{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021042,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021042,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1042","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Massnahmen gegen die Besetzung der pal\u00e4stinensischen Territorien durch die israelische Armee","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem Beginn der israelischen Offensive mit dem Ziel der Wiederbesetzung der pal\u00e4stinensischen Gebiete hat der Bundesrat, namentlich der Vorsteher des EDA, Joseph Deiss, klar Stellung bezogen. Er hat die Verletzung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes scharf kritisiert und die israelischen Truppen zum sofortigen R\u00fcckzug aufgefordert. Die Presse hat dar\u00fcber berichtet und die ungewohnte Sch\u00e4rfe im Tonfall der offiziellen Schweiz unterstrichen: man spricht von \"scharfen Worten\" und von einem \"Ton, der sich von der \u00fcblichen vorsichtigen Ausdrucksweise abhebt\". Wir freuen uns \u00fcber die Klarheit, mit welcher der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Einhaltung der Menschenrechte fordert und mit der er auf die Genfer Konvention, deren Depositarstaat die Schweiz ist, hinweist. Ebenso klar hat die Schweiz ihre Ablehnung der pal\u00e4stinensischen Selbstmordattentate zum Ausdruck gebracht, die unter der israelischen Zivilbev\u00f6lkerung Tod und Schrecken verbreiten. Die Antwort der Regierung Sharon steht aber in keinem Verh\u00e4ltnis dazu und muss unmissverst\u00e4ndlich verurteilt werden.</p><p>Diese Erkl\u00e4rungen werden aber leider von keinen konkreten Massnahmen begleitet. In seiner offiziellen Pressemitteilung vom 10. April spricht der Bundesrat zwar davon, \"diplomatische Demarchen zu unternehmen im Hinblick darauf, die EU, die USA, Russland und die Uno dazu zu bewegen, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht vermehrt in ihre Friedensbem\u00fchungen zu integrieren\" (es ist allerdings nur schwer vorstellbar, was diese Erkl\u00e4rung konkret bedeuten k\u00f6nnte); ebenso soll das VBS beauftragt werden, \"m\u00f6gliche Mittel zur Einschr\u00e4nkung der milit\u00e4rischen Zusammenarbeit mit Israel zu pr\u00fcfen\". Zudem soll untersucht werden, ob im Rahmen des Freihandelsabkommens der Efta mit Israel die Bestimmungen \u00fcber die Ursprungsregeln verletzt wurden oder nicht. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, schnell auf das Vorgehen der israelischen Armee in Pal\u00e4stina zu reagieren, sind die geplanten Massnahmen zu z\u00f6gerlich. Wahrscheinlich werden sie erst viel zu sp\u00e4t wirksam werden k\u00f6nnen, n\u00e4mlich dann, wenn fast nichts mehr \u00fcbrig ist von der pal\u00e4stinensischen Autonomiebeh\u00f6rde, deren Einrichtungen und vielleicht auch einem grossen Teil der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung, die man entweder umgebracht oder eingesperrt hat oder die aus einem zerst\u00f6rten und ausgebluteten Land fliehen muss. Wir sind der Ansicht, dass jetzt sofort gehandelt werden muss. Die \"scharfen Worte\" wurden mit einer solch grossen Vorsicht gegen\u00fcber jeder Handlung, mit der man anecken k\u00f6nnte, ausgesprochen, dass unsere Glaubw\u00fcrdigkeit geschm\u00e4lert und der Verdacht verst\u00e4rkt wird, unsere wirtschaftlichen Interessen hinderten uns an einem aktiven Handeln.</p><p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber diplomatische Mittel im Hinblick darauf, dass die Uno interveniert, namentlich dass sie eine Puffermission und eine Mission zum Schutz der israelischen und pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung entsendet. Daneben hat sie weitere Druckmittel. Die Armeematerialbestellungen belaufen sich bis ins Jahr 2003 auf rund 200 Millionen Franken. Diese Vertr\u00e4ge und die Vertr\u00e4ge \u00fcber die milit\u00e4rische Zusammenarbeit m\u00fcssen eingefroren werden. Weiter muss das Verbot von Waffenlieferungen nach Israel strikte eingehalten und kontrolliert werden. Wir sind zudem der Ansicht, dass die Schweiz ihre Handelsbeziehungen zu Israel bis zum Ende der Besetzung unterbrechen oder zumindest den Import von Produkten aus den j\u00fcdischen Siedlungen und den besetzten Gebieten verbieten muss.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Absicht verfolgt er wirklich im Zusammenhang mit m\u00f6glichen Sanktionen gegen Israel? Ist er nicht der Ansicht, dass ihm wegen seiner abwartenden Haltung vorgeworfen werden k\u00f6nnte, dass er nicht handeln, sondern nur seine Interessen sch\u00fctzen will? Glaubt er, dass er das Ziel erreicht, wenn er zum sofortigen R\u00fcckzug der israelischen Armee aus den besetzten Gebieten aufruft, ohne dabei Druck auszu\u00fcben?</p><p>2. Wie steht es heute genau mit den angek\u00fcndigten diplomatischen Bem\u00fchungen, die Israel zur Einhaltung der Genfer Konvention und des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes bewegen sollen? Was tr\u00e4gt die Schweiz dazu bei, dass die Uno eine Puffertruppe entsenden kann?</p><p>3. Wie weit ist man bei der Pr\u00fcfung der in der Pressemitteilung vom 10. April angek\u00fcndigten Massnahmen, n\u00e4mlich der Einschr\u00e4nkung der milit\u00e4rischen Zusammenarbeit mit Israel, der Kontrolle der Waffenlieferungen nach Israel und in die arabischen L\u00e4nder und dem Importstopp f\u00fcr Produkte aus den besetzten Gebieten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Beim Beschluss des Bundesrates vom 10. April 2002 geht es nicht um das Ergreifen von Sanktionen gegen Israel, sondern um eine \u00dcberpr\u00fcfung bestimmter Modalit\u00e4ten der Zusammenarbeit im Lichte einer Kriegssituation, welche die Sicherheit und Stabilit\u00e4t der Region beeintr\u00e4chtigt. Der Bundesrat misst der Koh\u00e4renz seiner Bem\u00fchungen zur F\u00f6rderung der Achtung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes auf der Welt im Allgemeinen und im Nahen Osten im Besonderen grosse Bedeutung zu. Er hat deshalb am vergangenen 10. April beschlossen, angesichts der zahlreichen Rechtsverletzungen einerseits die M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen, die zur Verringerung seiner milit\u00e4rischen Zusammenarbeit mit Israel zur Verf\u00fcgung stehen - insbesondere auf dem Gebiet der Planung k\u00fcnftiger Beschaffungen milit\u00e4rischen Materials -, und andererseits festzustellen, ob gewisse Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und Israel verletzt worden sind. Hinsichtlich der m\u00f6glichen Missachtungen von Bestimmungen des Abkommens hat der Bundesrat das EVD und das EFD beauftragt, die Situation zu analysieren und gegebenenfalls die Konsequenzen zu ziehen.</p><p>In \u00dcbereinstimmung mit einer auf der strikten Einhaltung des Gesetzes \u00fcber das Kriegsmaterial gr\u00fcndenden st\u00e4ndigen Praxis liefert die Schweiz zweien sich in einem Konflikt befindenden Parteien keine Waffen. Sie liefert auch kein Kriegsmaterial an Parteien, die das Kriegsmaterial allenfalls an die sich in Konflikt befindlichen Parteien weiterleiten.</p><p>In seinem Beschluss vom 10. April 2002 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die milit\u00e4rische Zusammenarbeit mit Israel zu \u00fcberpr\u00fcfen, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der Planung k\u00fcnftiger Beschaffungen milit\u00e4rischen Materials. Der Bundesrat hat also am 10. April keinen Entscheid zur Ergreifung restriktiver Massnahmen gef\u00e4llt. Das VBS pr\u00fcft derzeit die M\u00f6glichkeit solcher Massnahmen und wird dem Bundesrat Bericht erstatten. Der Bundesrat wird zudem im Lichte der Entwicklung der Situation im Nahen Osten und aufgrund der vom EVD und vom EFD eingehenden Berichte pr\u00fcfen, welche Massnahmen ihm zur \u00dcberwachung der Einhaltung von Ursprungsregeln zweckdienlich erscheinen, die sich aus dem Freihandelsabkommen zwischen der Efta und Israel ergeben.</p><p>2. Die Schweiz f\u00fchrt gegenw\u00e4rtig Gespr\u00e4che mit der EU, den USA, Russland und der Uno in der Absicht, die internationale Gemeinschaft dazu zu bewegen, die Achtung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes vermehrt in die Friedensbem\u00fchungen im Nahen Osten zu integrieren. Angesichts des Ernstes der humanit\u00e4ren Lage und in Ber\u00fccksichtigung des politischen Umfeldes beabsichtigt die Schweiz, die Konsultationen mit ihren internationalen Partnern weiterzuverfolgen. Angestrebt wird damit die Achtung des internationalen V\u00f6lkerrechtes in den besetzten Gebieten, die Gew\u00e4hrleistung von Handlungsfreiheit und Schutz der humanit\u00e4ren Akteure sowie deren Zugang zu den Opfern und zur Zivilbev\u00f6lkerung. Anschliessend beabsichtigt die Schweiz - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Partnern -, mit den Konfliktparteien in Verbindung zu treten, um sie dazu zu bewegen, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu achten und auf diese Weise das Mindestmass an Vertrauen wiederherzustellen, das Voraussetzung f\u00fcr jegliche Wiederaufnahme des politischen Dialogs ist.</p><p>3. Die Frage 3 wird in der Antwort zur Frage 1 beantwortet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1020816000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1020816000000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799650270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1018828800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4613,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}