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Dadurch entsteht eine bedenkliche L\u00fccke in der Risikodeckung (vgl. AJP 2002 S. 583f).</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat diese Problematik?</p><p>- Welche arbeitsrechtlichen oder vorsorgerechtlichen Modifikationen w\u00e4ren n\u00f6tig, um die vorsorgerechtlichen Nachteile bei der fristlosen Entlassung zu beheben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die erw\u00e4hnte Sachlage unbefriedigend ist und zu gewissen L\u00fccken bei der beruflichen Vorsorge f\u00fchren k\u00f6nnte. Er hat das Urteil des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichtes zur Kenntnis genommen, wonach die in Artikel\u00a0337c Absatz\u00a01 des Obligationenrechtes vorgesehenen Entsch\u00e4digungen als Schadenersatz f\u00fcr ungerechtfertigt entlassene Arbeitnehmende in der beruflichen Vorsorge nicht der Beitragspflicht unterliegen. Die n\u00e4here Untersuchung dieses Urteils zeigt eine eindeutige arbeitsrechtliche Rechtslage auf, die aber in Bezug auf die Sozialversicherungen Probleme nach sich ziehen k\u00f6nnte.</p><p>In der Tat beendet eine fristlose Entlassung das Arbeitsverh\u00e4ltnis in faktischer und rechtlicher Hinsicht, selbst wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Artikel\u00a0337c des Obligationenrechtes wurde 1989 absichtlich in diesem Sinn revidiert, damit die Arbeitnehmenden bei einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung nicht mehr verpflichtet sind, dem bzw. der Arbeitgebenden weiterhin ihre Arbeit anzubieten.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass es unzumutbar ist, von ungerechtfertigt fristlos entlassenen Arbeitnehmenden ein solches Verhalten zu verlangen, und dass daher an der geltenden arbeitsrechtlichen Regelung festzuhalten ist.</p><p>Bei ungerechtfertigter Entlassung erh\u00e4lt die versicherte Person eine Entsch\u00e4digung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht entspricht dies jedoch nicht einer rechtlichen Weiterf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, das gleichwohl am Tag der fristlosen K\u00fcndigung beendet wird. Die versicherte Person ist folglich nicht mehr den Sozialversicherungen unterstellt. Auch wenn die Entsch\u00e4digung als massgebender Lohn im Sinne der AHV betrachtet wird, ist die versicherte Person mit der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht mehr der Sozialversicherung unterstellt.</p><p>Man k\u00f6nnte jedoch auch eine L\u00f6sung durch eine \u00c4nderung der Bestimmungen des BVG in Betracht ziehen. So k\u00f6nnte Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 BVG dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass der berufliche Vorsorgeschutz bis zum Ablauf der ordentlichen K\u00fcndigungsfrist erstreckt wird, sofern nicht vorher ein neues Vorsorgeverh\u00e4ltnis entstanden ist. Auf diese Weise k\u00f6nnten eine \u00dcberversicherung oder Doppelanschl\u00fcsse vermieden werden.</p><p>Da jedoch die Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem bzw. der fr\u00fcheren Arbeitgebenden regelm\u00e4ssig erst im nachhinein festgestellt werden k\u00f6nnen, haben ungerechtfertigt fristlos entlassene Personen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a029 Absatz\u00a01 Avig Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung und sind dann auch f\u00fcr die Risiken Tod und Invalidit\u00e4t bereits wieder in der beruflichen Vorsorge versichert. F\u00fcr den Schaden durch die Verminderung der Austrittsleistung, der durch die ausbleibenden Beitr\u00e4ge an die Vorsorgeeinrichtung entsteht, k\u00f6nnen Arbeitnehmende Schadenersatz (Art. 337c des Obligationenrechtes) verlangen. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass eine solche Gesetzes\u00e4nderung nicht angezeigt ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1031702400000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1031702400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105447443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1024617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4614,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}