{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020465,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020465,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.465","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Gesicherter Lebensunterhalt f\u00fcr Kinder in Einelternfamilien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass der Lebensunterhalt von Kindern in Einelternfamilien wie folgt gesichert wird:</p><p>- F\u00fcr jedes in einer Einelternfamilie lebende Kind, zu dessen Lebensunterhalt der andere Elternteil nicht oder ungen\u00fcgend beitr\u00e4gt, muss ein existenzsicherndes Grundeinkommen eingef\u00fchrt werden.</p><p>- Die Alimentenbevorschussung und das -inkasso sind auf Bundesebene einzuf\u00fchren und in das Sozialversicherungssystem einzugliedern.</p>","ReasonText":"<p>Wenn sich Eltern scheiden, trennen oder getrennt und unverheiratet leben, dann ist das Kind von den Alimenten des anderen Elternteils abh\u00e4ngig. Bei der Alimentenbezahlung gibt es h\u00e4ufig Probleme, weil der alimentenpflichtige Elternteil diese nicht bezahlen kann oder will. Daher leben gerade Kinder in Einelternfamilien h\u00e4ufig in Armut, wie die Statistiken zeigen. 84 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen (Bundesamt f\u00fcr Statistik, BfS, 1996). 20 Prozent der Alleinerziehenden in der Schweiz sind arm, wenn die Einkommensgrenze f\u00fcr den Bezug von Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV als Massstab genommen wird (Armutsstudie 1997).</p><p>Laut neueren Untersuchungen leben in der Schweiz bis zu 10 Prozent der Bev\u00f6lkerung unter der Armutsgrenze. Der eben erschienene Sozialbericht des BfS, \"Wohlstand und Wohlbefinden. Lebensstandard und soziale Benachteiligung in der Schweiz\", zeigt, dass gerade Alleinerziehende sowohl objektiv in Bezug auf die \u00e4usseren Lebensbedingungen als auch subjektiv in Bezug auf die Zufriedenheit mit dem Leben besonders schlecht gestellt sind. Erg\u00e4nzungsleistungen verm\u00f6gen die finanzielle Situation der Einelternfamilien nicht gen\u00fcgend zu verbessern.</p><p>Ursachen f\u00fcr die besondere Armutsbetroffenheit von Einelternfamilien sind spezifische Benachteiligungen:</p><p>- So ist die elterliche Verantwortung speziell im finanziellen Bereich zwischen getrennt lebenden Eltern einseitig verteilt, dies zulasten der Alleinerziehenden und der Kinder.</p><p>- Kinderalimente fehlen oder sind ungen\u00fcgend. Zudem wird der finanzielle Ausfall des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch Alimentenbevorschussung und -inkasso ungen\u00fcgend ausgeglichen.</p><p>- Zudem fallen Kinderkosten in einem Haushalt mit nur einem Elternteil um rund 50 Prozent mehr ins Gewicht als in einem Paarhaushalt mit Kindern.</p><p>Die Praxis des Bundesgerichtes bel\u00e4sst dem unterhaltsverpflichteten Elternteil das Existenzminimum unter allen Umst\u00e4nden. Daher bekommen Kinder h\u00e4ufig keine Alimente. Falls Alimente ausbezahlt werden, sind diese h\u00e4ufig zu niedrig, um die Lebensunterhaltskosten eines Kindes nur ann\u00e4hernd zu decken. Das heutige System der Alimentenbevorschussung und des Inkassos hilft gerade denjenigen am wenigsten, die Unterst\u00fctzung am meisten brauchen: Ohne vertraglich oder vom Richter bzw. der Richterin festgelegte Alimente gibt es keine Bevorschussung, und die Vorsch\u00fcsse d\u00fcrfen nicht h\u00f6her sein als die festgelegten Alimente. Alimenteninkasso und -bevorschussung sind zudem kantonal unterschiedlich geregelt, was zu einer ungleichen Behandlung der Betroffenen f\u00fchrt. Manche Kantone kennen Einkommensgrenzen f\u00fcr die Bevorschussung von Kinderalimenten.</p><p>Wenn Kinder einen Elternteil durch Tod verlieren, erhalten sie eine Waisenrente und damit einen sozialversichrungsrechtlichen Schutz. Auf die Alimente besteht hingegen kein Rechtsanspruch. Damit werden Kinder in Einelternfamilien (Halbwaisen, Kinder von Rentnern und Rentnerinnen, Kinder geschiedener und nicht verheirateter Eltern) bez\u00fcglich ihrer sozialen Sicherung unterschiedlich behandelt. Diese ungleiche Behandlung der Kinder von Alleinerziehenden widerspricht dem Diskriminierungsverbot der Konvention \u00fcber die Rechte des Kindes.</p><p>Daher muss auf Bundesebene die Existenz f\u00fcr Kinder in Einelternhaushalten gesichert werden. Die Alimentenbevorschussung muss sich analog der Waisenrente am Lebensbedarf des Kindes orientieren. Zudem muss ein einheitliches Alimenten-Inkassoverfahren eingef\u00fchrt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Teuscher Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1069804800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1712741596540)\/","SubmissionDate":"\/Date(1038441600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}