{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020473,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020473,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.473","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"CO2-Gesetz. Anreize f\u00fcr energetisch wirksame Massnahmen im Geb\u00e4udebereich","Description":null,"InitialSituation":"<p>In Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler m\u00f6chte die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Teil des Ertrags der CO2-Abgabe auf Brennstoffen f\u00fcr ein nationales F\u00f6rderprogramm f\u00fcr Geb\u00e4udesanierungen verwenden und unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Vorlage. Da in Geb\u00e4uden das gr\u00f6sste kosteneffiziente Einsparpotenzial besteht, w\u00e4re ein solches Programm einer der tragenden Pfeiler der Schweizer Klimapolitik. In einer Anh\u00f6rung zeigten sich die Kantone im Gegensatz zu fr\u00fcheren Stellungnahmen offen f\u00fcr diesen Finanzierungsmechanismus. </p><p>Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, ihren Entwurf zu einem \"Bundesgesetz \u00fcber Anreize f\u00fcr energetisch wirksame Massnahmen im Geb\u00e4udebereich\" (\u00c4nderung des CO2-Gesetzes, Erg\u00e4nzung des Obligationenrechts) anzunehmen. Die bereitgestellten F\u00f6rdergelder sollen in erster Linie f\u00fcr energetische Geb\u00e4udesanierungen und in minderem Ausmass f\u00fcr die F\u00f6rderung erneuerbarer Energien bei Geb\u00e4uden eingesetzt werden. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt der Gesetzesentwurf eine Anpassung des Mietrechts, welche die \u00dcberw\u00e4lzung der CO2-Abgabe an die Mieter regeln soll. </p><p>(Quelle: Medienmitteilung UREK-N vom 27.01.2009, mit Erg\u00e4nzungen)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine rechtsb\u00fcrgerliche Kommissionsminderheit Nichteintreten auf die Vorlage. Eintreten wurde jedoch mit 110 zu 62 Stimmen beschlossen.</p><p>Der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner Kommission und entschied, das CO2-Gesetz so zu \u00e4ndern, dass k\u00fcnftig ein Drittel der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen, maximal aber 200 Millionen Franken j\u00e4hrlich, f\u00fcr die energetische Geb\u00e4udesanierung reserviert sind. Gem\u00e4ss Nationalrat soll der Grossteil dieses Betrags f\u00fcr Investitionen zum Energiesparen (Isolation der Geb\u00e4udeh\u00fclle) verwendet werden, 30 Millionen sind f\u00fcr die F\u00f6rderung erneuerbarer Energien im Geb\u00e4udebereich vorgesehen. Die Finanzhilfen werden nur an Kantone ausgerichtet, welche sich mit Beitr\u00e4gen selbst an den Massnahmen beteiligen. Abweichend vom Vorschlag der Kommission beschloss das Plenum, das F\u00f6rderprogramm statt auf f\u00fcnf auf zehn Jahre zu befristen. Nach f\u00fcnf Jahren muss jedoch seine Wirksamkeit evaluiert werden. Auf die Erg\u00e4nzung des Obligationenrechts bzw. die \u00c4nderung des Mietrechts wurde verzichtet.</p><p>Die Debatte verlief nicht nach dem klassischen Links-Rechts-Muster. Konfrontationen gab es zwischen b\u00fcrgerlichen Wirtschaftsvertretern unterschiedlicher Branchen. Die Bef\u00fcrworter argumentierten unter anderem, es sei besser, im Inland zu investieren, als Geld f\u00fcr ausl\u00e4ndische Klima-Zertifikate und f\u00fcr \u00d6limporte auszugeben. Die Vorlage leiste einen Beitrag zum Klimaschutz und st\u00fctze gleichzeitig die Konjunktur. Die Gegner wollten steuerliche Anreize f\u00fcr Geb\u00e4udesanierungen anstelle direkter Subventionen. Hier werde eine reine Lenkungsabgabe mit bisheriger hundertprozentiger R\u00fcckverteilung an Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft in eine Steuerabgabe umgewandelt.</p><p>Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 113 zu 57 Stimmen angenommen. Knapp die H\u00e4lfte der RL-Fraktion lehnte sie ab. In der SVP-Fraktion gab es 11 bef\u00fcrwortende Stimmen. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>blieb unbestritten, dass der gr\u00f6ssere Teil der zweckgebundenen Mittel (200 Millionen Franken) f\u00fcr Geb\u00e4udeisolationen und damit zum Energiesparen verwendet werden soll. Er beschloss jedoch entgegen dem Nationalrat den Teil, welcher f\u00fcr die F\u00f6rderung erneuerbarer Energien im Geb\u00e4udebereich eingesetzt werden soll, auf maximal einen Drittel bzw. 67 Millionen Franken zu erh\u00f6hen. Nebst erneuerbaren Energien wollte der St\u00e4nderat aus diesem Anteil auch die Nutzung von Abw\u00e4rme und die Geb\u00e4udetechnik subventionieren. </p><p>Im Unterschied zum Nationalrat verzichtete der St\u00e4nderat auf die explizite Vorschrift, Bundesbeitr\u00e4ge nur an Kantone auszurichten, die sich selber an den Kosten von Geb\u00e4udesanierungen beteiligen. Er verlangte aber f\u00fcr die Ausrichtung der Finanzhilfen eine Programmvereinbarung mit den Kantonen. Die Beitr\u00e4ge zur Nutzung erneuerbarer Energien und von Abw\u00e4rme sollen \u00fcber bestehende F\u00f6rderprogramme von \"EnergieSchweiz\" ausgerichtet werden, bei denen ein ebenso hoher Beitrag der Kantone vorausgesetzt wird.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich bei s\u00e4mtlichen Differenzen dem St\u00e4nderat an.</p><p>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das ge\u00e4nderte Bundesgesetz \u00fcber die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) mit 102 zu 74 Stimmen bei 16 Enthaltungen an. Die SVP- und die RL-Fraktion votierten fast geschlossen dagegen. Der St\u00e4nderat stimmte mit 32 zu 10 Stimmen zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Das CO2-Gesetz ist wie folgt zu erg\u00e4nzen:</p><p>Art. 9 Abs. 7 </p><p>Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer, welche eine Verpflichtung gegen\u00fcber dem Bund eingehen und damit die Voraussetzungen f\u00fcr eine Abgabenbefreiung erf\u00fcllen, sind befugt, die resultierenden R\u00fcckerstattungen f\u00fcr ihre Investitionen zu verwenden. Der Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer ist nicht verpflichtet, diese R\u00fcckerstattungen an seine Mieter zu verg\u00fcten, sofern er glaubhaft darlegen kann, dass diese Mittel in energetisch wirksame Massnahmen fliessen.</p>","ReasonText":"<p>1. Verschiedene Untersuchungen, Umfragen und Analysen (beispielsweise durch die B\u00fcros Econcept und Prognos) haben gezeigt, dass im Geb\u00e4udebereich Anreize f\u00fcr energetische Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes fehlen. </p><p>2. Gem\u00e4ss CO2-Gesetz wird eine allf\u00e4llige CO2-Abgabe als Bestandteil der Heizkosten von den Geb\u00e4udenutzern bezahlt. Es ist davon auszugehen, dass die R\u00fcckverteilung an die Bev\u00f6lkerung ebenfalls an die Benutzer erfolgt. Investitionsanreize ergeben sich daraus keine. </p><p>3. Zus\u00e4tzliche energetische Investitionen setzen voraus, dass Anreize existieren, die im Geb\u00e4udebereich - \u00e4hnlich wie in der Wirtschaft - den Abschluss von Zielvereinbarungen und die damit verbundene Befreiung von der Abgabe f\u00f6rdern. Im wichtigen Mietwohnungsbereich fehlt diese F\u00f6rderungswirkung im Sinne des CO2-Gesetzes. Das Hauptproblem liegt darin, dass bei Mietwohnungen das Risiko und der Nutzen von Investitionen zur Verminderung des CO2-Ausstosses nicht den gleichen Personenkreis betreffen, weil: </p><p>- von der Verpflichtung des Vermieters, den Energieverbrauch zu senken, ausschliesslich die Mieter profitieren, denn nach CO2-Gesetz erfolgt die R\u00fcckerstattung an die Mieter und nicht an den Investor, welcher f\u00fcr die Kosten der Investitionen aufzukommen hat. Auch ist davon auszugehen, dass die \"Pro-Kopf-R\u00fcckverteilung\" prim\u00e4r den Mietern zugute kommen wird. F\u00fcr den Grossteil der Mieter kann davon ausgegangen werden, dass der Betrag der R\u00fcckverteilung die H\u00f6he einer allf\u00e4lligen CO2-Abgabe \u00fcbersteigt;</p><p>- nach geltendem und nach revidiertem Mietrecht energetische Massnahmen nur teilweise auf die Mieten \u00fcberw\u00e4lzt werden k\u00f6nnen. Gerade bei Altbauten, wo sich beim CO2-Ausstoss die gr\u00f6ssten Einsparungen erzielen liessen, fehlen aufgrund der in der Regel tiefen Mietertr\u00e4ge h\u00e4ufig die Eigenmittel f\u00fcr aufwendige energetische Sanierungen. </p><p>4. Falls sich die vereinbarten Ziele nicht erreichen lassen, muss die CO2-Abgabe nachgezahlt werden. Da der Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer, also der Vermieter, die Verpflichtung abschliesst, tr\u00e4gt er auch das Risiko einer Nachzahlung. Ob eine Weiterverrechnung der Nachzahlung an die Mieter m\u00f6glich sein wird, erscheint zumindest fraglich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Hegetschweiler Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244803297380)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757602587)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039737600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}