{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3023","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtliche Schritte des Bundesrates gegen die Verantwortlichen des Swissair-Debakels","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Schweizervolk hat mit Erstaunen und Unverst\u00e4ndnis zur Kenntnis genommen, dass Swissair Chef Mario Corti ein vertraglich zugesichertes Sal\u00e4r von 12,5 Millionen Franken zum Voraus ausbezahlt erhielt. Diese Praxis l\u00e4sst die Vermutung zu, dass Herr Corti die Zwangslage der Swissair ausgenutzt hat. Er hat sich f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit absolut un\u00fcblich honorieren lassen und ein Sal\u00e4r gefordert, welches in einem klaren Missverh\u00e4ltnis zur Leistung steht. Es besteht somit ein Tatverdacht nach Artikel\u00a0157 StGB.</p><p>Immer deutlicher zeichnet sich auch ab, dass die Verantwortlichen des Swissair-Debakels im Kreise des ehemaligen Verwaltungsrates gesucht werden m\u00fcssen.</p><p>Um den Namen der neuen Airline zeichnet sich jetzt auch noch ein Rechtsstreit ab, der kein gutes Licht auf die beteiligten Parteien wirft.</p><p>Konfrontiert mit solchen Fakten tun sich verschiedene Kantone begreiflicherweise schwer, eine Beteiligung an der neuen Airline einzugehen. Die Kantone Genf und Neuenburg haben sogar Strafklage gegen die Swissair-Verantwortlichen eingereicht. Der Vorwurf reicht von ungetreuer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Urkundenf\u00e4lschung, Manipulation der B\u00f6rsenkurse bis zur Beg\u00fcnstigung.</p><p>Auch f\u00fcr den Bund ergeben sich in diesem Zusammenhang neue Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Strafklage der Kantone Genf und Neuenburg gegen die Swissair-Verantwortlichen zu unterst\u00fctzen und selber eine gleichlautende Klage einzureichen?</p><p>2. Hatte der Bundesrat oder die Verwaltung Kenntnis von besagtem Vertragsinhalt mit Herrn Corti? Wenn ja, seit wann?</p><p>3. Ist der Bundesrat im Fall von Herrn Corti bereit zu pr\u00fcfen, ob ein Tatbestand nach Artikel\u00a0157 StGB vorliegt und gegebenenfalls eine entsprechende Strafklage einzureichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Anl\u00e4sslich der ordentlichen Generalversammlung von SAir Group am 25. April 2001 haben der Bund und der Kanton Z\u00fcrich, als qualifizierte Minderheitsaktion\u00e4re, eine Sonderpr\u00fcfung nach Artikel\u00a0697a ff. des Obligationenrechtes (OR) beantragt. Dem Antrag wurde mit grossem Mehr zugestimmt. Ziel der Sonderpr\u00fcfung war es, allf\u00e4llige Sorgfaltspflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen aufzudecken und die wirksame Weiterverfolgung zu erm\u00f6glichen.</p><p>In der Folge hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Z\u00fcrich als Sonderpr\u00fcferin die Firma Ernst &amp; Young eingesetzt. F\u00fcr die Kosten der Sonderpr\u00fcfung h\u00e4tte nach Artikel\u00a0697g Absatz\u00a02 OR SAir Group selbst aufkommen m\u00fcssen. Nachdem die Gesellschaft im Verlaufe des Septembers und Oktobers 2001 zahlungsunf\u00e4hig geworden war, kam die Sonderpr\u00fcfung ins Stocken.</p><p>2. Am 5. Oktober 2001 wurde \u00fcber SAir Group die (zun\u00e4chst provisorische) Nachlassstundung er\u00f6ffnet. Das bedeutete auch f\u00fcr das Sonderpr\u00fcfungsverfahren eine Z\u00e4sur: Im Falle des Liquidationsvergleiches (Nachlass mit Verm\u00f6gensabtretung) oder des Konkurses ist es zun\u00e4chst Sache des Liquidators bzw. der Konkursverwaltung, Verantwortlichkeitsanspr\u00fcche geltend zu machen (Art. 757 Abs. 1 OR). Verzichten Liquidator oder Konkursverwaltung auf die Geltendmachung, sind in erster Linie die Gl\u00e4ubiger dazu befugt. Das Ergebnis wird vorab zur Deckung der Forderungen der klagenden Gl\u00e4ubiger verwendet. Klagende Aktion\u00e4re nehmen nur an einem allf\u00e4lligen \u00dcberschuss teil (Art. 757 Abs. 2 OR).</p><p>3. Mit dem Sachwalter von SAir Group, Rechtsanwalt Karl W\u00fcthrich, wurde daher vereinbart, dass die eigentliche Sonderpr\u00fcfung abgebrochen werden und in ein von ihm gef\u00fchrtes Verfahren \u00fcbergeleitet werden soll. Dies entspricht der neuen Interessenlage, hat aber dar\u00fcber hinaus gewichtige Vorteile:</p><p>- Im Gegensatz zu den Aktion\u00e4ren braucht der Sachwalter bei seinen Abkl\u00e4rungen keine R\u00fccksicht auf Gesch\u00e4ftsgeheimnisse von SAir Group zu nehmen.</p><p>- Er ist auch nicht an die D\u00e9chargeerteilung gegen\u00fcber dem Verwaltungsrat f\u00fcr die dem Gesch\u00e4ftsjahr 2000 vorangehenden Jahre gebunden.</p><p>- Der Sachwalter ist ausserdem in der Lage, unabh\u00e4ngig vom richterlich genehmigten Fragenkatalog der Sonderpr\u00fcfung zu ermitteln. Es steht ihm frei, je nach laufenden Erkenntnissen, die Untersuchung auf bestimmte Gegenst\u00e4nde zu fokussieren oder auszudehnen.</p><p>- Schliesslich k\u00f6nnen die Untersuchungen des Sachwalters, im Gegensatz zur Sonderpr\u00fcfung, in zeitlicher Hinsicht \u00fcber die letzte ordentliche Generalversammlung hinaus greifen. Insbesondere werden sie sich daher mit den Verantwortlichkeiten beim so genannten Grounding befassen.</p><p>4. Um zu gew\u00e4hrleisten, dass die von Ernst &amp; Young im Rahmen der Sonderpr\u00fcfung erzielten Ergebnisse nahtlos in die aktuellen Untersuchungen \u00fcbergef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, wird der Bund zusammen mit dem Kanton Z\u00fcrich einen namhaften Beitrag an die bisherigen Arbeiten und ihre Fortf\u00fchrung leisten. Der entsprechende Kredit wurde anl\u00e4sslich der Sondersession im letzten Jahr bereits gesprochen. Im Gegenzug wurde der Bund und der Kanton vom Sachwalter eine Mitsprachem\u00f6glichkeit bei der Erarbeitung des aktualisierten Fragenkataloges einger\u00e4umt. Zudem ist gew\u00e4hrleistet, dass das Parlament und die \u00d6ffentlichkeit zu gegebener Zeit \u00fcber die Untersuchungsergebnisse ins Bild gesetzt werden.</p><p>5. Wir erachten dieses Dispositiv zur Abkl\u00e4rung der Verantwortlichkeiten als wirksam und ausreichend. Der Bundesrat hat daher keinen Anlass, sich mit \"gleichlautenden Klagen\" in offenbar bereits laufende Strafverfahren einzumischen.</p><p>Was die Vertragsgestaltung zwischen SAir Group und Herrn Corti angeht, ist Folgendes zu betonen:</p><p>- F\u00fcr den Vertragsabschluss verantwortlich waren die damals zust\u00e4ndigen Gesellschaftsorgane. Es bestand kein Anlass, dar\u00fcber die Landesregierung zu informieren. Dementsprechend hatte der Bundesrat weder Kenntnis von der Interessenlage der direkt beteiligten Parteien noch vom Vertragsinhalt.</p><p>- Der Bundesrat geht davon aus, dass sich der Sachwalter im Rahmen seiner Untersuchungen auch mit den Anstellungsbedingungen des CEO und VR-Pr\u00e4sidenten der SAir Group befassen wird. Die Einreichung einer Strafanzeige wegen Wuchers (Art. 157 StGB) w\u00e4re daher materiell verfehlt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1022630400000)\/","SubmittedBy":"Lustenberger Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1079700432807)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1712738704453)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015286400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}