{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20021143,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20021143,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.1143","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Zufferey. Wann erscheint der Bericht Zimmerli?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Etwa vor einem Jahr hat der Bundesrat eine neue Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Ulrich Zimmerli eingesetzt. Die Kommission hat den Auftrag, die Empfehlungen der von Prof. Jean-Baptiste Zufferey (Universit\u00e4t Freiburg) geleiteten Expertengruppe Finanzmarktaufsicht (1999-2000) umzusetzen, die im November 2000 ihren Schlussbericht ablieferte. Dieser enthielt 42 Empfehlungen, von denen sich einige (namentlich Empfehlung 31) mit der Regulierung und Beaufsichtigung der unabh\u00e4ngigen und/oder externen Verm\u00f6gensverwalter befassen.</p><p>Diese Berufskategorie und dieser Sektor sind f\u00fcr unser Land, vor allem f\u00fcr die drei Finanzpl\u00e4tze (Z\u00fcrich, Genf, Lugano), sehr wichtig. Zusammen mit den Banken gew\u00e4hrleisten die unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter die hohe Qualit\u00e4t der Dienstleistungen zugunsten der Kundschaft.</p><p>Auf die Ergebnisse der Arbeiten der Kommission Zimmerli ist man besonders gespannt, und zwar vor allem, weil laut der Expertengruppe Zufferey folgende Gr\u00fcnde f\u00fcr eine derartige Regulierung sprechen:</p><p>- Das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz ist durch verschiedene Finanzskandale, die von unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwaltern mit zweifelhaftem Ruf ausgel\u00f6st wurden, gef\u00e4hrdet (in diesen F\u00e4llen trat klar zu Tage, dass die einschl\u00e4gigen Bestimmungen sowohl des Vertragsrechtes wie des Strafrechtes ungen\u00fcgend sind).</p><p>- Es ist notwendig, den Beruf bzw. die T\u00e4tigkeit des unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalters offiziell anzuerkennen.</p><p>- Es gibt internationale Normen, welche die mangelnde Beaufsichtigung der unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter nicht mehr l\u00e4nger tolerieren.</p><p>- Es ist nicht m\u00f6glich, den Banken die Beaufsichtigung ihrer unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter zu \u00fcbertragen.</p><p>- Der Grundsatz \"same business, same rules\" muss von allen Finanzintermedi\u00e4ren, die in der Schweiz im Bereich der Verm\u00f6gensverwaltung t\u00e4tig sind, beachtet werden.</p><p>Es ist ausserdem hervorzuheben, dass die vorgesehene Regulierung der unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter unerl\u00e4sslich ist, wenn man die laufenden Verhandlungen \u00fcber die Bilateralen II (die ja auch ein Dossier \u00fcber Dienstleistungen umfassen) wirklich zu einem guten Ende bringen und eine einheitliche Bewilligung f\u00fcr s\u00e4mtliche Finanzdienstleistungen einf\u00fchren will.</p><p>Die Regulierung der unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter w\u00fcrde schliesslich zu einer Entwicklung passen, die sich im Bereich des Finanzrechtes zurzeit allgemein beobachten l\u00e4sst. In unseren Nachbarl\u00e4ndern, wo die unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter Kundinnen und Kunden akquirieren m\u00fcssen, ist die Verm\u00f6gensverwaltung abschliessend geregelt und einer Aufsicht unterstellt.</p><p>Es gilt deshalb, so rasch wie m\u00f6glich eine Regulierung einzuf\u00fchren, die den Anforderungen einer Berufskategorie - derjenigen der unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter - entspricht, welche zweifellos einer der zukunftstr\u00e4chtigsten Wirtschaftssektoren ist, und f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter im In- und Ausland g\u00fcnstige Rahmenbedingungen zu schaffen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli f\u00fcr die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. Der Auftrag an die Expertenkommission enth\u00e4lt folgende Schwerpunkte:</p><p>- Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbeh\u00f6rde;</p><p>- Pr\u00fcfung und Vorschlag zu einer Erweiterung der umfassenden (prudenziellen) Aufsicht \u00fcber Introducing Brokers, Devisenh\u00e4ndler und unabh\u00e4ngige Verm\u00f6gensverwalter;</p><p>- Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zur Differenzierung und Vereinfachung der Finanzmarktregulierung;</p><p>- \u00dcberpr\u00fcfung der Instrumente der Versicherungsaufsicht;</p><p>- Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Allfinanz- bzw. Konglomeratsaufsicht basierend auf den im Rahmen der laufenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen Bestimmungen;</p><p>- \u00dcberpr\u00fcfung des Sanktionenkataloges.</p><p>Die Expertenkommission hat beschlossen, den Auftrag zeitlich gestaffelt zu erf\u00fcllen: In einem ersten Schritt wird der Entwurf eines Organisationsgesetzes f\u00fcr eine integrierte Finanzmarktaufsicht ausgearbeitet, der vorerst die EBK und das BPV zusammenf\u00fchrt. Diese Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Die Expertenkommission will aber davon absehen, ein reines Organisationsgesetz zu verabschieden, weil f\u00fcr den effizienten Einsatz einer neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbeh\u00f6rde nebst dem Organisationsmodell gleichzeitig ein vereinheitlichtes Aufsichtsinstrumentarium (z. B. f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Revisionen) vorliegen muss. Da die Expertenkommission in diesem Bereich mit ihren Arbeiten ebenfalls schon weit fortgeschritten ist, hat sie beschlossen, im Sommer 2003 ein umfassendes Konzept sowohl zur Neuorganisation als auch zum Aufsichtsinstrumentarium vorzulegen und dem Bundesrat ein Vorgehen vorzuschlagen, das die Verbindung beider Komponenten gew\u00e4hrleistet.</p><p>Zudem hat die Expertenkommission im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum VAG bei der \u00dcberarbeitung der Gruppen-/Konglomeratsaufsichtsbestimmungen (Allfinanz) bereits aktiv mitgewirkt.</p><p>Das Mandat umfasst unterschiedlichste Bereiche des Finanzmarktaufsichtsrechtes. Deshalb war die Expertenkommission gehalten, Priorit\u00e4ten zu setzen. Sie wird sich somit erst nach Verabschiedung des Berichtes \u00fcber die Organisation der integrierten Finanzmarktaufsicht mit der Erweiterung der umfassenden (prudenziellen) Aufsicht \u00fcber die unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter, Introducing Broker und Devisenh\u00e4ndler n\u00e4her befassen k\u00f6nnen.</p><p>Die Expertenkommission wird dabei auch das Regelwerk der EU und die bilateralen Verhandlungen mit der EU in ihre Erw\u00e4gungen mit einbeziehen. Die mit einer Erweiterung der Aufsicht zusammenh\u00e4ngenden Fragen sind aber sehr komplex und bed\u00fcrfen einer vertiefteren \u00dcberpr\u00fcfung, sodass die diesbez\u00fcglichen Arbeiten fr\u00fchestens Ende 2003 abgeschlossen werden k\u00f6nnen, obschon erste Vorarbeiten bereits geleistet wurden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1047600000000)\/","SubmittedBy":"Simoneschi-Cortesi Chiara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1047600000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808717780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1039564800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4616,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}