{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023015,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023015,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3015","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lawinenbulletin wegen Geldproblemen gef\u00e4hrdet","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dem Lawinenbulletin kommt in unserem Land eine grosse Bedeutung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung in den Berggebieten und f\u00fcr den Tourismus zu. Nicht nur die Bergbev\u00f6lkerung und die Wintersportler, sondern besonders auch die Sicherheitsverantwortlichen in den Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen sind auf zuverl\u00e4ssige, rasche und umfassende Informationen angewiesen.</p><p>Der Fortbestand des Lawinenbulletins ist neuerdings wegen Geldnot des Eidgen\u00f6ssischen Instituts f\u00fcr Schnee- und Lawinenforschung (SLF) nicht gesichert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Anerkennt er die wichtige Bedeutung des Lawinenbulletins f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit als Service public?</p><p>2. Wie gedenkt er die finanzielle Situation des SLF zu verbessern, damit die wichtigen Dienstleistungen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit ohne Abstriche auch in Zukunft erbracht werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Kann er daf\u00fcr sorgen, dass m\u00f6gliche Mitfinanzierungen durch das Buwal oder durch das VBS nicht an unverst\u00e4ndlichen Verordnungsinterpretationen scheitern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit 1945 versieht das Eidgen\u00f6ssische Institut f\u00fcr Schnee- und Lawinenforschung (SLF), Davos, heute eine Institution des ETH-Bereiches, die schweizerische \u00d6ffentlichkeit mit Informationen zur Lawinensituation in der Schweiz. Diese Aufgabe des Institutes ging aus einer analogen T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Schweizer Armee w\u00e4hrend der Kriegsjahre hervor. Die rechtliche Verankerung dieses Dienstes durch das SLF ist nach der Zusammenf\u00fchrung des Institutes mit der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Birmensdorf, in Artikel\u00a04 Absatz\u00a04 der WSL-Verordnung vom 13. Januar 1993 (SR 414.164) festgelegt: \"Sie versieht den Lawinenwarndienst der Schweiz und informiert die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Lawinengefahr.\"</p><p>Im Februar und M\u00e4rz 2002 richtete sich das Interesse der Medien auf die Lawinenwarnung in der Schweiz. Ausschlag dazu gab ein Beitrag der Wissenschaftssendung des Schweizer Fernsehens DRS \"Menschen - Technik - Wissenschaft\" \u00fcber die Lawinenwarnung im Rahmen einer Sendung \u00fcber Lawinenbildung. Unter anderem wurde auch auf die Kosten der Lawinenwarnung hingewiesen, die sich aufgrund des gr\u00f6sseren Aufwandes und der Regionalisierung der Lawinenbulletins seit dem Jahre 1992 zunehmend erh\u00f6ht haben.</p><p>1. Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung der Lawinenwarnung des SLF als Dienstleistung f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit im Sinne eines Service public. Diese Warninformationen sind insbesondere f\u00fcr die Sicherheitsverantwortlichen von Siedlungen, Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um \u00fcber Evakuierungen von Personen, Sperrungen von Verkehrswegen, Sicherung von Skigebieten u. a. zu entscheiden. Die Forderungen nach \u00f6rtlich und zeitlich stets pr\u00e4ziserer Information werden in Zukunft noch zunehmen. Der Fortbestand des Lawinenbulletins wird deshalb keinesfalls infrage gestellt.</p><p>Der Charakter der mit Lawinen verbundenen Risiken in der Schweiz hat sich im letzten Jahrzehnt stark gewandelt. Neben der Bedrohung von Wohnorten und Verkehrsinfrastrukturen hat auch das ge\u00e4nderte Freizeit- und Risikoverhalten im touristischen Bereich (Skitouren, Variantenfahren usw.) an Gewicht gewonnen und zus\u00e4tzliche Anforderungen an die Lawinenwarnung des SLF gestellt. Die Lawinenwarnung steht auch weiterhin jeder interessierten Einzelperson zur Verf\u00fcgung. Dies entspricht einem grossen Bed\u00fcrfnis, wie nur schon die rege Benutzung der Internetseite beweist.</p><p>Ein grosses Bed\u00fcrfnis besteht in der Aus- und Weiterbildung, und zwar sowohl von Sicherheitsverantwortlichen als auch von breiten Bev\u00f6lkerungskreisen zu den Themen Schnee und Lawinen. Nur eine gute Ausbildung bietet Gew\u00e4hr f\u00fcr ein professionelles Krisenmanagement und eine effiziente Lawinenpr\u00e4vention. Insbesondere geht es auch darum, Verhaltensanweisungen benutzergerecht und verst\u00e4ndlich zu vermitteln.</p><p>Haben die Ereignisse des Lawinenwinters 1951 zu intensiver Lawinenschutzt\u00e4tigkeit mit technischen Massnahmen gef\u00fchrt, so zeigten die Erfahrungen im Lawinenwinter 1999, wie wichtig es ist, dass die Lawinenwarnung in ein integrales Risikomanagement eingebettet ist. Die Analyse der Erfahrungen hat gezeigt, dass dazu eine noch h\u00f6here Trefferquote des Lawinenbulletins, verbesserte und intensivierte Ausbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Sicherheitsverantwortlichen sowie verbesserte fachliche Informationsfl\u00fcsse und Kommunikationsm\u00f6glichkeiten zwischen den verschiedenen Krisenst\u00e4ben, den Sicherheitsverantwortlichen und dem SLF n\u00f6tig sind.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung eines integrierten Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren bewusst. Aus diesem Grund hat er am 19. Dezember 2001 in Erf\u00fcllung des Postulates F\u00f6hn 00.3079 vom 23. M\u00e4rz 2000 der MeteoSchweiz (EDI) den Auftrag erteilt, gemeinsam mit dem SLF (WSL/EDI), der Landeshydrologie (BWG/UVEK) und der Nationalen Alarmzentrale (GS/VBS) einen Antrag f\u00fcr die Koordination von Sturm- und Unwetterwarnungen auszuarbeiten.</p><p>2./3. Die Mittelzuteilung an das SLF durch den ETH-Rat erfolgt im Rahmen der WSL. Das Budget der SLF bel\u00e4uft sich seit 1990 mit kleineren Schwankungen auf 5,4 bis 5,6 Millionen Franken pro Jahr. Davon werden heute rund 60 Prozent f\u00fcr die Lawinenwarnung eingesetzt. Der finanzielle Aufwand f\u00fcr diesen Service erh\u00f6ht sich laufend. Bereits in den Achtzigerjahren wurde verlangt, t\u00e4glich zwei auf die einzelnen Regionen abgestimmte Bulletins zu erstellen, was 1992 eingef\u00fchrt werden konnte. Am Abend wird heute ein Bulletin auf Deutsch, Franz\u00f6sisch und Italienisch als Prognose f\u00fcr den Folgetag ver\u00f6ffentlicht und am Morgen werden sechs regionsspezifische Lawinenbulletins herausgegeben.</p><p>Ein weiterer zuk\u00fcnftiger Teuerungsfaktor umfasst die Entl\u00f6hnung der Beobachter. Angesichts dieser Entwicklung weist das SLF ab 2003 einen zus\u00e4tzlichen Finanzbedarf von etwa 4 Millionen Franken pro Jahr aus, der nur in beschr\u00e4nktem Umfang durch Drittmittel bzw. Einnahmen finanziert werden kann. </p><p>Durch den Aufbau eines integrierten Risikomanagements im Bund entwickelt sich die Lawinenwarnung zu einer gesamtschweizerischen Verbundaufgabe. Demzufolge besitzt das SLF Partner im ETH-Bereich, aber auch in verschiedenen anderen Departementen (UVEK/Buwal, VBS/Koordinierter Bereich Lawinen). Aufgrund der teilweisen Verlagerung der Schutzbem\u00fchungen von technischen Massnahmen (Lawinenverbauungen) hin zu organisatorischen Massnahmen (Lawinenwarnung) ist eine Neuverteilung der daf\u00fcr eingesetzten Mittel unter den Partnern zu pr\u00fcfen. Die Forschung im Sektor der Naturgefahren bleibt auf jeden Fall Aufgabe des ETH-Bereiches.</p><p>Das Leitbild zum Bev\u00f6lkerungsschutz sowie der Entwurf zum Bundesgesetz vom 17. Oktober 2001 \u00fcber den Bev\u00f6lkerungsschutz und den Zivilschutz sehen im Rahmen der Koordinierten Bereiche in Zukunft eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Bev\u00f6lkerungsschutz und subsidi\u00e4r mit der Armee vor. Das SLF f\u00fchrt weiterhin den Vorsitz im Koordinierten Bereich Lawinen.</p><p>Der Vollzug der Lawinenfr\u00fchwarnung zum Schutze von Menschenleben und erheblichen Sachwerten liegt gem\u00e4ss der geltenden Waldgesetzgebung bei den Kantonen. Die f\u00fcr die Kantone erforderlichen Dienstleistungen des SLF werden seitens des Buwal zusammen mit den Kantonen abgegolten.</p><p>F\u00fcr die Finanzierung der Lawinenfr\u00fchwarnung als Service public f\u00fcr den Wintertourismus bietet die Waldgesetzgebung keine Grundlage, hingegen k\u00f6nnte, gest\u00fctzt auf die Geb\u00fchrenordnung des ETH-Bereiches, das Erheben von Geb\u00fchren gepr\u00fcft werden. Angesichts der Bedeutung des Wintertourismus f\u00fcr die Schweiz sind die betroffenen Bundesstellen dennoch an einer organisatorisch wie administrativ einfachen und zukunftstr\u00e4chtigen L\u00f6sung interessiert.</p><p>Der Bundesrat sorgt daf\u00fcr, dass unter den beteiligten Institutionen und \u00c4mtern, namentlich des UVEK und des VBS, eine einvernehmliche L\u00f6sung f\u00fcr das Lawinenbulletin herbeigef\u00fchrt wird. Die Federf\u00fchrung f\u00fcr die bereits in Angriff genommenen Verhandlungen liegt beim ETH-Rat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1022630400000)\/","SubmittedBy":"Vollmer Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1024617600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1712739470783)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015200000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}