{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20023111,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20023111,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"02.3111","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Finanzierung des Agglomerationsverkehrs","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Expertengruppe \"Finanzierung des Agglomerationsverkehrs\" hat in ihren Empfehlungen vom Mai 2001 vorgeschlagen, der Bund solle die Kantone bei der Bew\u00e4ltigung des Agglomerationsverkehrs (Strasse und Schiene) vermehrt finanziell unterst\u00fctzen. Die Mittel dazu sollen aus den zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuerertr\u00e4gen genommen werden. Wenn die Ertragsentwicklung, die Teuerung oder die Kosten der Gesamtheit der aus dieser Spezialfinanzierung bezahlten Werke dies erfordern, w\u00e4re auch eine Erh\u00f6hung des Mineral\u00f6lsteuerzuschlages um bis zu f\u00fcnf Rappen (\"Agglomerationsf\u00fcnfer\") ins Auge zu fassen. Damit der Bund den Agglomerationsverkehr mitfinanzieren kann, soll Artikel\u00a086 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung mit einem neuen Buchstaben g \"Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes in st\u00e4dtischen Gebieten\" erg\u00e4nzt werden.</p><p>Die Fraktion der CVP unterst\u00fctzt diese Vorschl\u00e4ge. Sie macht sich indessen Sorge \u00fcber die politische und zeitliche Umsetzung der Vorschl\u00e4ge. Die Zeit dr\u00e4ngt, denn der Verkehr in unseren St\u00e4dten und Agglomerationen wird immer dichter. Die Staus nehmen von Tag zu Tag zu. Das Fahrzeug wird zum Stehzeug. Ein fl\u00fcssiger Verkehr in den urbanen Gebieten liegt auch im Interesse der peripheren Regionen unseres Landes. Andernfalls gibt es auch f\u00fcr die Bewohner der Randgebiete kein Durchkommen mehr. Dazu kommt, dass es mangels Kapazit\u00e4ten immer mehr auch f\u00fcr den G\u00fcterverkehr auf der Schiene keine freien Trassen mehr gibt. Dies wiederum stellt die Verlagerungspolitik im Hinblick auf die Schiene in Frage, welche von Volk und St\u00e4nden bereits mehrmals an der Urne beschlossen wurde.</p><p>Die CVP-Fraktion unterbreitet deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Geht er mit der Forderung der Expertenkommission einig, dass sich der Bund zur Verbesserung des Verkehrsablaufes in st\u00e4dtischen Gebieten pro Jahr mit rund 350 Millionen Franken beteiligen muss?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass rasch sichere Finanzierungsl\u00f6sungen geschaffen werden m\u00fcssen, damit der Verkehr auf Schiene und Strasse in den urbanen Gebieten unseres Landes verfl\u00fcssigt werden kann?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass ein Strassenfonds, gespiesen aus den R\u00fcckstellungen der Mineral\u00f6lsteuer, eine relativ sichere Finanzierungsgrundlage f\u00fcr den privaten und \u00f6ffentlichen Agglomerationsverkehr ist?</p><p>4. Trifft es zu, dass er die verfassungsm\u00e4ssige Grundlage f\u00fcr die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen dem Bund und den Kantonen regeln will, die konkrete Finanzierung aber in den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative einpacken will?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass die Fahrpl\u00e4ne f\u00fcr beide Gesetzesarbeiten so aufeinander abgestimmt werden k\u00f6nnen, dass beide Projekte gleichzeitig realisiert werden k\u00f6nnen? Wie gedenkt er vorzugehen, falls sich der NFA verz\u00f6gern sollte und somit die verfassungsm\u00e4ssigen Grundlagen nicht rechtzeitig vorl\u00e4gen?</p><p>6. Wie gedenkt er vorzugehen, falls der Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative, der u. a. die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs regelt, abgelehnt werden sollte?</p><p>7. Bis eine Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund auf sicheren verfassungsm\u00e4ssigen Grundlagen steht, wird es einige Jahre dauern. Was gedenkt er in der Zwischenzeit vorzukehren? Wie lange wird diese \u00dcbergangszeit nach Ansicht des Bundesrates dauern, und wie ist der Mittelbedarf auf Projekte des privaten und des \u00f6ffentlichen Verkehrs aufgeteilt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Agglomerationsverkehr z\u00e4hlt zu den dr\u00e4ngendsten Verkehrsproblemen der Schweiz. Ohne k\u00fcnftige Investitionen in den Bereichen Strasse, Schiene und Langsamverkehr (Fussg\u00e4nger und Velo) sind f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre in vielen St\u00e4dten und Agglomerationen der Schweiz massive Verkehrs\u00fcberlastungen zu erwarten. Damit verbunden sind negative Auswirkungen wie Staus, Mehrkosten f\u00fcr die Wirtschaft durch Zeitverlust, L\u00e4rm und Luftverschmutzung. Die \u00dcberlastung des Verkehrssystems in den Agglomerationen hat negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und das ganze Land. </p><p>Die Finanzierung von Verkehrsvorhaben in Agglomerationen ist grunds\u00e4tzlich Aufgabe der betroffenen Kantone und Gemeinden. Angesichts der grossen Bedeutung der Agglomerationen f\u00fcr die ganze Schweiz ist der Bundesrat grunds\u00e4tzlich bereit, das finanzielle Engagement des Bundes zu verst\u00e4rken. </p><p>Die Fragen der Interpellantin k\u00f6nnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat geht davon aus, dass die bisherigen Beitr\u00e4ge des Bundes an den Agglomerationsverkehr (National- und Hauptstrassen sowie Schienenverkehr) im gleichen Rahmen weitergef\u00fchrt werden. Der zus\u00e4tzliche Bedarf, der in den heutigen Beitr\u00e4gen nicht Platz hat, soll mit einer neuen Finanzierung, f\u00fcr die der Bundesrat eine Verfassungs\u00e4nderung beantragt hat, aus zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuerertr\u00e4gen gedeckt werden (vgl. Antworten 2 und 4).</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Expertengruppe \"Finanzierung des Agglomerationsverkehrs\", dass sich der Bund mit zus\u00e4tzlichen Mitteln aus den zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuerertr\u00e4gen in der Gr\u00f6ssenordnung von j\u00e4hrlich 300 bis 350 Millionen Franken an den Investitionen f\u00fcr die Verbesserung des Verkehrsablaufes in st\u00e4dtischen Gebieten beteiligen sollte. Diese Summe enth\u00e4lt nicht den Anteil der Kantone und Gemeinden an den Investitionen. Sie ergibt sich aus einer groben Bedarfsabsch\u00e4tzung von heute bekannten Projekten f\u00fcr den Zeithorizont 2006 bis 2020. Darin enthalten sind Projekte des Regionalverkehrs bei den Bahnen (S-Bahnen), Projekte des schienengebundenen Ortsverkehrs (z. B. Trams) und Ausbauten von Strassen, die nicht zum National- oder Hauptstrassennetz geh\u00f6ren, sowie Massnahmen f\u00fcr den Langsamverkehr, soweit diese die Effizienz des Gesamtverkehrs verbessern. Die effektiven Bundesleistungen werden indessen dem finanziellen Spielraum des Bundeshaushalts anzupassen sein. </p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass rasch eine sichere Finanzierungsl\u00f6sung geschaffen werden muss, damit der Verkehr auf Schiene und Strasse in den urbanen Gebieten unseres Landes verfl\u00fcssigt werden kann. Er hat deshalb mit der Botschaft vom 14. November 2001 zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) (BBl 2002 2291) u. a. eine \u00c4nderung von Artikel\u00a086 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung unterbreitet (Details siehe Ziff. 4).</p><p>3. Der Bundesrat lehnt es aus grunds\u00e4tzlichen \u00dcberlegungen ab, die zweckgebundenen Mittel aus der Mineral\u00f6lsteuer, dem Mineral\u00f6lsteuerzuschlag und den Ertr\u00e4gen der Nationalstrassenben\u00fctzungsabgabe (Autobahnvignette) \u00fcber einen besonderen Fonds zu verwalten. Die Gr\u00fcnde dazu im Detail sind in den Stellungnahmen des Bundesrates vom 24. Oktober 2001 zu der Motion Fischer 01.3340, \"Fonds f\u00fcr Strassenbau\" und der Motion Spuhler 01.3379 \"Fonds f\u00fcr den Strassen- und Agglomerationsverkehr\" dargelegt. </p><p>4. Es trifft zu, dass eine materiell gleiche Verfassungsrevision, wie sie von der Expertengruppe \"Finanzierung des Agglomerationsverkehrs\" vorgeschlagen wurde, in der Botschaft NFA enthalten ist. Nach Antrag des Bundesrates soll in Artikel\u00a086 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung ein neuer Buchstabe\u00a0b eingef\u00fcgt werden, der folgenden Wortlaut haben soll: \"Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes in St\u00e4dten und Agglomerationen\".</p><p>In Ziffer 6.1.4.4.3. der Botschaft wird dazu ausgef\u00fchrt: \"Im Mai 2001 hat die vom UVEK eingesetzte Expertengruppe \"Finanzierung des Agglomerationsverkehrs\" (\"Expertengruppe Bieri\") ihre Empfehlungen verabschiedet und ver\u00f6ffentlicht. .... Nachdem die von der Expertengruppe empfohlenen Massnahmen die gleiche Verfassungs\u00e4nderung erfordern, wie sie in der NFA vorgesehen ist, wird aus Gr\u00fcnden der Verfahrens\u00f6konomie auf eine separate Botschaft verzichtet. Mit der Verfassungs\u00e4nderung soll es m\u00f6glich werden, Schienen- und Strasseninvestitionen f\u00fcr den Agglomerationsverkehr auch aus zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuerertr\u00e4gen zu finanzieren. ....\" (BBl 2002 2429)</p><p>5. Der Zeitplan f\u00fcr die Behandlung der Botschaft NFA wird vom Parlament bestimmt. Wenn die Bundesversammlung feststellt, dass die Behandlung dieser Botschaft so viel Zeit beanspruchen wird, dass die Massnahmen f\u00fcr den Agglomerationsverkehr zu stark verz\u00f6gert w\u00fcrden, hat sie die M\u00f6glichkeit, die \u00c4nderung von Artikel\u00a086 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (Beitr\u00e4ge an den Agglomerationsverkehr aus zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuerertr\u00e4gen) in einen separaten Bundesbeschluss aufzunehmen und losgel\u00f6st von der NFA-Vorlage Volk und St\u00e4nden zur Abstimmung zu unterbreiten.</p><p>6. Wie erw\u00e4hnt, wird die Verfassungsgrundlage f\u00fcr Beitr\u00e4ge an den Agglomerationsverkehr im Rahmen der Botschaft NFA geschaffen (vgl. Antwort 4). Der Entwurf des Bundesrates f\u00fcr einen Gegenvorschlag zur Avanti-Inititative enth\u00e4lt keine Antr\u00e4ge zur Finanzierung des Agglomerationsverkehrs. </p><p>7. Bis zur Volksabstimmung \u00fcber Artikel\u00a086 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung k\u00f6nnten rund zwei bis drei Jahre vergehen. Die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung k\u00f6nnte ebenfalls noch zwei Jahre in Anspruch nehmen. Um eine raschere Wirkung zu erzielen, hat die Bundesversammlung die M\u00f6glichkeit, eine \u00dcbergangsbestimmung vorzusehen, die festh\u00e4lt, wie die zweckgebundenen Mittel f\u00fcr den Agglomerationsverkehr bis zum Inkrafttreten der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung verwendet werden sollen. </p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der ihm zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten die Bed\u00fcrfnisse des Agglomerationsverkehrs bei den Leistungsvereinbarungen, bei den Beitr\u00e4gen an konzessionierte Transportunternehmungen, bei \"Bahn 2000\", zweite Etappe, und bei Teilen der Neat (Ceneri, Zimmerberg) ber\u00fccksichtigen. In der Leistungsvereinbarung 2003-06 mit den SBB wurden verschiedene Projekte des Agglomerationsverkehrs bereits einbezogen. Zudem wurden in der Finanzplanung die Mittel f\u00fcr Projekte des Agglomerationsverkehrs im Rahmen von Artikel\u00a056 des Eisenbahngesetzes um 40 Millionen Franken j\u00e4hrlich f\u00fcr die Jahre 2003-2005 erh\u00f6ht.</p><p>Die Mittelverwendung aufgrund der beantragten Bestimmung in Artikel\u00a086 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung ist in der Antwort auf Frage 1 skizziert. Eine Aufteilung auf Projekte des \u00f6ffentlichen und des privaten Verkehrs ist im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht m\u00f6glich, weil noch keine Investitionsprogramme der Kantone vorliegen. Zudem dienen Strassenausbauten dem \u00f6ffentlichen und dem privaten Verkehr; eine direkte zahlenm\u00e4ssige Zuweisung der Kosten w\u00e4re deshalb kaum sinnvoll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1024012800000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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