{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020421,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020421,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.421","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"\u00c4nderung des URG. Vervielf\u00e4ltigung von Tontr\u00e4gern zum Zweck der Sendung in Radio und Fernsehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein.</p><p>Das Urheberrechtsgesetz (URG) wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 35bis</p><p>Die Sendeunternehmen sind berechtigt, im Handel erh\u00e4ltliche Tontr\u00e4ger auf Band, Film, Festplatte oder jeden anderen zur Vervielf\u00e4ltigung geeigneten Tr\u00e4ger aufzunehmen, um sie, wie in Artikel\u00a035 vorgesehen, zu senden.</p>","ReasonText":"<p>Die Sendeunternehmen, sowohl die privaten Anstalten als auch die SRG SSR Id\u00e9e suisse, haben Probleme in ihren Beziehungen zur Tontr\u00e4gerindustrie, welche im Zusammenhang mit den Rechten, die sich aus der Verwendung von im Handel erh\u00e4ltlichen Tontr\u00e4gern in den Programmen ergeben, prim\u00e4r ausl\u00e4ndischen Interessen dient. Da die Revision des URG noch einige Zeit in Anspruch nehmen d\u00fcrfte, w\u00e4re es dringlich, wenigstens diese Frage so schnell wie m\u00f6glich zu regeln.</p><p>Wie in allen anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern haben die Hersteller von Tontr\u00e4gern auch in der Schweiz nicht das Recht, deren Ausstrahlung im Rundfunk zu erlauben oder zu verbieten, sondern haben wie die K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung (die hierf\u00fcr von den Sendeunternehmen in der Schweiz bezahlten Betr\u00e4ge sind bedeutend und haben sich in den letzten f\u00fcnf Jahren verf\u00fcnffacht).</p><p>Die seit 1961 geltende internationale Norm wollte die Tontr\u00e4gerindustrie 1996 - allerdings ohne Erfolg - \u00e4ndern. Die Tontr\u00e4gerindustrie sucht mittels Gerichtsverfahren, sozusagen durch die Hintert\u00fcr, diese internationale Regelung zu umgehen, indem sie sich auf das Vervielf\u00e4ltigungsrecht st\u00fctzt und damit Handlungen verbieten lassen will, die f\u00fcr die Ausstrahlung im Rundfunk technisch notwendig, aber wirtschaftlich bedeutungslos sind. </p><p>Die Verbreitung von Rundfunksendungen unter Zuhilfenahme von Tontr\u00e4gern, die auf dem Markt erh\u00e4ltlich sind, ist in der Tat nicht m\u00f6glich, ohne dass diese Tontr\u00e4ger vor der Sendung auf eine Festplatte oder auf die Tonspur eines Radio- oder Fernsehprogramms aufgenommen werden. Fast alle Rundfunkstationen arbeiten heute mit einem Server, d. h., die Titel werden nicht mehr ab Tr\u00e4ger, sondern ab Festplatte abgespielt. Genau wie beim Auflegen einer Schallplatte auf den Plattenspieler handelt es sich dabei nicht um eine neue oder eine zus\u00e4tzliche Ben\u00fctzungsform, sondern um eine technische Handlung, die heute notwendig ist, um bespielte Tontr\u00e4ger \u00fcber eine Antenne auszustrahlen. Beim Fernsehen war vorg\u00e4ngiges Aufnehmen immer schon erforderlich und stellt nichts Neues dar. Wollte man den Rundfunkveranstaltern verbieten, die digitale (elektronische) Technik zu verwenden, w\u00e4re dies das Gleiche, wie wenn man von Journalisten und Journalistinnen verlangen w\u00fcrde, dass sie ihre Artikel auf alten Schreibmaschinen oder von Hand schreiben. </p><p>Aufgrund eines Zwischenentscheides des Bundesgerichtes aus dem Jahre 1999 sind die Rundfunkanstalten in der Schweiz dem Diktat der amerikanischen Tontr\u00e4gerfirmen unterworfen und ohne Kontrolle \u00fcber die Preise und die Vertragsbedingungen; dies im Gegensatz zu den Tarifen f\u00fcr Musik, die von der Eidgen\u00f6ssischen Schiedskommission f\u00fcr die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten genehmigt werden. Die in einem Kartell organisierte Tontr\u00e4gerindustrie boykottiert in erpresserischer Weise die Rundfunkanstalten, welche nicht die Vertr\u00e4ge mit den \u00fcberh\u00f6hten Forderungen unterschreiben, indem sie sich weigert, ihnen die Neuerscheinungen auszuliefern, und den K\u00fcnstlern und K\u00fcnstlerinnen gest\u00fctzt auf Exklusivvertr\u00e4ge sogar verbietet, diesen Anstalten Interviews zu geben. Auch im Bereich des Fernsehens laufen Prozesse. Ein in Bern gef\u00e4lltes Urteil gibt dem Fernsehen Recht, indem es das Recht auf freie Information geltend macht. Das Urteil wird ans Bundesgericht weitergezogen. Weitere Verfahren sind in der Schweiz noch h\u00e4ngig.</p><p>Die gegenw\u00e4rtige Situation, in der Sendeunternehmen, die sich nicht dem Diktat der Tontr\u00e4gerindustrie beugen, damit rechnen m\u00fcssen, dass ihnen die Verwendung der Tontr\u00e4ger untersagt wird, wendet sich auch gegen die Autoren, Komponisten und K\u00fcnstler, welche lediglich eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Ausstrahlung ihrer Werke am Radio und am Fernsehen sowie Publicity f\u00fcr ihre Leistungen erwarten.</p><p>Der Augenblick ist gekommen, um diese Frage mit Hilfe der vorgeschlagenen Regelung zu kl\u00e4ren, da das geltende URG verschiedene Interpretationen zul\u00e4sst. Die Rundfunk- und Fernsehanstalten wollen sich auf keinen Fall auf Kosten der k\u00fcnstlerischen Leistungen schadlos halten. Im Gegenteil, sie wollen diese entsch\u00e4digen, und zwar gut. Sie wollen aber nicht zum Nachteil des k\u00fcnstlerischen Schaffens und der Autoren und Autorinnen in ihrer T\u00e4tigkeit bei der Verwendung von Tontr\u00e4gern behindert werden, die wie \u00fcberall in Europa durch das Gesetz erlaubt ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Lombardi Filippo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198083334763)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1712775587473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016755200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}