{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3021","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bankgeheimnis nach dem 11. September 2001","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Kann mir der Bundesrat sagen, welches die Folgen der Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz sind?</p>","ReasonText":"<p>Der Kampf gegen den Terrorismus beschr\u00e4nkt sich nicht auf die Verfolgung von m\u00f6glichen Hauptt\u00e4tern der Anschl\u00e4ge vom 11. September. Es geht auch darum, die bedeutenden Geldkan\u00e4le terroristischer Gruppierungen zu verstopfen. In diesem Zusammenhang wurde gemeldet, dass alle ausl\u00e4ndischen Banken, die Korrespondenzkonten in den USA unterhalten, neuen Regelungen unterstellt sind. Diese Regelungen verpflichten die amerikanischen Banken, die mit diesen ausl\u00e4ndischen Banken Gesch\u00e4ftsbeziehungen unterhalten, sich zu organisieren, um den amerikanischen Fahndern Informationen und Dokumente \u00fcber verd\u00e4chtige Kunden und Transaktionen zu vermitteln. Die ausl\u00e4ndischen Banken, und damit auch unsere Schweizer Banken, m\u00fcssen von nun an Auskunft \u00fcber die Herkunft von Verm\u00f6genswerten geben, ihre Kunden identifizieren und die Dokumentation archivieren, um diese den USA vorzulegen. Zudem m\u00fcssen die ausl\u00e4ndischen Banken neu eine Niederlassung in den USA haben und sind folglich der strengen amerikanischen Straf- und Ziviljustiz ausgesetzt.</p><p>Der amerikanische Markt ist f\u00fcr die meisten Schweizer Banken unverzichtbar geworden. Wenn sie die von den USA angeforderten Angaben nicht liefern, sind sie von diesem \u00fcberlebenswichtigen Markt abgeschnitten. Vermitteln sie diese Informationen, verletzen sie das Bankgeheimnis.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es im Kampf gegen den Terrorismus auch darum geht, seine finanziellen Quellen zum Versiegen zu bringen? Ist das Bankgeheimnis in diesem Zusammenhang nicht, einmal mehr, ein grosses Hindernis? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Grund genug besteht, sich Gedanken zur Abschaffung des Bankgeheimnisses zu machen?</p><p>Wenn sich in der Schweiz Verm\u00f6genswerte terroristischer Gruppierungen befinden, m\u00fcssen diese laut Gesetz beschlagnahmt werden. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass sich die Schweiz damit der Gefahr terroristischer Drohungen aussetzt?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die schweizerische Rechtsordnung verf\u00fcgt \u00fcber ein breites und effizientes Instrumentarium zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus, dessen Finanzierung, der organisierten Kriminalit\u00e4t und der Geldw\u00e4scherei:</p><p>Vorab sind es die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches, mit denen entsprechende Verhaltensweisen bek\u00e4mpft und bestraft werden k\u00f6nnen. N\u00f6tigenfalls k\u00f6nnen finanzielle Guthaben rasch eingefroren werden. Der Richter kann die Einziehung s\u00e4mtlicher Verm\u00f6genswerte verf\u00fcgen, die der Verf\u00fcgungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen, und zwar unbeschadet eines Beweises ihrer kriminellen Herkunft. Bei Verm\u00f6genswerten einer Person, die sich an einer kriminellen Organisation beteiligt oder sie unterst\u00fctzt hat, wird die Verf\u00fcgungsmacht der Organisation bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.</p><p>Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet das so genannte \"Waschen\" von Geld, das von einem Verbrechen herr\u00fchrt oder zur Aus\u00fcbung eines Verbrechens dient, und zwar ungeachtet dessen, ob die Haupttat in der Schweiz oder im Ausland begangen worden ist.</p><p>Das Geldw\u00e4schereigesetz vervollst\u00e4ndigt die im Strafgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen. Das Geldw\u00e4schereigesetz auferlegt dem Finanzintermedi\u00e4r die Verpflichtung, bei begr\u00fcndetem Verdacht Verm\u00f6genswerte, die im Zusammenhang mit Geldw\u00e4scherei stehen, aus einem Verbrechen herr\u00fchren oder der Verf\u00fcgungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen, der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei unverz\u00fcglich zu melden und die Verm\u00f6genswerte unverz\u00fcglich f\u00fcr eine Zeitspanne von h\u00f6chstens f\u00fcnf Werktagen zu sperren. W\u00e4hrend dieser Frist untersucht die zust\u00e4ndige Strafverfolgungsbeh\u00f6rde, ob die Kontensperrung mit einer Verf\u00fcgung aufrechterhalten werden soll.</p><p>Im internationalen Kontext hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates betreffend Afghanistan mehrmals beschlossen, die Liste der durch die Resolutionen Nr. 1267 (1999) und Nr. 1333 (2000) auferlegten Sanktionen unterworfenen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen zu erweitern. In der Verordnung vom 2. Oktober 2000 \u00fcber Massnahmen gegen\u00fcber den Taliban wurden alle \u00c4nderungen ber\u00fccksichtigt. Die finanziellen Verm\u00f6genswerte der von dieser Verordnung anvisierten Personen wurden eingefroren, und es wurde verboten, diesen Personen Geldmittel zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dar\u00fcber hinaus haben die zust\u00e4ndigen schweizerischen Beh\u00f6rden (die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission und die Kontrollstelle zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei) s\u00e4mtlichen Finanzintermedi\u00e4ren die Listen mit den Namen der nat\u00fcrlichen und juristischen Personen \u00fcbermittelt, die ihnen von den US-Beh\u00f6rden zugestellt wurden, und eine erh\u00f6hte Sorgfaltspflicht insbesondere auf dem Gebiet der Geldw\u00e4scherei gefordert. Die Sorgfaltspflicht verpflichtet die Finanzintermedi\u00e4re zur Einfrierung von Verm\u00f6genswerten, von denen ernsthaft angenommen werden muss, dass sie mit kriminellen Aktivit\u00e4ten in Beziehung stehen.</p><p>Neben den multilateralen \u00dcbereinkommen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung hat die Schweiz ein Netz bilateraler Instrumente - u. a. mit den Vereinigten Staaten - in den spezifischen Bereichen der Rechtshilfe in Strafsachen, der Auslieferung und der \u00dcberstellung verurteilter Personen geschaffen. Diese Instrumente zielen auf die Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t, worin der Terrorismus eingeschlossen ist. Das Gesetz \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen erm\u00f6glicht der Schweiz, in Sachen Rechtshilfe auch mit Staaten zusammenzuarbeiten, mit denen sie kein Abkommen unterzeichnet hat. Es sieht vor, dass die Banken in Strafsachen der Justiz gegen\u00fcber unbeschr\u00e4nkt auskunftpflichtig sind. Diese k\u00f6nnen der geforderten Auskunftspflicht aufgrund der weltweit strengsten \"Know your customer rules\" umfassend nachkommen. Im Klartext: Das Bankgeheimnis sch\u00fctzt weder Terroristen noch diejenigen, die kriminelle Organisationen unterst\u00fctzen, noch Kriminalit\u00e4t schlechthin. In solchen F\u00e4llen wird die Schweiz unverz\u00fcglich internationale Rechtshilfe leisten, das Bankgeheimnis aufheben und die entsprechenden Verm\u00f6genswerte sperren. Das Rechtshilfegesetz sieht die M\u00f6glichkeit der Verf\u00fcgung vorl\u00e4ufiger Massnahmen wie beispielsweise der Blockierung von Bankkonten vor. Wenn ein Verfahren in der Schweiz eingeleitet worden ist, gestattet es die spontane \u00dcbermittlung von Beweismitteln und Informationen an ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden.</p><p>Aufgrund dieser Ausf\u00fchrungen ist ersichtlich, dass die Schweiz nicht nur \u00fcber ein breites und effizientes Instrumentarium zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalit\u00e4t und Geldw\u00e4scherei verf\u00fcgt, sondern auch bereit ist, dieses vollumf\u00e4nglich einzusetzen. Die Schweiz ist kein sicherer Ort f\u00fcr Kriminelle und Terroristen, und das Bankgeheimnis gew\u00e4hrt diesen Personengruppen keinen Schutz.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1022025600000)\/","SubmittedBy":"Tillmanns Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1024617600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1712739426190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015286400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}