den letzten Jahren geh\u00e4uft und intensiviert haben. Mitunter haben sie ein Ausmass angenommen, welches nach einer gesetzlichen Regelung ruft. Unvergessen ist etwa die Intervention der Bundesbeh\u00f6rden knapp zwei Wochen vor der Abstimmung \u00fcber die Milit\u00e4rgesetzrevision im Juni 2001, als sich der Gesamtbundesrat und das Parlament in einer breit angelegten Inseratekampagne gegen die Gegner der Abstimmungsvorlage und gegen den Exponenten der Gegner in Szene setzten. Auch im Vorfeld der Uno-Abstimmung vom M\u00e4rz 2002 setzte sich der Bundesrat in propaganda\u00e4hnlicher Weise f\u00fcr den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen ein. Einzelne Magistraten exponierten sich dabei an zweifelhaften Veranstaltungen, welche in keinem sachlichen Zusammenhang zur Abstimmungsvorlage standen. F\u00fcr all diese Aktivit\u00e4ten st\u00fctzte sich der Bundesrat auf die geltenden Artikel\u00a010 und 11 RVOG, welche die Information der \u00d6ffentlichkeit durch den Bundesrat sowie die bundesr\u00e4tliche Kommunikation mit derselben regeln. Diese Praxis ist weder durch den Wortlaut noch durch die systematische Einordnung der betreffenden Bestimmungen gedeckt. Artikel\u00a010 und 11 RVOG regeln die allgemeine Information durch den Bundesrat und seine Kommunikation mit der \u00d6ffentlichkeit. Demgegen\u00fcber sind Abstimmungsfragen im Bundesgesetz \u00fcber die politischen Rechte geregelt. Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte f\u00fchrt aus, dass der Abstimmungsvorlage eine \"kurze, sachliche Erl\u00e4uterung des Bundesrates\" beigegeben wird. Dass im Bundesgesetz \u00fcber die politischen Rechte keine weiteren Informations- und Kommunikationst\u00e4tigkeiten des Bundesrats festgehalten werden, kann im Sinne eines qualifizierten Schweigens des Gesetzgebers wohl nur dahingehend interpretiert werden, dass sie f\u00fcr den Abstimmungskampf nicht vorgesehen sind. Es erstaunt daher, dass sich der Bundesrat f\u00fcr seine Abstimmungskampagnen auf Artikel\u00a010 und 11 RVOG abst\u00fctzt.</p><p>Weil er es aber dennoch tut und damit den Anspruch auf unverf\u00e4lschte Willenskundgabe gef\u00e4hrdet, dr\u00e4ngt sich eine besondere Bestimmung im RVOG auf, welche Stellungnahmen des Bundesrates im Abstimmungskampf regelt. Die ausufernde, in den nichtssagenden Begriff der Kommunikation gekleidete Abstimmungsinformation durch den Bundesrat entspricht leider immer \u00f6fter der vom Bundesgericht verp\u00f6nten beh\u00f6rdlichen Propaganda.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Fehr Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1064275200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"4","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712773177640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016755200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}