{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3089","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verwendung der Goldreserven nach dem 22. September 2002","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Voraussichtlich im September findet die Volksabstimmung \u00fcber die \"Gold-Initiative\" sowie den Gegenvorschlag des Parlamentes statt.</p><p>Bereits haben sich Aktionskomitees gegen beide Vorlagen gebildet, und es ist nicht auszuschliessen, dass Volk und/oder St\u00e4nde beide Vorlagen ablehnen.</p><p>F\u00fcr diesen Fall frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Was sieht er im Fall eines zweifachen Neins bez\u00fcglich der Verwendung der 1300 Tonnen \u00fcbersch\u00fcssigen Goldes der Nationalbank vor?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass Artikel\u00a099 Absatz\u00a05 der Bundesverfassung als Grundlage f\u00fcr die k\u00fcnftige Verwendung dienen muss?</p><p>3. Ist er bereit, in diesem Fall dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Aufteilung auf Bund und Kantone gem\u00e4ss Artikel\u00a099 der Bundesverfassung bewirkt?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass auch in diesem Fall die Aussch\u00fcttung von Zinsertr\u00e4gen unter Substanzerhalt im Vordergrund steht?</p><p>5. Welche Verwendung sieht er f\u00fcr den Bundesanteil an den Aussch\u00fcttungen vor?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 24. April die Abstimmung \u00fcber die Volksinitiative \"\u00dcbersch\u00fcssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Gold-Initiative)\" und den Verfassungsartikel \"Gold f\u00fcr AHV, Kantone und Stiftung\" (Gegenentwurf) auf den 22. September 2002 angesetzt.</p><p>1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Verm\u00f6gen aus dem Verkauf von \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven im Wert von 1300 Tonnen Gold (im folgenden als \"\u00fcbersch\u00fcssige W\u00e4hrungsreserven\" bezeichnet) im Falle eines doppelten Neins vorl\u00e4ufig bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verbleiben w\u00fcrde. </p><p>So lange das Verm\u00f6gen aus den \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven bei der Schweizerischen Nationalbank verbleibt und keine abweichende rechtliche Bestimmung erlassen wird, fliessen dessen Ertr\u00e4ge in die laufende Rechnung der Nationalbank. Die zwischen der Notenbank und dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement k\u00fcrzlich erneuerte Vereinbarung bleibt auch im Falle eines doppelten Neins massgebend f\u00fcr die j\u00e4hrlichen Gewinnaussch\u00fcttungen. Sie sieht eine \u00dcberpr\u00fcfung nach einer f\u00fcnfj\u00e4hrigen Frist vor oder sobald gewisse Limiten \u00fcberschritten werden.</p><p>Eine vorzeitige Anpassung der Gewinnaussch\u00fcttungsvereinbarung bloss zum Zweck der Verteilung der \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven erachtet der Bundesrat aus politischen Gr\u00fcnden nicht als opportun. Seiner Ansicht nach m\u00fcsste die Diskussion erneut gef\u00fchrt werden. Im Interesse einer breiten politischen Legitimation m\u00fcsste nach Auffassung des Bundesrates eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden, sei dies ein Gesetz, falls der heute geltende Verteilschl\u00fcssel beibehalten, sei dies eine neue Verfassungsbestimmung, falls der Verteilschl\u00fcssel ge\u00e4ndert wird.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf. Er empfiehlt Volk und St\u00e4nden den vom Parlament erarbeiteten Gegenentwurf \"Gold f\u00fcr AHV, Kantone und Stiftung\" zur Annahme und rechnet damit, dass dieser Zustimmung finden wird.</p><p>2. Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass Artikel\u00a099 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung heute die Grundlage der Gewinnverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen darstellt. Der heutige Verteilschl\u00fcssel hatte auch auf die Ausgestaltung des Gegenvorschlages einen gewissen Einfluss, indem dieser eine ausgewogene Beteiligung der Kantone an dem Verm\u00f6gen aus den \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven und dessen Ertr\u00e4gen vorsieht. Sollte nach einem doppelten Nein die Verwendung der \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven lediglich auf der Grundlage eines Gesetzes neu geregelt werden, so m\u00fcsste dies nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen des heutigen verfassungsm\u00e4ssigen Verteilschl\u00fcssels erfolgen. Der Souver\u00e4n ist indes frei, durch die Annahme einer neuen Verfassungsbestimmung vom heutigen Schl\u00fcssel abzuweichen.</p><p>3. Im Falle des doppelten Neins will der Bundesrat im Lichte der Abstimmungsergebnisse und der dann vorliegenden politischen Vorst\u00f6sse eine Lagebeurteilung vornehmen. Er h\u00e4lt sich die m\u00f6glichen Handlungsoptionen offen.</p><p>4. Die Verwendungsform steht in engem Zusammenhang mit dem Verwendungszweck und kann nicht losgel\u00f6st von letzterem bestimmt werden. Der Bundesrat h\u00e4lt sich die m\u00f6glichen Handlungsoptionen offen.</p><p>5. Solange f\u00fcr die Auslagerung und Verwendung des Verm\u00f6gens aus den \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven keine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird, bleibt es in der SNB. Seine Ertr\u00e4ge (jedoch nicht die separat ausgewiesenen Verkaufserl\u00f6se) w\u00fcrden wie bisher in die ordentliche Erfolgsrechnung der SNB fliessen. Weil die SNB aber gem\u00e4ss einer Gewinnaussch\u00fcttungsvereinbarung mit dem EFD jeweils w\u00e4hrend mehrerer Jahre einen konstanten Gewinn ausweist, werden mit diesen Ertr\u00e4gen zun\u00e4chst lediglich die R\u00fcckstellungen der Nationalbank ge\u00e4ufnet. Sie stehen somit nicht unmittelbar f\u00fcr die Gewinnaussch\u00fcttung an Bund und Kantone zur Verf\u00fcgung. Die Gewinnaussch\u00fcttungsvereinbarung sieht eine allf\u00e4llige Anpassung des Gewinnaussch\u00fcttungsbetrages erst anl\u00e4sslich der obligatorischen \u00dcberpr\u00fcfung dieser Vereinbarung nach f\u00fcnf Jahren oder im Falle des Erreichens der festgelegten Obergrenze f\u00fcr die R\u00fcckstellungen der SNB (mehr als 10 Milliarden Franken \u00fcber dem Abbaupfad) vor.</p><p>Heute ist der Bund in der Verwendung seines Gewinnanteils frei. Sollte indes der vom Nationalrat bereits verabschiedete, aber vom St\u00e4nderat noch nicht gutgeheissene Artikel\u00a0102 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0f des AHV-Gesetzes Gesetzeskraft erlangen, so w\u00fcrde sein Teil an den Ertr\u00e4gen aus den genannten \u00fcbersch\u00fcssigen W\u00e4hrungsreserven insk\u00fcnftig an den AHV-Fonds fliessen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1022630400000)\/","SubmittedBy":"Merz Hans-Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023235200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110496447)\/","SubmissionDate":"\/Date(1016582400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4612,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}