{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1035","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Stammzellen. \u00d6ffentliche Gelder f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds hat den Import von Stammzellen f\u00fcr ein Forschungsprojekt unter bestimmten Auflagen bewilligt. Eine der Auflagen lautet, dass die Linien von embryonalen Stammzellen \"unentgeltlich\" aus dem Ausland beschafft werden und im Ursprungsland \"auf nicht kommerzieller Basis\" gewonnen wurden.</p><p>1. Wie vertr\u00e4gt sich diese Forderung mit der Tatsache, dass die importierten Stammzellen patentiert sind und deshalb in durchaus kommerziellem Zusammenhang stehen?</p><p>2. Aufgrund des Patents sind die durch die importierten Stammzellen gewonnenen Daten nicht im Besitz der Forscherinnen und Forscher. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass mit \u00f6ffentlichen Geldern Forschung finanziert wird, deren Ergebnisse einer ausl\u00e4ndischen Firma geh\u00f6ren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Sitzung vom 28. September 2001 hat der Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds zur F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) entschieden, die Forschung mit importierten menschlichen embryonalen Stammzellen zu unterst\u00fctzen, sofern die Forschungsprojekte die nachfolgenden Bedingungen erf\u00fcllen:</p><p>1. Die Forschung muss vom nationalen Forschungsrat und den mit der Evaluation beauftragten Experten aus wissenschaftlicher Sicht als unterst\u00fctzungsw\u00fcrdig beurteilt werden.</p><p>2. Die Projekte sind rein wissenschaftlicher und nicht kommerzieller Natur.</p><p>3. Sie verfolgen klar definierte therapeutische Ziele, die nicht auf anderem Weg oder mit anderen Stammzellen erreicht werden k\u00f6nnen.</p><p>4. Die zust\u00e4ndigen Ethikkommissionen machen keinerlei Vorbehalte bez\u00fcglich der Projekte geltend.</p><p>5. Die Stammzellen werden unentgeltlich aus einem Land bezogen, wo sie auf nicht kommerzieller Basis aus \u00fcberz\u00e4hligen, zu Fortpflanzungszwecken in vitro hergestellten Embryonen legal gewonnen wurden.</p><p>6. Die Spenderinnen der \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen sind mit der Verwendung der Embryonen zu Forschungszwecken einverstanden.</p><p>In Anwendung dieser Kriterien hat der Stiftungsrat der finanziellen Unterst\u00fctzung eines Projektes zugestimmt, welches von einer Gruppe von Forschenden des Universit\u00e4tsspitals Genf vorgelegt wurde.</p><p>Der Bundesrat verzichtet darauf, sich zur Sachdienlichkeit der oben genannten Kriterien zu \u00e4ussern. In seinen Stellungnahmen zu den parlamentarischen Vorst\u00f6ssen zum Thema der menschlichen embryonalen Stammzellen (insbesondere 01.3647, 01.3436, 01.3259, 01.441, 01.3700, 01.3531, 01.3530) hat er mehrfach die Notwendigkeit betont, die Bedingungen der Nutzung embryonaler Stammzellen in der Schweiz gesetzlich zu regeln. \u00dcberdies hat der Bundesrat am 22. Mai 2002 einen Entwurf zu einem \"Bundesgesetz \u00fcber die Forschung an \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen und embryonalen Stammzellen\" in die Vernehmlassung geschickt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 30. August 2002.</p><p>Die im oben genannten Forschungsprojekt des SNF verwendeten Stammzellen wurden importiert. Im Anschluss an seine Arbeiten \u00fcber die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen wurde dem Hauptautor James Thomson, von der Universit\u00e4t Wisconsin in Madison, USA, ein Patent erteilt. In \u00dcbereinstimmung mit der Praxis an der Universit\u00e4t Wisconsin \u00fcbertrug Thomson das Patent der nicht gewinnorientierten Stiftung Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), welche sich um die Patentierung und Vermarktung der an der Universit\u00e4t Wisconsin gewonnenen Forschungsergebnisse k\u00fcmmert, Lizenzvertr\u00e4ge aushandelt und abschliesst und jedem Vertrag eine Bestimmung einf\u00fcgt, welche die freie und kostenlose Weitergabe des patentierten Materials zu Forschungszwecken regelt.</p><p>Im Falle der Stammzellen, deren Unterhalt, Vermehrung und Weitergabe st\u00e4ndig intensiv \u00fcberwacht werden muss, gr\u00fcndete WARF eine weitere nicht gewinnorientierte Organisation, das WiCell Research Institute, dem James Thomson als wissenschaftlicher Leiter vorsteht. Die Genfer Forschungsgruppe erwarb, wie bislang etwa hundert weitere Forscher auch, die Stammzellen vom WiCell Research Institute. Vor der Abgabe der Stammzellen fordert das Institut die Empf\u00e4nger auf, ein so genanntes \"Memorandum of understanding\" zu unterzeichnen. Darin wird die kostenlose Abgabe von Stammzellen an interessierte Forschende an folgende zentrale Auflagen gekn\u00fcpft:</p><p>1. Die den Forschenden zur Verf\u00fcgung gestellten Stammzellen verbleiben im Eigentum von WiCell.</p><p>2. Die Zellen d\u00fcrfen nur zu nicht kommerziellen Lehr- und Forschungszwecken, nicht aber f\u00fcr die Diagnose oder die Therapie verwendet werden.</p><p>3. Die Zellen d\u00fcrfen nur unter Einhaltung der geltenden Gesetze, Reglemente und Richtlinien verwendet werden. Insbesondere ist es untersagt,</p><p>- die Stammzellen mit intakten Embryos, sei es von Menschen oder anderen Lebewesen, zu vermischen;</p><p>- die Zellen in die Geb\u00e4rmutter einzupflanzen;</p><p>- zu versuchen, aus den Zellen einen ganzen Embryo zu entwickeln.</p><p>4. Dient eine auf Stammzellen basierende wissenschaftliche Entdeckung als Grundlage f\u00fcr die Entwicklung eines kommerziell nutzbaren Produktes, so wird zwischen WiCell und dem Empf\u00e4nger der Stammzellen eine separate schriftliche Vereinbarung getroffen, welche die wirtschaftliche Nutzung der Forschungsergebnisse regelt.</p><p>5. WiCell kann f\u00fcr die Vorbereitung und den Versand der Stammzellen an den Empf\u00e4nger eine Geb\u00fchr erheben (diese Geb\u00fchr belief sich auf 5000 US-Dollar).</p><p>Bez\u00fcglich des letztgenannten Punktes ist Folgendes anzumerken: Laut Artikel\u00a0119 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0e der Bundesverfassung darf \"mit menschlichem Keimgut und mit Erzeugnissen aus Embryonen .. kein Handel getrieben werden\". Dieser Grundsatz der Unentgeltlichkeit bezieht sich jedoch ausschliesslich auf den Erwerb \u00fcberz\u00e4hliger Embryonen oder nicht ver\u00e4nderter Stammzellen, nicht aber auf die Verg\u00fctung von Kosten im Zusammenhang mit der Konservierung oder Abgabe \u00fcberz\u00e4hliger Embryonen bzw. mit der Herstellung, Konservierung oder Abgabe embryonaler Stammzellen. Die Schweizer Forschenden haben dieses \"Memorandum of understanding\" unterzeichnet, um menschliche embryonale Stammzellen zu erhalten.</p><p>Die Frage der Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen wird derzeit in Europa offen debattiert. In der Schweiz hat die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in ihrer Stellungnahme vom 19. Juni 2002 vorgeschlagen, Patente f\u00fcr Embryonen, Organe, Zellen oder Zelllinien als solche zu verbieten. Stellungnahmen anderer Organisationen liegen noch nicht vor.</p><p>Der Vernehmlassungsbericht \u00fcber die Teilrevision des Patentgesetzes, der unter der Federf\u00fchrung des Institutes f\u00fcr geistiges Eigentum vorbereitet wird, wird es dem Bundesrat erlauben, sich einen \u00dcberblick \u00fcber die Meinungen und Optionen dieses Themas zu verschaffen.</p><p>Im Anschluss an diese Pr\u00e4zisierungen kann der Bundesrat zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Im vorliegenden Fall verwendete die Patentinhaberin das Patent, um Forschenden weltweit die unentgeltliche Nutzung von Stammzellen zu erm\u00f6glichen. In einem Forschungsbereich mit enormem wirtschaftlichem Potenzial sch\u00fctzen gerade die Patentierung von Forschungsergebnissen seitens einer \u00f6ffentlichen Universit\u00e4t und die Verwaltung des Patentes durch ein nicht gewinnorientiertes Institut die Grundlagenforschung, indem sie es dem Patentinhaber erm\u00f6glichen, sein Alleinrecht auszu\u00fcben und somit die Bedingungen f\u00fcr die Weitergabe des Forschungsmaterials an Forschungslabors festzulegen. In diesem Sinne unterst\u00fctzt der Bund, namentlich durch die j\u00fcngste Revision des Forschungsgesetzes, die Valorisierung der Entdeckungen der Forschenden an den Hochschulen.</p><p>Durch das Vorhandensein eines Patentes an sich wird der Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Erwerbes von Stammzellen nicht verletzt. Ein Patent ist ein Alleinrecht, das den Inhaber vor einer ungerechtfertigten Kommerzialisierung durch Dritte sch\u00fctzt. Mit Blick auf den vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass ein Patent es dem Inhaber nicht erlaubt, die allf\u00e4lligen Bestimmungen bez\u00fcglich der Weitergabe embryonaler Stammzellen zu \u00fcbertreten, die unter Umst\u00e4nden im k\u00fcnftigen Bundesgesetz \u00fcber die Forschung an \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen und embryonalen Stammzellen enthalten sein werden.</p><p>2. Das Patentrecht kennt keine Bestimmung, wonach Forschenden das Ergebnis ihrer Arbeiten aberkannt wird, weil sie mit Hilfe patentierter Objekte zustande gekommen sind. Im Gegenteil: Laut schweizerischem Recht sind aufgrund des \"Privilegs der Forschung\" Experimente an patentierten Objekten erlaubt, ohne dass der Patentinhaber seine Einwilligung dazu geben oder entsch\u00e4digt werden muss. Im Falle der wissenschaftlichen Forschung bestehen keine Auflagen bez\u00fcglich des Erwerbes von biologischem Material, welches durch ein Patent gesch\u00fctzt ist. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse k\u00f6nnen ihrerseits zu einer frei patentierbaren Erfindung f\u00fchren, vorausgesetzt, das bereits vorhandene und das beantragte Patent \u00fcberschneiden sich nicht.</p><p>Die von der Genfer Forschungsgruppe gewonnenen Daten verbleiben demnach in deren Besitz. Dies wird durch das bereits erw\u00e4hnte \"Memorandum of understanding\" best\u00e4tigt. Lediglich im Falle einer m\u00f6glichen kommerziellen Nutzung der Forschungsergebnisse m\u00fcsste ein separater Vertrag mit der Patentinhaberin abgeschlossen werden. F\u00fcr diese Frage ist allerdings das Vertragsrecht und nicht das Patentrecht massgebend.</p><p>Diese Praxis ist heute in Forschungskreisen allgemein \u00fcblich, und der vorliegende Fall stellt keine Ausnahme dar. Erw\u00e4gen Forschende die kommerzielle Nutzung ihrer Forschungsergebnisse, so sind sie heute verpflichtet, die zahlreichen bereits vorhandenen Patente zu pr\u00fcfen. Im Falle der Life sciences handelt es sich dabei um s\u00e4mtliche Patente, die sowohl die Methoden und Apparaturen als auch die Mikroorganismen, Zelllinien und genetisch modifizierten Proteine abdecken, die im Forschungslabor frei genutzt wurden.</p><p>Im vorliegenden Fall stellt sich das Problem einer allf\u00e4lligen kommerziellen Nutzung der Stammzellen folgendermassen: Die importierten Zellen sind nicht rein genug, um therapeutisch genutzt werden zu k\u00f6nnen, da sie im Kontakt mit tierischen N\u00e4hrmedien kultiviert wurden. Falls sich die M\u00f6glichkeit einer therapeutischen Anwendung stellt, so m\u00fcssten notwendigerweise neue Stammzellen unter angemessenen Bedingungen kultiviert werden. Diese neuen, im Hinblick auf eine therapeutische Anwendung modifizierten Stammzellen w\u00e4ren jedoch von dem oben genannten Patent nicht direkt betroffen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1025049600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1025049600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108748033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016755200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}