{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021101,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021101,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1101","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Verz\u00f6gerungstaktik der Verwaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Bundesbeschluss soll das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Anfang 2005 seine Arbeit aufnehmen. \u00dcber den Entscheid des Standortes St. Gallen waren verst\u00e4ndlicherweise nicht alle Bediensteten der verschiedenen k\u00fcnftig im Verwaltungsgericht zusammengefassten Rekurskommissionen erfreut. F\u00fcr viele von ihnen wird die Inbetriebnahme des Gerichtes in St. Gallen einen Wohnortwechsel zur Folge haben.</p><p>Offenbar l\u00f6st dies Widerstand von verschiedenen betroffenen Seiten aus. Es wird versucht, den Standortwechsel nach St. Gallen so lange wie m\u00f6glich hinauszuz\u00f6gern. Diese Verz\u00f6gerungstaktik ist durchaus geeignet, Mehrkosten nach sich zu ziehen. So macht die Asylrekurskommission geltend, dass das Zusammentreffen verschiedener EDV-Plattformen im neuen Gericht grosse Probleme aufwerfe und deshalb ein Umzug noch l\u00e4ngere Zeit aufgeschoben werden m\u00fcsse.</p><p>Auch verschiedene Kreise in Parlament und Verwaltung versuchen eine z\u00fcgige Aufnahme der verwaltungsgerichtlichen T\u00e4tigkeit in St. Gallen zu verz\u00f6gern. Auf diese Weise werden den noch n\u00f6tigen rechtlichen Grundlagen nicht gerade Priorit\u00e4t einger\u00e4umt. Zudem ist seitens des Bundes pl\u00f6tzlich auch zu h\u00f6ren, dass das Geb\u00e4ude, in welchem das Verwaltungsgericht untergebracht werden soll, zu wenig repr\u00e4sentativ sei und die R\u00e4umlichkeiten noch entsprechend angepasst werden m\u00fcssten. Vorher k\u00f6nne man nicht einziehen.</p><p>Angesichts dieser unbefriedigenden Situation wird der Bundesrat gebeten, Auskunft \u00fcber folgende Fragen zu geben:</p><p>1. Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf die Umsetzung des Verwaltungsgerichtes in St. Gallen?</p><p>2. Ist er der Ansicht, dass das Eidgen\u00f6ssische Verwaltungsgericht in St. Gallen termingerecht per Anfang 2005 seinen Betrieb aufnehmen kann?</p><p>3. Was unternimmt er, um die oben geschilderten Verz\u00f6gerungsmassnahmen zu unterbinden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Stand des Projektes</p><p>1.1 Aufbau der Projektorganisation</p><p>Am 5. M\u00e4rz 2002 haben das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD) gest\u00fctzt auf den Beschluss des Bundesrates vom 28. September 2001 die Projektoberleitung (POL) f\u00fcr den Aufbau des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes eingesetzt. Pr\u00e4sidiert wird die POL von Professor Dr. Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes f\u00fcr Justiz. Mitglieder sind Daniel Uhlmann, Stv. Generalsekret\u00e4r EJPD, Jules Busslinger, Stv. Generalsekret\u00e4r EFD, Dr. iur. Paul Tsch\u00fcmperlin, Generalsekret\u00e4r des Schweizerischen Bundesgerichtes, Bruno Huber, Pr\u00e4sident der Schweizerischen Asylrekurskommission, Claude Nicati, Stv. Bundesanwalt, Dr. Hans-Rudolf Arta, Vertreter des Kantons St. Gallen, Giorgio Battaglioni, Vertreter des Kantons Tessin, Bernardo Stadelmann, Projektleiter \"Neue Bundesgerichte\".</p><p>Die POL hat zum Auftrag, die Projektorganisation aufzubauen und die sach- und zeitgerechte Umsetzung des Projektes \"Neue Bundesgerichte\" zu \u00fcberwachen und zu steuern.</p><p>Der f\u00fcr die operative Umsetzung des Projektes \"Neue Bundesgerichte\" verantwortliche Projektleiter, lic. iur. Bernardo Stadelmann, ist von der POL im Sommer dieses Jahres nach einer \u00f6ffentlichen Ausschreibung und der Auswertung von \u00fcber 30 Kandidaturen aus der ganzen Schweiz angestellt worden. Er hat seine T\u00e4tigkeit am 5. August 2002 aufgenommen. Die Projektleitung arbeitet gegenw\u00e4rtig mit dem vollamtlichen Projektleiter, einer 60-prozentigen Projektassistentin, einer Projektmitarbeiterin f\u00fcr Human Ressources aus den Parlamentsdiensten und zwei nebenamtlichen Teilprojektleitern f\u00fcr Recht und Kommunikation. Der weitere Ausbau der Projektleitung sieht in den n\u00e4chsten Wochen die Anstellung eines Teilprojektleiters Finanzen, Personal und Bauten sowie eines Teilprojektleiters f\u00fcr die Informatik vor, deren Stellen \u00f6ffentlich ausgeschrieben worden sind.</p><p>Gest\u00fctzt auf die entsprechende Anordnung des EJPD und des EFD hat die Projektoberleitung zudem einen Beirat eingesetzt, der sie unterst\u00fctzen muss und dem Vertreter von Beh\u00f6rden und Organisationen angeh\u00f6ren, die durch die Neuorganisation der Bundesrechtspflege besonders betroffen sind (Eidgen\u00f6ssische Rekurskommissionen und departementale Beschwerdedienste). Der Beirat hat sich am 14. August 2002 konstituiert und wird vom Pr\u00e4sidenten der Rekurskommission UVEK, Bruno Wallimann, pr\u00e4sidiert.</p><p>1.2 Stand der Arbeiten</p><p>Am Tag der Verabschiedung des Gesetzes \u00fcber den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes hat die Vorsteherin des EJPD schriftlich mit den Kantonen Tessin und St. Gallen Kontakt aufgenommen und sie \u00fcber die Einsetzung der Projektorganisation f\u00fcr den Aufbau der Gerichte informiert. Unmittelbar darauf wurden die beiden Standortkantone von der Projektoberleitung aufgefordert, je eine Kontaktperson sowie eine oder einen Delegierten in die Projektoberleitung zu bestimmen. Am 21. August 2002 konnte die Projektoberleitung zum ersten Mal in vollst\u00e4ndiger Besetzung tagen.</p><p>Nachdem das Parlament im Gerichtssitzgesetz eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die zwischen dem Bund und den Standortkantonen abzuschliessenden Vertr\u00e4ge \u00fcber die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes geschaffen hatte, erteilte der Bundesrat der Projektorganisation f\u00fcr den Aufbau der neuen Bundesgerichte und dem Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) den Auftrag, mit den Kantonen Tessin und St. Gallen eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung auszuhandeln (Beschluss vom 3. Juli 2002). Gleichzeitig legte er als Zielvorgabe f\u00fcr die Verhandlungen fest, dass die Standortkantone das Grundst\u00fcck zur Verf\u00fcgung zu stellen und sich an den Geb\u00e4udeerstellungskosten in angemessener Weise zu beteiligen h\u00e4tten, wobei eine Beteiligung von 50 Prozent der gesamten Baukosten anzustreben sei.</p><p>In der Folge hatte die Projektorganisation in dieser Sache verschiedentlich Kontakt mit den Standortkantonen. Eine Begegnung zwischen den Vorstehern des EFD und des EJPD und einer Regierungsdelegation der Kantone Tessin und St. Gallen fand am 11. November 2002 in Bern statt. Die Vertreter der Kantone erkl\u00e4rten sich dabei grunds\u00e4tzlich bereit, einen angemessenen finanziellen Beitrag an die Erstellungskosten der beiden Gerichte zu leisten. \u00dcber das Ausmass ihrer Beteiligung wird verhandelt werden, wenn die konkreten Projekte vorliegen und eine zuverl\u00e4ssige Sch\u00e4tzung der Kosten m\u00f6glich ist.</p><p>In der Zwischenzeit sind mit den Kantonen Tessin und St. Gallen auch auf technischer Ebene Gespr\u00e4che aufgenommen worden. Unmittelbar nach der Bestimmung der beiden Sitzkantone wurde das BBL von der Projektorganisation beauftragt, die Standortvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Unterbringung der beiden Gerichte einer ersten Pr\u00fcfung zu unterziehen und mit der entsprechenden Bauplanung zu beginnen. In diesem Zusammenhang fanden am 26. August 2002 und am 6. September 2002 die ersten Besuche in den Kantonen St.Gallen und Tessin statt, bei denen von den Vorschl\u00e4gen der Kantone Kenntnis genommen werden konnte.</p><p>Gegenw\u00e4rtig ist das BBL mit der Grundlagenpr\u00fcfung verschiedener Objekte f\u00fcr die Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona und des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen befasst. Diese Pr\u00fcfung wird in Zusammenarbeit mit der Projektorganisation und mit den zust\u00e4ndigen kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrt.</p><p>In St. Gallen hat die Pr\u00fcfung ergeben, dass der Bund darauf verzichten musste, sich innert einer von der Kantonsregierung auf Ende September 2002 angesetzten Frist definitiv f\u00fcr das Bauprojekt an der St. Leonhardstrasse zu entscheiden. Dies ist auf zahlreiche Probleme in Zusammenhang mit den Eigentumsverh\u00e4ltnissen, dem \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen, den Umbaum\u00f6glichkeiten sowie dem Bezugstermin des Geb\u00e4udes zur\u00fcckzuf\u00fchren. In intensiver Zusammenarbeit mit den Kantons- und Gemeindebeh\u00f6rden werden zurzeit verschiedene taugliche Alternativm\u00f6glichkeiten gepr\u00fcft, was zu Beginn des n\u00e4chsten Jahres eine definitive Standortwahl erlauben wird.</p><p>In Bellinzona hat sich gezeigt, dass das BBL die vom Kanton vorgeschlagene Unterbringungsl\u00f6sung wegen des Zustands der Geb\u00e4ude und der beschr\u00e4nkten Verf\u00fcgbarkeit vorerst einer Machbarkeitsstudie unterziehen muss. Unter diesen Umst\u00e4nden ist ein Bezug eines definitiven Geb\u00e4udes auf den 1. Januar 2004 ausgeschlossen.</p><p>Um eine Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona auf den 1. Januar 2004 trotzdem zu gew\u00e4hrleisten, hat eine besondere Arbeitsgruppe die bauliche Projektdefinition f\u00fcr eine provisorische Einrichtung erarbeitet. An diesen Arbeiten waren sowohl Gerichts- und Strafrechtsexperten als auch Vertreter des BBL und des Kantons Tessin beteiligt.</p><p>Eine weitere Arbeitsgruppe befasst sich mit der Bereitstellung der IT-Infrastruktur f\u00fcr das Provisorium in Bellinzona. Mit der Erarbeitung eines Projektantrages und der notwendigen Pflichtenhefte wurde im Rahmen der Voranalyse das Bundesamt f\u00fcr Informatik und Telekommunikation beauftragt.</p><p>Auch in den Teilbereichen Finanzen, Personal, Kommunikation, Recht und Organisation ist die Arbeit aufgenommen worden. In finanzieller Hinsicht sind der Nachtragskredit II f\u00fcr das laufende Jahr, das Budget 2003 und der Finanzplan 2004-2006 erstellt worden. Die Vorbereitung des Budgets 2004 ist im Gange. Im Personalwesen ist die Vorbereitung der Richterwahlen f\u00fcr das Bundesstrafgericht in enger Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten an die Hand genommen worden. Zudem wird der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Aufl\u00f6sung der Eidgen\u00f6ssischen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste in Absprache mit dem EFD und dem EPA analysiert. Daraus ergibt sich schon verwaltungsintern ein bedeutendes Informationsbed\u00fcrfnis, das anhand eines allgemeinen Kommunikationskonzeptes, welches einen Internetauftritt, schriftliche Mitteilungen und Informationsveranstaltungen vorsieht, abgedeckt werden soll.</p><p>Zwei Informationsveranstaltungen mit den Parlamentariern der Kantone Tessin und St. Gallen fanden w\u00e4hrend der letzten Session statt. Schliesslich wurden auch die Arbeiten f\u00fcr den strukturellen und organisatorischen Aufbau des Bundesstrafgerichtes aufgenommen, nachdem nun das Bundesgesetz \u00fcber das Bundesstrafgericht vom Parlament verabschiedet worden ist.</p><p>2. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht wird nach dem Gesagten seine T\u00e4tigkeit in St. Gallen nicht per Anfang 2005 aufnehmen k\u00f6nnen. Ein Termin kann beim heutigen Stand der Gesetzgebungsarbeiten und der Bauplanung nicht bestimmt werden. Die f\u00fcr die Einsetzung des Gerichtes notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden indessen mit aller Wahrscheinlichkeit fr\u00fchestens im Jahr 2006 in Kraft treten k\u00f6nnen. Auf der anderen Seite muss bei der Bauplanung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Bestimmung des Standorts noch aussteht und die f\u00fcr die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen planerischen Massnahmen noch unbekannt sind.</p><p>3. Massnahmen gegen Verz\u00f6gerungsbestrebungen</p><p>Der Bundesrat hat alle Vorkehrungen getroffen, damit das Bundesverwaltungsgericht seine T\u00e4tigkeit mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgerichtsgesetzes aufnehmen kann.</p><p>Einerseits ist die Projektorganisation aufgebaut und teilweise schon eingesetzt worden. Sie hat ihre Arbeiten auf allen Ebenen aufgenommen und wird sie in enger Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Standortkantone und mit den beteiligten Instanzen des Bundes (Eidgen\u00f6ssische Rekurskommissionen, departamentale Beschwerdedienste, Bundesgericht, Bundesanwaltschaft, EJPD, EFD usw.) ohne Verzug weiterf\u00fchren.</p><p>Andererseits unterst\u00fctzt der Bundesrat die Projektorganisation und das BBL aktiv bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung mit den Standortkantonen \u00fcber deren finanzielle Beteiligung, damit diese im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag abgeschlossen werden.</p><p>Die Projektorganisation ist bisher mit keinerlei Verz\u00f6gerungsman\u00f6vern konfrontiert worden, welche ihre Arbeit aufhalten k\u00f6nnten. Die Projektarbeiten werden plangem\u00e4ss z\u00fcgig vorangetrieben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1038528000000)\/","SubmittedBy":"Brunner Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1038528000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807555210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1032912000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4615,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}