{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3031","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Swisscom und die Post. Millionengeschenke an Private","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die beiden halb\u00f6ffentlichen Unternehmen Swisscom AG (zu \u00fcber 66 Prozent in den H\u00e4nden des Bundes) und die Post (zu 100 Prozent Eigentum des Bundes) haben das Postgeb\u00e4ude im Zentrum von Lugano f\u00fcr einen Preis von gerade 16 Millionen Franken - bei einem gesch\u00e4tzten Wert von 32 Millionen - an eine private Gruppe verkauft oder besser verschleudert. Dazu stellen sich gewisse Fragen, auf die wir eine klare Antwort erwarten:</p><p>1. Wenn schon alle Operationen staatlicher oder halbstaatlicher Unternehmen, die eine gewisse Bedeutung haben, transparent abgewickelt werden sollen, warum hat man das Postgeb\u00e4ude im Zentrum von Lugano nicht \u00f6ffentlich zum Verkauf ausgeschrieben? Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dank einem solchen Vorgehen h\u00e4tten zahlreiche unfruchtbare Polemiken vermieden werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Warum hat die Post AG einen Teil eines Grundst\u00fccks verkauft und sich darin wieder eingemietet? Wie sind die finanziellen Bedingungen dieses Mietverh\u00e4ltnisses?</p><p>3. Wie l\u00e4sst sich das miteinander vereinbaren, dass die Post im Kanton Tessin einerseits umstrukturiert und damit Dutzende von Arbeitspl\u00e4tzen und Poststellen aufhebt, um ein paar Milli\u00f6nchen zu sparen, und andererseits auf einen Schlag fast 10 Millionen Franken an einen privaten Unternehmer verschenkt? Wie will die Leitung der Post gegen die Angestellten vorgehen, die diesen Verkauf verantworten und anschliessend mit eben diesem privaten Unternehmer, dem sie schon Millionen von Franken geschenkt hatten, den Mietvertrag abgeschlossen haben?</p><p>4. Stimmt es, dass das Postgeb\u00e4ude Molino Nuovo, das rund 10 Millionen Franken gekostet hat, verkauft wird und die Poststelle in einer Liegenschaft eingerichtet wird, die der Immobiliengruppe geh\u00f6rt, die das Postgeb\u00e4ude im Zentrum Luganos erworben hat?</p><p>5. Wie ist die Swisscom beim Verkauf ihrer Immobilien in der Schweiz vorgegangen? Warum hat sie einen Mietvertrag f\u00fcr das Postgeb\u00e4ude im Zentrum Luganos abgeschlossen, nachdem sie es rund 50 Prozent unter dem Marktwert verkauft hat? Wie sind die Bedingungen dieses Vertrages?                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  6. Wer ist verantwortlich f\u00fcr diese verheerenden Immobiliengesch\u00e4fte, und zwar sowohl bei der Post als auch bei der Swisscom? Was gedenken diese beiden ehemaligen Regiebetriebe gegen die Verantwortlichen zu unternehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Post und Swisscom AG waren gemeinsame Eigent\u00fcmer des als Baudenkmal unter Schutz stehenden Postgeb\u00e4udes im Zentrum von Lugano. Auf Swisscom (SIMAG) waren 542/1000 und auf die Post 458/1000 Mit- bzw. Stockwerkeigentumsanteile am Objekt Lugano 1 im Grundbuch eingetragen. Beide Unternehmen verf\u00fcgten \u00fcber das gegenseitige Vorkaufsrecht. Sowohl die Post als auch Swisscom unterstehen jedoch nicht der Pflicht zur \u00f6ffentlichen Ausschreibung von Liegenschaftsverk\u00e4ufen. Sie sind aber bestrebt, wo immer m\u00f6glich das Gemeinwesen mit einzubeziehen. Swisscom hat bereits am 14. Januar 2000 die \u00d6ffentlichkeit mit einer Pressemitteilung \u00fcber bevorstehende, umfangreiche Immobilienverk\u00e4ufe orientiert. Dies f\u00fchrte zu einer Flut von Anfragen f\u00fcr Objektk\u00e4ufe in der ganzen Schweiz. Im Immobilienmarkt waren die Verkaufsabsichten der Swisscom AG somit allgemein bekannt. Es h\u00e4tten sich deswegen auch andere K\u00e4ufer f\u00fcr das zur Diskussion stehende Geb\u00e4ude interessieren k\u00f6nnen. Beim Verkauf des Anteils der Swisscom AG verzichtete die Post auf die Aus\u00fcbung des Vorkaufsrechtes, wodurch dieses auch an die K\u00e4uferin \u00fcberging. Somit kam nur die neue Eigent\u00fcmerin als K\u00e4uferin f\u00fcr den Postteil in Frage. Mit dem Verkauf ihres Minderheitsanteiles an der stark sanierungsbed\u00fcrftigen Liegenschaft konnte die Post eine Desinvestition erzielen und hohe Aufwendungen f\u00fcr den in betr\u00e4chtlichem Umfang aufgestauten Unterhalt und Umbau vermeiden.</p><p>2. Die Post hat verschiedene Varianten als Alternative zum Verkauf ihres Minderheitsanteiles an besagter Liegenschaft gepr\u00fcft. Dank Optimierung der betrieblichen Bed\u00fcrfnisse kann die ben\u00f6tigte Betriebsfl\u00e4che nach dem Umbau mit 1500 Quadratmetern um fast die H\u00e4lfte reduziert werden. Zudem besteht heute ein Leerstand von rund 700 Quadratmeter wegen Unvermietbarkeit. Mit dem Verkauf k\u00f6nnen betr\u00e4chtliche Investitionen vermieden, das Leerstandsrisiko eliminiert und die postbetrieblich effektiv ben\u00f6tigte Fl\u00e4che zur\u00fcckgemietet werden. Der vereinbarte Mietzins liegt unter dem Niveau vergleichbarer Marktmieten.</p><p>3. Neben dem Verkaufserl\u00f6s konnte die Post die Betriebskosten mit der getroffenen L\u00f6sung im Vergleich zu den anderen Varianten erheblich senken. Vonseiten der Kaufinteressenten war die heutige Eigent\u00fcmerin als einzige bereit, unter den gegebenen Umst\u00e4nden den geforderten Kaufpreis zu bezahlen. Jedem Verkaufsentscheid liegt ein umfassender Wirtschaftlichkeitsnachweis zugrunde. Es kann daher keine Rede davon sein, dass Millionengeschenke gemacht wurden.</p><p>4. Zu Molino Nuovo ist festzuhalten, dass zurzeit Optimierungsabkl\u00e4rungen zum st\u00e4dtischen Poststellennetz im Kanton Tessin im Gang sind. Ob die fragliche Liegenschaft verkauft werden soll oder nicht, ist noch nicht entschieden. Bei einem allf\u00e4lligen Verkauf des Stockwerkeigentumsanteiles der Post wird dies in den Medien ausgeschrieben.</p><p>5. Swisscom hat aus den zum Verkauf stehenden Objekten zwei Portefeuilles gebildet und diese im Rahmen einer zweistufigen Auktion erfolgreich ver\u00e4ussert. Dabei wurde mit in der Schweiz spezialisierten Immobilientreuh\u00e4ndern und internationalen Investment-Banken zusammengearbeitet. Im Rahmen des Prozesses wurde eine m\u00f6gliche K\u00e4uferschaft von 162 Immobilieninvestoren angesprochen, eine grosse Zahl an Offerten ausgewertet, und die Wettbewerbssituation unter den Bietern wurde im Rahmen eines transparenten Prozesses maximiert.</p><p>Betreffend die Liegenschaft Lugano 1 wurde durch eine externe Schweizer Immobilientreuhandfirma eine Verkehrswertsch\u00e4tzung vorgenommen, und Swisscom Immobilien AG hatte ihren Stockwerkeigentumsanteil am Geb\u00e4ude Lugano 1 am 9. Juni 2000 zu einem Preis verkauft, der \u00fcber diesem Verkehrswert lag. Damit konnte ein angemessener, markt\u00fcblicher Verkaufspreis erzielt und konnten das Leerstandsrisiko sowie der betr\u00e4chtliche Unterhaltsr\u00fcckstand an die K\u00e4uferschaft \u00fcbertragen werden. Die R\u00fcckmiete von ben\u00f6tigten Fl\u00e4chen entspricht der Strategie der Swisscom. Dadurch wird der n\u00f6tigen Flexibilit\u00e4t im dynamischen Umfeld der Telekommunikationsbranche Rechnung getragen. Die Bedingungen des Mietvertrages sind hingegen vertraulich und werden von Swisscom nicht bekannt gegeben.</p><p>6. Von verheerenden Immobiliengesch\u00e4ften kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein. Die verantwortlichen Stellen haben ihre Sorgfaltspflicht voll und ganz wahrgenommen und dabei die gesetzten Ziele erreicht. Die Verantwortung \u00fcber K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe von Immobilien liegt bei der Swisscom AG beim Management bzw. beim Verwaltungsrat als Aufsichts- und Steuerungsorgan. Im \u00dcbrigen hat sich der Revisionsausschuss des Verwaltungsrates mit einer \u00dcberpr\u00fcfung von der ordnungsgem\u00e4ssen Abwicklung dieses Verkaufsgesch\u00e4ftes vergewissert. Die Immobilienpolitik der Post wird vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Post genehmigt. Liegenschaftsverk\u00e4ufe werden gem\u00e4ss der Gesch\u00e4fts- und Zust\u00e4ndigkeitsordnung Post abgewickelt und fallen, je nach Verkaufspreis, in den Genehmigungsbereich des Verwaltungsrates, der Konzern- oder Bereichsleitung. Im vorliegenden Fall hat die Konzernleitung Post den Verkauf genehmigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1024012800000)\/","SubmittedBy":"Bignasca Giuliano","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1070928000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1712741468863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1015372800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}