{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021063,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021063,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1063","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Stahlkrieg. Konsequenzen f\u00fcr den Welthandel und die Besch\u00e4ftigung in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den letzten Monaten haben die USA immer mehr staatliche Massnahmen ergriffen, um bestimmte Wirtschaftssektoren zu sch\u00fctzen oder ihre Entwicklung zu f\u00f6rdern. Von der Lobby der Eisen- und Stahlindustrie unter Druck gesetzt, hat die Regierung Bush, die sonst Globalisierung und Liberalismus predigt, u. a. einen Zollzuschlag von bis zu 30 Prozent f\u00fcr Stahlimporte eingef\u00fchrt, eine Massnahme, die praktisch einer Schliessung der Grenzen entspricht. Diese Politik steht im Widerspruch zu den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und hat einen regelrechten \"Stahlkrieg\" zwischen Europa und den Vereinigten Staaten ausgel\u00f6st.</p><p>Diese Situation veranlasst uns dazu, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt er diesen \"Stahlkrieg\", und welche Massnahmen beabsichtigt er zu ergreifen, um zur Beilegung dieses Konfliktes beizutragen und negative Auswirkungen auf den Welthandel zu verhindern?</p><p>2. Auf Antrag der Europ\u00e4ischen Union (EU) hat die WTO eine spezielle Gruppe eingesetzt, welche die Zul\u00e4ssigkeit der Zollzuschl\u00e4ge bei Stahlimporten aus der EU untersuchen soll. Die Schweiz und Norwegen haben einen \u00e4hnlichen Antrag gestellt. Die amerikanischen Massnahmen betreffen Schweizer Exporte in die USA in der H\u00f6he von 20 Millionen Dollar. H\u00e4lt der Bundesrat angesichts dieser Tatsache sein Vorgehen f\u00fcr ausreichend? Sollte sich die Schweiz nicht den von der EU vorgesehenen Massnahmen gegen die Vereinigten Staaten anschliessen (h\u00f6here Z\u00f6lle in bestimmten Bereichen), falls diese bei Stahlimporten weiterhin erh\u00f6hte Abgaben verlangen?</p><p>3. Welche Auswirkungen w\u00e4ren f\u00fcr die Schweizer Industrie zu bef\u00fcrchten, und wie viele Arbeitspl\u00e4tze w\u00e4ren in unserem Land bedroht, sollte dieser \"Stahlkrieg\" l\u00e4nger andauern?</p><p>4. Die USA haben nicht nur beim Stahl Schutzz\u00f6lle eingef\u00fchrt, sondern auch in anderen Sektoren (namentlich Textilindustrie und Landwirtschaft). Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass die anderen L\u00e4nder der Welt gemeinsam etwas unternehmen sollten, um das unerl\u00e4ssliche Gleichgewicht wiederherzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die von den USA eingef\u00fchrten Massnahmen beruhen auf einem Entscheid von Pr\u00e4sident Bush, ab dem 20. M\u00e4rz Schutzmassnahmen f\u00fcr gewisse Stahlprodukte anzuordnen, die eine Erh\u00f6hung der Einfuhrz\u00f6lle von bis zu 30 Prozent ad valorem vorsehen k\u00f6nnen. Die Schweiz und zahlreiche andere von diesen Massnahmen betroffene L\u00e4nder haben sich f\u00fcr eine L\u00f6sung des Problems mit den USA eingesetzt und Konsultationen nach den Regeln der WTO gef\u00fchrt sowie in Washington durch ihre Botschaften interveniert.</p><p>Da der Streit mit diesen Interventionen nicht beigelegt werden konnte, hat die Schweiz am 3. Juni 2002 bei der WTO einen Antrag zur Einsetzung einer speziellen Gruppe (Panel) eingereicht, welche die Vereinbarkeit der amerikanischen Massnahmen mit den WTO-Regeln, insbesondere dem \u00dcbereinkommen \u00fcber Schutzmassnahmen, pr\u00fcfen soll. Beim WTO-Streitbeilegungsorgan handelt es sich um die multilaterale Instanz, die es den WTO-Mitgliedern erlaubt, Handelsstreitigkeiten beurteilen zu lassen. Diese Verfahren sind ein effizientes Mittel, um \"Handelskriege\" zu vermeiden, auch wenn sie unilaterale Massnahmen nicht verhindern k\u00f6nnen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates stehen die amerikanischen Massnahmen nicht im Einklang mit den WTO-Regeln und setzen zudem ein negatives Zeichen zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, insbesondere vor dem Hintergrund einer neuen Verhandlungsrunde, die im November 2001 in Doha eingel\u00e4utet wurde. Stahl geh\u00f6rt mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu den Produkten, f\u00fcr die Entwicklungsl\u00e4nder, die vermehrt am multilateralen Prozess teilhaben sollen, einen besseren Zugang zum Markt in den Einfuhrstaaten erreichen wollen.</p><p>2. Die Schweiz ist der Ansicht, dass das Ergreifen unilateraler Massnahmen kein geeignetes Mittel darstellt, um einen Handelsstreit zu regeln, weil dadurch die von der WTO zu diesem Zweck aufgestellten Regeln ignoriert w\u00fcrden.</p><p>Die Schweiz hat aber der WTO am 17. Mai 2002 die Liste der Konzessionen zugunsten der Vereinigten Staaten zukommen lassen, die aufgehoben werden sollen, falls das Streitbeilegungsorgan die amerikanischen Massnahmen als WTO-widrig erkl\u00e4ren wird. Auf diese Weise sollen die Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz gewahrt werden. Die Schweiz h\u00e4lt damit die vorgegebenen multilateralen Mechanismen ein.</p><p>3. Die Frage, ob die amerikanischen Massnahmen mit den WTO-Regeln konform sind, d\u00fcrfte innerhalb von rund 18 Monaten gekl\u00e4rt werden; diese Periode erkl\u00e4rt sich aufgrund der Fristen, die das WTO-Streitbeilegungsverfahren vorsieht, und angesichts der Tatsache, dass die Vereinigten Staaten mit grosser Wahrscheinlichkeit vor dem Berufungsorgan gegen den Entscheid der speziellen Gruppe appellieren werden, wenn dieser f\u00fcr sie ung\u00fcnstig ausfallen sollte.</p><p>Aufgrund der sehr engen Handelsbeziehungen mit der Europ\u00e4ischen Union (EU), die bei weitem den wichtigsten Handelspartner der Schweiz darstellt, gilt das Augenmerk der Schweiz mehr den von der EU ergriffenen vor\u00fcbergehenden Schutzmassnahmen. Die EU darf diese Massnahmen nur maximal 200 Tage anwenden, wie dies das WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber Schutzmassnahmen vorsieht. Innerhalb dieser Frist muss die EU eine Untersuchung durchf\u00fchren und entscheiden, ob sie eine endg\u00fcltige Schutzmassnahme verabschiedet.</p><p>Die Probleme im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung von Kautionen durch die EU konnten im letzten April dadurch minimiert werden, dass erst nach Ersch\u00f6pfung von 75 Prozent der Kontingente Kautionen bezahlt werden m\u00fcssen. Die Schweizer Wirtschaft ist von diesen Bestimmungen im Moment noch wenig betroffen. Die weitere Entwicklung h\u00e4ngt von m\u00f6glichen definitiven Schutzmassnahmen ab, welche die EU in diesem Herbst ergreifen k\u00f6nnte. Der Bundesrat wird auch weiter daf\u00fcr sorgen, dass diese den gew\u00f6hnlichen Warenverkehr nicht ber\u00fchren.</p><p>Zus\u00e4tzlich zu diesen Massnahmen unterliegen seit Anfang dieses Jahres s\u00e4mtliche Stahlimporte einer statistischen \u00dcberwachung durch die Abgabe von Importlizenzen. Produkte aus Efta-Staaten und der T\u00fcrkei fielen bis 31. Juli 2002 nicht unter diese Regelung. Mit Wirkung ab dem 1. August 2002 wurde diese Ausnahmeregelung aufgehoben, sodass alle Stahleinfuhren in die EU k\u00fcnftig bewilligungspflichtig sind.</p><p>Bei der Abgabe dieser Lizenzen treten indessen verschiedene Handelshemmnisse auf. Der Bundesrat steht in Kontakt mit der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU und setzt alles daran, damit diese Massnahmen so gestaltet werden, dass die Schweizer Stahlausfuhren in die EU so wenig als m\u00f6glich beeintr\u00e4chtigt werden.</p><p>4. Die Vereinigten Staaten geh\u00f6ren zu den Hauptakteuren im Welthandel. Die von ihnen getroffenen Massnahmen haben weitreichende Auswirkungen auf die Handelspartner. Doch die Vereinigten Staaten sind seit deren Gr\u00fcndung Mitglied der WTO, sowie vorher des Gatt, und unterliegen daher den verbindlichen Regeln dieser Organisation. Das Streitbeilegungsverfahren der WTO hat sich bew\u00e4hrt. 261 Beschwerden sind bisher beim zust\u00e4ndigen Organ der WTO f\u00fcr Streitbeilegung eingereicht worden. Der Grossteil dieser Beschwerden konnte bereits in der Konsultationsphase zwischen den Parteien geregelt werden. Dieses System ist f\u00fcr die kleinen wie auch die grossen WTO-Staaten eine Garantie, dass sie ihre Rechte geltend machen k\u00f6nnen und ein unparteiisches Urteil erwarten d\u00fcrfen.</p><p>Die Vereinigten Staaten waren seit 1995 in vielen F\u00e4llen klagende oder beklagte Partei.</p><p>Im Textilbereich wurde in den Vereinigten Staaten sowie in Kanada und in der EU vor Jahren ein Quotensystem eingef\u00fchrt. Dieses System entspricht den WTO-Regeln, wobei s\u00e4mtliche Tarifquoten f\u00fcr Textilien bis sp\u00e4testens 1. Januar 2005 aufgehoben werden m\u00fcssen. Was die k\u00fcrzlich getroffenen Massnahmen in der Landwirtschaft anbelangt, so wurde ihre Unvereinbarkeit mit den Regeln und Pflichten der WTO noch nicht nachgewiesen. Doch auch diese Massnahmen sind ein R\u00fcckschlag f\u00fcr die internationale Gemeinschaft, die ja eigentlich \u00fcber die schrittweise \u00d6ffnung der M\u00e4rkte und den Abbau der internen St\u00fctzung verhandeln sollte, wie dies die Minister an ihrer letzten Ministerkonferenz in Doha beschlossen haben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1031702400000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1031702400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236503387)\/","SubmissionDate":"\/Date(1023235200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}