{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020440,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020440,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.440","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs f\u00fcr Arbeitnehmerforderungen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Nach dem geltenden Bundesgesetz \u00fcber Schildbettreibung und Konkurs (SchKG) sind im Falle eines Konkurses diejenigen Arbeitnehmerforderungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis in der ersten Klasse privilegiert, die in den letzten sechs Monaten vor Konkurser\u00f6ffnung entstanden oder f\u00e4llig geworden sind, sowie die Forderungen wegen vorzeitiger Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses infolge Konkurses und die R\u00fcckforderungen von Kautionen (Art. 219 Abs. 4 Bst. A SchKG). Nicht von diesem Privileg profitieren k\u00f6nnen gem\u00e4ss der Rechtsprechung des Bundesgerichts Arbeitnehmer, die gegen\u00fcber dem Arbeitgeber \u00fcber eine weitgehende Unabh\u00e4ngigkeit und Selbst\u00e4ndigkeit verf\u00fcgen. Dagegen unterstehen dem Privileg die L\u00f6hne s\u00e4mtlicher Arbeitnehmer, die in einem Subordinationsverh\u00e4ltnis zum Arbeitgeber stehen, und zwar unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen H\u00f6he des Gehalts und betragsm\u00e4ssig unbeschr\u00e4nkt.</p><p>Diese Situation erscheint stossend, wenn die Lohnanspr\u00fcche von Arbeitnehmern mit sehr hohen L\u00f6hnen zu Lasten der \u00fcbrigen Gl\u00e4ubiger privilegiert werden. Die Kommission beantragt deshalb, das Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs in dem Sinne zu \u00e4ndern, dass Forderungen von Arbeitnehmern nur bis zum Betrag des gem\u00e4ss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126 000 Fr.) unter das Privileg fallen. Eine allf\u00e4llig \u00fcber diesen H\u00f6chstbetrag hinausgehende Teilforderung w\u00e4re - zusammen mit den Forderungen der \u00fcbrigen Gl\u00e4ubiger - in der dritten Klasse einzuordnen. (Quelle: Bericht der Rechtskommission des Nationalrates)</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Stossrichtung der von der nationalr\u00e4tlichen Rechtskommission vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).</p><p>Mit der vorgeschlagenen Begrenzung des in der ersten Klasse privilegierten Forderungsbetrages wird das auf einen geb\u00fchrenden Sozialschutz abzielende Konkursprivileg des Arbeitnehmers auf seine urspr\u00fcngliche Funktion zur\u00fcckgef\u00fchrt. Exzessive L\u00f6hne sollen der Privilegierung, die prim\u00e4r den wirtschaftlich abh\u00e4ngigen Arbeitnehmer im Auge hat, nicht mehr in vollem Umfang unterliegen. Der Bundesrat beurteilt den vorgeschlagenen H\u00f6chstbetrag von 126 000 CHF, der in der Verordnung zum Unfallversicherungsgesetz festgelegt und regelm\u00e4ssig der Teuerung angepasst wird, als angemessen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sollen allerdings Forderungen aus Sozialpl\u00e4nen von der vorgeschlagenen Regelung ausgenommen werden. Arbeitnehmer, die ein gew\u00f6hnliches Gehalt empfangen, aber gest\u00fctzt auf einen Sozialplan einen einmaligen, die privilegierte Obergrenze \u00fcberschreitenden Anspruch zugute haben, w\u00fcrden im Vergleich zum geltenden Recht sonst eine Einbusse riskieren. Arbeitnehmer, die einem Sozialplan unterstehen, sind meistens besonders schutzbed\u00fcrftig und k\u00f6nnen nicht mit Empf\u00e4ngern hoher L\u00f6hne verglichen werden. (Quelle: Medienmitteilung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 11.11.2009)</p>","Proceedings":"<p>Nachdem der <b>Nationalrat</b> die Frist f\u00fcr die Ausarbeitung einer Vorlage 2006 und 2008 verl\u00e4ngert hatte, unterbreitete ihm die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK-N) in der Wintersession 2009 einen Gesetzesentwurf zur Beratung. </p><p>Der Kommissionssprecher Andr\u00e9 Daguet (S, BE) erinnerte an den Hintergrund der parlamentarischen Initiative: In der Vergangenheit waren teilweise sehr hohe Arbeitnehmerbez\u00fcge in der ersten Klasse privilegiert worden, was nicht der urspr\u00fcnglichen Absicht des Gesetzgebers entsprach. Jetzt liege es am Rat, die Festsetzung des H\u00f6chstbeitrages und die Anpassung an die Teuerung in der Form eines dynamischen Verweises zu kl\u00e4ren. Ein solcher bringe den Vorteil, dass das Gesetz nicht immer wieder revidiert werden m\u00fcsse. </p><p>Nachdem in der Eintretensdebatte die Sprecherinnen und Sprecher s\u00e4mtlicher Fraktionen ihre grunds\u00e4tzliche Zustimmung signalisiert hatten, trat der Rat auf die Vorlage ein, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden w\u00e4re. In der Detailberatung standen die Bestimmungen im Mittelpunkt, die der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme im Sinne von Pr\u00e4zisierungen bzw. Erg\u00e4nzungen als Antr\u00e4ge eingebracht hatte und die vorberatende Kommission zur \u00dcbernahme beantragte. Die zentrale, vom Bundesrat zur geringf\u00fcgigen formalen Anpassung vorgeschlagene Bestimmung pr\u00e4zisiert die Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ersten Klasse bis zum Betrag des gem\u00e4ss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes von 126 000 Franken (Art. 219 Abs. 4 Bst. a). Eine zweite, vom Bundesrat neu vorgeschlagene Bestimmung regelt zudem Forderungen aus Sozialpl\u00e4nen, die fr\u00fchestens sechs Monate vor der Konkurser\u00f6ffnung entstanden oder f\u00e4llig geworden sind (Bst. ater).</p><p>Der Nationalrat stimmte den neuen Vorschl\u00e4gen des Bundesrates und der Kommission ohne Gegenantrag zu, mit einer Ausnahme: Den Forderungen aus Sozialpl\u00e4nen, die eine Kommissionsminderheit Pirmin Schwander (V, SZ), ausschliessen wollte, stimmte der Rat mit 110 zu 45 Stimmen zu. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 117 zu 37 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> stiess die Vorlage auf breite Zustimmung. Wie der Kommissionssprecher Hermann B\u00fcrgi (V, TG) ausf\u00fchrte, hatte sich die vorberatende Kommission den Beschl\u00fcssen des Nationalrates angeschlossen und die Gesetzesvorlage schliesslich einstimmig verabschiedet. In der Folge nahm auch der St\u00e4nderat den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 31 Stimmen an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 191 zu 2 und im St\u00e4nderat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 11. April 1889 \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sei dahin gehend abzu\u00e4ndern, als zur Berechnung der privilegierten Forderungen von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis sowie der ebenso privilegierten Forderungen wegen vorzeitiger Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses infolge Konkurses des Arbeitgebers lediglich Forderungen im Umfang bis zum doppelten H\u00f6chstbetrag des versicherten Verdienstes gem\u00e4ss Unfallversicherungsgesetz als Erstklassforderungen in Betracht gezogen werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die in der j\u00fcngsten Vergangenheit ruchbar gewordenen exorbitanten Bez\u00fcge und arbeitsvertraglichen Tricks gewisser Akteure unseres Wirtschaftslebens haben die \u00d6ffentlichkeit schockiert. Ob diese Abzockerei in einem Kausalzusammenhang mit spektakul\u00e4ren Konkursen steht, kann offen gelassen werden.</p><p>Dass im Rahmen von Konkursverfahren entsprechende Forderungen die Privilegierung von Erstklassforderungen geniessen sollen, ist unverst\u00e4ndlich und stossend und wurde wohl urspr\u00fcnglich vom Gesetzgeber nicht so gewollt.</p><p>Die unbegrenzte Privilegierung widerspricht dem Geist des Gesetzes und kann dazu f\u00fchren, dass zu Recht privilegierte Forderungen von Arbeitnehmern nur in eingeschr\u00e4nktem Umfang befriedigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Es kann nicht Sache des Gesetzgebers sein, unanst\u00e4ndig hohe L\u00f6hne mittels Konkursprivileg indirekt zu legitimieren. Der Gesetzgeber muss hier Remedur schaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Zanetti Roberto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276853310910)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757475393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1024617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}