{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023010,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023010,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3010","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stopp der Vertr\u00e4ge mit Italien \u00fcber Rechtshilfe in Wirtschafts-, Finanz-, Steuer- und Zollfragen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einem langen Interview mit der italienischen Tageszeitung \"Corriere della Sera\" hat Italiens Finanzminister Giulio Tremonti \u00fcber die Abschaffung des schweizerischen Bankgeheimnisses im Jahre 2002 spekuliert und theoretisiert; er hat damit ein f\u00fcr unsere Rechtsordnung konstitutives Institut angetastet, f\u00fcr das landesinterne Rechtsnormen und nicht die Regeln der internationalen Rechtshilfe gelten.</p><p>Der Minister hat urbi et orbi erkl\u00e4rt, dass \"in der Schweiz angelegtes Geld totes Geld\" sei. Wahrscheinlich weiss er \u00fcber einige Aspekte, die seinen besser orientierten Landsleuten keineswegs unbekannt sind, nicht gut Bescheid, beispielsweise \u00fcber die Tatsache, dass Italienerinnen und Italiener, die in den letzten Jahrzehnten ihre m\u00fchsam erworbenen Ersparnisse in der Schweiz angelegt haben, damit Ertr\u00e4ge erzielten, die in Italien undenkbar gewesen w\u00e4ren.</p><p>Man erinnere sich nur an die wiederholten, willk\u00fcrlichen Abwertungen der Lira in den letzten Jahrzehnten, aber auch daran, dass der hoch gelobte Euro in den vergangenen zweieinhalb Jahren gegen\u00fcber dem Schweizerfranken mehr als 10 Prozent seines Wertes eingeb\u00fcsst hat.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Nimmt er zur Kenntnis, dass sich die namentlich vom Departement unter Ruth Metzlers Leitung verfolgte Politik, Rechtshilfe auch in mit unserem Recht nicht vereinbaren Situationen zu leisten, als kontraproduktiv erwiesen hat und damit eine den Absichten entgegengesetzte Wirkung hat?</p><p>2. Nimmt er ebenfalls zur Kenntnis, dass damals erkl\u00e4rt worden ist, gerade diese Politik sei der einzig zweckm\u00e4ssige und richtige Weg zur Aufrechterhaltung des schweizerischen Bankgeheimnisses?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass das schweizerische Bankgeheimnis durch landesinterne Rechtsnormen, die wir geschaffen haben, und nicht durch die f\u00fcr Rechtshilfe geltenden Regeln gesch\u00fctzt wird - Regeln, die sich in Tat und Wahrheit als Brecheisen zur Aushebelung schweizerischer Institutionen erweisen?</p><p>4. Verf\u00fcgte Minister Giulio Tremonti \u00fcber Informationen, aufgrund derer er sich berechtigt f\u00fchlen konnte, in derart kategorischer Weise Stellung zu nehmen und z. B. selber Daten und Fristen f\u00fcr die Abschaffung des schweizerischen Bankgeheimnisses noch in diesem Jahr festzulegen?</p><p>5. Was hat Bundesanwalt Valentin Roschacher am 29. und 30. Oktober 2001 in Bari gemacht?</p><p>6. Warum sind f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Rechtshilfe zwischen Italien und der Schweiz nicht Tessiner Beh\u00f6rdenvertreter zust\u00e4ndig, die zweifellos \u00fcber bessere Kenntnisse der italienischen Verfahren verf\u00fcgen und die auf jeden Fall kulturell besser in der Lage sind, die Beziehungen zu ihren italienischen Kollegen zweckm\u00e4ssig zu gestalten?</p><p>7. Die erw\u00e4hnte Politik dient nicht dem Schutz des Bankgeheimnisses in der Eidgenossenschaft und speziell im Kanton Tessin, dem drittwichtigsten Schweizer Finanzplatz, der in nicht unerheblicher Weise dazu beitr\u00e4gt, die Bundeskasse zu f\u00fcllen. H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr sinnvoll, an dieser Art der Zusammenarbeit mit den italienischen Beh\u00f6rden festzuhalten?</p><p>8. H\u00e4lt er es nach der Nichtratifizierung des Rechtshilfeabkommens durch die Regierung Berlusconi und nach den erw\u00e4hnten \u00c4usserungen von Minister Giulio Tremonti nicht f\u00fcr sinnvoll, unsere Beh\u00f6rden dazu zu erm\u00e4chtigen, jegliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Wirtschafts-, Finanz-, Steuer- und Zollfragen vorl\u00e4ufig einzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist bekanntlich bestrebt, das Bankgeheimnis l\u00e4ngerfristig aufrechtzuerhalten. Er hat diese Absicht bei verschiedenen Gelegenheiten klar und deutlich kommuniziert. Demgegen\u00fcber hat der italienische Finanzminister in seinen \u00f6ffentlichen Verlautbarungen Zweifel an der Best\u00e4ndigkeit des schweizerischen Bankgeheimnisses ge\u00e4ussert. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, auf welche Informationen der italienische Finanzminister seine Einsch\u00e4tzung st\u00fctzt.</p><p>Ein wichtiger Beweggrund f\u00fcr die Aussagen des Finanzministers d\u00fcrfte das von der italienischen Regierung am 21. November 2001 erlassenen Dekret \u00fcber eine Steueramnestie sein. Dieses Dekret hat die fiskalische Bereinigung von Verm\u00f6genswerten zum Ziel, die dem italienischen Fiskus vorenthalten und im Ausland angelegt wurden. Diese Massnahme sollte die in Italien steuerpflichtigen Personen veranlassen, ihre im Ausland - zu einem Teil auch in der Schweiz - angelegten und bisher nicht deklarierten Gelder gegen eine Legalisierungsgeb\u00fchr von 2,5 Prozent, im \u00dcbrigen aber straffrei, nach Italien zur\u00fcckzuf\u00fchren. W\u00e4hrend diese Gelder zu Beginn der Amnestie nur z\u00f6gerlich nach Italien zur\u00fcck flossen, verst\u00e4rkten sich die Kapitalr\u00fcckfl\u00fcsse gegen Ende der Frist und erreichten mit insgesamt \u00fcber 50 Milliarden Euro ein f\u00fcr das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium zufrieden stellendes Mass. Anfang 2003 hat die italienische Regierung die Amnestie auf Unternehmen ausgeweitet (bis September 2003) und diejenige f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen bis Oktober 2003 verl\u00e4ngert.</p><p>Zu den einzelnen Fragen kann Folgendes festgehalten werden:</p><p>1. Die Rechtshilfe wird einerseits durch die von unserem Land ratifizierten internationalen Abkommen und andererseits durch das Bundesgesetz \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen geregelt. Die zust\u00e4ndigen Schweizer Beh\u00f6rden gew\u00e4hren oder verweigern die Rechtshilfe im Einklang mit dem nationalen und internationalen Recht. Das Bundesgericht entscheidet in letzter Instanz und mit umfassender Kognition \u00fcber Beschwerden, die von betroffenen Personen eingereicht werden. Somit sorgt auch unser h\u00f6chstes Gericht f\u00fcr die korrekte Anwendung der Rechtshilfegrunds\u00e4tze.</p><p>2. Der Bundesrat hat immer den Standpunkt vertreten, dass das Bankgeheimnis auf keinen Fall kriminelle T\u00e4tigkeiten decken darf.</p><p>3. Das schweizerische Bankgeheimnis gilt nicht absolut. So sieht Artikel\u00a047 Absatz\u00a04 des Bankengesetzes vom 8. November 1934 vor, dass das Bankgeheimnis aufgehoben werden kann. Dies ist im Rahmen einer Strafuntersuchung oder in einem Rechtshilfeverfahren (siehe Art. 3 Abs. 3 des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen) m\u00f6glich.</p><p>4. Wie bereits einleitend ausgef\u00fchrt wurde, ist nicht bekannt, worauf der italienische Finanzminister seine Aussagen st\u00fctzt.</p><p>5. Der Bundesanwalt hat sich auf Einladung der Generalstaatsanwaltschaft von Bari/Apulien mit den dort ans\u00e4ssigen Staatsanw\u00e4lten getroffen, um konkrete Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften zu besprechen. Er hat die Reise nach Bari mit der am Tag zuvor in Rom erfolgten Unterzeichnung des Memorandums zwischen der Direzione nazionale antimafia und der Bundesanwaltschaft verbunden. Dabei ging es haupts\u00e4chlich um Fragen im Bereich der Bek\u00e4mpfung des internationalen Zigarettenschmuggels als einer Form des organisierten Verbrechens.</p><p>Bekannterweise f\u00fchrt Staatsanwalt Scelsi, Bari, verschiedene Verfahren gegen internationale Zigarettenschmuggler. Die Staatsanwaltschaft Bari hat in diesem Zusammenhang auch Rechtshilfeverfahren an die Schweiz gerichtet, welche vom Bundesamt f\u00fcr Justiz an die Bundesanwaltschaft zum Vollzug \u00fcberwiesen wurden. Bundesanwalt Roschacher hat sich ausserdem von der italienischen Polizei vor Ort zeigen lassen, welche konkreten Massnahmen diese im Kampf gegen die internationalen Zigarettenschmuggler vorkehrt.</p><p>6. In der Regel sind die Gerichtsbeh\u00f6rden jenes Kantons f\u00fcr den Vollzug der Rechtshilfegesuche zust\u00e4ndig, in welchem die Rechtshilfemassnahmen ergriffen werden sollen. Ist die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes gegeben, k\u00f6nnen die Rechtshilfegesuche von den Bundesbeh\u00f6rden vollzogen werden (insbesondere von der Bundesanwaltschaft oder von der Oberzolldirektion).</p><p>7. Nur eine strafrechtliche Politik, die den Missbrauch des Bankgeheimnisses f\u00fcr kriminelle Zwecke ahndet, kann langfristig die Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses garantieren.</p><p>8. Bereits in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage de Dardel 01.1152, vom 14. Dezember 2001, hat der Bundesrat betont, dass die Nichtratifizierung des erg\u00e4nzenden Staatsvertrages zum Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 einzig bewirkt, dass die Bestimmungen dieses Vertrages keine Anwendung finden. Hingegen ergeben sich aus der Nichtratifizierung keinerlei Einschr\u00e4nkungen in Bezug auf die Rechtshilfe, welche die Schweiz aufgrund anderer \u00dcbereinkommen mit Italien leistet. Die Einstellung jeglicher Zusammenarbeit mit Italien w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und w\u00fcrde eine Verletzung des V\u00f6lkerrechtes darstellen.</p><p>Aufgrund der Rechtsprechung oberinstanzlicher italienischer Gerichte zum italienischen Gesetz vom 5. Oktober 2001 \u00fcber die Ratifikation des erg\u00e4nzenden Staatsvertrages, die im Einklang mit dessen Wortlaut und dessen Geist steht, hat der Bundesrat befunden, dass keine Veranlassung mehr f\u00fcr ein Hinausschieben der Ratifikation besteht und diesen erg\u00e4nzenden Staatsvertrag am 1. April 2003 ratifiziert. Er ist am 1. Juni 2003 in Kraft getreten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1063152000000)\/","SubmittedBy":"Maspoli Flavio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1070928000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712752704550)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015200000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen"}}