{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023013,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023013,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3013","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Radio- und Fernsehgeb\u00fchrenbefreiung aus sozialen Gr\u00fcnden. Kompensation der Einnahmenausf\u00e4lle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 5. Januar 2001 hat das Bundesgericht einem Gesuch eines IV-Bez\u00fcgers stattgegeben und ihn von der Pflicht, Radio- und Fernsehgeb\u00fchren zu bezahlen, befreit. Die Bundesverwaltung hat aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheids beschlossen, aus sozialen Gr\u00fcnden alle Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger von AHV/IV-Erg\u00e4nzungsleistungen von dieser Geb\u00fchrenpflicht zu befreien. Die Frage wurde am 18. Juni 2001 auch im St\u00e4nderat diskutiert. Mit 20 zu 12 Stimmen hat der St\u00e4nderat die Empfehlung Studer, die eine Geb\u00fchrenbefreiung f\u00fcr alle Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger von AHV/IV-Erg\u00e4nzungsleistungen verlangt, an den Bundesrat \u00fcberwiesen.</p><p>Am 27. Juni 2001 hat der Bundesrat mit Wirkung auf den 1. August 2001 die Bestimmungen zu der Geb\u00fchrenbefreiung, wie sie die Radio- und Fernsehverordnung vorsieht, im Sinn der oben erw\u00e4hnten Empfehlung abge\u00e4ndert.</p><p>Dieser Entscheid hat einen R\u00fcckgang der Einnahmen von ungef\u00e4hr 11 Millionen Franken im Jahr 2001 zur Folge; ab dem Jahr 2002 d\u00fcrften die Einbussen mindestens 50 Millionen Franken pro Jahr betragen.</p><p>1. Warum hat der Bundesrat die Radio- und Fernsehverordnung derart schnell revidiert?</p><p>2. Die SRG ist eine Anstalt, die \u00fcber eine Konzession des Bundes verf\u00fcgt. Sie bietet der \u00d6ffentlichkeit Dienstleistungen an, und dies zur allgemeinen Zufriedenheit; sie arbeitet auf der Grundlage eines Jahresbudgets, das gr\u00f6sstenteils \u00fcber Geb\u00fchren finanziert wird. Aufgrund von Finanzierungsausf\u00e4llen sieht sich die SRG gezwungen, die Leistungen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zu reduzieren. Wie rechtfertigt es der Bundesrat, die SRG in eine solche Lage zu bringen?</p><p>3. Die finanziellen Entscheide, die aus sozialen Gr\u00fcnden gef\u00e4llt wurden, haben Kosten zur Folge. Wie rechtfertigt es der Bundesrat, ganz allgemein gesehen, Dritte (Institutionen, Kantone) mit Kosten zu belasten? M\u00fcssten die Kosten nicht viel eher dort belastet werden, wo sie richtigerweise hingeh\u00f6ren, n\u00e4mlich bei den Sozialausgaben? Ist ein solches Vorgehen Teil der gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Politik des Bundes?</p><p>4. Die rasche Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids hat eine Einbusse von 50 Millionen Franken im Budget von \"SRG SSR id\u00e9e suisse\" zur Folge. Wie und in welcher Frist gedenkt der Bundesrat, diese Einnahmeneinbussen zu kompensieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss der Radio- und Fernsehverordnung vom 6. Oktober 1997 (RTVV; SR 784.401) k\u00f6nnen Personen von der Pflicht, Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren zu bezahlen, befreit werden.</p><p>Bis am 31. Juli 2001 galt dabei folgende Regelung: AHV-berechtigte Personen oder zu mindestens 50 Prozent invalide Personen wurden auf Gesuch hin von der Geb\u00fchrenpflicht befreit, wenn sie ein geringes Einkommen nachwiesen.</p><p>Nach dem Bundesgerichtsentscheid (2A.283/2000) vom 5. Januar 2001 widerspricht das in der RTVV vorgesehene Berechnungssystem f\u00fcr geringe Einkommen dem Grundsatz der Rechtsgleichheit nach Artikel\u00a08 der Bundesverfassung. Der Bundesgerichtsentscheid stuft alle Rentner und Rentnerinnen, die Erg\u00e4nzungsleistungen beziehen, als Personen mit geringem Einkommen ein, da ihre AHV/IV-Renten zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes nicht ausreichen.</p><p>Am 1. August 2001 trat eine neue Regelung der RTVV in Kraft, die diesen Bundesgerichtsentscheid umsetzt. Nach Artikel\u00a045 Absatz\u00a02 RTVV werden heute AHV- oder IV-berechtigte Personen, die Leistungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (SR 831.30) erhalten, auf Gesuch hin von der Geb\u00fchrenpflicht befreit.</p><p>Mit der Inkraftsetzung der neuen Bestimmung \u00fcber die Befreiung von der Geb\u00fchrenpflicht ist der Bundesrat auch der im St\u00e4nderat angenommenen Empfehlung Studer 01.3099 vom 19. M\u00e4rz 2001 nachgekommen, die den Bundesrat ersuchte, Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger von AHV- und IV-Erg\u00e4nzungsleistungen von der Radio- und Fernsehgeb\u00fchrenpflicht zu befreien.</p><p>1. F\u00fcr den Bundesrat ist es eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, dass verfassungswidrige Verordnungsbestimmungen m\u00f6glichst rasch korrigiert werden. Da das Bundesgericht dem alten Berechnungsmodus die Anwendung versagte und den Begriff des geringen Einkommens auf alle Bez\u00fcger und Bez\u00fcgerinnen von Erg\u00e4nzungsleistungen ausdehnte, w\u00e4re die Minderung des Geb\u00fchrenertrages im \u00dcbrigen auch ohne Revision der Verordnung eingetreten.</p><p>2. Die neue Regelung f\u00fchrt tats\u00e4chlich zu einer Erh\u00f6hung der Zahl der Geb\u00fchrenbefreiungen, was letztlich eine Schm\u00e4lerung des Geb\u00fchrenertrages nach sich zieht. Die \"SRG SSR id\u00e9e suisse\" hat beim Bundesrat einen Antrag um eine entsprechende Anpassung der Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren auf den 1. Januar 2003 eingereicht. Der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 entschieden, die Geb\u00fchren auf Anfang 2003 um 4,1 Prozent zu erh\u00f6hen.</p><p>3. Der Bundesrat erm\u00f6glicht mit seinem Entscheid der \"SRG SSR id\u00e9e suisse\", ihre finanziellen Ausf\u00e4lle, die aus den Geb\u00fchrenbefreiungen resultieren, zu kompensieren.</p><p>Mittelfristig sollte das sozial motivierte Geb\u00fchrenbefreiungssystem allerdings ge\u00e4ndert werden: Der Bundesrat wird deshalb anl\u00e4sslich der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes unter Einbezug der Kantone pr\u00fcfen, ob und wie weit, die angestrebte Entlastung bed\u00fcrftiger AHV- bzw. IV-Bez\u00fcger und -Bez\u00fcgerinnen \u00fcber eine entsprechende Erh\u00f6hung der Erg\u00e4nzungsleistungen realisiert werden kann. Nach Einf\u00fchrung dieser L\u00f6sung k\u00f6nnte auf eine Geb\u00fchrenbefreiung verzichtet werden. Weil die Erg\u00e4nzungsleistung zu 80 Prozent von den Kantonen getragen wird, werden diese f\u00fcr die Frage mit einbezogen.</p><p>4. Der Bundesrat hat, wie bereits erw\u00e4hnt, am 1. Mai 2002 \u00fcber die Frage der Kompensation der Geb\u00fchrenausf\u00e4lle entschieden und die Erh\u00f6hung der Empfangsgeb\u00fchren auf den 1. Januar 2003 vorgesehen. Vor diesem Termin auftretende Ausf\u00e4lle werden voraussichtlich aus den in den Jahren 1993 bis 1997 kumulierten Geb\u00fchren\u00fcbersch\u00fcssen der Radio- und Fernsehrechnung der ehemaligen Telecom PTT ausgeglichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1024012800000)\/","SubmittedBy":"Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1024617600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1712759706960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015200000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}