{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021008,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021008,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1008","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Banken behindern Behinderte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Kleine Bankfilialen werden aus Kostengr\u00fcnden geschlossen. Daf\u00fcr entstehen grosse Bereiche mit Automaten, die die gleichen Dienstleistungen wie ein Bankschalter erf\u00fcllen sollen. Damit werden jedoch \u00e4ltere Kunden und Menschen mit einer Behinderung zu Unrecht bestraft. Im Gegenzug werden teilweise schon Geb\u00fchren bei jenen Personen erhoben, die trotzdem einen Bankschalter aufsuchen wollen. Die meisten Bancomaten in der Schweiz sind jedoch nicht behindertengerecht ausgestattet oder angebracht, obwohl seit mehr als zehn Jahren bekannt ist, wie ein Bancomat f\u00fcr alle Kategorien der Betroffenen behindertengerecht ausgestattet werden kann. Eine Ver\u00e4nderung dieser unter Umst\u00e4nden sogar diskriminierenden Situation ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht absehbar.</p><p>Auch die Banken haben eine gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, die \u00fcber den kerngesunden, gut verdienenden Kunden hinausgeht und behinderte Menschen einschliesst statt ausgrenzt.</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat, die Banken an ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu erinnern? Wird sich der Bundesrat f\u00fcr die Anliegen der Behinderten aktiv und direkt einsetzen?</p><p>2. Inwiefern wird das vorgesehene Behindertengleichstellungsgesetz diese Situation konkret verbessern k\u00f6nnen?</p><p>3. Gibt es weitere M\u00f6glichkeiten, die Sensibilit\u00e4t f\u00fcr derartige Fragen in der Wirtschaft zu st\u00e4rken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 11. Dezember 2000 den Entwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen unterbreitet (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; BBl 2001 1715). Der St\u00e4nderat hat diese Vorlage im Herbst 2001 als Erstrat bereits beraten. Zurzeit ist die vorberatende Kommission des Nationalrates mit der Vorlage befasst.</p><p>Der Entwurf des BehiG, das Artikel\u00a08 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung konkretisieren wird, soll die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen verbessern. Benachteiligungen sollen weitestm\u00f6glich verhindert oder abgebaut werden. Der Bundesrat dokumentiert mit diesem Gesetzentwurf seinen Willen, vorhandene Barrieren, die Menschen mit Behinderungen den Alltag unn\u00f6tig erschweren, m\u00f6glichst zu vermeiden bzw. abzubauen. </p><p>Die rechtlichen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Umsetzung dieser Leitgedanken sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen privaten Anbieter von Dienstleistungen oder um das Gemeinwesen handelt. Das BehiG sieht in Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 subjektive Beschwerde- und Klagem\u00f6glichkeiten der Direktbetroffenen vor, mit denen Anspr\u00fcche bez\u00fcglich Dienstleistungsangeboten gegen\u00fcber dem Gemeinwesen, den SBB und den konzessionierten Transportunternehmen durchgesetzt werden k\u00f6nnen. F\u00fcr die \u00fcbrigen, privaten Anbieter von Dienstleistungen g\u00e4lte gem\u00e4ss Gesetzentwurf dagegen bloss ein Diskriminierungsverbot (Art. 6 BehiG) und ein Recht auf Entsch\u00e4digung (Art. 7 Abs. 3); sie k\u00f6nnten nicht zu positiven Massnahmen gezwungen werden. </p><p>1. Die Anliegen der Menschen mit Behinderungen sind unserer Gesellschaft oft noch zu wenig bewusst. Menschen mit Behinderungen geraten oft an unn\u00f6tige Hindernisse und Barrieren, die es ihnen erschweren, sich im \u00f6ffentlichen Raum zu bewegen und allt\u00e4gliche Verrichtungen vorzunehmen. Die Arbeiten am BehiG und die Diskussionen um die Volksinitiative \"Gleiche Rechte f\u00fcr Behinderte\" werden diese Sachverhalte breiten Kreisen deutlicher vor Augen f\u00fchren. </p><p>Der Bundesrat ist sich der Vorbildfunktion des Bundes bewusst und bem\u00fcht sich, seine Geb\u00e4ude behinderten Menschen zug\u00e4nglich zu machen und seine Dienstleistungen behindertengerecht auszugestalten. </p><p>Mit dem BehiG werden zus\u00e4tzliche Massnahmen m\u00f6glich. Das BehiG enth\u00e4lt in Artikel\u00a012 eine Bestimmung, die es dem Bund erlaubt, Programme f\u00fcr die bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft durchzuf\u00fchren. Danach k\u00e4me dem Bund also eine aktive Rolle bei der Sensibilisierung der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die Anliegen der Menschen mit Behinderungen zu. </p><p>2. Die Tatsache, dass Automaten nicht durchweg auf die Bed\u00fcrfnisse der behinderten Menschen ausgerichtet sind, ist bedauerlich. So lange es sich um Automaten Privater (z. B. der Banken) handelt, sind die Handlungsm\u00f6glichkeiten des Bundes von Verfassungs wegen beschr\u00e4nkt. Zwar enth\u00e4lt Artikel\u00a08 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung einen Gesetzgebungsauftrag, der sich namentlich an den Bund richtet, aber dieser muss ihn im Rahmen der Grundrechte, des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und der verfassungsm\u00e4ssigen Kompetenzenverteilung umsetzen. Das BehiG verbietet in Artikel\u00a06 die Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen, aber entsprechend der Vertragsfreiheit geht es nicht so weit, dass private Anbieter positive Massnahmen treffen m\u00fcssen, damit ihre Dienstleistungen behinderten Menschen zug\u00e4nglich werden (BBl 2001 1780). Danach w\u00e4re es wegen (indirekter) Diskriminierung wohl unzul\u00e4ssig, Menschen mit Behinderungen einen Zuschlag f\u00fcr Geldbez\u00fcge zu verrechnen, wenn sie wegen nicht behindertengerechten Automaten gezwungen sind, Schalterpersonal zu beanspruchen. Der Bundesrat schl\u00e4gt mit dem BehiG wenigstens eine teilweise L\u00f6sung dieses Problems vor.</p><p>3. Das BehiG sch\u00f6pft den Handlungsspielraum betreffend private Dienstleistungen, den die Verfassung einr\u00e4umt, weitgehend aus. Soweit das Verhalten privater Personen Menschen mit Behinderungen zwar benachteiligt, jedoch nicht diskriminiert, kann der Bund versuchen, \u00fcber die im BehiG vorgesehenen Programme Einfluss auszu\u00fcben und zusammen mit den Dienstleistungsanbietern auf freiwilliger Basis konkrete L\u00f6sungen, beispielsweise in der Form von Zielvereinbarungen, zu suchen. Er k\u00f6nnte beispielsweise die Anbieter von Dienstleistungen daf\u00fcr zu gewinnen versuchen, die Anliegen der Menschen mit Behinderungen an die Ausgestaltung von Ger\u00e4ten m\u00f6glichst fr\u00fch in die Planung einzubeziehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1021420800000)\/","SubmittedBy":"Z\u00e4ch Guido","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1021420800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800426743)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}