{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1036","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"\u00dcberpr\u00fcfung der H\u00e4rtefallkriterien f\u00fcr \"sans-papiers\". Stellung von Zeugen und Auskunftspersonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Vorsteherin des EJPD und der Bundesrat lehnen eine kollektive Regularisierung der \"sans-papiers\" - ausl\u00e4ndische Personen ohne ordentliche Aufenthaltsbewilligung - im Sinne einer generellen Amnestie ab, sind aber bereit, jeweils im Einzelfall zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen f\u00fcr einen \"schwerwiegenden\" H\u00e4rtefall erf\u00fcllt sind und somit der Aufenthalt legalisiert werden kann.</p><p>In einem Rundschreiben an die kantonalen Fremdenpolizeibeh\u00f6rden vom Januar 2002 haben das Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen und das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge die \"H\u00e4rtefallkriterien\" dargelegt und erl\u00e4utert. Neben anderen Kriterien haben die Aufenthaltsdauer sowie die berufliche und wirtschaftliche Integration ein sehr grosses Gewicht. Um den Nachweis der erforderlichen Anwesenheitsdauer und der Erwerbst\u00e4tigkeit erbringen zu k\u00f6nnen, sind die \"sans-papiers\" oft darauf angewiesen, dass Drittpersonen als Zeugen auftreten und z. B. als Wohnungsvermieterinnen und -vermieter oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Wohnungsmiete bzw. die Erwerbst\u00e4tigkeit gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden best\u00e4tigen. Diese Drittpersonen riskieren unter Umst\u00e4nden ein Strafverfahren - dies z. B. dann, wenn sie \"sans-papiers\" als Schwarzarbeiter angestellt oder bei sich beherbergt haben, die ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen nicht eingeholt oder es unterlassen haben, die bei ihnen besch\u00e4ftigten Personen bei den Sozialversicherungen anzumelden.</p><p>Die Bereitschaft, als Zeuge f\u00fcr \"sans-papiers\" aufzutreten oder Angaben zu best\u00e4tigen, sinkt, je h\u00f6her das Risiko ist, als unmittelbare Folge davon selber mit einem Strafverfahren rechnen zu m\u00fcssen. F\u00fcr viele \"sans-papiers\" droht damit die Regularisierung ihres Aufenthaltes daran zu scheitern, dass Drittpersonen sich weigern, die erforderlichen Nachweise z. B. \u00fcber die Anstellung bzw. die Wohnungsvermietung beizubringen.</p><p>Diese Situation ist sehr unbefriedigend, da sie zu rechtsungleicher Behandlung f\u00fchrt. Sie zwingt faktisch \"sans-papiers\" dazu, ihren illegalen Aufenthaltsstatus fortzuf\u00fchren, obwohl sie die H\u00e4rtefallkriterien erf\u00fcllen, den Nachweis dazu aber nicht erbringen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die rechtliche Situation?</p><p>2. Wie ist die Praxis in den verschiedenen Kantonen?</p><p>3. Welche Empfehlung gibt er den Kantonen, um Drittpersonen vor einer Strafverfolgung zu sch\u00fctzen, wenn sie zugunsten von \"sans-papiers\" bestimmte Sachverhalte wie Erwerbst\u00e4tigkeit oder Wohnungsmiete best\u00e4tigen und sich dadurch - z. B. bei Schwarzarbeit - selber belasten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wer rechtswidrig anwesende Ausl\u00e4nderinnen oder Ausl\u00e4nder beherbergt oder besch\u00e4ftigt, macht sich gem\u00e4ss Artikel\u00a023 des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (Anag) strafbar. Die Straftatbest\u00e4nde sind als Offizialdelikte ausgestaltet und werden durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde von Amtes wegen verfolgt. Strafverfolgung und Beurteilung dieser Widerhandlungen obliegt gem\u00e4ss Artikel\u00a0123 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 Anag den Kantonen.</p><p>Jedoch sieht Artikel\u00a023 Absatz\u00a04 Anag vor, dass der Richter in besonders leichten F\u00e4llen von illegaler Besch\u00e4ftigung von einer Bestrafung Umgang nehmen kann. Eine Selbstanzeige des Arbeitgebers oder Vermieters kann des Weiteren, je nach Tatumst\u00e4nden, als aufrichtige Reue und damit als strafmildernder Umstand im Sinne von Artikel\u00a064 StGB betrachtet werden. Ebenso strafmildernd kann sich auswirken, wenn der Betreffende aus Mitleid oder ethischer Gesinnung und damit aus achtenswerten Beweggr\u00fcnden gehandelt hat.</p><p>Hat der Betreffende aber, indem er Wohnraum zur Verf\u00fcgung gestellt oder Arbeitsleistung in Anspruch genommen hat, in erster Linie finanzielle Vorteile angestrebt, so bleibt f\u00fcr eine solche Privilegierung des T\u00e4ters kaum Raum.</p><p>Damit insk\u00fcnftig die Schwarzarbeit noch besser bek\u00e4mpft werden kann, schl\u00e4gt der Bundesrat vielmehr eine Versch\u00e4rfung der entsprechenden Strafbestimmungen vor (vgl. Entwurf und Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit vom 16. Januar 2002). Das neue Gesetz soll auch zu einer Verminderung der Anzahl der rechtswidrig anwesenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder beitragen.</p><p>Das Rundschreiben des Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen (BFA) und des Bundesamtes f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) vom 21. Dezember 2001 hat Transparenz bez\u00fcglich der Praxis der Bundesbeh\u00f6rden bei der Anwesenheitsregelung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen geschaffen. Die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Rundschreibens haben gezeigt, dass in begr\u00fcndeten H\u00e4rtef\u00e4llen regelm\u00e4ssig Aufenthaltsbewilligungen an rechtswidrig anwesende Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erteilt werden. Das BFA und das BFF haben seit Ende 2001 bis Anfang Mai 2002 Gesuche von 439 rechtswidrig anwesenden Personen gepr\u00fcft. Bis anhin haben 11 Kantone solche Gesuche eingereicht. Bei 248 Personen wurde der Aufenthalt legalisiert. Den Gesuchen von 113 Personen konnte nicht entsprochen werden. Anfang Mai 2002 waren beim BFF noch Gesuche von 78 Personen und beim BFA keine Gesuche mehr h\u00e4ngig.</p><p>Bei der Entgegennahme der H\u00e4rtefallgesuche wenden die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden eine teilweise unterschiedliche Praxis an. Ein Teil der Kantone war bereit, anonymisierte Gesuche zu pr\u00fcfen und/oder bezeichnete besondere Ombudsstellen. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden pr\u00fcfen erst seit Beginn dieses Jahres solche Gesuche in st\u00e4rkerem Umfang. Eine allgemeine Praxis bei den Kantonen bez\u00fcglich der strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgebern oder Vermietern hat sich daher noch nicht entwickelt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die kantonalen Beh\u00f6rden im Sinn der eingangs erl\u00e4uterten Grunds\u00e4tze des Strafrechtes eine wohlwollende Praxis verfolgen.</p><p>Sowohl der Bundesrat, die Kantone als auch der Nationalrat (Motion Zisyadis 01.3149, Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr Papierlose in der Schweiz; Interpellation Hubmann 00.3370, Regularisierung der \"sans-papiers\"; Motion Fankhauser 97.3577, Amnestie f\u00fcr Papierlose) haben zudem bisher ausdr\u00fccklich eine generelle Amnestie f\u00fcr rechtswidrig anwesende Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder abgelehnt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1024012800000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1024012800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808292690)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016755200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}