{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021050,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021050,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1050","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Diskriminierung aufgrund des Alters","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Problematik der Diskriminierung \u00e4lterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund des Alters?</p><p>2. Welchen Schutz bietet die heutige Rechtslage gegen diese Diskriminierung aufgrund des Alters in der Arbeitswelt?</p><p>3. Wie beurteilt er die Notwendigkeit des Erlasses gesetzlicher oder sonstiger Massnahmen gegen die Diskriminierung aufgrund des Alters?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass nicht alle Personen im Alter von \u00fcber 50 Jahren auf dem Arbeitsmarkt gleich zu betrachten sind (die Personen im Alter von mehr als 50 Jahren geh\u00f6ren gem\u00e4ss OECD der Altersklasse der Senioren an). Je nach Branche und besonders nach Ausbildungsstand sind grosse Unterschiede zu verzeichnen.</p><p>Der Bundesrat versteht und teilt die Bedenken des Verfassers der Einfachen Anfrage. Die Situation der \u00e4lteren Personen auf dem Arbeitsmarkt ist zurzeit Gegenstand mehrerer laufender Untersuchungen. So hat der Bundesrat im Rahmen der Forschungsarbeiten f\u00fcr die Vorbereitung der 12. AHV-Revision beispielsweise mehrere Studienobjekte bezeichnet, die sich mit der Identifizierung und der Analyse der Anreize sowohl vonseiten der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer f\u00fcr die Teilnahme der \u00e4ltesten Personen am Arbeitsmarkt befassen.</p><p>Generell wird anerkannt, dass die Personen im Alter von mehr als 50 Jahren eine unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufweisen, doch sind diese Personen einmal arbeitslos, ist ihr Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt weniger wahrscheinlich als f\u00fcr die Personen im Alter von unter 50 Jahren.</p><p>Gegen\u00fcber den \u00e4lteren Personen generell von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in der Schweiz zu sprechen, ist indessen heikel. Es scheint eher, dass es verschiedene institutionelle Einrichtungen sind, welche die Arbeitskosten der \u00e4lteren Personen f\u00fcr die Arbeitgeber st\u00e4rker ansteigen lassen, als dies f\u00fcr die anderen Alterskategorien der Fall ist. Dazu geh\u00f6rt das oft erw\u00e4hnte Beispiel der Erh\u00f6hung der Altersgutschriften mit zunehmendem Alter in Prozenten des koordinierten Lohnes (Finanzierung der zweiten S\u00e4ule).</p><p>2. Ein spezieller Schutz \u00e4lterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierungen ist in der schweizerischen Gesetzgebung nicht ausdr\u00fccklich vorgesehen. Allerdings bietet das Obligationenrecht (OR) im Rahmen des K\u00fcndigungsschutzes und des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes einen hinreichenden Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des Alters. Nach Artikel\u00a0336 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a OR ist die K\u00fcndigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses missbr\u00e4uchlich, wenn sie ausgesprochen wird wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Pers\u00f6nlichkeit zusteht, wozu u. a. auch das Alter geh\u00f6rt. Der aus dem arbeitsrechtlichen Pers\u00f6nlichkeitsschutz (Art. 328 OR) abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz untersagt dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer willk\u00fcrlich, d. h. ohne sachlichen Grund - z. B. allein wegen des Alters - , zu benachteiligen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es allerdings m\u00f6glich, f\u00fcr einzelne Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer schlechtere Arbeitsbedingungen in den Grenzen des Zul\u00e4ssigen (gesetzliche oder GAV-Mindestleistungen, Sittenwidrigkeit) zu vereinbaren. Zu erw\u00e4hnen ist auch das in der neuen Bundesverfassung (BV) bei der Rechtsgleichheit statuierte generelle Diskriminierungsverbot, das u. a. die Diskriminierung wegen des Alters untersagt (Art. 8 Abs. 2 BV). Ob und inwieweit dieses Diskriminierungsverbot auch direkt unter Privaten - z. B. im Verh\u00e4ltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer - wirksam ist, wird die Gerichtspraxis zeigen.</p><p>Dem Umstand, dass es f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitsuchende schwierig sein kann, eine Arbeitsstelle zu finden, tr\u00e4gt das Arbeitslosenversicherungsgesetz Rechnung, indem es die H\u00f6chstzahl der Taggelder nach dem Alter der Versicherten abstuft (Art. 27 Avig).</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es zurzeit nicht notwendig ist, den heute schon existierenden Grundsatz der Nichtdiskriminierung in der Bundesverfassung hinsichtlich des Alters zu konkretisieren, sei es durch neue Gesetze oder mittels anderer Massnahmen. Er ist jedoch der Meinung, dass das Ph\u00e4nomen weiterhin genau zu beobachten und zu analysieren ist. Im Rahmen verschiedener Forschungsarbeiten geschieht dies bereits.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1029888000000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1029888000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236060700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1019001600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4613,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}