{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021016,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021016,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1016","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Armee. Aussteigerquote","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dieser Tage wurde bekannt, dass bis zu 50 Prozent der Milit\u00e4rdienstpflichtigen aus der Armee aussteigen - zum Zeitpunkt der Stellung, vor Beginn der RS, zu RS-Beginn und sp\u00e4ter. Diese Situation kann keinesfalls hingenommen werden, auch kann sie nicht mit den Unsicherheiten rund um die \"Armee XXI\" bzw. mit gesellschaftlichen Entwicklungen begr\u00fcndet werden. Einer Entwicklung in Richtung einer diesbez\u00fcglichen Zweiklassengesellschaft muss dringlich Einhalt geboten werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie kommt es, dass sich die Aussteigerquote derart hoch beziffert?</p><p>2. Sind die Milit\u00e4rpflichtersatzkosten eine Einladung dazu oder wirken sie hemmend?</p><p>3. Wie verh\u00e4lt es sich in Sachen Gerechtigkeit, wenn Zivildienstpflichtige sich einer Dienstzeit von 1,3 bis 1,5 unterziehen m\u00fcssen und die grosse Masse sich wegkaufen kann?</p><p>4. Was geschieht mit dem Geld des Milit\u00e4rpflichtersatzes?</p><p>5. Was gedenkt er zu tun, um die schlechte Entwicklung zu korrigieren? Bis wann kann mit Korrekturwirkung gerechnet werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Fragestellers um die in den letzten Jahren gewachsene Zahl an \"Aussteigern\" aus der Armee, die zur Hauptsache medizinisch begr\u00fcndet ist. Er gibt jedoch zu bedenken, dass aufgrund einzelner Presseartikel nicht auf die Gesamtheit der Ausf\u00e4lle aus der Armee geschlossen werden kann. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine differenzierte Betrachtung angezeigt:</p><p>- Seit Beginn der Neunzigerjahre hat die Quote der Dienstuntauglichen kontinuierlich zugenommen. Wurden 1990 anl\u00e4sslich der Aushebung rund 12 Prozent der Stellungspflichtigen f\u00fcr dienstuntauglich erkl\u00e4rt, waren es im Jahr 2001 bereits 18 Prozent.</p><p>In der gleichen Zeitspanne stieg auch die Zahl der vorzeitig aus den Rekrutenschulen Entlassenen von 12 Prozent (1990) auf 18 Prozent (2001) der Einger\u00fcckten an.</p><p>- Des Weiteren ist zu ber\u00fccksichtigen, dass durch Entscheide der Untersuchungskommission f\u00fcr Ausexerzierte j\u00e4hrlich durchschnittlich 1,7 Prozent der Armeeangeh\u00f6rigen eines Jahrganges aus der Armee ausscheiden, was einen Ausfall von etwa 7000 eingeteilten Angeh\u00f6rigen der Armee pro Jahr ergibt.</p><p>Die konkreten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Neben physischen Krankheiten - vorab des Bewegungsapparates - verursachen immer h\u00e4ufiger auch psychische Gr\u00fcnde eine Dienstuntauglichkeit und damit eine Entlassung aus der Armee. Die Armee ist damit mit einem schwierigen und komplexen Problem konfrontiert, bei dem die Ursachen im gesellschaftlichen Umfeld zu suchen sind. Die Umstellung des Lebensstils w\u00e4hrend einer Milit\u00e4rdienstleistung - das ungewohnte Leben in einer Gemeinschaft und die damit verbundene Einschr\u00e4nkung der individuellen Handlungs- und Bewegungsfreiheit - bedarf in der heutigen Gesellschaft gr\u00f6sserer \u00dcberwindung und Anpassung, als dies fr\u00fcher der Fall war, und kann damit zu einer erh\u00f6hten psychischen Belastung des Einzelnen f\u00fchren.</p><p>Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen in den Streitkr\u00e4ften unserer Nachbarl\u00e4nder \u00e4hnliche Entwicklungen bez\u00fcglich Diensttauglichkeit beobachtet werden.</p><p>2. Die Wehrpflichtersatzabgabe betr\u00e4gt heute 2 Prozent des taxpflichtigen Einkommens, mindestens aber 150 Franken. Im Rahmen der Armeereform XXI wird eine vom St\u00e4nderat bereits gutgeheissene \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Wehrpflichtersatz angestrebt, wobei eine Erh\u00f6hung der Abgaben auf 3 Prozent bzw. mindestens 200 Franken vorgesehen ist. Die Erh\u00f6hung wird damit begr\u00fcndet, dass die im Vergleich zu \"Armee 95\" ungef\u00e4hr gleich bleibende Gesamtdienstleistungspflicht in der \"Armee XXI\" in k\u00fcrzerer Zeit zu erbringen sein wird.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass von der H\u00f6he der Wehrpflichtersatzabgabe kaum eine abschreckende Wirkung ausgeht.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 10. April 2002 eine neue Verordnung \u00fcber die Rekrutierung verabschiedet, welche am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist und die bisherige Aushebung abl\u00f6st. Die Stellungspflichtigen werden k\u00fcnftig am Ende der Rekrutierung entsprechend ihrem Leistungsprofil entweder der Armee oder dem Zivilschutz zugeteilt. Wer diensttauglich erkl\u00e4rt wird, aber Gewissensgr\u00fcnde gegen den Milit\u00e4rdienst geltend macht, dessen Gewissensgr\u00fcnde werden im Anschluss an die Beurteilung seiner Diensttauglichkeit durch die Zivildienstbeh\u00f6rden beurteilt. Es wird nach wie vor keine freie Wahl m\u00f6glich sein. Gegen\u00fcber der bis jetzt praktizierten Aushebung wird es keine differenzierte Tauglichkeit mehr geben. Bisher als reduziert tauglich eingestufte Stellungspflichtige werden:</p><p>- f\u00fcr den Milit\u00e4rdienst tauglich erkl\u00e4rt, wenn eine Funktion mit entsprechendem Anforderungsprofil besteht und eine Einteilung m\u00f6glich ist;</p><p>- zivilschutztauglich erkl\u00e4rt, wenn eine Zivilschutzfunktion mit entsprechendem Anforderungsprofil besteht und eine Einteilung m\u00f6glich ist;</p><p>- milit\u00e4rdienst- oder zivilschutzuntauglich erkl\u00e4rt, wenn kein bestehendes Anforderungsprofil erf\u00fcllt werden kann.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass viele Dienstuntaugliche tats\u00e4chlich physisch oder psychisch krank sind, und er zieht unser System mit der Milit\u00e4rdienst- und Zivilschutzpflicht, dem Zivildienst und dem Wehrpflichtersatz grunds\u00e4tzlich nicht in Zweifel. Er ist sich aber auch bewusst, dass Missbr\u00e4uche schwer nachzuweisen sind und sich damit in Einzelf\u00e4llen Probleme mit der Dienstgerechtigkeit stellen k\u00f6nnen.</p><p>4. Am Ertrag des Wehrpflichtersatzes sind die Kantone mit einer Bezugsprovision von 20 Prozent beteiligt; 80 Prozent des Ertrages fliessen in die allgemeine Bundeskasse.</p><p>5. Mit der Verabschiedung der bereits erw\u00e4hnten Verordnung \u00fcber die Rekrutierung hat der Bundesrat eine wichtige Massnahme getroffen, um die Ausf\u00e4lle aus der Armee zu verringern. Die neue Rekrutierung wird maximal drei Tage dauern. Die Beurteilung der Diensttauglichkeit der Stellungspflichtigen in physischer und psychischer Hinsicht wird gr\u00fcndlicher vorgenommen werden k\u00f6nnen als bisher. Milit\u00e4rdiensttaugliche, welche ein Gesuch f\u00fcr einen zivilen Ersatzdienst stellen, werden nach einer Anh\u00f6rung und dem entsprechenden Entscheid dem Zivildienst zugewiesen.</p><p>Die gegen\u00fcber heute verfeinerte Beurteilung wird eine den Bed\u00fcrfnissen, der Leistungsf\u00e4higkeit und der Diensttauglichkeit des Einzelnen gerechter werdende Einteilung in die Armee erm\u00f6glichen. Damit wird der Grundsatz \"Der richtige Mann/die richtige Frau am richtigen Ort\" noch gezielter als bisher umgesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat erhofft sich von der neuen Rekrutierung, die ab 2005 ihre volle Wirkung entfalten wird, sie m\u00f6ge zu einer Verringerung der sp\u00e4teren Ausstiege aus der Armee beitragen.</p><p>Der Bundesrat wird, sobald die notwendigen Entscheide im Zusammenhang mit den Reformen von Armee und Bev\u00f6lkerungsschutz gef\u00e4llt und umgesetzt sind, die Frage der Dienstgerechtigkeit neu beurteilen und pr\u00fcfen, ob und wie die Dienstuntauglichen im Interesse der Gemeinschaft in eine Dienstpflicht zur\u00fcckgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1022025600000)\/","SubmittedBy":"Schneider-Ammann Johann N.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1022025600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804246293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016064000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}