{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20020475,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20020475,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.475","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Aufhebung des Absinthverbots im Gesetz","Description":null,"InitialSituation":"<p>Das Schweizer Volk sprach sich 1908 infolge verschiedener tragischer Vorf\u00e4lle f\u00fcr ein Verbot von Absinth und Absinthnachahmungen aus. Bei der letzten Totalrevision der Bundesverfassung wurde diese Bestimmung aus dem Verfassungstext gestrichen. Es erscheint heute besser, solche Erzeugnisse zu reglementieren als ihnen das Locketikett der \"verbotenen Fr\u00fcchte\" umzuh\u00e4ngen. Die Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung ist bestimmt gr\u00f6sser, wenn ihr illegale, unkontrollierte Erzeugnisse angeboten werden, als wenn sie im Handel ein Erzeugnis erwerben kann, das allen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung gen\u00fcgt. Auch unter dem Gesichtspunkt der Alkoholpr\u00e4vention erscheint es w\u00fcnschenswerter, das Augenmerk auf s\u00e4mtliche alkoholischen Getr\u00e4nke zu richten, als zwischen legalen und illegalen Erzeugnissen zu unterscheiden.</p><p>Das Absinthverbot wurde seinerzeit vor allem wegen des hohen Thujongehalts in Absintherzeugnissen und somit im Interesse der Volksgesundheit erlassen. Mittlerweile konnten dank anerkannter wissenschaftlicher Gutachten die H\u00f6chstwerte f\u00fcr diese sch\u00e4dliche Substanz festgelegt werden, so dass sich spezifische Gesundheitsgef\u00e4hrdungen durch Thujon verhindern lassen. Bei einer Aufhebung des Absinthverbots w\u00e4re dieser Thujon-H\u00f6chstwert analog den anderen anishaltigen Spirituosen anzuwenden, was gem\u00e4ss geltendem Lebensmittelrecht Sanktionen bei Nichteinhaltung der H\u00f6chstwerte erm\u00f6glicht.</p><p>Die Aufhebung des Absinthverbots wurde vor allem von der Association R\u00e9gion Val-de-Travers verlangt, da die Bev\u00f6lkerung dieser Gegend die Wermutpflanze wieder anbauen und ein Absintherzeugnis mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) und gesch\u00fctzter geografischer Angabe (GGA) herstellen m\u00f6chte, was diesem Tal zu einer wirtschaftlichen Belebung verhelfen und seinen Landwirten eine Diversifizierungsm\u00f6glichkeit bieten w\u00fcrde.</p><p>St\u00e4nderat Jean-Claude Cornu (R, FR) reichte am 13. Dezember 2002 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Aufhebung des in den Artikeln 2, 11 und 47 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde (Lebensmittelgesetz, LMG) umschriebenen Absinthverbots verlangt.         </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> gab auf Antrag seiner Kommission der Initiative Cornu stillschweigend Folge. In der zweiten Phase schlug die Kommission dem Rat vor, das Absinthverbot im Lebensmittelgesetz und im Alkoholgesetz aufzuheben und damit den Absinth den \u00fcbrigen Spirituosen gleichzustellen. Somit gelte nun auch f\u00fcr den Absinth ein festgelegter Grenzwert f\u00fcr den maximalen Thujongehalt (10 mg/kg). Der St\u00e4nderat stimmte den beiden Gesetzes\u00e4nderungen diskussionslos und einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die zust\u00e4ndige Kommission, dem St\u00e4nderat zu folgen und den Absinth gesetzlich wie die anderen Spirituosen zu behandeln. Dem widersetzte sich Markus W\u00e4fler (E, ZH). Die gesundheitssch\u00e4digende Wirkung des Absinths habe sich nicht ver\u00e4ndert, weshalb im Interesse des Jugendschutzes am Absinthverbot festzuhalten sei. Ohne Diskussion schloss sich der Rat jedoch seiner Kommission und dem St\u00e4nderat an mit 142 zu 13 bzw. 126 zu 11 Stimmen.    </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein. Ziel dieser Initiative ist es, die gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen der Herstellung und Vermarktung von Absinth zu beseitigen. </p><p>Das Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992 wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 2 Abs. 4 Bst. a</p><p>a. f\u00fcr Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde, die f\u00fcr den Eigengebrauch bestimmt sind;</p><p>(Rest des Buchstabens streichen)</p><p>Art. 11</p><p>Aufgehoben</p><p>Art. 47 Abs. 1 Bst. d</p><p>d. Aufgehoben</p>","ReasonText":"<p>Das Absinthverbot, das im Jahre 1908 in die Bundesverfassung aufgenommen worden war, wurde im Rahmen der Totalrevision von 1999 nicht beibehalten. Trotzdem bleibt das Verbot auf Gesetzesebene (Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992; SR 817.0) und auf Verordnungsebene (Lebensmittelverordnung vom 1. M\u00e4rz 1995; SR 817.02) bestehen.</p><p>Die Aufrechterhaltung des Verbots ist nicht mehr gerechtfertigt, und zwar insbesondere aus folgenden Gr\u00fcnden:</p><p>- Im Interesse der Volksgesundheit wurde der maximale Gehalt an Thuyon (Substanz, der die sch\u00e4digende Wirkung von \u00fcberm\u00e4ssigem Absinthkonsum zugeschrieben wird) bereits klar geregelt (siehe Verordnung des EDI vom 26. Juni 1995 \u00fcber Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln; SR 817.021.23). Falls bei legaler Herstellung und anschliessendem Konsum von Absinth diese Vorschrift und weitere anwendbare Bestimmungen eingehalten werden, besteht f\u00fcr die Volksgesundheit folglich keine gr\u00f6ssere Gefahr als bei anderen Spirituosen. </p><p>- Der Absinth hat f\u00fcr das Val-de-Travers einen unbestreitbaren landwirtschaftlichen und historischen Wert. Wirtschaftliche, soziokulturelle und touristische Aspekte sind f\u00fcr die Region von Bedeutung. W\u00fcrde das Absinthverbot aufgehoben, so k\u00f6nnte im Val-de-Travers wieder (\"legal\") Absinth hergestellt werden. Damit w\u00fcrde man der stetig wachsenden Nachfrage gerecht, und es k\u00f6nnten l\u00e4ngerfristig neue Arbeitspl\u00e4tze geschaffen werden. Zudem w\u00fcrde die Landwirtschaft vielf\u00e4ltiger, weil Absinth, Pfefferminze, Zitronenmelisse und Hysop angebaut werden k\u00f6nnten. Die \"Gr\u00fcne Fee\", die \u00fcber unsere Landesgrenzen hinaus bekannt ist, w\u00e4re ein Werbetr\u00e4ger f\u00fcr das Val-de-Travers. Mit diesem gesch\u00e4tzten Produkt und allem, was dazugeh\u00f6rt, k\u00f6nnten das Val-de-Travers bekannt gemacht und ein positives, dynamisches Image dieser Region geschaffen werden. </p><p>- Das gesetzlich verankerte Absinthverbot verhindert, dass dieses authentische Erzeugnis durch eine gesch\u00fctzte Ursprungsbezeichnung (GUB) oder eine gesch\u00fctzte geographische Angabe (GGA) gesch\u00fctzt werden kann. Dabei sind in der franz\u00f6sischen Nachbarregion Herstellung und Verkauf \u00e4hnlicher Produkte erlaubt und nehmen ein immer gr\u00f6sseres Ausmass an. Damit k\u00f6nnte wahrscheinlich schnell in Vergessenheit geraten, dass der Absinth ein urspr\u00fcngliches und authentisches Erzeugnis des Val-de-Travers ist.</p><p>- Es ist der \"Association R\u00e9gion Val-de-Travers\" ein grosses Anliegen, dass das gesetzlich verankerte Absinthverbot aufgehoben wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Cornu Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1087542466703)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"55|2841","Category":"V","Modified":"\/Date(1770757355927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039737600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}