{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3025","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Koordination der Verhandlungsmandate f\u00fcr die bilateralen Verhandlungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Obwohl die bilateralen Vertr\u00e4ge noch nicht in Kraft getreten sind, sollen nun in zehn weiteren Bereichen Verhandlungen mit der EU gef\u00fchrt werden. Der Rat der EU hat am 25. Juni 2001 den Entscheid gef\u00e4llt, mit der Schweiz die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen.</p><p>Am 27. Juni 2001 hat der Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen in den Bereichen verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Umwelt und Betrugsbek\u00e4mpfung verabschiedet, nachdem zuvor auch die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und St\u00e4nderates gr\u00fcnes Licht dazu gegeben hatten. Die Verhandlungen mit der EU wurden am 5. Juli 2001 formell aufgenommen und sind derzeit im Gang. In den anderen Bereichen fehlten oder fehlen noch entsprechende Verhandlungsmandate.</p><p>In einigen Verhandlungsbereichen (Betrugsbek\u00e4mpfung, Bankkundengeheimnis, Schengen und Dublin) sind gewichtige Schwierigkeiten zu erwarten. Um unvorteilhafte bilaterale Vertr\u00e4ge f\u00fcr unser Land zu verhindern, ist eine zielbewusste und kluge Verhandlungsweise anzustreben. Damit ein optimales Gesamtergebnis erreicht werden kann, m\u00fcssen die Verhandlungen in den verschiedenen Verhandlungsbereichen entsprechend koordiniert werden.</p><p>Aus diesem Grund bittet die SVP den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie dringlich ist die Aufnahme von neuen bilateralen Verhandlungen mit der EU? Wo sieht der Bundesrat die Vorteile f\u00fcr die Schweiz? Wo liegen die Risiken und Gefahren aus seiner Sicht?</p><p>2. Wie ist der Stand der Dinge in den einzelnen Verhandlungsbereichen? Bestehen inzwischen weitere Verhandlungsmandate?</p><p>3. Wer f\u00fchrt und koordiniert die Verhandlungsmandate? Hat der Bundesrat sichergestellt, dass er jederzeit \u00fcber die Verhandlungen informiert und in der Lage ist, einzugreifen?</p><p>4. Wie hat er sichergestellt, dass die Zwischenergebnisse aus den einzelnen Verhandlungsrunden zentral und laufend koordiniert werden?</p><p>5. Sind die Beauftragten mit klaren Kompetenzen, Richtlinien und Grenzen in die Verhandlungen geschickt worden? Welche Sicherheitsinstrumente hat er eingebaut, um sicherzustellen, dass die Interessen der Schweiz gew\u00e4hrleistet sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Sieben von zehn Themen der neuen bilateralen Verhandlungen Schweiz-Europ\u00e4ische Union (Bilaterale II) sind Gegenstand von gemeinsamen Erkl\u00e4rungen, die den bilateralen Abkommen von 1999 beigef\u00fcgt sind. In der Gemeinsamen Erkl\u00e4rung \u00fcber k\u00fcnftige zus\u00e4tzliche Verhandlungen erkl\u00e4ren die Schweiz und die Europ\u00e4ische Union (EU) ihre Absicht, Verhandlungen \"bald nach dem Abschluss der derzeitigen bilateralen Verhandlungen\" aufzunehmen. Auf politischer Ebene wurden die ersten bilateralen Verhandlungen im Dezember 1998 abgeschlossen; die Abkommen wurden im Februar paraphiert und im Juni 1999 unterzeichnet. Mit der Er\u00f6ffnung von vier Verhandlungen im Juli 2001 sind die Bilateralen II somit nicht \u00fcberst\u00fcrzt eingeleitet worden. Die EU hatte seit einiger Zeit die Er\u00f6ffnung von Verhandlungen \u00fcber Betrugsbek\u00e4mpfung und Zinsbesteuerung verlangt. Diese dringlichen Begehren konnten nicht ignoriert werden. Es galt damit auch die Gelegenheit zu nutzen, mehrere Schweizer Anliegen einzubringen, seien es die \"Leftovers\" oder Schengen/Dublin - ein Bereich, in dem die Schweiz die EU seit 1998 um eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit ersucht.</p><p>Nachdem sie sich im Juni 2001 \u00fcber die Themen der Bilateralen II (siehe Antwort Ziff. 2) geeinigt hatten, nahmen die Schweiz und die EU im darauf folgenden Monat Verhandlungen in den vier Bereichen auf, f\u00fcr welche beide ein Mandat besassen. Neben der Betrugsbek\u00e4mpfung, die einem Anliegen der EU entspricht, beinhalten die Verhandlungen in diesen vier Bereichen drei Themen, die f\u00fcr die Schweiz von besonderem Interesse sind, n\u00e4mlich die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte und die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Statistik und Umwelt. Angesichts des Parallelismus zwischen den Verhandlungen, der von der Schweiz vertreten wird (siehe weiter unten sowie Antwort Ziff. 5), werden die sechs \u00fcbrigen Verhandlungen der Bilateralen II gleichzeitig aufgenommen, sobald die EU \u00fcber die entsprechenden Mandate verf\u00fcgt.</p><p>Mittelfristig gibt es, wie die Ergebnisse der Abstimmung vom 4. M\u00e4rz 2001 \u00fcber die Volksinitiative \"Ja zu Europa!\" gezeigt haben, keine Alternative zum bilateralen Weg in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU ist mit Abstand der wichtigste Partner der Schweiz. Es ist \u00e4usserst wichtig, dass die gegenseitigen Beziehungen in optimale Rahmenbedingungen eingebettet werden. Weiter ist anzuf\u00fcgen, dass sich die EU st\u00e4ndig weiterentwickelt (Erweiterung, Laeken-Reformprozess, Euro usw.), eine Weiterentwicklung, die die Landschaft des Kontinentes und somit das Umfeld unseres Landes in starkem Masse bestimmt. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit der Bilateralen II, welche der Schweiz nicht nur die Chance bieten, zusammen mit der EU die gegenseitigen Beziehungen aktiv zu gestalten, sondern auch verhindern, dass sich der Abstand zur EU zu sehr vergr\u00f6ssert. Ein solcher Abstand w\u00e4re mit dem Risiko verbunden, dass Schweizer B\u00fcrger und Firmen benachteiligt w\u00fcrden oder dass Reibungen entst\u00fcnden, die unseren Interessen auf der Ebene unserer allgemeinen Beziehungen zur EU abtr\u00e4glich w\u00e4ren.</p><p>Im Rahmen der Bilateralen II wird ein ausgewogenes Endresultat angestrebt. Bez\u00fcglich der Verhandlungsf\u00fchrung ist der Parallelismus zwischen den Verhandlungen das wichtigste Instrument, um dieses Ziel zu erreichen (siehe Antwort Ziff. 5). Die Aufgabe des Parallelismus w\u00fcrde somit ein Risiko f\u00fcr das Erreichen eines ausgewogenen Endresultates darstellen. </p><p>2. Die politische Vereinbarung mit der EU, die im Juni 2001 (Beschl\u00fcsse vom 25. und 27. Juni, im Wortlaut der Interpellation erw\u00e4hnt) abgeschlossen wurde, umfasst drei Teile: die Festlegung von zehn Bereichen; die sofortige Aufnahme von Verhandlungen in vier von diesen Bereichen; die Fortsetzung der Vorbereitungen hinsichtlich der raschestm\u00f6glichen Aufnahme von Verhandlungen in den sechs \u00fcbrigen Bereichen. Die vier Verhandlungen, die 2001 aufgenommen wurden, nehmen ihren Lauf: Bedeutende Fortschritte konnten im Bereich der verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, der Statistik und der Umwelt erzielt werden. Im Bereich der Betrugsbek\u00e4mpfung, in dem Meinungsverschiedenheiten bestehen, hat die Schweiz im Februar konstruktive Vorschl\u00e4ge vorgelegt, welche die von der EU aufgeworfenen konkreten Probleme beseitigen sollten. Die Verhandlungen \u00fcber die \u00fcbrigen sechs Bereiche wurden noch nicht aufgenommen. </p><p>Nachdem der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kantone konsultiert hatte, verabschiedete er am 27. Juni 2001 sieben Verhandlungsmandate (verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Umwelt, Bildung/Berufsbildung/Jugend, Medien, Betrugsbek\u00e4mpfung und Doppelbesteuerung der Renten). Die letzten drei verabschiedete er am 30. Januar 2002 (Schengen/Dublin, Dienstleistungen und Zinsbesteuerung). Die Schweiz hat also die Vorbereitungen abgeschlossen, um die Verhandlungen in den sechs \u00fcbrigen Bereichen aufzunehmen. Die EU hingegen muss noch vier Mandate verabschieden: Schengen/Dublin, Dienstleistungen, Bildung/Berufsbildung/Jugend und Medien. Neuere Informationen zeigen, dass die Europ\u00e4ische Kommission die Arbeiten, die mit der Ausarbeitung dieser Mandate verbunden sind, nun schneller vorantreibt.</p><p>3. Die Verfasser der Interpellation betonen die Wichtigkeit der Koordination der Verhandlungen. Der Bundesrat teilt diese Ansicht voll und ganz. Die Massnahmen zur Koordination tragen den Erfahrungen Rechnung, die w\u00e4hrend den ersten bilateralen Verhandlungen gemacht wurden; diese Massnahmen wurden im Vergleich zu damals noch verst\u00e4rkt. Die Koordination ist auf allen Ebenen gew\u00e4hrleistet, dies auf folgende Weise: </p><p>- Der Bundesrat tr\u00e4gt die Hauptverantwortung. Innerhalb des Bundesrates obliegen die Beziehungen mit der EU in erster Linie dem EDA und dem EVD. </p><p>- Der Bundesrat hat die Verantwortung f\u00fcr die allgemeine Koordination der Verhandlungen dem Staatssekret\u00e4r des EDA \u00fcbergeben, der zum Koordinator f\u00fcr die Bilateralen II ernannt worden ist. Der Koordinator pr\u00e4sidiert regelm\u00e4ssige Sitzungen mit allen Unterh\u00e4ndlern. Daneben gibt es einen Interdepartementalen Ausschuss f\u00fcr die europ\u00e4ische Integration, der von den Staatssekret\u00e4ren des EDA und des EVD/Seco kopr\u00e4sidiert wird. Dieser Ausschuss befasst sich u. a. - in einem breiteren Kreis als bei den Sitzungen mit den Unterh\u00e4ndlern - mit Fragen betreffend Bilaterale II. </p><p>- Die operationellen Koordinationsarbeiten werden vom Integrationsb\u00fcro EDA/EVD ausgef\u00fchrt, das mit der generellen Koordination der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU beauftragt ist. In jedem Bereich stammt der verantwortliche Unterh\u00e4ndler aus dem f\u00fcr die Substanz zust\u00e4ndigen Amt. Der Chef des Integrationsb\u00fcros ist in allen Bereichen mitverantwortlich. Vertreter anderer betroffener \u00c4mter und - bei Bereichen, in denen ihre Zust\u00e4ndigkeiten betroffen werden - der Kantone geh\u00f6ren ebenfalls der Verhandlungsdelegation an. Jede Verhandlungssitzung mit der EU ist Gegenstand eines Berichtes zuhanden des Koordinators, von dem alle betroffenen Instanzen eine Kopie erhalten. Die Information des Bundesrates ist allzeit gew\u00e4hrleistet. Alle Departemente sind eingeladen, an den so genannten \"horizontalen\" periodischen Treffen zwischen dem Chef des Integrationsb\u00fcros und seinem Counterpart aus der Europ\u00e4ischen Kommission teilzunehmen. An diesen Treffen wird jeweils der Stand der Arbeiten in den zehn Bereichen er\u00f6rtert. </p><p>4. Siehe Antwort Ziffer 3. </p><p>5. Die Unterh\u00e4ndler verf\u00fcgen \u00fcber klare Richtlinien, die in den vom Bundesrat verabschiedeten Verhandlungsmandaten enthalten sind.</p><p>Bez\u00fcglich der Verhandlungsf\u00fchrung ist der Parallelismus zwischen den Verhandlungen das wichtigste Instrument, um die Wahrung der schweizerischen Interessen sicherzustellen. Er bildet das Kernelement des koordinierten Ansatzes, der von der Schweiz hinsichtlich der Bilateralen II verfolgt wird und der dazu dient, ein ausgewogenes Endresultat zu erreichen. Bezogen auf die sechs Verhandlungen, die noch nicht begonnen haben, bedeutet der Parallelismus, dass sie gleichzeitig aufgenommen werden, sobald die EU \u00fcber alle n\u00f6tigen Mandate verf\u00fcgt. Mit anderen Worten beginnen die Verhandlungen \u00fcber die Zinsbesteuerung erst, wenn die EU bereit ist, auch die Verhandlungen in den Bereichen aufzunehmen, die f\u00fcr die Schweiz von besonderem Interesse sind (Schengen/Dublin, Dienstleistungen, Bildung/Berufsbildung/Jugend und Medien). Der Parallelismus gew\u00e4hrleistet, dass sich die Verhandlungen nicht auf die Begehren der EU beschr\u00e4nken, sondern auch die Anliegen der Schweiz ber\u00fccksichtigen. </p><p>Da die Schweiz die Verhandlungen \u00fcber wichtige Begehren der EU nicht zu blockieren versucht, kennt dieser Parallelismus gewisse Ausnahmen. So wurden die Verhandlungen in vier Bereichen im Juli 2001 aufgenommen und k\u00f6nnten Verhandlungen, die besonders schnell voranschreiten w\u00fcrden, Gegenstand eines vorgezogenen Abschlusses werden (\"early harvest\"). Ein eventueller vorgezogener Abschluss einiger Verhandlungen ist jedoch der Bedingung unterstellt, dass das Ziel eines ausgewogenen Endresultates nicht gef\u00e4hrdet wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1016150400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1019001600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10","Category":null,"Modified":"\/Date(1712752916640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015286400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik"}}